Bündnis für Kinder
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Gründungsprotokoll
- 3. Mai 1997, 20:00 Uhr - Gelsenkirchen, Gerhardt-Hauptmann-Realschule
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Anwesende
Hr. Schmeil eröffnete die Versammlung. Er begrüßte
die Erschienenen und gab den Zweck der Zusammenkunft, die Gründung
eines Vereins unter einem noch festzulegenden Namen - unter Hinweis auf
die bekannten vier möglichen Varianten - bekannt. Die Anwesenden erklärten
auf seine Frage, daß sie mit der Gründung des Vereins einverstanden
sind.
Folgende Tagesordnung wurde festgelegt:
TOP 1 - Bestimmung der Gründungsmitglieder
und deren Delegierten
Die Anwesenden nahmen Kenntnis vom Satzungsentwurf und bestimmten nach deren Regeln folgende Delegierte:
TOP 2 - Bestimmung des Vereinsnames
Folgende Varianten standen zur Auswahl:
Die Abstimmung erbrachte folgendes Ergebnis: Nr. 1 erhielt
eine Stimme, Nr. 2 eine Stimme, Nr. 3 2 Stimmen, Nr. 4 5 Stimmen bei 2
Enthaltungen. Damit gibt sich der Verein den Namen „Bündnis für
Kinder und Menschenrechte - Parents Forever Germany“
TOP 3 - Beratung und Feststellung der Vereinssatzung
Der Wortlaut der für den zu gründenden Verein ausgearbeiteten Satzung wurde bekannt gemacht und und zur Diskussion gestellt. Alle Teilnehmer der Versammlung billigten den Wortlaut der Satzung. Einstimmig wurde von allen Anwesenden beschlossen, dem Verein die Satzung zu geben, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und ihm als Vertreter der Gründungsgruppierungen anzugehören.
TOP 4 - Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisoren
Als Wahlleiter wurde einstimmig Christiane Thomas-Plesner bestimmt.
Es kandidierten für den Vorstand: - Christian Blümel - Heidemarie Heidelberg - Hartmut Müller - Klaus Sander - Horst Schmeil - Birgit Schwämmle - Manfred Swars
Anschließend wurde die Wahl der Vorstandsmitglieder geheim per Stimmzettel (bis zu fünf Stimmen konnten vergeben werden) durchgeführt. Die Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Blümel: 4 Stimmen - Heidelberg: 6 Stimmen - Müller: 7 Stimmen - Sander: 6 Stimmen - Schmeil: 4 Stimmen - Schwämmle: 2 Stimmen - Swars: 7 Stimmen
Damit setzt sich der Vorstand aus den Delegierten Heidelberg, Müller, Sander und Swars zusammen. Die Gewählten nahmen die Wahl an. Die Mitgliederversammlung bestätigt den gewählten Vorstand einstimmig in seiner Funktion.
Der Vorstand bestimmte folgende Zuständigkeiten:
Als Revisoren wurden einstimmig gewählt: Christian Blümel und Horst Schmeil. Sie nahmen die Wahl an.
TOP 5 - Festsetzung erster Jahresbeitrag und des Berechnungsmodus für Delegierte
Die Versammlung beschloß einstimmig, den Jahresbeitrag für das Jahr 1997 auf mindestens DM 150 festzulegen. Bei der Bestimmung von 2 Delegierten erhöht sich der Beitrag auf DM 180, bei 3 Delegierten auf DM 250, bei 4 Delegierten auf DM 450 und bei 5 Delegierten auf DM 950. Die Gruppierung bestimmt die Anzahl ihrer Delegierten selber. Fördernde Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag von DM 50 (natürliche Person) bzw. DM 100 (juristische Person). Der Jahresbeitrag ist am 1.6.97 fällig.
Nachdem niemand mehr das Wort wünschte, schloß Hr. Schmeil die Versammlung mit einem Dank an die Erschienenen.
Gelsenkirchen, 3.5.1997
Anlage: Satzung „Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents Forever Germany“