Referat zur DIALOG-Fachtagung.
Von Prof.Dr. rer. nat. Udo Undeutsch, Prof. für Psychologie an der Universität Köln
Wie kann Mißbrauchsverdacht ohne Inanspruchnahme der Kinder geklärt werden?
[Links und Anmerkungen sind durch den Bearbeiter eingefügt worden]
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
von den furchtbaren Problemen und Belastungen, mit denen jede Trennung und Scheidung nun einhergeht, ist wohl der schlimmste Fall, wenn der Verdacht des sexuellen Mißbrauchs auftaucht - sei es Mißbrauch durch den eigenen Vater bei Besuchswochenenden, sei es Mißbrauch durch den neuen Lebenspartner der Mutter, wo das Kind lebt oder wie auch immer. Das ist der Grund, weswegen ich dieses Thema gewählt habe. Ich habe seit sage und schreibe 50 Jahren praktisch täglich mit diesem Problem zu tun.
Die Zahl der Strafanzeigen wegen sexuellen Mißbrauchs ist in den letzten Jahren geringfügig etwa um 18% angestiegen, anders ist das Bild bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen; da nimmt die Zahl der Verdachtsäußerungen von Jahr zu Jahr zu, daß sind jetzt Erfahrungen der professionell damit Befaßten. Zahlen haben wir nicht, weil nur die Strafverfahren, polizeilichen Ermittlungsverfahren erfaßt werden, nicht dagegen Zahlen im familienrechtlichen Bereich, das sind allemal Schätzungen. [Anmerkung: Siehe Hinweis von Willutzki]
In den USA gibt es eine nationale Sammelstelle für alle diese Verfahren, die die familienrechtlichen und vormundschaftlichen Verfahren erfaßt. Diese Sammelstelle in den USA (nationales Büro zur Erfassung des sexuellen Kindesmißbrauchs) gibt Jahresstatistiken heraus. Diese Jahresstatistiken besagen, das von den zur Zeit geäußerten Vorwürfen die von amtlicher Seite verfolgt worden sind, das heißt von Polizei und Gericht einerseits, durch Jugendämter und derartigen Atministrationen anderseits, das von den geäußerten und amtlichen verfolgten Vorwürfen sich nach gewissenhafter amtlicher Prüfung 65% als unbegründet erwiesen haben.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich eine Zahl, die ist absolut erschreckend. In dem Bericht heißt es, die Situation hat eine Dimension erreicht, die man nur noch als Krisis bezeichnen kann. Ich weiß nicht, wie die Dinge in Deutschland liegen, diesbezüglich wir haben keine solchen Zahlen, es spielt auch keine Rolle. [Anmerkung: Siehe hierzu ergänzend die Angaben von Prof. Burkhard Schade sowie die Angaben des Familienrichters Peter Klein] Eines ist sicher: daß mit der wachsenden Zahl von geäußerten Vorwürfen ganz natürlich auch die Zahl der Fälle steigt, in denen der Vorwurf letztlich sachlich unbegründet ist. Infolgedessen wächst die Zahl der Personen, das heißt praktisch gesprochen: wächst die Zahl der Männer, die als Unschuldige in den Verdacht geraten sind, sich am Kind vergangen zu haben.
Nun kommt eine weitere Besonderheit dieses speziellen Vorwurfs hinzu. Wir haben in Deutschland eine sehr groß angelegte Untersuchung gehabt, es sind sämtliche Wiederaufnahmeverfahren, die in den Jahren 1961 bis 1971 in Deutschland durchgeführt worden sind, ausgewertet worden. Es waren damals Tübinger, später Münsteraner Strafprozeßrechtler. Prof. Karl Peters hat in dem Buch, in dem er die Ergebnisse dieser Auswertung darstellt ("Fehlurteile im Strafprozesse?" - ist der Titel des Buches). In diesem Band schreibt er, daß bei keinem anderen Delikten der Nachweis der Unschuld so schwer bis unmöglich ist wie beim Vorwurf sexueller Übergriffe gegenüber einem Kind. Um ein ganz aktuelles Beispiel zu bringen: Es ist vor kurzem wieder in einem der Wormser-Prozesse vor dem Landgericht Mainz ein Freispruch erfolgt Der Vorsitzende Richter Lorenz hat in der mündlichen Urteilsbegründung gesagt, es sei hoch wahrscheinlich, das die Angeklagten unschuldig seien, aber der Nachweis der Unschuld sei bei diesen Delikten nahezu unmöglich.
