Bündnis für Kinder
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Antworten auf das Schreiben
"Unseren Kindern keine Chance?",
das an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages verschickt wurde
| Margot v. Renesse,
SPD, 25.9.97 Antwort vom 30.10.1997 |
Siegrun Klemmer, SPD, 30.9.97 Antwort vom 28.10.1997 |
Rita Süssmuth, CDU, Präsidentin des Dt. Bundestages, 20.2.98 |
| Joschka Fischer, B90/Grüne, 24.9.97 | Christian Sterzing, B90/Grüne, 24.9.97 |
| Margot
v. Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages Bündnis für Kinder e.V. 14059 Berlin |
Bundeshaus NH-A 214/215 53113 Bonn Tel. (0228) 16-87 654 Tel. (0228) 16-89 130 Fax (0228) 16-86 985 Bürgerbüro QUERENBURG |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn sie erlauben, möchte ich die von Ihnen vorgebrachten Darlegungen nach Ihrer Bezifferung ansprechen, um damit eine größere Übersichtlichkeit zu erreichen.
Ihre Behauptung, die Kindschaftsrechtsreform sei mit der Rechtsprechung des BVerG nicht in Übereinstimmung, ist unzutreffend. Sie zitieren auch keine einzige Entscheidung, aus der ein Widerspruch zu der Reform folgen soll. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, das nachzuholen - für den Fall, daß Sie eine Entscheidung nennen wollen, die bei der Reform unberücksichtigt sein soll.
Hier gilt dasselbe. Allgemeine Behauptungen der Unvereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen nützen wenig. Bitte seien Sie konkret: Nennen Sie Vorschriften oder/und Entscheidungen, gegen die die Reform Ihrer Auffassung nach verstößt.
Daß so viele Kinder getrenntlebender
Eltern den Kontakt zu einem Elternteil verlieren, der nicht mit ihnen in
Hausgemeinschaft lebt, ist auch in meinen Augen ein Mißstand, dem
so weit wie möglich abzuhelfen Anliegen der Reform ist. Wenn Sie die
Gründe dafür jedoch ausschließlich im geltenden Recht sehen,
machen Sie es sich ein wenig zu einfach.
Ebensowenig ist die von Ihnen angesprochene verbreitete Armut von Kindern
oder ihre soziale Verelendung eine direkte Folge des geltenden Kindschaftsrechts.
Mich wundert aufrichtig Ihre erheblich verkürzte Sicht der damit zusammenhängeden
Problemlagen.
Der Rechtsausschuß hatte es keineswegs "abgelehnt", sich mit den Fachleuten für internationales Recht auseinanderzusetzen. Wir Abgeordnete nehmen keineswegs nur das zur Kenntnis, was in einer offiziellen, zeitlich sehr eng zu organisierenden Anhörung zur Sprache kommt. Ichselber habe mich mehrfach in Tagungen und Foren solchen Fachleuten "zu Füßen gesetzt", um Informationen anzureichern.
Was mich vor allem wundert, ist Ihre Aufforderung, "mit Ihnen ins Gespräch zu kommen". Als fachlich zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion bin ich seit Jahren durch die Lande gefahren und habe - quer durch die ganze Bundesrepublik - mit unzähligen Verbänden und Gruppen diverser Ausrichtung Gespräche geführt. Noch im Frühjahr 1997 war ich auch bei Ihnen in Berlin. Was also vermissen Sie an Bemühungen auf Seiten einer in der Sache tätigen Bundestagsabgeordneten?
Mit freundlichen Grüßen
Margot von Renesse, MdB
Die Antwort vom "Bündnis ..." vom 30. Oktober 1997
Kindschaftsrechts"reform" - Eine offene Antwort - Ihr Schreiben vom 25. Sept. d. J.
Sehr geehrte Frau von Renesse,
haben Sie vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Wir sind Ihnen auch deswegen dankbar, weil Sie eine der wenigen Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, die inhaltlich auf unseren Prostest eingegangen sind.
