- SPD
Mehr Ganztagsschulen
Wir brauchen in der Bildungspolitik bei Wahrung der föderalen Zuständigkeiten eine nationale Antwort und eine gemeinsame Kraftanstrengung! Für uns sind Zuständigkeiten kein Vorwand für Untätigkeit! Wir werden deshalb ein bundesweites Programm Zukunft Bildung und Betreuung mit einem Finanzvolumen von 4 Milliarden € auflegen, 1 Milliarde € pro Jahr. Damit unterstützen wir die Anstrengungen der Länder und Kommunen, um die Betreuungs- und Bildungsangebote auszubauen und zu verbessern. Durch das Programm kann es bis zum Jahr 2007 in Deutschland 10.000 zusätzliche Ganztagsschulen geben. Ganztagsschulen sind ein Schlüssel für eine bessere Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Lernen braucht Zeit und Kinder brauchen mehr individuelle Förderung. Ganztagsschulen unterstützen auch die Eltern bei ihrem Wunsch, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können.
Wir streben an, im Einvernehmen mit den Ländern in den nächsten Jahren ein Programm Zukunft Bildung und Betreuung auch von Seiten des Bundes über vier Jahre mit jährlich 1 Mrd. € zu fördern. Dem Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen kommt wegen des großen Nachholbedarfs aktuell besondere Bedeutung zu: für die Kinder und deren Bildungschancen, aber auch im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies ist zugleich die wirkungsvollste Strategie, Armut in Familien und von Kindern zu verhindern. Wir werden alle an Fragen der Kinderbetreuung Beteiligten Bund, Länder, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen zu einem Betreuungsgipfel an einen Tisch holen. Ziel ist es, konkrete Absprachen darüber zu treffen, was gemeinsam zur besseren Betreuung der Kinder getan werden kann. Wir haben den Schutz der Kinder und der Frauen vor Gewalt in der Familie verbessert. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen bei den weiteren familienpolitischen Maßnahmen zwingend Prioritäten gesetzt werden.
Familien im Zentrum
Familie ist, wo Kinder sind. Die Familien sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie leben Zusammenhalt, ermöglichen freie Entfaltung der Individuen und sind Lebensmittelpunkt. Die Mitglieder einer Familie müssen eigenverantwortlich entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten wollen. Politik hat da nicht hineinzureden. Lebenspläne von Müttern und Vätern sind heute vielfältiger als in früheren Generationen. Vor allem wollen weit mehr junge Mütter als früher Familien- und Berufsleben miteinander verbinden, auch als Alleinerziehende. Jedes von den Familien gelebte Modell verdient gleichermaßen gesellschaftliche Anerkennung.
Das Kindergeld werden wir mittelfristig auf den Betrag von 200 € anheben. Dies entspricht der Steuerersparnis von Spitzenverdienern bei den Kinderfreibeträgen. Vorrang hat für uns die Verbesserung der Betreuungssituation. Mit einer erweiterten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten bei Berufstätigkeit werden besonders Alleinerziehende entlastet. Wir werden das Ehegattensplitting nicht abschaffen, aber zugunsten der Förderung von Kindern umgestalten. Steuereinnahmen, die sich daraus ergeben, werden für Familienförderung und Kinderbetreuung eingesetzt werden.
Wir wollen die Zahl der Studienanfänger von heute 28 % auf das OECD-Niveau von etwa 40 % steigern. Deshalb muss der Zugang zu unseren Hochschulen offen und in ganz Deutschland muss Studiengebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und
für das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, bestehen bleiben.
http://regierungsprogramm.spd.de/
- CDU/CSU
Für CDU und CSU ist Familie überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen. Wir wollen die verlässliche Schule, in der alle Grundschüler mindestens halbtägig unter Aufsicht an ihrer Schule bleiben können auch bei Unterrichtsausfall. Dazu wollen wir die zuständigen Länder und Kommunen ermuntern.
Am Ehegatten-Splitting halten wir fest.
Familien gehören nicht in die Sozialhilfe CDU und CSU vertreten den Standpunkt: Keine Familie soll nur deshalb, weil sie die
Kosten für ihre Kinder nicht aufbringen kann, auf Sozialhilfe angewiesen sein. Familienförderung ist Zukunftsinvestition. Deshalb werden wir das System der staatlichen Familienförderung grundlegend neu gestalten:
Wir wollen das bisherige Kindergeld und das bisherige Erziehungsgeld stufenweise durch ein neues Familiengeld ersetzen. Damit wollen wir die Familien materiell stärken. Wir bieten damit eine einheitliche Leistung an Stelle des inzwischen unübersichtlichen Systems der Familienförderung. Kinder sollen nicht mehr zu Sozialhilfebedürftigkeit führen. Das Familiengeld wird grundsätzlich nur für Kinder bezahlt werden, die in Deutschland leben. Die Auszahlung sollen die Familienkassen übernehmen. Die finanziellen Voraussetzungen für die stufenweise Einführung des Familiengeldes ab 2004 werden wir mit einer konsequenten Politik für Wachstum und Beschäftigung schaffen. Das Familiengeld soll steuer- und abgabenfrei sein. Es wird unabhängig vom Umfang der Erwerbsarbeit und von der Höhe des Familieneinkommens gezahlt und mit der Steuerfreistellung des Existenzminimums verbunden. Das Familiengeld
soll für Kinder, die in Deutschland leben, folgende Größenordnungen erreichen:
- 600 € für jedes Kind unter drei Jahren. In dieser Lebensphase ist der Betreuungsaufwand
besonders hoch.
- 300 € für jedes Kind von drei bis unter 18 Jahren
- 150 € für Kinder ab 18 Jahren(170 € ab den vierten Kind), die sich noch in der Ausbildung befinden.
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- Wir werden für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zwischen
1000 € und 5000 € pro Kind jährlich bereits ab 2003 sorgen
Wir wollen einen Kinderbonus für jedes Kind einführen, um die Eltern bei den Sozialbeiträgen
zu entlasten
Den generellen Rechtsanspruch auf Teilzeit werden wir abschaffen und ihn auf Zeiten der Kindererziehung
und Pflege begrenzen..
Wir werden die Vorsorge gegen Kinder- und Jugendkriminalität wirksamer gestalten. Das Jugendstrafrecht muss differenziertere Sanktionen vorsehen, um noch besser auf den einzelnen Täter einwirken zu können: Warnschussarrest aus erzieherischen Gründen, Meldepflichten und Fahrverbote werden wir ermöglichen. Um die Verantwortung für das eigene Handeln bewusst zu machen, sind Jugendliche stärker zur Wiedergutmachung zu verpflichten. Wir werden die Höchststrafe für Heranwachsende im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre anheben. Bei Tätern, die älter als 18 Jahre sind, soll die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts die Regel und nicht die
Ausnahme sein.
http://www.regierungsprogramm.de/
http://www.csu.de/
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- FDP
Die FDP ist die Partei für Familien. Familie ist vor allem dort, wo Kinder sind. Diese Familien bedürfen besonderer Förderung.
Die FDP wird dafür eintreten, dass die Kultusministerkonferenz abgeschafft wird. Das überregulierte Bildungswesen braucht Raum, um neue Konzepte erproben zu können. Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass wir im Interesse unserer Kinder handeln müssen. Die Kultusminsterkonferenz zerredet notwendige Reformen. Die FDP fordert unabhängige Qualitätssicherungsagenturen, die als Stiftung oder GmbH geführt werden. Die Agenturen überprüfen und zertifizieren die Qualität von Schulleistungen, zunächst in den Kernbereichen Mathematik, einer Naturwissenschaft, deutsche Sprache und erste Fremdsprache. Der Weg, die gesteckten Ziele zu erreichen, bleibt den einzelnen Schulen selbst überlassen. Einzelne Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft, sowie Länder können sich dem Zertifizierungsverfahren anschließen. Nach einer Erprobungsphase auf freiwilliger Basis ist eine flächendeckende Teilnahme aller Schulen anzustreben. Wir wollen keine Vereinheitlichung, sondern kreative Vielfalt im Bildungswesen und deshalb einen Wettbewerb der Bundesländer um die beste Bildungspolitik. Dabei werden die Liberalen in jedem Bundesland dafür eintreten, den Schulen schrittweise mehr pädagogische Freiheit und umfassende Selbstverwaltungsrechte zu gewähren. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen qualitätssteigernden pädagogischen Wettbewerb.
