Unterhaltspflichtverletzungen
Drucksache 14/2212
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode
Abgeordneter Peter Kurt Würzbach, CDU/CSU
" Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der die Unterhaltspflicht verletzenden Väter in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie hoch waren die in diesen Jahren gezahlten Unterhaltsvorschüsse ?"
Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Dr. Eckhard Pick vom 19. November 1999
Über die Anzahl der Väter, die Ihre Unterhaltspflichten verletzen, existieren keine statistischen Daten. Zur Entwicklung der Zahlungsmoral der Väter in den letzten fünf Jahren können daher keine Angaben gemacht werden. Derzeit wird geprüft, ob und in welcher Form dazu Daten erhoben werden können. Erhoben wird lediglich die Zahl der wegen Verstoßes gegen § 170b Abs. 1 StGB a. F. (Verletzung der Unterhaltspflicht) Verurteilten. Für die alten Länder (ab 1995 einschließlich von Gesamtberlin) ergibt sich danach folgendes:
1993 = 4.075 Verurteilte
1994 = 4.227
1995 = 4.210
1996 = 4.212
1997 = 4.325
Die in den letzten fünf Jahren gezahlten Unterhaltsvorschüsse (Bundes- und Landesanteil) beliefen sich auf:
1995 = 1.581.844 TDM
1996 = 1.557.036
1997 = 1.615.588
1998 = 1.667.514
1999 = 1.269.062 (Stand Oktober 1999)
Die Entwicklung der Unterhaltsvorschussleistungen ist allerdings kein Indikator für die Zahlungsmoral der Väter. Unterhaltsvorschuss wird nicht nur im Falle säumiger Unterhaltszahlung bei Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geleistet. Dem Kind wird vielmehr auch im Falle des Unterhaltsausfalls bei Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten geleistet. Dem Kind wird vielmehr auch im Falle des Unterhaltsausfalls wegen Leistungsunfähigkeit des Vaters, nicht festgestellter Vaterschaft und Tod des Unterhaltspflichtigen geholfen. Nach einer groben Schätzung ist ein Drittel der Väter schon bei Beginn der Zahlung des Unterhaltsvorschusses nicht leistungsfähig, ein weiteres Drittel wird während des Zahlungszeitraums leistungsunfähig.
15. Abgeordneter Peter Kurt Würzbach, CDU/CSU
" Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um gezielter gegen Unterhaltsverweigerer vorzugehen und einen stärkeren Rückfluss der Unterhaltsvorschüsse zu erreichen?"
Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Dr. Eckhard Pick vom 19.November 1999
Bei ca. 1/3 der Falle ist rechtlich überhaupt kein Rückgriff möglich, da kein Anspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil besteht. In diesen Fällen ist der Unterhaltsvorschuss eine reine Ausfallleistung. Zur Verbesserung des Rückgriff in den übrigen Fällen wurden in den vergangenen Jahren die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Verbesserung der Auskunftsrechte durch Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes im Kindesunterhaltsgesetz (ab 01.Juli 1998 in Kraft) sowie durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (ab 01.Mai 1998 in Kraft)
- Erweiterung des Rückgriffszeitraumes (geschehen durch Artikel 27 Jahressteuergesetz 1997)
- prozessual erleichternde Durchsetzung der Ansprüche (mit Kindesunterhaltsgesetz s.o.)
- Effektivierung des Rückgriffsverfahrens durch Richtlinien (bereits durchgeführt)
- Prüfung aller weiteren legislatorischen und administrativen Maßnahmen durch die Bundesregierung
- intensive Fachgespräche mit den Ländern, die für die Durchführung des Rückgriffsverfahrens zuständig sind (ständiger Dialog)
- Maßnahmen der Länder (Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben und Einnahmen, durchgeführt ab 01. Januar 1999 in NRW, beabsichtigt in mehreren weiteren Ländern.
16. Frage des Abgeordneten Peter Kurt Würzbach, CDU/CSU
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, von zahlungsunwilligen Vätern den Führerschein einzuziehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Eckhardt Pieck vom 19.November 1999
Das Bundesmisisterium der Justiz hat eine Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems eingesetzt, die das bestehende Sanktionssystem des Strafgesetzbuches einer kritischen Prüfung unterziehen soll. Dabei soll sie insbesondere untersuchen, ob neben klassischen Strafformen zukünftig auch neue Strafformen treten sollen. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob ein Fahrverbot über das Verkehrssstrafrecht hinaus erweitert werden sollte. Auf der Grundlage des Abschlussberichts der Kommisssion wird die Bundesregierung auch den in der Frage angesprochenen Vorschlag bewerten.
Stand dieser Seite: 23.02.2004 - eingestellt am 23.02.2004 - Fundstelle:http://www.paPPa.com/Statistik/Unterhaltspflichtverletzungen1993-99.htm
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