Gerne setzen wir die Diskussion fort:
S.1, Ziffer 1 und Ziffer 2 (Unvereinbarkeit mit Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH-MR)
Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben an Prof. Dr. Roman Herzog vom 12. Oktober 1997, das wir Ihnen beifügen. Es enthält auch für Sie die ersten Anhaltspunkte, mit denen wir unsere Argumente stützen wollen - auch wenn es keine fachjuristische Analyse der Rechtsprechung des BVerfG enthält (das können andere besser und haben es auch schon besser getan und sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen, lesen Sie bitte dort nach).
Wir haben uns mit diesen und anderen Argumenten vor der Abstimmung im Bundestag an einige Berliner BT-Abgeordnete gewandt. Bezeichnend war deren Reaktion auf unseren Einwand der fehlenden Verfassungs- und Konventionskonformität: Schulterzucken. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf dieses Plenum.
Zu diesem Punkt würde es uns nur wundern, wenn Ihnen diese Quellen nicht bekannt sein sollten. Herr Pofalla hat sich zu der Entscheidung des BVerfG vom 3.3.1997 geäußert - wie wir meinen inhaltlich nicht korrekt - und ansonsten mit der bezeichnenden Bemerkung kommentiert: „Nur so sehe ich angesichts der Vorbehalte gegen eine weitergehende Regelung im Parlament, insbesondere bei den meisten weiblichen Abgeordneten, eine Chance für das, was Sie hier ansprechen."
Damit trifft er den Punkt. Die Konsequenz für uns lautet: Für das Bonner Parlament spielt das Grundgesetz keine oder nur eine periphere Rolle. Haben auch Sie sich diesen „Gepflogenheiten“ beugen müssen?
Denn wie sollen wir uns sonst Ihre Aussagen - zum Beispiel vom Mai 1996 im Frankfurter Allgemeine Magazin - erklären, in denen Sie unseren Argumenten zustimmen? Einige Zitate:
Uns wurde - nicht offiziell - von einigen Ihrer Mitstreiter in Bonn unmißverständlich signalisiert, daß man eben weitere Entscheidungen aus Karlsruhe und Straßburg abwarten müsse, damit unmißverständlich klar werde, wie eine „Reform“ wirklich gestaltet werden muß. Dazu kommt jetzt schon der Druck des Auslandes, weil die ausländischen Eltern, denen Ihre deutschen Richterkollegen die Kinder weggenommen haben, einfach keine Ruhe geben - wir verweisen hier auf die deutlichen Worte unserer europäischen Nachbarn.
Wir sind uns sicher, daß auch und gerade Ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Wir hören gerne Ihre Antwort auch auf diesen Aspekt der Reform.
S. 2, Ziff. 3 (Kontaktabbruch nach Trennung, soziale Verelendung von Kindern)
Wir sehen mitnichten die Gründe für den Kontaktabbruch ausschließlich im geltenden Recht. Das würde diesen Komplex tatsächlich extrem vereinfachen. Aber es ist ein - wenn nicht der gewichtigste - Faktor. Sie waren dreizehn Jahre Familienrichterin, wir verfügen über mindestens eine ebenso lange Erfahrung als Dachverband diverser Betroffenenverbände. Die Leitbildfunktion der Sorgerechtspraxis wird von der Politik allgemein nicht gesehen - Grund ist dort das Desinteresse des anderen Elternteils an den eigenen Kindern (!) bzw. die allgemeine Minderwertigkeit des anderen Geschlechtes. Wollen Sie sich dieser Interpretation anschließen?
Auch für Ihren Anwurf der Vereinfachung hinsichtlich der Verelendung, der sozialen Armut von Kindern und Familien gilt das Gleiche. Die vorsätzliche Zerstörung des Familienzusammenhangs ist ein wichtiger Faktor, wie viele internationale Studien nachweisen. In der Bundesrepublik ist dieses Gebiet der Forschung leider völlig unterbelichtet (siehe nur die 2. Anhörung und die entsprechenden Äußerungen von Prof. Willutzki und Prof. Salgo).
