"Mögliche Wege zum Umgang"
Ich habe mir Gedanken gemacht, wie man(n) / frau den Umgang mit dem gemeinsamen Kind in "strittigen Situationen" des Umgangsrechtes, trotz Interventionen "des Sorgeberechtigten" soweit wie möglich aufrecht erhalten und verbessern kann. Dies und meine Meinung zum Umgangsrecht finden "Umgangsberechtigte" und alle anderen Interessierten jetzt auf dieser Seite.
Hallo an alle betroffenen, von Euren Kindern getrennt lebenenden, Eltern!
Ich möchte Euch hier einen möglichen Weg im Rahmen der momentanen Möglichkeiten des neuen (& alten ?) Kindschaftsrechts zu einer konstruktiven Lösung im Sinne der gemeinsamen Kinder beim Umgangsrecht darstellen, doch vorab ein paar kurze Worte zu meiner Person:
Mein Motto hinsichtlich der Bewältigung aller Probleme beim Umgang mit dem gemeinsamen Kind war und ist immer noch:
"Soviel Kontroverse (manchmal muß man(n) einfach laut werden, sonst hört niemand zu!) wie nötig, aber auch soviel Dialog mit allen Beteiligten wie möglich!"
Das kommt in der Wirklichkeit einem, manchmal sehr schmerzhaften, Spagat gleich, ist aber, zumindest in meinem erlebten Fall, der einzige Weg der weiter führt, da er die "Fronten" zwischen den Betroffenen nicht verhärtet, sondern sehr effektiv im Interesse der betroffenen Kinder aufweichen kann!
Warum?
Es ist doch oft so: Beide Seiten (Eltern & Vereine) erklären sich gegenüber dem Jugendamt/Richtern (u. a. Entscheidungsträgern) zwar immer wieder für einen Umgang mit den gemeinsamen Kindern unter der Prämisse "ausschließlich zum Wohle des Kindes handeln zu wollen" bereit, verhalten sich aber in der Gesamtheit aller ihrer Aussagen und ihres Handelns oft sehr ambivalent.
Wichtig jedoch ist nur, daß man(n) sich als Betroffener ausschließlich von dem Gedanken leiten läßt, möglichst viel an Unterstützung und Hilfen bei der Realisation des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind zu bekommen.
Ich habe Unterstützung diesbezüglich übrigens auch von beiden Seiten (Männern und Frauen) aus nachweislich erleben dürfen und kann es bis heute noch.
Die Kunst jedoch ist es, den schmalen Weg zwischen dem, in meinen Augen auch berechtigten, eigenen Wunsch (Egoismus?) nach Umgang mit dem Kind und dem von allen Seiten propagierten "Kindeswohl" zu gehen, ohne dabei zu einer Seite hin ausschließlich "abzustürzen" oder noch schlimmer, das Ziel zu haben, alle Aktionen auschliesslich als Rache an seinem Expartner für vergangenes erleidetes Unrecht zu sehen.
Für mich stellte sich in erster Linie nur die Frage, wie kann man(n) als umgangsberechtigter Elternteil den gegebenen Bedingungen in der Gesellschaft oder im bestehenden Rechtssystem (ob politsch korrekt oder nicht) nachweislich "gerecht" werden und das Ziel: "soviel Umgang mit dem gemeinsamen Kind wie möglich" erreichen?
Folgende Regeln im Rahmen der momentanen Situation (kurz vor dem Inkrafttreten der "Kindschaftsrechtreform) habe ich erkannt und größtenteils (soweit davon betroffen) von Anfang an befolgt (ohne mich als "Opfer des Systems" zu fühlen!!!):
1. Kontinuität bei der Beziehung zu dem gemeinsamen Kind
Diese muß so früh wie möglich, notfalls unter zu Hilfenahme des Jugendamtes, hergestellt werden und für später am besten beweisbar (Photo, Video etc.) sein.
Eigene Interessen (z. B. Hobbies) innerhalb dieses möglichen "Zeitfensters" müssen diesbezüglich von Anfang an (nachweislich) zurückstehen.
Wichtig ist die Einsicht bei allen Auflagen und das entsprechende Verhalten des Umgangsberechtigten, da die bestehende Kontinuität zum Kind in späteren Verfahren die entscheidende Rolle spielen wird.
2. Unterhaltszahlungen
Es gibt keinen berechtigten Grund die Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind zurückzuhalten, außer man(n) stellt, aus gegebenen Anlaß, einen Antrag/Klage für einen Vaterschaftstest. Was die Anpassung an die gegebenen, aktuellen Einkommensverhältnisse angeht, ist ein schriftlicher Widerspruch gegenüber dem Jugendamt auf jeden Fall sinnvoll...
Allerdings sollte man(n) sich die ordnungsgemäß geleisteten Zahlungen durch das Jugendamt bei einem anstehenden Verfahren schriftlich bestätigen lassen (z.B. durch den Zusatz "Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit!").
