Thomas Schröder, April
1999:
Aufruf zum Protest gegen Väterdiskriminierung
durch Kinderbeauftragten Dr. Eichholz
Hallo diskriminierte Väter,
schickt mir bitte Euer Protestschreiben möglichst per Post, ansonsten als eMail mit Eurer kompletten Anschrift bzw. doc- oder rtf-Datei (wenn geht mit Unterschrift) an meine Adresse. Diese findet Ihr unten.
Ich werde Eure Schreiben sammeln und dann an das Frauenministerium sowie an den Herausgeber des Originals senden. Es handelt sich um Dr. Reinald Eichholz, Kinderbeauftragter im Nordrhein-Westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf.
Mein Schreiben als Vorschlag gleich folgend.
Worum geht es?
Vom Kinderschutzbund habe ich eine 80-seitige Broschüre erhalten: "Die Rechte der Kinder" vom Georg Bitter Verlag. Herausgegeben vom Kinderbeauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Dr. Reinald Eichholz. Hier handelt es sich allerdings um einen Sonderdruck des Niedersächsischen Frauenministeriums mit Texten von Christa Baisch.
Der erste Eindruck: Sehr gut, mit vielen Bildern, im Kasten die deutsche Übersetzung des Originaltextes in 54-Paragraphen, jeweils direkt daneben die kindgerechte Erklärung.
Ideal für Kinder ... dachte ich !
Aber schaut z.B. mal zum Thema Trennung der Eltern auf Seite 24 und 26:

"...Die Mama wird nervös, wenn sie zu Papa fährt. Der Papa wird über die Mama schimpfen, wenn sie bei ihm ist....."
"... zum Beispiel durch einen Autounfall. Oder der Papa wird plötzlich verhaftet, weil er eine Straftat begangen hat..."
"... Eines Tages fährt der Papa mit seinem Kind in sein Heimatland. Ein Papa darf doch mit seinem Kind verreisen! Dann beschließt er aber, in seinem Heimatland zu bleiben.... Die Richter in dem fremden Land sagen: Das Kind gehört zum Vater. Die deutschen Richter sagen: Das Kind gehört zu seiner deutschen Mutter..."
Durchaus reale Beispiele. Leider fand ich aber kein einziges Beispiel, das den Vater gegenüber der Mutter als den positiven Elternteil darstellte.
Ich werde mich auf jeden Fall darüber beschweren! Noch effektiver wäre diese allerdings, wenn sie von vielen Vätern kommt.
Wer ist dabei ?
Thomas Schröder, Tel. 04143-7073 (Fax nach Ankündigung) Schroeder-Thomas@t-online.de
Am Brackufer 24, 21706 Drochtersen
Wer kein eigenes Schreiben aufsetzen will, braucht die folgende Version nur noch zu unterschreiben. Ich denke mir, dass so viel mehr Unterschriften zusammenkommen.
[Dieser Brief als rtf-Datei zum Download]
(Absender)
| Niedersächsisches Frauenministerium Hamburger Allee 26 - 30 30161 Hannover |
| z.H. Waltraud Schoppe |
Datum:__ __.__ __.1999
Sehr geehrte Frau Schoppe,
daß auch Deutschland sich zur UN - Kinderkonvention bekennt, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Besonders gut fand ich auch die Idee des Niedersächsischen Frauenministeriums, dazu einen auch für Kinder verständlichen Sonderdruck herauszugeben.
Beim Lesen der Erläuterungen der Gesetzestexte war ich allerdings entsetzt, wie sich eine offizielle Herausgabe eines Ministeriums derart gegen die Väter richten kann. Für die negativen Beispiele muß der Vater herhalten, für die guten wird stets die Mutter genannt.
So will der ausländische Vater das Kind nicht mehr nach Deutschland zurücklassen, der Vater erlaubt nicht die Reise zur Mutter, ...Papa wird über die Mama schimpfen ... oder der Vater wird plötzlich verhaftet, weil er eine Straftat begangen hat.