Die FDP fordert die Erstellung eines nationalen Bildungsberichtes. In diesem Bericht
sind einmal pro Legislaturperiode die Daten zum gesamten Bildungssystem vom
Kindergarten bis zur Weiterbildung von Bund und Ländern zu erheben und dem
Bundestag vorzulegen.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz muss von den Bundesländern umgesetzt werden, damit er von den Eltern als Vertreter ihrer anspruchsberechtigten Kinder wirklich in Anspruch genommen werden kann. Gemeinsam mit den Kommunen ist zusätzlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuung für Kinder verschiedener Altersstufen zu sorgen. Ein Sparpotenzial besteht in diesem Zusammenhang in der Beseitigung bürokratischer Hemmnisse, der Verschlankung kostentreibender Bauvorschriften für Kindergärten und in dem Verzicht auf überholte und überzogene Regulierungen, z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel der Liberalen ist die Schaffung eines neuen Freiraumes für Kommunen und die einzelnen Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor Ort zu entscheiden. Denn Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind selbstständig in der Lage, gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Standards sowie die Prioritätensetzung zu definieren.
Um ein flexibleres und am Bedarf orientiertes Angebot zu schaffen, fordert die FDP die Einführung des sogenannten Kita-Gutschein-Modells. Mit dem Kita-Gutschein wird der Anspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuung bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes verbunden ist. Mit dem Kita-Gutschein treten die Eltern auf dem Markt der Anbieter als Nachfrager auf und suchen sich die von ihnen gewünschte Leistung aus. Die Qualität des Betreuungsangebotes soll die Nachfragebestimmen - nicht bloß die Nähe der Wohnung. In diesem Zusammenhang muss es auch möglich werden, die Kita-Gutscheine bei Arbeitgebern einzulösen, die in ihrem Unternehmen eine Kinderbetreuung ermöglichen, die bestimmten, zu definierenden Qualitätsstandards entspricht.
Ferner soll ein 5-Jahres-Programm aufgelegt werden, in das Bund und Länder jeweils 500 Millionen Euro jährlich einzahlen, um die Infrastruktur und das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu verbessern. Private und ehrenamtliche Initiativen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung sind stärker zu unterstützen. Die tatsächliche und rechtliche Stellung von Tageseltern muss verbessert werden. Entsprechende Weiterbildungsangebote sollen die Beachtung von Qualitätsstandards sicherstellen.Für eine solide Grundausbildung
Die Grundschulen sind wesentlich zu stärken. Schulhorte sind generell an die Schulen zu koppeln. Fremdsprachenunterricht soll beginnend mit der ersten Klasse fester Bestandteil des Lehrplans werden. Die Entscheidung, welche Fremdsprache gewählt wird, obliegt den Schulen. Eine größere Chancengerechtigkeit für die Schüler durch Vertiefung der Grundkenntnisse und -fertigkeiten erfordert eine deutliche Ausweitung der Ganztagsangebote in allen Schulformen.
Die Ganztagsschule, soweit sie die ergänzende Betreuung von Kindern umfasst, muss ein Angebot bleiben, dessen Annahme letzten Endes von der Entscheidung der Eltern abhängt. Die FDP lehnt dabei ein Modell der Ganztagsschule, das ausschließlich verstanden wird als eine Verlängerung der Halbtagsschule, ab. Für die Betreuung der Kinder an Ganztagsschulen müssen neue Modelle erlaubt werden, die eine Zusammenarbeit mit Kinderhorten und anderen Einrichtungen freier Träger ebenso sinnvoll einbeziehen, wie eine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Die FDP will, dass unsere Kinder schon mit fünf Jahren eingeschult werden können.
Während in anderen Ländern Klassengrößen von 20 Kindern nicht überschritten werden dürfen, sind vor allem in den Ballungsgebieten Deutschlands Klassenstärken von bis zu 30 Kindern die Normalität. Die FDP setzt sich daher für eine deutliche Verbesserung der Lehrer-Schüler Relation in den Grundschulen ein.
Schulsponsoring ist durch den Abbau von bürokratischen Hindernissen zu fördern. Unternehmen sollen sich dazu bekennen dürfen, Schulen mit Computern oder Büchern ausgestattet zu haben. Schulen sollen mit einer guten Ausstattung für sich werben dürfen. So kann die Wirtschaft tatsächlich mit in die Verantwortung für eine gute Ausbildung der Schüler genommen werden.
Darüber hinaus ist die Profilbildung von Schulen zu erleichtern und der Wettbewerb zwischen allen Schultypen zu fördern. Die Bundesländer müssen in ihren Schulgesetzen den Schulen Verantwortung übertragen. Dabei bilden Pro-Kopf- Pauschalzuweisungen, die die Schulen vom Schulträger erhalten und über deren Verwendung die Schulen selbstständig entscheiden können, und volle Personalautonomie die Chance für eine Qualitätsverbesserung und den Wettbewerb. Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, das Personal selbst einzustellen, das sie benötigen.
Wo noch Schulbezirke bzw. Schulsprengel bestehen, müssen diese abgeschafft werden. Nur so erhalten auch die Eltern die Möglichkeit, sich aus einem vielfältigen Schulangebot die geeignete Bildungseinrichtung für ihre Kinder auszuwählen.
Um eine Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse zu gewährleisten, setzt sich die FDP daher für generelle Abschlussprüfungen nach der neunten bzw. zehnten Klasse ein. Damit sollen die Aussichten der Schulabgänger auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Auch fordert die FDP das Abitur bundesweit nach 12 Jahren.
Eltern müssen sich sicher sein können, dass ihre Kinder auch bei Stundenausfall bis mittags in der Schule betreut werden. Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht im Zeitrahmen von 7.00 14.00 Uhr müssen geschaffen werden. Im Bereich der weiterführenden Schulen wird angestrebt, neben den bestehenden Angeboten an der Schule die Einrichtung weiterer Betreuungsangebote am Nachmittag zu unterstützen. Das Angebot an Ganztagsschulen muss bedarfsorientiert und in enger Abstimmung mit den Schulträgern insbesondere den bestehenden Hort-Angeboten ausgebaut werden.
Das liberale Konzept der finanziellen
Entlastung und Förderung von Familien sieht folgende Maßnahmen vor:
Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Nur das darüber hinaus gehende Einkommen darf als disponibles Einkommen der progressiven Besteuerung unterworfen werden.
Zur Freistellung des Existenzminimums will die FDP einen einheitlichen steuerlichen
Grundfreibetrag in Höhe von 7.500 Euro für jeden Bürger, also auch für jedes Kind.
Der besonderen Belastung von Familien einschließlich der Alleinerziehenden wird
durch diese deutliche Erhöhung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das direkt ausgezahlte Kindergeld bleibt erhalten und wird entsprechend angepasst.
Kindern soll ermöglicht werden, in einem durch Eigenverantwortlichkeit geprägten Haushalt aufzuwachsen. Wie in anderen Ländern will die FDP mit Hilfe des Bürgergeldkonzepts speziell Alleinerziehenden den Sprung in eine Teilzeiterwerbstätigkeit erleichtern: Sie könnten bei jedem selbstverdienten Euro sicher sein, ein höheres Einkommen zu behalten als ohne Arbeit. Heute sind dazu Bruttoverdienste erforderlich, die häufig nur durch den übergangslosen Sprung in Vollzeitarbeit erreicht werden können. Um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen, sind Teilanrechnungsmodelle auf die heutige Sozialhilfe (Bürgergeld, Einstiegsgeld) sinnvoller als die Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Mainzer Modell).