Dann möchte ich ein drittes Zitat bringen, was unmittelbar auf die Thematik unsere Zusammenkunft hinweist. Der Familienrichter am Amtsgericht Niedar, das ist in Hessen, hat geschrieben: "... habe noch nie ein Gutachten bekommen, in dem stünde, der Vorwurf hat sich als unberechtigt erwiesen. Sondern immer steht nur da, der Vorwurf hat sich bestätigt oder der Vorwurf konnte nicht mit ausreichender Sicherheit bestätigt werden. Aber niemals hat er sich als unberechtigt erwiesen." Das bedeutet, wenn ein solcher Vorwurf einmal geäußert ist, ist die Situation für den Verdächtigten, sich von diesem Vorwurf je zu befreien, ja praktisch aussichtslos. Theoretisch ist die Situation natürlich wunderbar! Wir leben in einem Rechtsstaat, niemand braucht seine Unschuld zu beweisen. Täterschaft und Schuld müssen ihm nachgewiesen werden. Solange dieser Nachweis nicht zur Gewißheit des erkennenden Gerichtes gelungen ist, gilt er als unschuldig - die Unschuldsvermutung der Menschenrechtskonvention Artikel 6 Abs. 2. Das sind wunderbare Sätze, man kann sich dafür begeistern.
Alle Staaten, die die Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben zwischen den Jahren 1950 und 53 (überall gelten die so). Und überall ist die Realität anders, sehr viel anders ... Das bedeutet, auch wenn ein Anwalt schreibt, er beantragt, daß das Umgangsrecht ausgesetzt wird bis zur Klärung des Verdachtes oder wenn ein Gericht das Umgangsrecht aussetzt bis zur Klärung des Verdachtes, dann muß man die Frage stellen: Wie soll denn das geschehen? Da wird man sagen, es gibt viele Möglichkeiten - nur sie funktionieren alle miteinander nicht! Und das ist der Grund, weshalb zunehmend mehr verdächtigte Männer sich melden, zu mir kommen und sagen: hier bin ich. Ich bin in der verzweifelten Lage, daß ich meine Unschuld nachweisen muß, andernfalls habe ich keine Chance, meine Kinder je wieder zu sehen oder Sorgerecht oder gemeinsames Sorgerecht für meine Kinder zu erhalten; oder den Eltern sind die Kinder weggenommen worden, ins Kinderheim verbracht worden. Die Eltern haben keine Chance, ihre Kinder wieder zu bekommen, sie müssen ihre Unschuld beweisen. Nun kommt der Mann und sagt: hier bin ich. Sie können mich auf den Kopf stellen, sie können mich grillen, sie können mich hypnotisieren! All diesen Unfug werden wir nicht machen, erstmals weil es keine sicheren Ergebnisse bringt und zweitens weil es rechtlich nicht verwertbar wäre.
Aber es gibt eine Methode , mit der es möglich ist, einen Unschuldsbeweis mit einer zumindest sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu erbringen und mehr wird man sowieso nie verlangen können und dürfen. Das ist die Untersuchung mit dem Polygraphen - landläufig fälschlich genannt Lügendetektor. Damit hat es nichts zu tun. Daß es so genannt wird, hat der Anerkennung der Methode weitverbreiteten Schaden zugefügt. Wir haben zwei höchstrichterliche Entscheidungen, das eine war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen 1954, das andere war die Entscheidung des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichtes 1981. Im Grunde keine Gerichtsentscheidung, sondern nur Abweisung einer Klage. Beide diese höchstrichterliche Entscheidungen gehen von unzutreffenden Vorstellungen über die Arbeitsweise dieser Methode aus. Es ist ein Jammer, daß so etwas in die höchstrichterliche Rechtsprechung eingegangen ist, diese unzutreffenden Vorstellungen. Es wird höchste Zeit, daß das revidiert wird, und ich denke auch, daß sich bald Gelegenheit dazu ergeben wird. [Anmerkung: Siehe hierzu: Das Bundesverfassungsgericht deutet an: Polygraphisches Gutachten (Lügendetektortest) darf von den Gerichten verwertet werden]
Die Methode besteht darin, daß mit dem Verdächtigten ein Gespräch geführt wird. "Wissen Sie, in welchen Verdacht sie stehen? Wissen Sie, was ihnen vorgeworfen wird? Was sagen Sie dazu, um zu klären, was von diesen Verdachtsäußerungen stimmt und was stimmt eventuell nicht?" Und wenn er sagt, das und das stimmt unter gar keinen Umständen, das habe ich nie und nimmer getan, dann wird er gefragt "Wären Sie bereit, daß der Wahrheitsgehalt dieser Ihrer Antwort mit einer objektiven Methode überprüft wird?" Und die meisten sagen "Wenn es so etwas gibt dann würde ich es als das größte Glück meines Lebens ansehen."