"Die Richter im fremden
Land sagen: Das Kind gehört zum Vater.
Die deutschen Richter sagen: Das Kind gehört zu seiner deutschen Mutter."
Wie rechtfertigen Sie solche Thesen gegenüber dem neuen Kindschaftsrecht und der UN-Kinderrechtskonvention? Wie erklären Sie sich, daß in ca. 89 % aller Mißbrauchsvorwürfe (im Trennungskonflikt) sich später die Unschuld des Vaters herausstellt? Diese 89% beziehen sich fast ausschließlich auf den Sorgerechtskampf bei der Trennung der Eltern. In ca. 70% aller Trennungen, nach - wie vor dem neuen Kindschaftsrecht, bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht. Väter verlieren begründet durch das "Parental Alienation Syndrome" (PAS) in den meisten Fällen nach ca. 2 Jahren jeden Kontakt zu ihren eigenen Kindern.
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Ich bitte Sie hiermit, diese Ausgabe aus dem Verkehr zu ziehen und die Texte nach den Gesichtspunkten der Kinderrechtskonvention und des neuen Kindschaftsrechts zu überarbeiten. |
Vergessen Sie bitte nie, daß Eltern immer Mutter und Vater sind.
Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales
Postfach 1 41, 30001 Hannover
Tel. (0511) 120-2993 oder 120-0 Fax: (0511) 120-3096
Az.: 204.1-43 180-05
Bearbeitet von: Frau A. Brinkmann
Hannover, 6. Mai 1999
Herrn Thomas Schröder
Ihr Schreiben vorn 29. April 1999
Sehr geehrter Herr Schröder,
die von Ihnen beanstandete Broschüre der damaligen Frauenministerin Waltraud Schoppe ist seit langem vergriffen und wird auch nicht mehr neu aufgelegt. Insofern hat sich Ihr Anliegen erledigt.
Ich teile Ihre Überzeugung, dass Eltern immer Mutter und Vater sind. Sowohl unser Scheidungs- als auch unser Kindschaftsrecht gehen heute von diesem Familienbild aus, zu dem gehört, dass sich die Eltern sowohl die Berufs- als auch die Familienarbeit teilen. In einer solchen Familie entwickeln die Kinder gleichstarke Bindungen zu beiden Elternteilen, und Mutter wie Vater haben auch außerhalb der Familie eine Aufgabe (und eigene Einkünfte). Die gesellschaftliche Wirklichkeit entspricht jedoch diesem dem Recht zugrunde liegenden Familienbild häufig noch nicht und dadurch entstehen insbesondere bei Trennungen - immer wieder für alle Beteiligten zusätzliche schmerzliche Probleme. Das neue Recht hat jedoch die Chancen der Väter deutlich verbessert, nach Trennung von ihrer Partnerin dauerhaften Kontakt zu ihren Kindern zu halten.
Für Ihre Behauptung, dass nach wie vor Einführung des neuen Kindschaftsrechts in 70% aller Trennungen die Mutter das alleinige Sorgerecht bekäme, konnte ich keine Bestätigung finden. Zwar werden Justizstatistiken für verschiedene Rechtsgebiete geführt, aber die Daten zum neuen Kindschaftsrecht liegen noch nicht vor. So ist noch nicht bekannt, in wieviel Prozent der Scheidungsfälle seit Inkrafttreten des neuen Rechts Anträge auf alleiniges Sorgerecht gestellt wurden. Da das gemeinsame Sorgerecht heute der gesetzliche Regelfall ist, und nicht nur schwerwiegende Gründe gegen den Vater als Sorgerechtsträger vorliegen müssen, sondern der Mutter auch zusätzliche Kosten durch einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht entstehen, gehe ich davon aus, dass es in der überwiegenden Zahl der Fälle bei der gesetzlichen Regelung - geteiltes Sorgerecht - bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Brinkmann