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen anfallende Betreuungskosten, wie KiTa-Gebühren, Kosten für Tagesmütter etc. für Arbeitnehmer/innen als Werbungskosten und für Selbständige als Betriebsausgaben absetzbar sein. Auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungsagenturen für die Kinderbetreuung sind steuerlich zu berücksichtigen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen ist wieder einzuführen, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten zu schaffen. Der Höchstbetrag der Abzugsfähigkeit ist auf 12.500 Euro (d.h. von zuletzt 18.000 DM pro Jahr auf ca. 25.000 DM pro Jahr) zu erhöhen.auf die heutige Sozialhilfe (Bürgergeld, Einstiegsgeld) sinnvoller als die Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Mainzer Modell).
Familie und soziale Sicherung
Als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung vom April 2001 sind Familien mit Kindern während der Erziehungsphase der Kinder (und nur während der Phase der Kindererziehung) in der Sozialversicherung dort zu entlasten, wo ihr Beitrag zur intergenerativen Kostenverteilung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung in der Sozialversicherung soll nicht durch eine Beitragsstaffelung nach Kinderzahl verwirklicht werden, sondern durch direkte Beitragszuschüsse andie Familien. Familien zu fördern ist Aufgabe staatlicher Sozialpolitik. Familienpolitische Leistungen sind als Transferleistungen von Versicherungsleistungen zu trennen und aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.
Kinder- und Jugendkriminalität
Primäres Ziel der Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität bleibt dabei Prävention. Es gilt, Gewalt und ihre Ursachen gerade bei Kindern in ihrem Ursprung zu bekämpfen. Daher ist die FDP für eine Ächtung jeglicher Gewalt. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und umfasst insbesondere auch die soziale Absicherung von Kindern, ein ausreichendes Angebot an Betreuungseinrichtungen und ein Schulsystem, das auch schwächeren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive gibt. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters kommt für die FDP jedoch nicht in Frage. Wenn es zu einer Jugendstrafe kommt, muss durch ein endlich einzuführendes Jugendstrafvollzugsgesetz in einer weit effektiveren Weise den erzieherischen
Aufgaben eines solchen Vollzuges Platz gegeben werden.
http://www.fdp.de/portal/pdf/Wahlprogramm.pdf
- BÜNDNIS 90/GRÜNE
Wir werden keine Form von Diskriminierung zulassen, weder im Bildungswesen noch im gesellschaftlichen Miteinander. Das betrifft insbesondere das Recht des Kindes auf Mutter und Vater. Gerade für nichteheliche Kinder und Kinder nach Trennung und Scheidung müssen Konzepte entwickelt werden, die den kontinuierlichen Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil gewährleisten.
Vereinbarkeit von Kindern und Beruf verbessern Kinderbetreuung flächendeckend ausbauen
Wir wollen, dass die Erziehungszeiten besser zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Als ein Instrument wollen wir in der nächsten Legislaturperiode das schwedische Modell prüfen, Lohnersatzleistungen an Eltern zu zahlen und an die Aufteilung der Erziehungszeit zwischen Frauen und Männern zu binden.
Wir werden innerhalb der nächsten 6 Jahre den bedarfsgerechten Ausbau für alle Kinder von 0-14 Jahren durchsetzen. Als Schritt dorthin wollen wir in der nächsten Legislaturperiode einen spürbaren Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zwischen 0 und 3 Jahren, das verlässliche Angebot eines Mittagessens in Kindergärten und Kindertagesstätten und die flächendeckende Einführung von Ganztagsangeboten an Schulen.
Wir wollen das Recht der Eltern stärken, sich frei zu entscheiden, ob sie ihr Kind in einem staatlichen oder freien Angebot, einer kirchlichen Einrichtung oder einer Elterinitiative betreuen lassen Oder es selbst betreuen. Auch die individuelle Betreuung der Kinder insbesondere unter 3 Jahren durch Tagesmütter ist als ergänzendes Angebot ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir setzen uns ein für
eine Mindestqualifikation von Tagesmüttern und für die Aufnahme von Tagesmüttern in das öffentliche Erziehungs- und Betreuungssystem. Wir wollen erreichen, dass der Besuch von Kindertagesstätten kostenfrei ist. Wegen der Bedeutung der vorschulischen Bildung wollen wir als ersten Schritt den Besuch von Kindergärten und Kindertagestätten ab dem 5. Lebensjahr in einer Kernzeit von fünf bis sechs Stunden beitragsfrei stellen.
Wir streben an, dass der besondere Bedarf von Alleinerziehenden verfassungs- konform im Steuerrecht berücksichtigt wird. Wir wollen außerdem die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten ab dem ersten Euro.
Schule als Lebensort
- Konsequenzen aus der PISA-Studie ziehen Leistungen für Kinder bündeln, Kinderkasse einführen. Kinderarmut bekämpfen Kindergrundsicherung schaffen
Unser Modell einer Kindergrundsicherung bewirkt einen Zuschlag zum Kindergeld für diese Familien und stockt das Kindergeld um bis zu 100 Euro auf. Durch unsere Vorschläge zur Anrechnung von Transfereinkommen auf Erwerbseinkommen werden Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit gestärkt. Über 4 Millionen Kinder würden von der Kindergrundsicherung profitieren. Die Kosten von 2,5 Milliarden Euro wollen wir durch ein konsequentes Abschmelzen des Ehegattensplittings im oberen Einkommensbereich finanzieren. Wir wollen den Familien auch im Steuerrecht Vorrang einräumen. Wir wollen endlich unser Ziel eines für alle einheitlichen Kindergeldes erreichen. Damit können wir verfassungsfest die kindbezogenen Freibeträge überflüssig machen. Damit hätten wir endlich unser Ziel erreicht, dass jedes Kind dem Staat gleich viel Wert sein soll.
http://www.gruene-partei.de/rsvgn/rs_rubrik/0,,654,.00htm
- PDS
Die PDS wird die Schlechterstellung Alleinerziehender durch die Streichung des Haushaltsfreibetrages nicht hinnehmen, sondern nach Wegen suchen, um durch steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten vom ersten Euro an einen Ausgleich schaffen zu können.
Mit der Grundsicherung im Alter" hat die Bundesregierung erstmals den Grundsicherungs-Gedanken im sozialen Leistungsrecht verankert wenn auch nur für eine Personengruppe, auf einem zu niedrigen Niveau und unter zu bürokratischen Bedingungen. Wir wollen in den kommenden vier Jahren diese steuerfinanzierte Grundsicherung verbessern und für weitere Bevölkerungsgruppen einführen. Hierzu zählen auch eine bedarfsgerechte Erhöhung der Sozialhilferegelsätze sowie eine Reform des Unterhaltsrechtes für Kinder.
Kinderarmut beseitigen - eine Grundsicherung für Kinder schaffen
Kinder haben ein eigenständiges Recht auf Bildung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Zu den größten Herausforderungen des Sozialstaates in den nächsten Jahren zählt die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung. Eine Gesellschaft, in der Kinder immer noch das größte Armutsrisiko darstellen, die Kinder als Last für berufliches Fortkommen, familiären Wohlstand oder als Hindernis für die Beteiligung am Erwerbsleben betrachtet, bringt sich um ihre eigene Zukunft. In den kommenden Jahren muss es darum gehen, das Leben mit Kindern finanziell abzusichern, Erwerbsarbeit und berufliche Mobilität bei gleichzeitiger Kindererziehung durch den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung besser zu ermöglichen und die Überwindung der tradierten Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern zu erleichtern und stabile soziale Netze aufzubauen.