Und ich entsinne mich sehr gut an eine Situation, wo ich über dieses Thema in der Evangelischen Akademie Bad-Boll gesprochen habe. Als am gleichen abend dre Männer zu mir kamen und sagten: "Können wir das jetzt machen?" und wir haben es gemacht und einer davon sitzt hier im Raum (von Bad-Boll), gut.
Meine Damen und Herren. Aber weiter!
Dann werden wir mit ihm die Fragen, die wir klären müssen, haben Sie das und das getan, er sagt nein, haben Sie das und das getan, er sagt nein, diese und einige andere persönliche Vergleichsfragen werden mit ihm besprochen, am Tische sitzend, er kriegt alle Fragen genannt, alle Fragen erklärt und die Fragen werden unter Umständen sogar auch abgeändert, sodaß sie für ihn verständlich sind, sodaß er sie ohne Zögern mit einem 100% klaren und eindeutigen ja oder nein beantworten kann. Dann wird ihm erklärt, der Vorzug dieser Methode ist, daß Sie gänzlich unabhängig davon sind, was ein anderer in ihrer Sache denkt, meint, glaubt oder nicht glaubt. Denn Sie kommen zu mir "Ich beteuere meine Unschuld seit 2 Jahren, kein Mensch glaubt mir." Ich sage: "Wie wunderbar, jetzt sind Sie vollkommen unabhängig davon, was andere denken und meinen und was mich anbelangt, der Einfachheit halber denk ich gar nichts, ich sitze da und sage, warte mal ab, wie die Kurven aussehen. Jetzt wissen Sie, wie die Wahrheit aussieht. Am Ende der Untersuchung wissen wir beide es. Sie sind vollkommen unabhängig davon, was andere denken und meinen, nur Ihr Wissen kommt in Form ihrer Reaktionen auf´s Papier." Dann wird ihm das Gerät erklärt, dann wird ein Probelauf mit ihm gemacht, er wählt eine Zahl, dann wird er gefragt: "Haben Sie diese Zahl so und so gewählt?", damit wir seine Reaktionen kennenlernen, wenn er wahrheitsgemäß antwortet und die Reaktionen aussehen, wenn er die Unwahrheit sagt. Alles das wird ihm erklärt, erläutert, ja, er erlebt es am eigenem Leibe, das die Sache funktioniert und das die Sache klappt. Und erst dann kommt der große Augenblick, wo er eine Entscheidung fällt.
Dann sagen wir: "Jetzt müssen Sie entscheiden. Jetzt wissen Sie zweierlei: 1. Sie wissen, daß es aufgrund der aufgezeichneten Kurven möglich ist, eindeutig zwischen Unwahrheit und Wahrheit zu unterscheiden." Und lese ihm die Fragen noch einmal vor. "Sie kennen jetzt alle Fragen, und wissen jetzt, ob Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten können. Jetzt treffen Sie bitte eine Entscheidung. Möchten Sie den Test machen oder nicht? Wenn Sie sich entscheiden, ihn nicht zu machen, werde ich Ihnen keinerlei Fragen stellen, dann spazieren sie ungefragt und ungeschoren hier heraus, das heißt, wir arbeiten nur mit Menschen, die es ausdrücklich wünschen; die über alles aufgeklärt sind, die jederzeit Herr der Situation sind und während der ganzen Untersuchung ist und bleibt der Betroffene Herr der Situation. Er kann jeden Augenblick sagen “Ich habe keine Lust mehr, es paßt mir nicht mehr.“ und er kann auch, wenn er meint, daß das für ihn behilflich ist, mit dem kleinen Finger wackeln, dann sind die Kurven verrissen. Es ist nicht anders als bei der Röntgenaufnahme.
Nehmen Sie an, es wird eine Computertomographie gemacht: da ist der Patient, er liegt da und es werden Schichtaufnahmen gemacht. Sie sind nur auswertbar, wenn er während dieser Minuten regungslos still liegt. Wo eine Schicht neben der anderen im Röntgenbild festgehalten wird, wenn er während dieser Minuten regungslos still liegt, sonst sind sie verwaschen und letztenendes uninterpretierbar, ist gar nichts Besonderes dabei.