Wir sind über unsere internationalen Kontakte inzwischen in der Lage, diese Aussage treffen zu können. Wir vermissen Ihre fehlende Auseinandersetzung mit diesen Fakten - und bedauern sie zutiefst. Defizite und Stückwerk allenthalben.
Ihre Kommentierung „Mich wundert Ihre erheblich verkürzte Sicht der damit zusammenhängenden Problemlagen.“ können wir nicht nachvollziehen.
S. 3 Ziff. 4 (Ablehnung Rechtsausschuß, Fachleute zum internationalen Recht zu hören)
Es freut uns aufrichtig, daß Sie sich persönlich „mehrfach ... solchen Fachleuten „zu Füßen gesetzt“„ haben. Nur: Mit welchem Ergebnis?
Aufforderung „ins Gespräch zu kommen“
Wir kennen und begrüßen es, daß Sie oft für Gespräche auch mit Betroffenen(verbänden) angereist sind. Wir hatten ja das Vergnügen auch hier in Berlin in der Gesprächsrunde mit Ihrem Kollegen Herrn Richter Prestien und den Familiensoziologinnen Frau Dr. Hempel und Frau Kodjoe. Nur: Hier kommt es uns eher auf Qualität denn auf Quantität an. Konkret: Sie sind uns viele, viele Antworten schuldig geblieben und die oben benannten Kollegen waren von Ihren Statements durchaus nicht immer angetan.
Darüber hinaus zu Ihrer abschließenden Frage, was wir vermissen „auf Seiten einer in der Sache tätigen Bundestagsabgeordneten“.
Rückblickend, zur Entstehung der „Reform“, haben wir unsere Argumente im Wesentlichen - wenn auch noch lange nicht erschöpfend - vorgetragen. Dazu können Sie - es sei denn, Herr Prof. Herzog kann unseren Argumenten dann doch folgen - als Abgeordnete jetzt nicht mehr viel tun. Hier werden die Gerichte und Gerichtshöfe zu antworten haben - die „Reform“ wird bald nachgebessert werden müssen.
Aber wir erwarten - gerade auch von Ihnen - die weitere Auseinandersetzungen mit den sich anschließenden Fragen und möchten Sie tatsächlich in die Pflicht nehmen, was die Umsetzung des Reformwerkes angeht - hier eine vorläufige Liste:
Wir belassen es zunächst hierbei und sind gespannt auf Ihre Antwort.
Abschließend wollen wir Ihnen nicht unsere Anerkennung für diese Reform verweigern: Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung - nur eben der erste von fünf notwendigen. Können wir die weiteren ein Stück gemeinsam gehen?
Freundliche Grüße sendet Ihnen das
Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents FOREVER Germany e.V. - Vorstand
Heidemarie Heidelberg - Hartmut Müller - Klaus Sander - Manfred Swars
Anlage · Schreiben an Prof. Herzog vom 12.10.1997
| Siegrun
Klemmer Mitglied des Deutschen Bundestages Bündnis für Kinder e.V. 14059 Berlin |
Bundeshaus 53113 Bonn Telefon (0228) 16-875 62 Telefax (0228) 16-862 63 email: siegrun.klemmer@mdb.bundestag.dbp.de Wahlkreisbüro |
30. September 1997 as
Kindschaftsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Müller,
für Ihre Zuschrift zum Kindschaftsrecht vom 19. September danke ich Ihnen.
Bei den abschließenden Abstimmungen im Deutschen Bundestag am 25.09.1997 habe ich mich der Stimme enthalten, da die Reform nach der Ablehnung der von der SPD zur zweiten Lesung eingebrachten Änderungsanträge durch die Koalitionsmehrheit durch mich - und 90 andere Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion - nicht mehr zustimmungsfähig war. In unserem Namen hat die Kollegin Hanna Wolf, MdB, in einer Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO des Deutschen Bundestages unsere von der Fraktionslinie abweichende Position vorgetragen.