Die heutige Ehe- und Familienförderung soll konsequent in eine Förderung umgewandelt werden, die an das Zusammenleben mit Kindern gebunden ist. Wir wollen das gegenwärtige Kindergeld stufenweise zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder ausbauen, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern altersgerecht deckt. Kinder, deren Eltern über kein eigenes bzw. ein sehr niedriges Einkommen verfügen, erhalten das existenzsichernde Kindergeld sofort. Für alle anderen Kinder ist das Kindergeld kurzfristig auf 210 Euro und damit auf die Hälfte des durchschnittlichen Existenzminimums zu erhöhen. Damit würden bestehende Leistungen zusammengeführt, steuerliche Freibeträge überflüssig und die Ungerechtigkeit beseitigt, dass das Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Nur so bekommt das Recht aller Kinder auf soziale Integration und individuelle Entfaltung einen verlässlichen materiellen Sockel.
Wir wollen die Kinderbetreuung ausbauen, nicht nur, weil Kinder andere Kinder brauchen, sondern auch, damit Mütter und Väter Beruf und Erziehung besser vereinbaren können unabhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens. Wir wollen für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein institutionelles, öffentlich gefördertes ganztätiges Betreuungsangebot bzw. öffentlich geförderte Freizeitgestaltung.
Wir fordern, dass in den Sozialversicherungen mehr eigenständige Ansprüche für Frauen geschaffen werden. Ansprüche durch Erziehungs- und Pflegetätigkeiten müssen verbessert, der Wechsel zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigung muss sozialrechtlich erleichtert werden. Wir wollen ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, das Freistellungszeiten mit Lohnersatzleistung und Grundsicherung für Mütter und Väter vorsieht, die zeitlich über die ersten 14 Lebensjahre eines Kindes verteilt werden können. Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und Mittel für die Betreuung kranker Kinder sollen durch Bundesmittel gesichert werden.
Der Zustand der Kitas und Schulen offenbart die Wertschätzung der Kinder und Jugendlichen Die PDS will die Finanzierung der Zukunftsaufgabe Bildung sichern. Wir wollen durch eine neue Prioritätensetzung in der Haushaltspolitik von Bund und Ländern und durch entsprechende finanz- und steuerpolitische Rahmenbedingungen auf Bundesebene erreichen, dass Deutschland in vier Jahren bei den Bildungsausgaben mindestens das OECD-Durchschnittsniveau erreicht hat. Wir wollen Chancengleichheit für alle. Chancengleichheit beginnt beim Start. Deshalb muss bereits für Kleinkinder ein institutionell gesichertes und öffentlich gefördertes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen. Nicht erst die Schule, schon Krippen und Kindergärten erfüllen einen Bildungsauftrag. Bildung und Wissen dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.
Bildungschancen sind Lebenschancen.Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu bewahren, bedeutet ebenfalls, der besonderen Bedeutung motorischer Anregungen gerecht zu werden. Sport im Sinne von Bewegungserziehung sollte schon im Vorschulalter einsetzen und im Schulsport systematisch weiter geführt werden.
Das ist eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und für ganzheitliche Entwicklung angesichts der
Prognose weiter zunehmender Bewegungsarmut in der Lern- und späteren Berufstätigkeit.Begabungen und Begabte sollen besser unterstützt werden. Chancengleichheit herstellen heißt für uns auch, Kinder mit Lernschwierigkeiten oder mit Behinderungen besonders zu fördern.
Wir wollen verhindern, dass der demografisch bedingte Rückgang der Schülerzahlen ab 2005 als Vorwand für weitere Einsparungen im Bildungsbereich benutzt wird. Die PDS macht sich für eine bildungspolitische Offensive stark. Die Schulklassen müssen kleiner, der Unterrichtsausfall geringer, Bildungsinhalte und Lehr- und Lernformen zeitgemäß erneuert werden. Soziales Lernen ist zu fördern. Im Grundschulbereich bedarf es besonderer Anstrengungen auch zur Integration und zur Sprachförderung , um einer Ausgrenzung ausländischer Kinder entgegen zu wirken.
Wir wollen die Voraussetzungen für mehr Ganztagsschulen mit Betreuungseinrichtungen schaffen. Die Schulorganisation und die Schulzeiten sind in Richtung zur integrierten Gesamtschule zu überprüfen und zu reformieren. Zu einem demokratischen Bildungswesen zählen effektive Mitsprachemöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern über die notwendige Reform von Ausbildungsinhalten, Schulorganisation und Schulzeiten.
In der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer müssen die pädagogischen, didaktischen und methodischen Elemente gestärkt und besser mit der fachwissenschaftlichen Qualifizierung verbunden werden. Öffentliche Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung von Schulgebäuden unter Beachtung der Barrierefreiheit und in die sachliche und personelle Ausstattung der Schulen sind dringend erforderlich.
Die PDS tritt für ein gemeinsames Bund Länder Sonder-Programm Schuloffensive 2003 2006 ein. Hierzu gehört die Erneuerung der Lehr- und Lernmittel außerhalb der üblichen Anschaffungsregeln, denn davon gehen zusätzliche beschäftigungspolitische Impulse aus. Es darf nicht sein, dass unsere Kinder mit veralteten Schulbüchern und in vorsintflutlichen Klassen- und Fachräumen arbeiten. Dazu gehört auch die Senkung der Klassenfrequenzen auf höchstens 25 Schüler pro Klasse und die inhaltliche
Autonomie der einzelnen Schulen gegenüber den Aufsichtsbehörden. Eine Privatisierung staatlicher Schulen oder die unter dem Stichwort Autonomie einhergehende Verantwortungsverlagerung für das Einsammeln von Sponsorengeldern zur Finanzierung der Schulen lehnen wir ab. Die PDS fordert die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Anpassung des Ausländer- und Asylrechts im Hinblick auf den Schutz und die Rechte von Flüchtlingskindern unter 18 Jahren.
http://www.pds-online.de/wahlen/dokumente/wahlprogramm2002/index.htm
- Familienparteii
Ein moderner Staat, der es mit der Gleichberechtigung der Geschlechter ernst meint, muss über die an Schwanger-schaft und Geburt gebundene Sonderstellung der Frauen hinaus den Vätern denselben besonderen Schutz und die Fürsorge wie den Müttern garantieren. Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist entsprechend zu erweitern.
Die derzeitige Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten Geld, Kraft und Zeit. Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur Erwerbstätigkeit beider Eltern-teile.
Krisenfamilien, insbesondere Familien, die von Scheidungs-folgen betroffen sind, erhalten nach Beobachtung der FAMILIEN-PARTEI häufig nicht den grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz des Staates, sie werden vielmehr oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Die FAMILIEN-PARTEI sieht mit Sorge, dass aufgrund der schlecht gelösten Rechts- und Steuerproblematik eine sehr hohe Zahl der von Scheidung betroffenen Erwachsenen wegen absoluter Staatsverdrossenheit die Wahlen boykottiert. Damit begibt sich ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung in eine selbstgewählte, gleichwohl jedoch bedenkliche demokratische Isolation.
Die FAMILIEN-PARTEI will dieser Bevölkerungsgruppe durch eine Reform wichtiger Teile des Familienrechts die Lebensbedingungen erleichtern und Ihnen so zeigen, dass der Staat ihre Probleme ernst nimmt.
Die Regelung des Kindesunterhaltes und der Erziehung von Kindern wäre im Trennungsfall kein grundsätzliches Problem mehr, wenn es das von der FAMILIEN-PARTEI geforderte staatliche Kindergeld in Höhe des Existenz-minimums gäbe. Erst darüber hinaus gehende Förderungen hätten sich aus der Finanzlage der Eltern zu errechnen.
Dem entgegen ist das seit 2001 geltende Unterhaltsrecht vollständig unsozial und verstößt nach Meinung der FAMILIEN-PARTEI gegen Gleichheitsgrundsatz und Gleich-behandlungspflicht des Grundgesetzes. Es hat zur Folge, dass arme Unterhaltspflichtige mehr zahlen müssen, während vermögende Unterhaltspflichtige Kindergeld auf den Unterhalt anrechnen können.