Seine Reaktionen werden auf Millimeterpapier festgehalten, ja schlicht und einfach mit dem Lineal und Stechzirkel festgehalten und ausgemessen. Es ist absolut objektiv, das Verfahren. Und es werden registriert Reaktionen, die er im Moment nicht manipulieren kann - deshalb ist das Verfahren so objektiv und so zuverlässig gleichzeitig.
Ich will ganz schnell ein Wort über die Zuverlässigkeit sagen: Sie können die Zuverlässigkeit einer solchen Methode untersuchen im Experiment im Laboratorium. Sie haben 40 Versuchspersonen und die eine Hälfte hat eine bestimmte Handlung ausgeführt, die andere Hälfte hat eine Handlung nicht ausgeführt, aber alle miteinander sagen das selbe, ich habe das und das nicht getan, die eine Hälfte wahrheitsgemäß, die andere Hälfte wahrheitswidrig. Sehen Sie, bei solchen Experimenten, wie sie in größerer Zahl in verschiedenen Universitäten der Welt ausgeführt worden sind, kommt einheitlich das selbe Ergebnis heraus: Die Trefferquote liegt zwischen 95 und 98 % bei den meisten Untersuchungen.
Dann viel interessanter sind die Untersuchungen, die an realen Beschuldigten in realen Situationen durchgeführt worden sind. Da kann man die Leistungsfähigkeit der Methode nur kontrollieren an den Fällen, in denen sich nachträglich mit absoluter Sicherheit herausgestellt hat, Täter oder nicht Täter. Dafür genügt uns nicht eine rechtsfähige Verurteilung, denn es könnte auch Fehlurteile geben. Dazu gibt es nur einen Täter, er hat es immer bestritten. Hernach legt ein anderer ein Geständnis (ist durch materielle Beweise gesichert entweder Spermaspuren und DNA- Analyse oder Blutspuren) ab. Das heißt, ein Geständnis würde nicht ausreichen, sondern immer nur durch völlig eindeutige und klare materielle Beweise.
Nun, meine Damen und Herren, was hat die Methode für einen Vorteil? Es ist heute schon oft ausgesprochen worden: die Zeit arbeitet gegen den Verdächtigten. Solange der Verdacht in der Welt ist, hat er keinen Zugang zu seinen Kindern oder allenfalls in begleitender überwachter Form sehr eingeschränkt, was in der Regel auch für alle Beteiligte eine unglückliche Situation ist. Manchmal ein Notbehelf, für eine Übergangszeit in Ordnung. Die Zeit arbeitet gegen ihn.
Natürlich habe ich Fälle in meiner Gutachterlichenpraxis. Die Kinder sind den Eltern weggenommen worden, weil der Verdacht bestand, der Vater würde sie mißbrauchen - der Vater bestreitet es. Die Mutter sagt, es ist absoluter Unsinn , das ist ja beinah der schlimmste Fall ... der Vater hat sich wirklich nicht dran vergriffen. Infolgedessen sagt er zu Recht nein. Und die Mutter ist überzeugt, daß der Mann sich nicht vergriffen hat. Dann heißt es: er ist in Verdacht - die Mutter schützt die Kinder nicht, wir müssen die Kinder heraus nehmen. Die Kinder kommen ins Kinderheim oder günstigstenfalls in die Pflegefamilie.
Meine Damen und Herren, wie geht es nun weiter? Dieses Elternpaar kämpft um seine Kinder. Natürlich habe ich in meiner Praxis Fälle, in denen 1,5 Jahre , 2 Jahre , 2,5 Jahre, 3 Jahre um die Kinder gekämpft wird, bis schließlich der Punkt erreicht ist: Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht wird den Eltern zurückgegeben. Und nun heißt es, die Kinder sind in der Pflegefamilie heimisch geworden, das könnt ihr unmöglich den Kindern antun. Und das ist ein sehr berechtigter Einwand: die Zeit arbeitet für den, der die Kinder hat, für den Elternteil, Pflegeeltern und so weiter. Oder die Kinder werden zur Aufklärung des Verdachtes ins Heim gegeben und dann therapiert. Eine solche Therapie mit diagnostischen Zwecken, die kann Wochen, die kann Monate dauern. Wir haben es erlebt, daß das Jugendamt in eigener Regie Aufdeckungsarbeit gemacht hat, ein ¾ Jahr lang und dann erst Anzeige erstattet hat.
