Bündnis für Kinder
    und Menschenrechte e.V. -


    Aus Protest gegen die völlig unzureichende Reform des Kindschaftsrechts besuchten am 25. und 26. September 1997 Vertreter des Bündnisses bzw. Vertreter der Mitgliedsvereinigungen 18 Botschaften in Bonn und übergaben die folgende Erklärung. In den meisten Botschaften wurden wir freundlich empfangen. Bei aller diplomatischen Zurückhaltung wurde uns oft signalisiert: "Wir wissen um die besonderen Umstände, die im deutschen Familienrecht herrschen." Denn letztendlich haben die Botschaften ständig mit der nationalistischen Rechtsprechung in Deutschland zu tun, wenn es um die Sorge- und Umgangsrechtsfragen ihrer eigenen Mitbürger geht - wer schadet hier dem Ansehen Deutschland in der Welt ???

    Gemeinsam mit den europäischen Partnerländern fordert das Bündnis für Kinder: Wir wollen den "Euro im Familienrecht".


    An die Botschafter der Länder der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz, Israel, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada in Bonn

    Berlin, den 25. September 1997

    Offener Brief anläßlich der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform in der Bundesrepublik Deutschland

    Sehr geehrter Herr Botschafter,

    die heute erfolgte parlamentarische Verabschiedung des neuen deutschen Kindschaftsrechts gibt uns Anlaß, Sie und das durch Sie vertretene Land auf die Situation in der Bundesrepublik aufmerksam zu machen. Wir behaupten, daß Deutschland im europäischen Kontext und auch im Vergleich mit den USA und Kanada und weiterer Länder schwere Defizite im Familienrecht aufweist. Dies wird auch durch die heutige "Reform" nicht besser gestaltet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat es versäumt, sich der Umsetzung international verbindlicher Konventionen zu widmen.

    Bezeichnenderweise sind zumindest unsere beiden europäischen Nachbarn, die Republik von Frankreich und und das Vereinigte Königreich von Großbrittanien, mit diesem Problem konfrontiert, da sich in letzter Zeit Beschwerden von Staatsbürgern dieser Länder häufen, die sich über die Behandlung in Fällen von internationaler Kindesentführung bei bi-nationalen Ehen beschweren. Belege hierfür sind:

  • Die Ergebnisse der englisch-deutschen Konferenz von Dartington, Großbritannien, vom 18.-20. Mai 1997, und die Arbeitsgrundlage für diese Konferenz, die Studie "The Operation of the Hague and European Conventions on International Child Abduction between England and Germany" - A Research Paper by Professor Nigel Lowe ans Allison Perry;
  • Parlamentarische Stellungnahme des französischen Außenministers vom 11. September 1997 zu diesem Problembereich (ist hier beigefügt).
  • Beide Länder kommen zu dem Ergebnis, daß in der Bundesrepublik Deutschland

  • familienrechtliche Gerichtsverfahren verschleppt werden,
  • die Kenntnis der internationalen Konventionen unzureichend ist sowie
  • die Beweisführung in vielen Fällen willkürlich erscheint.
  • Dies führte im internationalen Bereich u.a. dazu, daß am 20. September 1997 eine Demonstration gegen das deutsche Kindschaftsrecht durch betroffene Eltern in Paris stattgefunden hat (siehe beigefügte AFP-Meldung vom 20.9.1997).

    In der Bundesrepublik selber führt dies dazu, daß jährlich etwa 200.000 Kinder den Kontakt zum anderen Elternteil vollständig verlieren. Die Zahlen der gemeinsamen Sorge liegen augenblicklich bei ca. 15 %, im europäischen Durchschnitt bei ca. 50 % und mehr (Angaben entnommen dem Regierungsentwurf zur Kindschaftsrechtsreform vom 13.6.1996, BT-Drucksache 13/4899).

    Wir fügen Ihnen hier zunächst nur einige der benannten Informationen bei - weitere reichen wir Ihnen bei Bedarf nach.

    Heute möchten wir Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf die Situation in der Bundesrepublik zu wenden. Darüber hinaus sind wir an Auskünften interessiert,

    • ob auch Ihr Land ähnliche Probleme im Bereich der Anwendung der Haager Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland kennt;
    • ob Ihnen entsprechende Erfahrungen vorliegen, wie Staatsbürger Ihres Landes, die in Deutschland leben, die Familienrechtspraxis erleben;
    • welche Möglichkeiten Ihr Land sieht, den von den behaupteten Verhältnissen Betroffenen effektiven Rechtsschutz in Ihrem Land zu geben;
    • welche Möglichkeiten Ihr Land sieht, den "Euro im Familienrecht" umzusetzen und der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Anregungen zu geben.

    Auch wenn Ihrem Land die Einmischung in die deutschen Verhältnisse natürlich nicht möglich ist, möchten wir Sie informieren und in den Fällen von Großbrittanien und Frankreich diesen beiden Partnerländer darin bestärken, auch weiterhin auf dringend notwendige Reformen in Deutschland hinzuwirken.

    Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und sehen Ihrer Antwort entgegen.

    Freundliche Grüße sendet

    "Parents FOREVER Germany - Bündnis für Kinder" e.V.

    Anlagen:

    • Meldung AFP vom 20.9.1997, Antwort des französischen Außenministers, 11.9.1997
    • Unsere Presseerklärung vom 24.9.1997
    • "Unsern Kindern keine Chance?" Schreiben an Bundestagsabgeordnete vom 19.9.1997


    Bündnis für Kinder - Parents FOREVER Germany - Homepage