Weitere Ungleichbehandlung ist in jenen Fällen zu sehen, wo getrennte oder geschiedene Unterhaltspflichtige wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht leistungsfähig sind. Während die Kinder leistungsfähiger Eltern mehr Unterhalt erhalten, erhöht sich die Leistung der Unterhaltsvorschusskassen nicht, weil diese wegen der unsozialen Rechtslage das Kindergeld voll anrechnen müssen.
Kindergeld zum heutigen Stand ist zum weitaus überwiegenden Teil die Rückerstattung verfassungswidrig bei den Eltern erhobenen Steuern und eben keine wirkliche staatliche Förderung. Daher ist das Kindergeld generell auf private Unterhaltsleistungen, aber nicht auf kind-bezogene Sozialleistungen des Staates anzurechnen.
Ein existenzsicherndes staatliches Kindergeld würde auch Probleme bei den Unterhaltspflichtigen mindern. Diese reichen bis hin zu Zahlungsunfähigkeit und oftmals damit verbundenen Folgeerscheinungen wie etwa psycho-somatischen Erkrankungen oder dem Aufbau einer leistungsfeindlichen Grundhaltung.
Geschiedene und nichteheliche Unterhaltspflichtige müssen nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI steuerlich wie Ehepaare mit Kindern gestellt werden. Es ist sinnvoller, nach entsprechender steuerlicher Anpassung an die Kinder höheren Unterhalt zu zahlen, als den Staat mit hohen Steuern zu begünstigen.
Neben den wirtschaftlichen Problemen treten in Scheidungsfamilien spezifische Probleme in Erziehungs-, Sorgerechts- und Kommunikationsangelegenheiten auf.
Es ist erwiesen, dass gerade Kinder, die in einer Scheidungssituation und damit häufig mit nur einem Elternteil aufwachsen, signifikant oft Erziehungsprobleme bereiten, in Cliquenbildungen Familienersatz suchen oder in gesellschaftlichen Randgruppen auffällig werden. Als Erwachsene unterliegen sie einem erhöhten Scheidungs-risiko und laufen damit Gefahr, den individuellen und zugleich gesellschaftsrelevanten psychischen Verelen-dungsprozess weiter zu verstärken. Nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI müsse
n die Kapazitäten der Erziehungsberatungsstellen sowie der Präventivarbeit an Schulen mit Hilfe staatlicher Gelder ausgebaut werden.
Auch bei der nach Trennung oder Scheidung vom Gesetzgeber erwünschten gemeinsamen Sorge als Regelfall übernimmt heute einer der Erziehungspartner den Lebensmittelpunkt und die damit verbundene Betreuung der Kinder ganz, während der andere Erziehungspartner ein umfassendes Umgangsrecht erhält und den Erziehungs-partner in dieser Zeit vollständig entlastet. Da diese Regelung dem Wohl des Kindes am besten dient, fordert die FAMILIEN-PARTEI, die Kosten des Besuchsrechtes per Gesetz den Erziehungspartnern ante
ilig aufzuerlegen und auch steuerlich berücksichtigungsfähig zu machen.
Die Politik der Regierungsparteien hat es bisher stets versäumt, das Wohl des Kindes erstens zu definieren und zweitens den Erkenntnissen anzupassen, welche in zahlreichen Studien ermittelt wurden.
Vor und nach der Kindschaftsrechtsreform von 1998 werden Rechte der Kinder denen der Eltern untergeordnet. Durch Gerichtsbeschluss werden Kinder weiterhin zu Scheidungswaisen gemacht oder zu Umgangsregelungen gezwungen, die vom Umfang und Intervall her die kindlichen emotionalen Bedürfnisse unberücksichtigt lassen. Seriöse Erkenntnisse der Kinderpsychologie besagen eindeutig, dass bis zu einem Drittel der Jahreszeit mit dem außerhalb der Familie lebenden Elternteil verbracht werden sollte und hinsichtlich
der Intervalle Je jünger, desto häufiger der Kontakt gelten müsse. Abweichungen von dieser Regel widersprechen nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI dem Kindeswohl und sind daher im Einzelfall ausführlich und logisch nachvollziehbar zu begründen und gerichtlich festzuschreiben.
Gerichtsentscheidungen stützen sich auch bei Urteilen im Bereich des Kindschaftsrechts in aller Regel auf Gutachten. Die FAMLIEN-PARTEI strebt die Erstellung einer psycho-logischen Begutachtungsnorm an, deren Anwendung rechtsverbindlich und somit überprüfbar wird.
Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern sind das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die mitbestimmenden Jugendämter sind durch eine politische Behördeninstanz zu begleiten und zu kontrollieren, damit die bisherige Alleinverantwortlichkeit nach bestem Wissen und Gewissen aufgehoben wird. Amtsmissbrauch zu Lasten grundlegender Menschenrechte muss mit allen Mitteln vermieden werden.
Das seit 1998 geltende neue Kindschaftsrecht hebt Beratung und Vermittlung in das Zentrum aller Auseinandersetzungen um die Kinder. Dieser gesetzliche Auftrag muss um des Kindeswohles willen wesentlich stärker in die Rechtspraxis Eingang finden. Beide Eltern müssen durch vermittelnde Fachberatung alle die Kinder betreffenden Fragen erörtern (und möglichst einvernehm-lich) klären. Eltern oder Elternteile, die diese Kooperation verweigern, widersetzen sich der Weisung des Gesetzgebers zur grundsätzlichen ge
meinsamen elterlichen Sorge. Die gegenwärtige gerichtliche Praxis, dem sich widersetzenden Elternteil die Alleinsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder zu übertragen, ist abzulehnen.
In allen Fällen, in denen ohne Verschulden der / des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen. Funktioniert der Umgang trotz einer solchen Umgangsbeistandschaft nicht, ist das Familiengericht erneut von Amts wegen mit dem Fall zu befassen.
Umgangsvereitelung entgegen dem Kindeswillen oder durch dessen Manipulation muss als strafbarer Kindes-missbrauch geahndet werden, wie es zum Beispiel in Frankreich und Teilen der USA schon lange üblich ist. Auch das umgangsunwillige Kind ist ausdrücklich vor selbst-schädigenden Verhaltensweisen zu schützen und zu einer Wahrnehmung seines Umgangsrechts zu bewegen.
Bei vielen Verfahren hinsichtlich des Aufenthaltes der Kinder oder der Wahrnehmung des Umgangsrechtes ver-gehen Monate und nur zu oft sogar Jahre, bevor das Gericht zu einer Anhörung oder gar zu einer Entscheidung findet. Die FAMILIEN-PARTEI fordert Fristen für die Erstellung der Gutachten sowie eine hinreichende personelle Ausstattung der beteiligten Institutionen. Juristische Konsequenzen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen sind zu ziehen.
Das reformierte Kindschaftsrecht hat die Diskriminierung der nichtehelichen Kinder bezüglich des väterlichen Sorgerechtes nicht beseitigt. Kinder dürfen nicht zum Besitz eines Elternteils herabgewürdigt werden. Die FAMILIEN-PARTEI tritt im Sinne des Gleichheitsprinzips des Grundgesetzes dafür ein, dass zukünftig auch dem nichtehelichen Vater innerhalb einer gewissen Erklärungs-frist und auf Antrag auch gegen den Willen der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht gewährt werden kann. Besondere Regelungen si
nd im Falle des Todes der Mutter zu treffen.