Bei dieser Methode ist es so: Die Untersuchung dauert 2,5 Std. und am nächsten Tag ist das Gutachten geschrieben. Das ist der erste Vorteil, daß nicht dieser entsetzliche Zeitfaktor ins Land geht und hernach jede Entscheidung, wie auch immer sie getroffen ist, sie nicht mehr realisierbar wird.
Meine Damen und Herren, der zweite ganz entscheidende Vorteil ist der: die Kinder werden heraus gehalten.
Sehen Sie, wenn sich nun ein Elternpaar in der Trennungs- und Scheidungsphase geradezu in mörderischer Weise bekämpft und einen Vernichtungskampf gegeneinander zu führen versucht, und das geht über Monate hin - mit Recht ist gesagt worden von meinen beiden Vorrednern, das übersteht kein Kind ohne schwerste Schäden in der Persönlichkeitsentwicklung (diese Situation). In diesen mörderischen Kampf wird auf einmal das Kind zur Hauptperson. Von seiner Aussage hängt nun alles ab. Es hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, was manchmal im Eifer des Gefechtes nicht beachtet wird sogar. Aber von dieser Aussage hängt nun alles ab. Infolgedessen: beide Parteien kämpfen darum, daß das Kind zu ihren Gunsten aussagt. Wiederum: was kein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung unbeschädigt überstehen kann (so etwas).
Wenn nun der Verdächtigte kommt und sagt: “Lassen Sie doch die Kinder in Ruhe, können Sie nicht mit mir anfangen?“ Ja, das können wir - und die Kinder brauchen nicht gefragt zu werden. Auch bei diesen Untersuchungen an realen Beschuldigten in den gut kontrollierten Fällen liegt die Treffsicherheit der Methode zwischen 95 und 98%. Der dritte Vorteil ist, Sie haben eine Methode, von der Sie wissen: die Zuverlässigkeit liegt bei 95 und 98%. Bei den Aussagen kleiner junger Kinder, die Beeinflussungsversuchen von rechts und links ausgesetzt gewesen sind, die eine längere Therapie mitgemacht haben, haben wir eine solche Sicherheit nicht mehr. Weil wir aus psychologischen experimentellen Untersuchungen nunmehr eines Jahrhunderts mit absoluter Sicherheit wissen, daß bestimmte Befragungen und wiederholten Befragungen durch verschiedene Personen "Erfolg" haben können, daß Kinder zu dem Glauben gebracht werden, das und das ist mit mir widerfahren - obwohl es in Wirklichkeit nicht geschehen ist. Und wenn die Kinder fest davon überzeugt sind, ist es schwer zu erkennen, ob es ein implatierter Glaube ist und die Kinder aufgrund des implatierten Glaubens Vorstellungen entwickelt haben, die sie für Erinnerungen halten, obwohl es Phantasievorstellungen sind, die auf reale Vorfälle zurückzuführen sind. [Anmerkung: Siehe hierzu "Eltern-Kind-Entfremdung - The Parental Alienation Syndrom"] Das heißt, die Entscheidungssicherheit ist größer, wenn wir eine Methode haben, die naturwissenschaftlich arbeitet und von der wir wissen, daß die Treffergenauigkeit bei 95 bis 98 % liegt.
Meine Damen und Herren, diese Vorzüge der Methode sind so überwältigend, daß Familiengerichte glücklich sind, wenn Sie von dieser Methode Gebrauch machen können. Das heißt, wenn der betroffene verdächtigte Mann sich von sich aus bereiterklärt, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen. Die Liste der Familiengerichte, die ohne Zögern die Polygraphen-Untersuchung verwerten für die Entscheidungsfindung, diese Liste wird von Monat zu Monat länger und die Dinge werden ganz gewaltig in Schwung kommen durch zwei Ereignisse: Heute in acht Tagen ist der Deutsche Anwaltstag in Frankfurt, dieser Termin ist am Samstagnachmittag an der Reihe und der diesjährige Familien-Gerichtstag am 25. Sept. in Brühl hat einen eigenen Arbeitskreis eingerichtet, der einen ganzen Tag lang sich mit dieser Methode und ihrer Verwertbarkeit widmen wird, sodaß die Aussichten, daß in vermehrtem Maße davon Gebrauch gemacht werden wird, sehr gut sind.
Ich wollte Ihnen Methode und Vorzüge kurz dargestellt haben. Von dieser Methode Gebrauch zu machen, ist der wahre Kinderschutz. Ich bedanke mich bei ihnen.
Übertragung vom Tonträger: Manfred Swars
Vergleiche zum Thema auch: Basisinformationen zum Polygraphen-Test