VEREINSZIELE

KINDER  BRAUCHEN  SCHUTZ  NACH  TRENNUNG  ODER  SCHEIDUNG

ELTERNAUTONOMIE  STATT  ELTERNENTMÜNDIGUNG


WAS FORDERT DER DIALOG RUHRGEBIET e.V. ?

Die gemeinsame Elternschaft und Elternverantwortung trotz Trennung und Scheidung

Schutz der Kinder vor seelischer und körperlicher Mißhandlung

Die Neugestaltung der elterlichen Sorge und ein eigenständiges Kindschaftsrecht

Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern

Vereinbarkeit von Kindererziehung, Familie und Beruf

Die Durchsetzung des UN-Zivilpaktes, Artikel 23 IV vom (19.12.1966) - gleiche Rechte und Pflichten der Ehegatten, Schutz der Kinder bei Auflösung der Ehe

Umsetzung des KJHG für alle, gleich wie finanzstark eine Kommune ist.

Respektierung des Grundgesetzartikels 6, Absatz 2. Anwendung des UN-Übereinkommens auf Achtung der Rechte der Kinder (1989)

Schutz der Kinder bei widerrechtlicher Verschleppung aus ihrem gewohnten Umfeld.

Kindesentzug in jeder Form unter Strafandrohung zu stellen

Eine ersatzlose Streichung des § 1671 BGB

Zukünftig Scheidungsklagen von einem Vorverfahren abhängig machen, in dessen Verlauf die Eltern psychologisch und sozialpädagogisch beraten werden mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kinder zu finden

Mangelnde Bereitschaft zur Elternkooperation während des Vorverfahrens und des Sorgerechtsverfahrens bei der Scheidung muß juristische Folgen haben

Den Dialog aller am Scheidungsverfahren Beteiligten (Eltern und Kinder, Richter, Anwälte, Sozialarbeiter, Gutachter) zum Wohle der Kinder!

Förderung und Umsetzung der GEMEINSAMEN ELTERNSCHAFT!


Zurück zur Hauptseite