Im Falle des Zusammenlebens von nichtehelichen Eltern und Kindern, sollen nichteheliche Eltern grundsätzlich und ohne besonderen Antrag das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Bei Tod der nichtehelichen Mutter ist das elterliche Sorgerecht auf den nichtehelichen Vater zu übertragen, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
Psychische Gewalt ist auch innerhalb der Familie als Erziehungs- und Machtmittel untauglich und muss genau wie physische Gewalt gesetzlich unter Strafe gestellt werden. Die jetzige Regelung des Verbotes von Gewalt in der Familie ohne jede Strafandrohung greift nicht.
http://www.maennerpolitik.de/familienpartei.htm
- Feministische Partei DIE FRAUEN
Familie
In Artikel 6 Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie festgeschrieben. Die Politik der Bundesregierung fördert jedoch nur die Ehe, während Familien und Kinder vernachlässigt werden.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN definiert Familien als Gemeinschaften, in denen Kinder, oder andere Personen betreut werden, die sich nicht selber versorgen können. So definierte Familien müssen unserer Auffassung nach besonders unterstützt und gefordert werden. Wenn erwachsene Personen Kinder gemeinsam betreuen, ist es dabei unerheblich, ob sie verheiratet oder durch andere Beziehungen miteinander verbunden sind. Bei der Versorgung von betreuungsbedürftigen Erwachsenen darf die besondere Förderung nicht davon abhängig sein, ob die betreute und die betreuende Person in einem Haushaft leben.
Leben mit Kindern
Das Leben mit Kindern ist in der bestehenden Gesellschaft für Frauen außerordentlich schwierig und widersprüchlich:
Es besteht zwar ein politisches Interesse daran, daß möglichst viele (deutsche) Kinder geboren werden. Die mit ihrer Betreuung verbundene Arbeit wird jedoch aus ideologischen und finanziellen Gründen fast ausschließlich Frauen überlassen. Die sozialisationsbedingte männliche Abstinenz bezüglich der Übernahme unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeiten wird durch Staat und Gesellschaft - z.B. durch hohe Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen - kontinuierlich unterstützt und aufrechterhalten. Die Feministische Partei DIE FRAUEN will, daß Frauen Kinder haben können, ohne dafür ihren Beruf aufgeben oder auf eine Beteiligung am politischen und kulturellen Leben verzichten zu müssen.
Recht auf Betreuung
Jedes Kind hat ein Recht auf optimale Betreuung zu Hause und in einer Tagesstätte, in der es sich altersgemäß zusammen mit anderen Kindern entwickeln kann. Menschen mit kleinen Kindern müssen ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren oder unterbrechen können, ohne dabei unangemessene Einkommenseinbußen zu erleiden. Dasselbe gilt für Menschen, die Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung betreuen. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, daß jedem Kind ab vollendetem ersten Lebensjahr eine angemessene Betreuung in einer öffentlichen oder alternativen Einrichtung garantiert wird. Die Sorgeberechtigten haben das Recht, Koedukation oder Erziehung mit gleichgeschlechtlichen Kindern für ihr Kind zu wählen. In allen Betreuungseinrichtungen sind Mädchen besonders zu fördern, da sie unter den gegenwärtigen Bedingungen strukturell benachteiligt sind.
Die Kinderbetreuung muß staatlich finanziert werden und hat durch pädagogisches Fachpersonal entsprechend der Altersgruppen - 1 bis 4 Jahre zehn Kinder, 5 bis 6 Jahre maximal zwölf Kinder - zu erfolgen. Die Einrichtungen sollen so gestaltet sein, daß Kinder unterschiedlichen Alters miteinander kommunizieren und sich gemeinsam entwickeln können.
Das Sorgerecht und die Teilung der Erziehungszeit
Nach geltendem Recht haben miteinander verheiratete Eltern eines Kindes das Sorgerecht für dieses Kind gemeinsam. Die Betreuungsarbeit leistet jedoch ganz überwiegend die Frau. Die Erziehungszeit wird von weniger als einem Prozent der Väter in Anspruch genommen. Bei Scheidungen wird das Sorgerecht in den meisten Fallen den Müttern zugesprochen.
Nichtverheiratete Mütter haben das Sorgerecht allein, leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, haben kein Sorgerecht. Das gleiche gilt für soziale Eltern beiderlei Geschlechts.
In den letzten Jahren zeichnen sich verstärkt folgende Probleme ab:
* Unverheiratete Väter fordern lautstark mehr Rechte und wollen das Sorgerecht der unverheirateten Mutter einschränken.
* Bei Scheidungsprozessen wird von Jugendämtern und Gerichten vermehrt der Versuch unternommen, den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu erteilen.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN vertritt die Auffassung, daß einer Frau das Sorgerecht für ihr leibliches Kind durch Schwangerschaft und Geburt grundsätzlich allein zusteht. Das muß unserer Meinung nach für verheiratete Mütter ebenso gelten wie für unverheiratete und ist ein Bestandteil unserer Forderung nach der Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Personen. Selbstverständlich kann eine Frau das Sorgerecht verlieren, wenn sie ihr Kind vernachlässigt oder schlecht behandelt.
Leibliche Väter, soziale Väter und soziale Mütter können das Sorgerecht durch ihre tatsächliche Sorge für das Kind erwerben.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert, daß die Erziehungszeit und alle späteren Freistellungszeiten für Personen, die Kinder großziehen, zwischen den Partnerinnen und Partnern, die sich für ein Kind gemeinsam verantwortlich fühlen, geteilt werden. Leibliche Väter sowie soziale Väter und Mütter können das Sorgerecht für ein Kind mit dem Einverständnis der leiblichen Mutter dadurch erwerben, daß sie mindestens die Hälfte der Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Nachdem sie demzufolge das Sorgerecht auf Antrag beim Familiengericht erhalten haben, sind sie dazu verpflichtet, auch spätere Freistellungsansprüche - bei Krankheit des Kindes zum Beispiel - zur Hälfte wahrzunehmen.
Bei einer Trennung der leiblichen oder der sozialen Eltern soll diejenige Person das Sorgerecht bekommen, die bislang den Hauptanteil an der Versorgung des Kindes übernommen hat und auch weiterhin dazu bereit ist. Ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall lehnen wir ab. Wir sind uns bewußt, daß die Inanspruchnahme der Erziehungszeit und anderer Freistellungen durch Väter noch keine Gewähr für die tatsächliche Übernahme der damit verbundenen Mühen und Entbehrungen durch Männer bietet. Dennoch sehen wir in dieser Regelung einen Schritt zur Schaffung eines reellen Verhältnisses zwischen dem Sorgerecht und der Pflicht zur Sorge, einen Schritt zur gerechten Verteilung der Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern, einen Weg zur Gerechtigkeit für soziale Eltern sowie ein notwendiges Detail bei der Gleichstellung aller Lebensformen.
Das hierin ursprünglich vorhandene Kapitel "Kindergeld" ist durch die Grundsicherungsforderungen abgedeckt worden.
12.1 Vorschläge zu einer feministischen Schule
Schulen in Deutschland sind normalerweise Halbtagsschulen. Es gibt keine feststehenden Zeiten, in denen die Kinder von der Schule betreut werden. Fällt Unterricht aus, werden Kinder nach Hause geschickt. Das erschwert die Berufstätigkeit von Müttern, denen unter diesen Umständen weniger Berufsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Schule verlangt als "ergänzende Elternarbeit" Hausaufgabenbetreuung. Sie fällt auf den Nachmittag und wird fast ausschließlich von Frauen geleistet. Diese nicht bezahlte, zeitlich nicht begrenzte Tätigkeit wird in keiner Weise gesellschaftlich als Arbeit anerkannt.