Für Unterhaltszahlungen gegenüber dem ehemaligen Partner bewährt sich evtl. eine Vereinbarung mit dem Jugendamt, in der das Verhalten des ehemaligen Partners hinsichtlich des Umgangsrechts berücksichtigt wird und nur "unter Vorbehalt" gezahlt wird.
3. Verhalten bei Umgangsboykott
Eine schwierige Situation. Auf der einen Seite können die Vorwürfe des Sorgeberechtigten gerechtfertigt sein, auf der anderen Seite oft auch nicht!
Das "Wohl des Kindes" steht jedoch bei allen zukünftigen Entscheidungen ganz klar im Vordergrund.
Bei der Aussprache einer Umgangsaussetzung seitens des Sorgeberechtigten hat es sich im Rahmen der weiteren Kontinuität der Beziehung zum Kind bewährt, wenn der Umgangsberechtigte trotzdem versucht, den (einseitigen) Kontakt zum Kind (durch Postkarten, Audiokassetten etc.) nachweislich aufrecht zu erhalten.
Dabei spielt es für die Entscheidungsträger später keine Rolle, ob diese Kontaktversuche tatsächlich erfolgreich bis zum gemeinsamen Kind vorgedrungen ("worden") sind oder nicht, hier zählt in erster Linie "der gute Wille" des Umgangsberechtigten.
Eine mögliche Lösung für alle Beteiligten (Kinder & Eltern) ist die Realisation eines "begleiteten Umgangs", bei dem alle (un-) berechtigten Ängste des Sorgeberechtigten oder der Ämter berücksichtigt und ggf. ausgeräumt werden können.
Auch für den Umgangsberechtigten hat ein "begleiteter Umgang" Vorteile: Seine Ängste gegenüber unberechtigten Vorwürfen des Sorgeberechtigen hinsichtlich des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind bleiben "außen vor" und der Umgang kann ohne emotionale Belastungen des Umgangsberechtigten und für das gemeinsame Kind stattfinden.
Für den Umgangsberechtigten kann der "begleitete Umgang" bei einem nachweislich positiven Ergebnis innerhalb des entsprechenden Zeitraumes (notfalls sogar über die gerichtliche Anordnung hinaus) ein "Beweis" für die unberechtigten Ängste des Sorgeberechtigten oder der Ämter sein...
Hier zählt für später wieder das Kontinuitätsprinzip (s. o.)!
Die Gestaltung des "begleiteten Umgangs" sollte nach Möglichkeit unter "alltäglichen und familiären Gesichtspunkten" stattfinden, um dem gemeinsamen Kind eine "Ausnahmesituation", bzw. zusätzliche Belastung, soweit wie möglich, zu ersparen.
Am besten fragt man bei den vielen Vereinen, die sich für Mütter und/oder Väter einsetzen, ob es denn die Möglichkeit zu einem "begleiteten Umgang" innerhalb der Familie eines Mitgliedes gibt.
Wer will, kann dann auch in diesen Verein eintreten, er verletzt damit nicht das Gebot der Unparteilichkeit des "Umgangsbegleiteten".
Allerdings sollte er dieser Person nicht direkt irgendwelche Gelder (z. B. für den Unkostenausgleich) zukommen lassen oder eine nachweislich "zwischenmenschliche" Beziehung zu dieser Person unterhalten.
Über jeden Umgang sollte der Umgangsberechtigte ein Protokoll führen, das er sich von der begleiteten Stelle/Verein/pädagogischen Fachkraft regelmäßig "absegnen" läßt.
Bei schwerwiegenden Differenzen empfiehlt sich zuerst ein Kontakt zum Jugendamt, aber auch zu einer neuen Stelle/Verein, die vom Jugendamt anerkannt wird.
Notfalls sollte der Umgangsberechtigte einen weiteren neutralen Zeugen bei den weiteren "begleiteten" Umgangsterminen hinzuziehen.
4. Sinn, Zweck und Glaubwürdigkeit bei gemeinsamen Beratungen
Ein verantwortungsvoller Umgangsberechtigter wird sich zu gemeinsamen Beratungen bei einer Beratungsstelle und zu ggf. notwendigen Einzelgesprächen gerne bereit erklären.
Evtl. hat der Umgangsberechtigter bereits als erster erkannt, daß schließlich beide Eltern, oft jetzt zum aller ersten Mal, es endlich lernen müssen, sich ab sofort und in Zukunft ihrer lebenslangen, gemeinsamen Verantwortung als Eltern gegenüber dem gemeinsamen Kind bewußt zu werden und diesbezüglich ihr Handeln gemeinsam (u. U. mit Hilfe Dritter) abzustimmen.
Nach meiner Erfahrung hat sich bis zum momentanen Zeitpunkt gezeigt, daß wirklich geschulte Beratungskräfte (Psychologen etc.) durchaus in der Lage sind, zwischen vorgeschobenen Argumenten und tatsächlichen Einstellungen der beteiligten Elternteile zu unterscheiden und diese ziemlich "schonungslos" an den Tag bringen!
