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Anschreiben vom 19. September 1997 zur 2. und 3. Lesung am 25. September 1997
Unseren Kindern keine Chance ?
Zur Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform am 25. September 1997
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Frau Abgeordnete,
am Donnerstag, dem 25. September 1997, werden Sie durch Ihre Fraktion aufgefordert werden, der bis heute - eine Woche vor der 3. Lesung (!) - nicht vorliegenden, endgültigen Fassung zum neuen Kindschaftsrecht zuzustimmen. Wir müssen Sie herzlich bitten, dem Fraktionszwang diesmal nicht zu folgen und gegen die Verabschiedung zu stimmen. Warum ?
Das "Bündnis für Kinder" repräsentiert verschiedene Verbände, die sich in den letzten Jahren derjenigen Elternteile und ihrer Kinder angenommen hat, denen durch Scheidung oder Trennung der Bezug und jegliches Recht auf die gemeinsamen Kinder bzw. auf beide Eltern genommen worden ist. In dieser Funktion haben wir lange versucht, auf den Gesetzgebungsprozeß Einfluß zu nehmen - und wurden leider in keinem Fall gehört. Wir dürfen Ihnen - als Teil der gesetzgebende Körperschaft - jetzt noch einmal und abschließend eine kurze Begründung für die oben aufgeführten Punkte geben.
Zu 1.: Nichtvereinbarkeit mit dem Grundgesetz
a. Nach wie vor werden nichteheliche Kinder benachteiligt, indem der Mutter die nahezu vollständige Entscheidungsgewalt in Form von Sorgerecht und Umgangsgestaltung (und deren Ausbleiben) zugebilligt wird (§ 1705 BGB). Das Bundesverfassungsgericht hat hier bereits vorentschieden und wird kurzfristig endgültig entscheiden, daß eine solche Regelung - ohne Berücksichtigung des Kindeswohles im Einzelfall - nicht verfassungskonform ist.
b. Der Entzug des Sorgerechts aufgrund von Trennung oder Scheidung kann nach wie vor durch einfachen, relativ leicht begründbaren - Antrag eines Elternteils erfolgen.
c. Den Problemen der "Verschleppung" von Familienverfahren über Monate und Jahre und dem Problem der Unkontrollierbarkeit (nicht zu verwechseln mit Unabhängigkeit) und nicht nachvollziehbarer Beliebigkeit des Vorgehens in vielen Situationen der richterlichen Praxis erscheint weiterhin ungelöst.
d. Das wohl einzige "Recht des Kindes" in diesem neuen Gesetz, das Recht auf Umgang mit beiden Eltern, ist - im Gegensatz zu den Regelungen der Staaten um uns herum - im Konfliktfall für das Kind nicht durchsetzbar. Konsequenzen bei dem immer üblicher werdenden Umgangsboykott sind nicht vorgesehen.
e. Die nun vorgesehene "Beratung" ist nicht verpflichtend. Eltern in Konfliktsituationen kann keiner die Bedürfnisse ihrer Kinder und Lösungsangebote nahebringen, denn das entsprechend qualifizierte Personal ist kaum vorhanden.
f. Bei Fremdunterbringung oder Adoption ist nicht gewährleistet, daß das Kind Kontakt zu seinen leiblichen Eltern behält.
Zu 2.: Nichtvereinbarkeit mit den Konventionen
a. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hinsichtlich der Benachteiligung nichtehehelicher Kinder bereits geurteilt und eine Regelung, wie die hier beabsichtigte, als nicht mit der EMRK vereinbar erklärt.
b. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, daß Kinder auch nach Trennung/Scheidung den Kontakt zum anderen Elternteil behalten muß und die Vertragsstaaten zur praktischen Durchsetzung alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben. Die Bundesrepublik hat in dieser Hinsicht nichts unternommen (auch nicht die entsprechende Fortbildung von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern).
c. Die jetzige innerstaatliche Rechtspraxis bricht laufend internationale Verträge, obwohl die Bundesrepublik sie unterzeichnet hat. Wir verweisen hierbei nur auf die neuesten Ergebnisse der Zwischenstaatlichen Konferenz von Darlington: ANGLO-GERMAN JUDICIAL CONFE-RENCE; 18-20 May 1997, und die vorgelegte Untersuchung von Prof. Nigel Lowe und Allson Perry: "The Operation of Hague and European Conventions on International Child Abduction between England and Germany". - Die gleiche hochbrisante Thematik wurde u.a. im Mai 1997 zwischen Frankreich und Deutschland verhandelt. Beide Staaten dringen seit langen darauf, daß die deutsche Justizpraxis nicht weitere Leiden bei binationalen Ehen schafft und nicht-deutsche Justizentscheidungen entsprechend den unterzeichneten Vereinbarungen durch deutsche Gerichte endlich genauso akzeptiert und eingehalten werden, wie das umgekehrt im "Ausland" schon lange der Fall ist (siehe hierzu die aktuelle Antwort des französischen Außenministers auf die parlamentarische Anfrage Nr.762).
Alle europäischen Staaten und die USA haben aus diesen Entwicklungen gelernt und entsprechende gesetzgeberische und Verwaltungsmaßnahmen ergriffen. Ergebnis: Die Quote des gemeinsamen Sorgerechts liegt im europäischen Durchschnitt bei weit über 50 % - in der Bundesrepublik gerade mal bei ca. 15 % bei gleichzeitigem Fehlen einer durchsetzungsstarken, konsequenten Reform.
Der Rechtsausschuß hat es abgelehnt, Experten für Internationales Recht anzuhören, Kenntnis zu nehmen von den rechtsvergleichenden europäischen Untersuchungen und von der Ursachen- und Folgenforschung im Bereich von Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie von beispielhaften Modellprojekten im In- und Ausland, die eine wesentliche Erhöhung der gemeinsamen Sorge und der Reduzierung von Konflikten zur Folge hatten. Diese Defizite wurden auch von namhaften Experten in den Ausschußanhörungen mehrfach massiv kritisiert.
Das "Bündnis für Kinder" kann in diesem Gesetzentwurf keine greifende Reform sehen und befürchtet eine weitere Verschlimmerung in Richtung einer systematischen Zerstörung von Familienbeziehungen - mit verheerenden Folgen für unsere Kinder und damit unsere Gesellschaft.
Wir versichern Ihnen, daß jede Verhinderung, Kinder und Eltern unabhängig von ihrem Status zu schützen und zu stützen uns weiter in Aktion setzen wird. Desweiteren appellieren wir an Sie, nach der Lesung im Bundestag nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern eine öffentlich beobachtete Umsetzung in lebbare Praxis durch Fachleute (nicht nur Juristen!) und erfahrene Betroffene zu initiieren.
Bis jetzt scheint eine Familiengesetzgebung in Deutschland hauptsächlich von politischem Proporz und juristischem Kalkül getragen zu werden. Wo bleiben dabei die betroffenen Kinder und Eltern, für die sie gilt?
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und sehen Ihrer Antwort entgegen.
Freundliche Grüße senden Ihnen
Heidemarie Heidelberg - Hartmut Müller - Klaus Sander - Manfred Swars
- Vorstand Bündnis für Kinder e.V. -