Die SPD hat sich jahrelang für eine Gesamtreform des Kindschaftsrechts eingesetzt. Wir begrüßen, daß die Bundesregierung während der Abschlußbereratungen einige unserer Vorstellungen von einer noch umfassenderen Gesamtreform aufgegriffen hat und zusätzliche unserer Forderungen durchgesetzt werden konnten.
Ohne Zweifel sind die erbrechtliche Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern, die Stärkung der Rechtsstellung der Kinder, die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern nach übereinstimmender Erklärung sowie die Abschaffung der zwingenden gesetzlichen Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder wichtige Reformen.
Dennoch konnte ich dem zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf
nicht zustimmen, weil er zentrale Probleme nicht zufriedenstellend löst.
Meine Bedenken beziehen sich auf den § 1671 BGB, der nach der Scheidung
die gemeinsame Sorge der Eltern als Regelfall, die alleinige Sorge jedoch
nur auf Antrag vorsieht.
Welches Sorgerechtsmodell für das Kindeswohl das Beste ist, darf vom
Gesetzgeber nicht präjudiziert werden. Die Unterzeichner der abweichenden
Erklärung gehen davon aus, daß eine gemeinsame Erklärung
nach Scheidung dann erfolgreich sein wird, wenn beide Elternteile es so
wollen und sich über die Auswirkungen im Alltag im Klaren sind.
Im Falle einer gemeinsamen Sorge nach einer Scheidung
reicht uns die vorgesehene Ergänzung des § 613 Abs. 1 ZPO in
Verbindung mit § 1687 BGB nicht aus, weil durch sie die Rechten und
Pflichten des Elternteils, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält,
sowie die den anderen Elternteils nicht eindeutig geregelt werden. Diese
unklare Regelung wird in konfliktbeladenen Beziehungen eine - evtl. auch
rechtliche - Eskalation des Konfliktes nach sich ziehen.
Zudem belastet eine solche unvollkommene Regelung besonders den Elternteil,
bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ebenfalls abzulehnen war die milde Form des Züchtigungsverbots in § 1631 BGB. Angesichts der UN-Kinderrechtskonvention, die von den Vertragsstaaten den Schutz des Kindes vor jeder Form der Gewaltsanwendung einfordert, ist die beschlossene Fassung des deutschen Rechts völlig unzureichend. Diese Formulierung wird unserem Anspruch, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten zu begreifen, nicht gerecht.
In der Hoffnung, daß Sie sich in meiner Position wiederfinden, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
(Siegrund Klemmer)
Die Antwort vom "Bündnis ..." vom 28. Oktober 1997
Kindschaftsrecht - Ihr Schreiben vom 30. Sept. 1997, Antwort auf unser Schreiben vom 19. Sept. 1997
Sehr geehrte Frau Klemmer,
haben Sie Dank für Ihr o.b. Schreiben, zumal Sie - neben Frau von Renesse - zu den sehr wenigen Mitgliedern des Bundestages gehören, die sich - zumindest ansatzweise - inhaltlich auf unser Schreiben einlassen.
Wir haben Ihr Abstimmungsverhalten durchaus wahrgenommen. Wir haben uns zu dem SPD-Antrag von Hanna Wolf u.a. auch mit Herrn Krüger ausgetauscht. Ihre Bedenken gegen die nun auch vom Bundesrat verabschiedete Reform können wir teilen - nur eben aus einem (partiell?) anderen Blickwinkel: Auch wir sind der Auffassung, daß eine gemeinsame Sorge besser vom gemeinsamen Willen beider Elternteile getragen werden sollte und daß das vorliegende Gesetz hier Defizite aufweist. Nur: Ihre Bedenken könnten so interpretiert werden, daß Sie mit der herrschenden Sorgerechtspraxis (gemeinsame Sorge liegt bei 15 % gegenüber weit über 50 % im europäischen Durchschnitt) ganz zufrieden sind und es mal wieder ausschließlich darum geht, die Rechtsmacht der Alleinerziehenden zu schützen. Das Ergebnis dieser „bewährten“ Politik sehen wir tagtäglich vor uns.
