Bündnis für Kinder
    und Menschenrechte e.V. -

    Berlin, den 24. September 1997

    PRESSEERKLÄRUNG zur Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform am 25.9.1997

    Berlin. Das Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents FOREVER Germany, als Dachverband von Elternorganisationen, denen das Sorge- und Umgangsrecht verweigert wird, und als deutsche Sektion von Parents FOREVER International, schließt sich den Anträgen von Teilen der SPD-Fraktion (Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf), der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion (Rita Grießhaber) sowie der PDS-Fraktion (Christina Schenk) im Deutschen Bundestag an und lehnt die Verabschiedung in der Form der BT-Drucksache 13/8511 vom 12.9.1997 entschieden ab. Diese Ablehnung erfolgt mit einer grundsätzlich anderen Begründung:

  1. Als Skandal ist es anzusehen, daß die Mitglieder des Deutsche Bundestages die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses erst zum 22.9.1997 vorgelegt bekommen, um darüber am 25.9. zu entscheiden.

  2. Die Beschlußempfehlung läßt nahezu jeglichen Ansatz vermissen, um die alarmierende Zahl von jährlich 200.000 Kindern, die den Kontakt zu einem Elternteil durch Trennung oder Scheidung verlieren (laut Angaben der Bundesregierung in BT-Drucksache 13/4899) zu verringern, denn

    * die Benachteiligung nichtehelicher Kinder wird entgegen der Vorschriften des Grundgesetzes, eindeutiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg weiter beibehalten (gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter statt Entscheidung nach Kriterien des Kindeswohles);
    * das gemeinsame Sorgerecht kann nach wie vor mittels einfacher Ablehnung eines Elternteils (Kopfschütteln) verhindert werden, Beratungsmaßnahmen sind nicht obligatorisch;
    * effektiven Rechtsschutz gegen Umgangsboykott wird es weiterhin nicht geben - die bisherigen Möglichkeiten werden weiter eingeschränkt;
    * die dringend notwendigen Qualifikationsmaßnahmen für die Jugendämter und die Familiengerichte sind nicht vorgesehen - hierfür gibt es keine finanziellen Mittel. Die bisherige Praxis ist bestimmt vom "Amputationsmodell", Verfahrensverschleppung und willkürlicher Beweiswürdigung von Beweismitteln - wie auch unsere europäischen Nachbarn schmerzlich feststellen mußten.


  3. Im europäischen Vergleich steht die Bundesrepublik Deutschland im "AUS", es wird mit der vorliegenden Regelung keinen "Euro im Familienrecht" geben. Der Abstand bei der gemeinsamen Sorge (15 % in Deutschland gegenüber ca. 60 % im europäischen Durchschnitt) wird zementiert. Dies kann nicht verwundern, da das gesamte Gesetzgebungsverfahren durch ein bewußtes Ignorieren der gesetzlichen Regelungen anderer europäischer Länder und der Wahrnehmung der entsprechenden internationalen Regelungswerke (Europäische Menschenrechtskonvention, UN-Kinderrechtskonvention, Haager Übereinkommen bzgl. Kindesentführungen) geprägt war.
  4. Das Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents FOREVER Germany und die ihm angeschlossenen Organisationen haben den Dialog mit den Familienrechtsxperten des Deutschen Bundestages seit langem gesucht - leider ohne jeden Erfolg. Als politische Reaktion haben wir aktuell folgende Protest mit organisiert:

    1. Hungerstreiks vor deutschen Familiengerichten durch Elternteile, denen der Umgang verweigert wird (zuletzt in Berlin).

    2. Anschreiben an alle Bundestagsabgeordneten vom 19. September 1997, in dem zur Ablehung des Gesetzes aufgefordert wird.

    3. Protestaktion vor der deutschen Botschaft in Paris durch französiche Elternteile, deren Kinder nach Deutschland entführt wurden und dort zurückgehalten werden - 20. September 1997 - Meldung der AFP ist beigefügt.

    4. Am 25. und 26. September werden Vertreter unserer Organisation die Auslandsniederlassungen der europäischen Staaten in Bonn eine Erklärung übergeben, in dem auf diese Verhältnisse noch einmal aufmerksam gemacht wird und die europäischen Staaten aufgefordern werden, im deutschen Familienrecht die europäischen Mindeststandandards einzufordern (wie es Frankreich und Großbrittanien im Interesse ihrer eigenen Staatsbürger bereits tun).

    5. Wir werden weiter und verstärkt die Rechtsfälle der Betroffenen am Bundesverfassungsgericht, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bei der UN-Kommission zur Überwachung der UN-Kinderrechtskonvention vortragen, da wir innerstaatlich keine Resonanz finden können.

    Die Auswirkungen dieser Vogel-Strauss-Politik durch Bonn sind extrem bedenklich. Nahezu alle westlichen Länder haben die grundlegenden Probleme im Familien- und Kindschaftsrecht erkannt und haben entsprechende Maßnahmen ergriffen - Deutschland steht weiter im "Aus".


    Unseren Protest werden wir am 25.9.1997 in Bonn in Form einer Performance öffentlich machen auf der Freifläche Adenauerallee Ecke Heussallee um 15:00 Uhr.

    Weiterführende Informationen im Internet unter http://www.paPPa.com und http://www.paPPa.com/buendnis-pfg

    Bündnis für Kinder - Parents FOREVER Germany e.V.

    Anlagen (5 Seiten):

    a. AFP-Meldung vom 20.9.1997, Botschaftsaktion
    b. Erklärung des französischen Außenministers vom 11.9.1997
    c. Anschreiben an alle Bundestagsabgeordneten vom 19.9.1997