Bündnis für Kinder
    und Menschenrechte

    Resolution zur Kindschaftsrechtsreform, März 97

    Bündnis für Kinder und Menschenrechte hat einhellig festgestellt, daß trotz der Eingaben vieler beteiligter Verbände klare Bestimmungen zu den folgenden zwölf zentralen Forderungen im vorliegenden Entwurf zum neuen Kindschaftsrecht fehlen:

  1. Die Rechte für Kinder: Kindern ist ein eigenes Recht auf Pflege durch und Umgang mit Eltern und anderen Bezugspersonen einzuräumen. Die EMRK und die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sind durchzusetzen.
  2. Das Bekenntnis zur gewaltfreien Erziehung und zum Mißhandlungsverbot.
  3. Die vollständige Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern bezüglich Sorge und Umgang sowie Gleichbehandlung im Erbrecht.
  4. Verhinderung des regelmäßigen Entzugs des Sorgerechts. Er verstößt gegen Menschenrecht.
    - Die gemeinsame Elternverantwortung ist zu stärken.
    - Die gemeinsame Sorge als Regelfall - ohne „Wenn und Aber“ - ist festzustellen.
  5. Die praktischen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Umgangs. Die Umgangsvereitelung ist als Mißhandlung des Kindes zu ahnden. Die Sorgerechtsentscheidung ist bei wiederholtem Umgangsboykott zu überprüfen.
  6. Die Verpflichtung zur Beratung für die Eltern im Trennungs- oder Scheidungsfall mit dem Ergebnis eines gemeinsamen Sorgeplans.
  7. Die Verpflichtung zur Qualifikation aller Mitarbeiter in den beratenden und entscheidenden Stellen. Qualifizierte Beratungsmöglichkeit auch durch freie Initiativen flächendeckend vor Ort.
  8. Die auch strafrechtliche Ahndung des ungerechtfertigten Mißbrauchsvorwurfs - aktuell in ca. 50 % der streitigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.
  9. Die Aufhebung der steuerrechtlichen Benachteiligung von der Trennung an. In der Regel hat der Unterhaltsverpflichtete als wieder ledig Versteuerter zwei Haushalte zu versorgen.
  10. Die Gleichbehandlung von Ausgaben zur Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung bei Steuern und sozialen Einkünften nach Trennung und Scheidung. Der Staat soll nicht länger zu Lasten der Kinder profitieren.
  11. Die Einführung des Familiensplittings unter Aufgabe des Ehegattensplittings.
  12. Eine gemeinsame "Erziehungsbeihilfe" für Mütter und Väter statt "Unterhalt".
  13. Unser Fazit: Der Gesetzentwurf ist nicht geeignet, der bestehenden Situation gerecht zu werden. Den Betroffenen vermittelt er in der vorliegenden Fassung kein positives, konsensfähiges Bild. In dieser Form wird der Entwurf ein Elternstreitgesetz bleiben. Die Kinder als die eigentlichen Adressaten bleiben außen vor.

    Friedrichroda am 16.03.1997

    Bündnis für Kinder und Menschenrechte


Protokoll des Thüringer Treffens 13.-16. März 1997 Mehr zur Reform bei paPPa.com


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