Frauenarbeit in Familie und Haushalt wird Frauen ohne Gegenleistung in Form von Bezahlung oder sozialer Absicherung als "Liebe" abverlangt. Verweigern Frauen diese Aufgabe oder leisten sie sie nicht, weil ihnen die Berufstätigkeit keine Zeit läßt, wird das in Familie und Öffentlichkeit vielfach als "Liebesentzug" gewertet, als Egoismus oder mütterliches Ungenügen. Viele Frauen haben diese Ansicht verinnerlicht und fühlen sich deshalb häufig schuldig. Hausaufgabenbetreuung können nur Mütter übernehmen, die finanziell abgesichert sind. Diese Gruppe von Frauen verzichtet wegen der unbezahlten Zusatzarbeit für die Schule auf Erwerbstätigkeit, Fortbildung und Weiterbildung, kurz,. auf selbständige soziale Absicherung, was spätestens bei der Trennung vom Ehemann große Probleme aufwerfen kann. Steht die Mutter oder eine andere Betreuungsperson nicht zur Verfügung, sind Kinder häufig sogar in hohem Maße gegenüber ihren MitschülerInnen benachteiligt, denn Hausaufgabenbetreuung ist nicht nur Beaufsichtigung, sondern zusätzliche Stoffvermittlung, Übung und notgedrungen auch Motivierung bei Schulfrust und Schulunlust. Diese häusliche Zuarbeit für die Lehrerinnen macht den Unterrichtserfolg zu einem großen Teil erst möglich. Fallen Kinder jedoch in ihren Leistungen zurück, gilt dies als individuelles und familiäres Versagen. Für den Mißerfolg der Kinder werden weitgehend die Mütter verantwortlich gemacht.
Ausländische Mütter können diese im Ausland unbekannte Praxis, speziell bei Sprachproblemen, noch ungleich schwerer bewältigen. Hausaufgabenbetreuung durch Eltern bzw. Mütter verhindert scheinbar schulunabhängig eine Chancengleichheit der SchülerInnen. Privilegien und Benachteiligungen werden weitergegeben und gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse damit aufrechterhalten und reproduziert. Leidtragende sind die Kinder und ihre Mütter.
Unsere Schulen stabilisieren die bestehende männlich dominierte Gesellschaftsordnung. Die Schulstruktur ist hierarchisch. Lehrpläne, Unterrichtsmethoden und Finanzierungen werden von wenigen entschieden. Diese wenigen, meist Männer, kontrollieren eine Mehrheit von LehrerInnen, meist Frauen. Sowohl für LehrerInnen als auch für SchülerInnen gilt das Konkurrenz- und Leistungsprinzip. Im Patriarchat ist die Würde des Menschen an seine Leistungsfähigkeit in der Gesellschaft gekoppelt. Frauen können partizipieren, wenn sie sich einfügen. Fernziele und Unterrichtsmethoden sind versteckt sexistisch und rassistisch. Untersuchungen haben ergeben, daß die durch Frauenrechtlerinnen geforderte und endlich eingeführte Koedukation Benachteiligung der Mädchen nicht aufgehoben hat, sondern sie subtiler werden ließ. Die Schule verfestigt Rollenklischees. Schulbücher und Unterrichtsinhalte vertreten noch zum großen Teil alte Rollenvorstellungen: Die Frau gilt als die Familienbetreuerin im Haus. Sie ist passiv und emotional. Mädchen sind dementsprechend meist abwartend, Heulsusen und stehen in unpassender Kleidung im Weg. Der Mann gilt als der Vertreter und Versorger der Familie in der Öffentlichkeit. Er ist aktiv und rational. Jungen sind dementsprechend aktiv, sportlich und unternehmungslustig.
In Geschichtsbüchern kommen Frauen fast nicht vor, in naturwissenschaftlichen Büchern werden Forscherinnen und Erfinderinnen so gut wie gar nicht erwähnt.
Ausländische Mitmenschen erscheinen wenig in der Unterrichtsliteratur, eventuell in einer untergeordneten Tätigkeit als Putzfrau oder Gepäckträger, auf keinen Fall aber in einem qualitativ und quantitativ realen Verhältnis zum Alltag der SchülerInnen.
Frauen und Mädchen sind für Familie, Hausarbeit und Gefühle zuständig, Männer und Jungen für die Welt, Geschichte, Politik, Entdeckungen und Erfindungen, Erwerbsarbeit und für das Denken. Männer sind wichtig, Frauen nicht.
Sprachliche Formulierungen verfestigen diese Sichtweise noch zusätzlich: Entweder es wird nur die männliche Form gebraucht, wie z.B. das Pronomen "er', oder aber "neutrale" Konstruktionen wie "der Mensch", "man" "die Menschen". Ist von speziellen Berufen die Rede, wird die männliche Sprachform angewendet, wie "der Bauer', "der Handwerker', "der Töpfer".
Im Unterricht werden den Mädchen "weibliche" Fächer zugeordnet, z.B. Sprachen und "musische" Fächer. Jungen werden in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern von vornherein stärker gefordert. Logisches Denken und klares Analysieren gilt als unweiblich. Zeigen Mädchen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereichen Interesse und Können, wird dies ihrem Fleiß zugeschrieben. Gute Leistungen in diesen Fächern bei Jungen entsprechen dagegen den vorhandenen Fähigkeiten. Die im Schnitt besseren schulischen Leistungen der Mädchen werden allgemein ihrem Fleiß und ihrer Bravheit zugeschrieben, nicht aber ihrer Intelligenz und Begabung. Jungen dagegen sind eben nur frech und faul, gelten aber trotzdem als intelligent und begabt. So lernen Mädchen in der Schule, an ihrer Begabung zu zweifeln, Jungen dagegen, sich für begabt zu halten.
Zur Steigerung der Unsicherheit der Mädchen und des Selbstbewußtseins der Jungen trägt bei, daß den Jungen mindestens 60 Prozent der Unterrichtszeit von LehrerInnen gewidmet wird. Ob durch Aufruf zu Unterrichtsbeiträgen oder auch durch Tadel, die Jungen erhalten mehr Zuwendung, was die Mädchen zusätzlich erfahren läßt, daß sie weniger wichtig sind.
Jungen sind in der Schule im allgemeinen laut und fordern. Durch ihr Verhalten beherrschen und prägen sie oft das soziale Klima in Klassen. Mädchen halten sich eher zurück, gleichen aus, vermitteln. Mädchen werden dazu benutzt, Jungen zu disziplinieren. Häufig wird ein Mädchen neben einen störenden Jungen gesetzt. Das mag das Unterrichtsklima verbessern, dies jedoch auf Kosten des Mädchens. Ein "richtiger" Junge stört ab und zu. Ein "richtiges" Mädchen ist brav - und langweilig.
Dieses unterschiedliche Verhalten wird in der Gesellschaft und somit von den meisten LehrerInnen als ,natürliches" Geschlechtsverhalten angesehen und dadurch wiederum ständig manifestiert. Es gibt an den Schulen kaum ein Bewußtsein davon, daß ,Weiblichkeit" und ,Männlichkeit" kulturbedingtes Rollenverhalten ist, geschweige denn davon, daß dieses durch das Verhalten von Lehrern und Lehrerinnen sowohl untereinander, innerhalb der schulischen Hierarchie und gegenüber den Lernenden, als auch durch die Lerninhalte, die Sprache und durch die festgelegten Erwartungen tradiert wird.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert:
* Wir wollen die Ganztagsschule. Die Schule übernimmt die Betreuung der Kinder von 8 bis 16 Uhr. Hausaufgabenbetreuung findet durch die LehrerInnen statt.
* Wir wollen eine Veränderung unseres herrschaftsbestimmten Gesellschaftssystems. Die Mehrheit gesellschaftlicher Bereiche ist im Sinne organisierter Friedlosigkeit gestaltet. Patriarchales Denken hält Hierarchie,
Unterdrückung und unterschiedliche Formen von Gewalt bis hin zum Krieg immer noch für ein legitimes Mittel zur Konfliktbewältigung. Für die Zukunft aller ist Frieden von zentralem Wert. Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch die Abwesenheit von direkter, struktureller und kultureller Gewalt. Dies hat Geltung sowohl zwischen den Staaten als auch innergesellschaftlich und im privaten Raum. Wir brauchen dazu eine andere Gesellschaftsstruktur.
Das erfordert Umdenken. Umdenken beginnt mit Bewußtwerden und Bewußtmachen. Hier haben die BegleiterInnen von Kindern und Jugendlichen in Kindergarten und Schule und Hochschule eine große Verantwortung.