Hierzu vermissen wir eine Aussage genauso wie zu der Frage, wie denn Eltern in Trennungsauseinandersetzungen zu einem gemeinsamen Willen kommen sollen. Schließlich trennen Sie sich ja im Regelfall nicht deswegen, weil Sie sich so prima verstehen - also werden die Eltern Probleme haben mit der Gemeinsamkeit - also bleibt es bei der Alleinsorge ... war das gemeint? Wir können nur hoffen, daß Sie uns zumindest auf diese Fragen Antworten geben können.
Zustimmen wollen wir Ihnen zur Frage des milden Züchtigungsverbotes. Wir verkennen aber nicht die Problematik, die in der Interpretation des Gewaltbegriffes liegt. Ein Beispiel: Wir sehen im grassierenden Umgangsboykott des Elternteils, bei dem das Kind ist, eine schwere Form von seelischer Gewaltanwendung und fordern hier wesentlich mehr an rechtlicher Konseqenz. Könnten Sie uns hier folgen?
Gleichzeitig freuen wir uns darüber, daß für Sie die UN-Kinderrechtskonvention zumindest in diesem Bereich ein Vorbild ist. Aber auch hier schließt sich für uns eine Frage an: Wie halten Sie es mit
„Artikel 9 (1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, daß die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, daß diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist.“ sowie mit
„Artikel 18 (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beider Elternteile gemeinsam für die und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.“ ?
In welchen Bereichen sehen Sie die konkreten (und auch finanzierbaren) Möglichkeiten, für diese Ziele mehr zu tun als bisher? Besteht zwischen uns Einigkeit, daß auch hier ein Nachholbedarf besteht, neben der möglichst konfliktfreien Gestaltung der elterlichen Sorgemacht der Alleinerziehenden? Inwieweit können wir hier mit Ihrer Unterstützung - eben auch als Haushaltsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion - rechnen?
Wir finden uns also nur zum Teil in Ihrer Position wieder. In vielen Bereichen erscheint uns der Bedarf an weiterführenden Gesprächen groß zu sein. Wir würden uns freuen, wenn bei Ihnen die Bereitschaft zum qualifizierten Dialog mit den Nichtsorgerechtigten besteht - zum Wohle unserer Kinder und damit letztlich auch zum Wohle der Eltern und unseres Gemeinswesens.
Freundliche Grüße sendet Ihnen das
Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents FOREVER Germany e.V. - Vorstand
Heidemarie Heidelberg - Hartmut Müller - Klaus Sander - Manfred Swars
| Joschka
Fischer Mitglied des Deutschen Bundestages Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bündnis für Kinder e.V. 14059 Berlin |
Bundeshaus HT 1423 53113 Bonn Telefon (0228) 16-89 069 Telefax (0228) 16-86 662 email: Joschka.Fischer@mdb.bundestag.dbp.de Wahlkreis |
Bonn, den 24. September 1997
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihren Brief vom 19. September 1997 bezüglich der Kindschaftsrechtsreform, den Herr Fischer zur Kenntnis genommen hat. Sicher haben Sie dafür Verständnis, daß bei der Vielzahl der politischen Themen bestimmte Fragen hauptsächlich von den fachlich zuständigen Abgeordneten und Arbeitskreisen beantwortet werden. Ich habe Ihr Schreiben an die Abgeordnete Frau Grießhaber weitergeleitet.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Regina Blosczyk
(Inhaltlich gleichlautend mit J. Fischer MdB Christian Sterzing, B90/Grüne, Wahlkreis Pfalz 67480 Edenhoven)
Das "Bündnis" bereitet gerade die Antworten vor. Anregungen sind uns sehr willkommen.