Beratungskräfte, die selber Kinder haben, können hier evtl. eine höhere Kompetenz aufweisen, müssen aber nicht! Außerdem decken die Beratungskräfte ein ambivalentes Verhalten eines Elternteiles, welches evtl. nicht im Handeln des anderen Elternteiles begründbar ist, auf und lassen manchmal so manchen falschen "Heiligenschein eines Elternteiles zerbröseln"!
Durch Offenheit beider Eltern gegenüber den Beratungskräften, was sowohl den Ausdruck der eigenen Ängste hinsichtlich des Verhaltens des anderen Elternteils, aber auch der eigenen Erfahrungen aus der Kindheit betrifft, kann am ehesten ein echter Fortschritt im Verständnis der Eltern untereinander gefördert werden, was letztendlich nur wieder dem gemeinsamen Kind und dem Umgang mit beiden Elternteilen dient.
Über jedes Gespräch kann der Umgangsberechtigte ein Protokoll führen, das er sich von der beratetenden Stelle/Verein/psychologischen Fachkraft regelmäßig "absegnen" lassen kann.
Bei schwerwiegenden Differenzen empfiehlt sich zuerst ein Kontakt zum Jugendamt, aber auch zu einer neuen Stelle/Verein/psychologischen Fachkraft, die vom Jugendamt anerkannt wird (s. o.).
5. Generell gilt noch folgendes:
a) Schnelligkeit bei der Äußerung des Wunsches nach Umgang
mit dem Kind
gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen/Vereinen
ist der größte Trumpf, den ein betroffener Umgangsberechtigter
in allen Situationen ziehen kann und muß! Dazu gehört allerdings
dann auch ein konsequentes Verhalten, auch bei Kleinigkeiten, bzw. mühseligen
Aktionen!
b) Soweit es geht ist Sachlichkeit das oberste Gebot im Umgang mit
den Behörden/Vereinen.
Leider ist auch mir das nicht immer geglückt, zuviele Emotionen bewegten
auch mich, als betroffenen Vater/Mann! Dies muß aber bei vertretbaren
Aktionen/Aussagen nicht immer von Nachteil sein! Schließlich sind
wir auch nur Menschen! Wichtig ist nur dass keine Polemik, bzw. Verallgemeinerung
("Geschlechterkampf" etc.) in den eigenen Aussagen entsteht,
sondern immer nur aus der persönlichen Betroffenheit heraus argumentiert
wird. Eigene Ängste lassen sich jedoch durch die gesellschaftliche
Entwicklungen in dieser Problematik für alle Seiten akkzeptabel erklären
(z. B. das Thema Mißbrauch mit dem Mißbrauchsvorwurf!)
c) Offenheit gegenüber allen vom Jugendamt vorgeschlagenen öffentlichen
Stellen und Vereinen
ist (wie bereits oben erwähnt) sehr wichtig, um überhaupt eine
Chance auf eine positive Entwicklung bezüglich der Umgangssituation
zu haben. Ablehnung und Kritik an öffentlichen Stellen und Vereinen
gegenüber dem Jugendamt sollte immer erst nach ausreichend belegbaren
negativen Erfahrungen erfolgen, dann erst kann diese Ablehnung und Kritik,
wenn nachweislich argumentierbar, auch vom Jugendamt ernst genommen werden.
Pauschale Aussagen vorab sind eher negativ für das eigene Selbstbildnis
bei allen Beteiligten!
d) Ausserdem zeigen die "paritätischen" (also die,
die in ihren Satzungen zumindest beide Seiten erwähnen, bzw. vertreten
wollen!) Vereine, bzw. öffentlichen Stellen nach längeren Gesprächen
durchaus ein Verständnis für die eigene Problematik,
bei manchen muß man(n) eben länger erklären, worum (natürlich
auch um das "Wohl des Kindes"!) es aus der eigenen Sicht heraus
eigentlich geht... Eine ausführliche Schilderung der eigenen, erlebten
Vergangenheit mit belegbaren Aktionen kann hier manchmal Wunder wirken!
Vielleicht helfen Euch meine Erfahrungen ein wenig weiter, ich jedenfalls wäre froh, wenn endlich alle Beteiligten mal einsehen würden, daß zur weiteren positiven Entwicklung des Umgangs mit den getrennten Elternteilen zwar eine kontroverse Diskussion dazu gehört, um die jeweils eigenen Standpunkte zu erklären, bzw, an die Öffentlichkeit bringen, aber dann der Prozeß der Verständigung eingeleitet werden muss, sonst kann man(n)/frau nie zu einem gemeinsamen Ergebnis im Interesse unserer Kinder kommen!
Vielleicht macht Euch das Ergebnis meiner Verhandlung ein wenig Mut
oder schenkt Euch die Kraft, die Ihr benötigt, es auch einmal auf
diesem o. g. Weg zu versuchen!