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Kinderrechte sind unteilbar! - Väterdemo in Berlin 18. Juni 2005
Rede von Marianne Heß - Großelterninitiative pro Enkel - www.grosselternproenkel.de
Liebe betroffene Großeltern und Eltern, liebe Zuhörer,
mein Name ist Marianne Heß, ich komme aus Braunschweig. Auf Grund eigener Betroffenheit gründete ich 2003 die Selbsthilfegruppe "Großelterninitiative pro Enkel". Unser Motto von Beginn an: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren." Wir setzen uns für die Rechte der Kinder ein, dass sie gelebte Beziehungen zu ihren Großeltern und zu beiden Elternteilen haben dürfen, also eigentlich eine ganz natürliche selbstverständliche Sache.
Studien aus der Familienforschung zeigen, dass die Verbindung der Großeltern zu den wichtigsten familiären Bindungen zählt, sie geben den Kindern Kraft, Sicherheit und sind oftmals Stütze, wenn die Eltern nicht verfügbar sind.
Leider nicht selbstverständlich für einen Familienrichter aus Braunschweig. Auf die Frage des Richters an die Großeltern: "Was stellen sie sich denn so vor?", antworteten diese: " Wir möchten einfach nur ganz natürlich mit unseren Enkeln zusammen sein." Hierauf der Familienrichter: "Davon sind wir noch Lichtjahre entfernt!"
Und das, obwohl ein Gericht verpflichtet ist, in einem die Person eines Kindes betreffenden Verfahren so früh wie möglich auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken.
Mehr oder weniger dürfen oder durften wir unsere Enkelkinder nicht sehen. Dem vorausgegangen sind in der Regel Trennung oder Scheidung, bei der Oma und Opa gleich mit dem einen Elternteil mit entsorgt werden. In unseren Fällen ist das jedoch nicht immer so, oftmals leben Sohn oder Tochter von uns in einer festen Beziehung und wegen Unstimmigkeiten zwischen den Erwachsenen und manchmal auch ohne ersichtlichen Grund, wird den Kindern der Umgang mit den Großeltern plötzlich abgeschnitten.
Die Kinder wissen gar nicht, wie ihnen geschieht, wenn ihre Eltern plötzlich so eine tiefgreifende Entscheidung für sie treffen. Wenn sie es schon können, stellen sie natürlich Fragen. Die Antworten der Eltern oder eines Elternteils müssen unweigerlich negativ ausfallen, oder wie sonst sollen sie den Kindern erklären, dass sie plötzlich nicht mehr zu den Großeltern dürfen.
Mitarbeiter der Jugendämter als Vormund geben Kinder in Pflegefamilien und grenzen auch unverantwortlich systematisch Großeltern aus, statt den Kindern, wie es ihre Pflicht wäre, vordergründig die Herkunftsfamilie zu erhalten. Auch hier kann zwangsläufig den Kindern nur mit einer negativen Großelternbeurteilung plausibel gemacht werden, dass sie diese nicht mehr sehen dürfen. Eine Arbeitsweise, die zum Himmel schreit, jedoch die Behörden wollen es nicht wahrhaben.
Die Grundrechte der Kinder müssen von allen geachtet werden, auch von den Eltern. Die persönlichen Bedürfnisse der Eltern sind im Umgangsrecht hinter die Bedürfnisse der Kinder zu stellen. Spätestens seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich unterstrichen. Diese Rechte besagen, dass erst einmal davon ausgegangen werden muss, dass beide Elternteile und auch Großeltern wichtig und gut für Kinder sind. Kinder leiden sehr unter einem Kontaktabbruch, nicht selten führt dieser zu schwer wiegenden Störungen ihrer Persönlichkeitsentwicklung.
Meinungsverschiedenheiten der Erwachsenen dürfen niemals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Das Spiel auf dem Rücken der Kinder ist auch bekannt als Umgangsvereitelung. Die Manipulation erinnert an Gehirnwäsche. Denn sie macht die Kinder zum Sprachrohr des Elternteils, bei dem sie leben - auch vor Gericht.