Umdenken heißt:
* Bewußtwerdung der bisherigen gesellschaftlichen Strategien zur Unterordnung von Mädchen und Frauen. Erkennen der von ihnen verinnerlichten Mechanismen, die solche Strategien unterstützen.
* Bewußtwerdung gesellschaftlicher Strategien, welche die Würde der Einzelnen, seien es Frauen oder Männer, Kinder oder Alte, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Krankheiten, InländerInnen oder AusländerInnen, verletzen.
* Bewußtwerdung gesellschaftlicher Strategien, die Menschen, Tiere und Natur ausgrenzen, mißbrauchen und ausbeuten.
Umdenken heißt auch:
* Verantwortung mit übernehmen,
* wach sein und Widerstand leisten,
* Bereitschaft entwickeln zu problemlösender gemeinsamer Arbeit.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine begleitende Unterstützung bei der Entfaltung und Entwicklung der individuellen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen ein. Feministisches Denken widerspricht dem Erziehen zu einem vorgegebenen Ziel.
Feministische Ausbildung und Bildung hat den Anspruch von Geübtsein und von Sich-Üben
* im Widerstand gegen hierarchisch gesellschaftliches Denken,
* im Übernehmen und Mittragen von Verantwortung,
* in Bereitschaft zu gemeinsamer solidarischer Konflikt- oder Problemlösung auf der Basis von Sachkenntnis, Eigenverantwortlichkeit und ausgeprägtem Selbstwertgefühl der Einzelnen.
Die feministische Schulform der Zukunft ist
* eine nicht hierarchische, selbstverwaltete Ganztagsschule als Zentrum im Leben von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern, in der Menschen aller Altersstufen angstfrei lernen, Impulse empfangen und in die sie Ergebnisse ihrer Erfahrungen zurücktragen können,
* eine offene Schulform,
* ein durchlässiges Schulsystem mit jahrgangsdurchlässigen kleinen Gruppen, die handlungs- und erfahrungsorientiert mit Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt des jeweiligen Umfeldes das notwendige Wissen problemorientiert erarbeiten, Verzicht auf Auslese in Form von Benotung von SchülerInnen und LehrerInnen nach einem Einheitsmaßstab, statt dessen Ermutigung und Anerkennung der Entwicklung, welche die jeweilige Person in Bezug auf ihre eigenen Wünsche und Möglichkeiten gemacht hat, und Förderung von individuellen Begabungen.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für die Vorbereitung einer feministischen Schulform ein. Diese muß folgende prinzipielle Veränderungen beinhalten: <
1. Verändertes Verhalten gegenüber der Schule
Im feministischen Denken sind LehrerInnen und SchülerInnen sowohl im Lernfeld sozialer Verantwortung und Kreativität als auch im Bereich der Wissenserarbeitung zugleich Lehrende und Lernende. Das bestehende Wertesystem muß sich im Bewußtsein der Lehrenden verändern, damit gemeinsam mit den Lernenden ein anderes Wertedenken entwickelt werden kann.
In diesem Zusammenhang fordert feministisches Denken:
a) Bewußtseinsarbeit durch Wachsamkeit und verstärkte Frauenforschung im Bereich von Unterrichtsinhalten und Lehrmethoden, ständige Überprüfung von Büchern, Bildungsinhalten und Lehr- und Lernmethoden unter feministischen Gesichtspunkten durch SchülerInnen und LehrerInnen,
verstärkte praxisorientierte Frauenforschung von Rollenverhalten mit Verbindung und Rückkopplung zu Schulen, Weiterbildungsmöglichkeiten der Lehrenden und der Eltern an Hoch- und Volkshochschulen, um das Bewußtsein für verinnerlichte Herrschaftsstrukturen zu sensibilisieren.
b) Bewußtseinsarbeit durch geschlechterbewußte Ausbildung
An Koedukationsschulen werden Mädchen und Jungen auch getrennt unterrichtet. Bei Mädchen wird die Stärkung ihres Selbstwertgefühls und der Abbau ihrer Unterwerfungsstrategien geübt, bei Jungen die Stärkung ihres sozialen Verhaltens und der Abbau von Dominanz- und Gewaltgehabe.
Mädchen werden bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Frausein unterstützt.
Selbstverteidigung und Selbstbehauptungstraining sind Unterrichtsfächer.
Bestehende Mädchenschulen sollen erhalten bleiben, um in ihnen Modelle sozialen, kreativen, gewaltfreien Lernens und Handelns zu erproben.
c) Bewußtseinsarbeit durch Offenheit für Fremdes
Unterschiede zwischen Menschen werden als Individuelles, ihnen Eigenes und alle Bereicherndes angesehen.
Multikulturelle Ausbildung, d.h. die Ausbildung von In- und AusländerInnen, geschieht gemeinsam im Bewußtsein eines Privilegs. Ein entsprechender Unterricht in Sprache, Kultur und Landeskunde für die beteiligten AusländerInnen wird in den Schulplan aufgenommen. Dieser Unterricht soll für alle SchulteilnehmerInnen offen sein.
Integration behinderter SchülerInnen in den normalen Schulalltag.
Behindertenspezifischer Unterricht, z.B. Erlernen notwendiger Techniken, in zeitweise getrenntem Unterricht, dies unter Umständen auch über längere Zeiten mit der Möglichkeit der Rückführung in die lntegrationsklassen.
http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm
- NPD
Grundlage unseres Volkes ist die deutsche Familie
Die kleinste Gemeinschaft innerhalb unseres Volkes ist die Familie. Ihr gehört daher die besondere Zuwendung und Pflege des Staates. Die Familie ist vor allen anderen Lebensgemeinschaften zu fördern. Nationaldemokraten lehnen die jede Gemeinschaft gefährdende "Selbstverwirklichung" und den mit ihr einhergehenden schrankenlosen Egoismus ab.
Die Familie ist lebendes Bindeglied überlieferter Traditionen. In ihr werden die Muttersprache gelehrt und Kultur und Gebräuche vermittelt. Die Familie ist Träger des biologischen Erbes. Ein Volk, das tatenlos zusieht, wie die Familie zerstört wird oder ihre Kraft verliert, wird untergehen, weil es ohne gesunde Familien kein gesundes Volk gibt. Kindergeld als volkspolitische Maßnahme des Staates darf nur an deutsche Familien ausgezahlt werden. Besonderer Schutz haben dem werdenden Leben und der werdenden Mutter zu gelten. Die Tötung ungeborenen Lebens darf nur bei Gefahr der Gesundheit von Mutter und Kind sowie nach Vergewaltigungen erlaubt sein. Der familiengerechte Wohnungsbau mit kindgerechtem Umfeld ist vorrangig zu fördern. Das Miteinander der Generationen soll möglich werden.
Im Zusammenleben mit Eltern und Geschwistern erfährt der Heranwachsende in der häuslichen Geborgenheit die natürliche Erziehung, die ihm hilft, sich zur Persönlichkeit zu entwickeln. Diese Geborgenheit ist das beste Bollwerk gegen die Zunahme psychischer Erkrankungen der Jugend.
Die Leistung der Hausfrau und Mutter ist mit keiner Arbeitsleistung anderer Berufe zu vergleichen. Ihr gebührt ein nach Anzahl der Kinder gestaffeltes Hausfrauen- und Müttergehalt, das ihrer vielseitigen Tätigkeit und Verantwortung entspricht. Sie sollte nicht aus finanziellen Gründen außerhäuslich arbeiten müssen, da der Beruf in der Familie sie voll auslastet. Ihre Altersrente ist zu sichern. Dies gilt alternativ auch für alleinerziehende Väter. Die NPD befürwortet eine Frauenpolitik, die den Frauen und Mädchen volle Gleichberechtigung einräumt. Die Leistungen der Frauen am Wiederaufbau unseres Landes nach 1945 sind zu würdigen.
http://www.npd.net/
Stand dieser Seite: 10.06.2002 - eingestellt am 10.06.2002 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/politik/wahlversprechen_2002.html
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