Nur so lässt sich der Fall erklären, dass ein Kind eben noch die Großmutter umarmt und ihr ins Ohr flüstert: "Ich hab dich lieb", und Tags darauf bei der Kindesanhörung im Familiengericht sagt: "Ich will nicht zu meiner Oma, ich will diese Frau nicht sehen."
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis auf das schärfste kritisiert und die Bundesrepublik in mehreren Fällen wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben verurteilt. Jüngst erinnerte der Gerichtshof daran, dass es im Interesse des Kindes liegt, seine familiären Bindungen zu erhalten, und dass das Durchtrennen solcher Bindungen ein Abschneiden des Kindes von seinen Wurzeln bedeutet, was nur unter höchst außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt werden kann.
Verantwortungsvolle, erziehungsfähige Eltern müssen ihren Kindern zuliebe einen Weg ermöglichen, dass Enkel und Großeltern Umgang miteinander haben.
Niemand wird einem Kind den Umgang mit Eltern, Elternteilen oder Großeltern zumuten, die rechtstatsächlich nachweislich die Rechte und Gesundheit der Kinder schädigen. Doch es muss gesellschaftlich verpönt und geächtet werden, einem Kind den Umgang mit sowohl liebevollen, als auch verantwortungsbewussten Elternteilen oder Großeltern zu verbieten. Und es muss eine Frage der persönlichen Ehre jedes Richters, jeder Richterin sein, das Recht aller Kinder auf ihre beiden Elternteile, auf ihre Großeltern zu schützen und zu garantieren. Notfalls mit dem scharfen Schwert der Strafe gegen die umgangsvereitelnden Eltern, oder den boykottierenden Elternteil.
Diesen Schluss - mit der Konsequenz der Androhung von Sorgerechtsentzug - ziehen bisher leider erst wenige Gerichte. Würde dies jedoch Rechtspraxis, würde es immens zur Entkrampfung vieler Familienrechtsstreite beitragen. Eine vorsätzliche Verweigerungshaltung würde dann keine Früchte mehr tragen, sondern das gegenteilig Beabsichtigte erwirken.
Solange es jedoch noch Familienrichter gibt, die zu einer Großmutter sagen: "Kommen sie noch mal wieder, wenn das Kind 3 Jahre ist", oder sagen: "Wissenschaftliche Arbeiten interessieren mich nicht", obwohl ein für den Umgang von Enkelkind und Großmutter positives Gutachten erstellt wurde, dürfen wir nicht aufgeben um der Kinder willen und müssen weiterkämpfen.
Die Verzweiflung von einer steigenden Anzahl von Großeltern, Vätern, Müttern und Kindern, die unfreiwillig voneinander getrennt werden, kann nicht unkommentiert stehen bleiben. Wir fordern alle gesellschaftlichen Kräfte auf, keine Vogel Strauss Politik zu betreiben, nicht in Trägheit zu verharren und nach althergebrachten verkrusteten Strukturen zu urteilen, sondern sich intensiv mit diesem Leid besetzten Thema auseinander zu setzen und neue Wege zu suchen.
Und glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede. Ich selbst bin geschieden, war sogenannte alleinerziehende Mutter zweier Kinder und hatte das alleinige Sorgerecht. Meine Scheidung war ein Rosenkrieg wie er im Buche steht, aber niemals, niemals wäre es mir im Traum eingefallen, die Kinder nicht zu ihrem Vater zu lassen. Dieser Gedanke ist mir gar nicht gekommen, ich habe die Kinder sogar noch hingebracht zu ihrem Vater.
Gott sei Dank gibt es auch Positives zu berichten. Einigen ratsuchenden Großeltern konnten wir im Vorfeld helfen, weil wir deeskalierend wirken. Leider viel zu wenigen. Es gibt Millionen Kinder, denen der Kontakt zu Elternteilen, meistens Väter, und Großeltern abgeschnitten wird und jeden Tag kommen neue hinzu.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Rede die nicht Betroffenen unter ihnen wachgerüttelt habe und möchte deshalb mit einem Zitat von Voltaire enden:
"Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut."
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