VEREINSZIELE
KINDER BRAUCHEN SCHUTZ
NACH TRENNUNG ODER SCHEIDUNG
ELTERNAUTONOMIE STATT
ELTERNENTMÜNDIGUNG
WAS FORDERT DER DIALOG RUHRGEBIET
e.V. ?
Die gemeinsame Elternschaft und Elternverantwortung trotz
Trennung und Scheidung
Schutz der Kinder vor seelischer und körperlicher
Mißhandlung
Die Neugestaltung der elterlichen Sorge und ein eigenständiges
Kindschaftsrecht
Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit ehelichen
Kindern
Vereinbarkeit von Kindererziehung, Familie und Beruf
Die Durchsetzung des UN-Zivilpaktes, Artikel 23 IV vom
(19.12.1966) - gleiche Rechte und Pflichten der Ehegatten, Schutz der Kinder
bei Auflösung der Ehe
Umsetzung des KJHG für alle, gleich wie finanzstark
eine Kommune ist.
Respektierung des Grundgesetzartikels 6, Absatz 2. Anwendung
des UN-Übereinkommens auf Achtung der Rechte der Kinder (1989)
Schutz der Kinder bei widerrechtlicher Verschleppung aus
ihrem gewohnten Umfeld.
Kindesentzug in jeder Form unter Strafandrohung zu stellen
Eine ersatzlose Streichung des § 1671 BGB
Zukünftig Scheidungsklagen von einem Vorverfahren
abhängig machen, in dessen Verlauf die Eltern psychologisch und sozialpädagogisch
beraten werden mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung im Interesse
der Kinder zu finden
Mangelnde Bereitschaft zur Elternkooperation während
des Vorverfahrens und des Sorgerechtsverfahrens bei der Scheidung muß
juristische Folgen haben
Den Dialog aller am Scheidungsverfahren Beteiligten (Eltern
und Kinder, Richter, Anwälte, Sozialarbeiter, Gutachter) zum Wohle
der Kinder!
Förderung und Umsetzung der
GEMEINSAMEN ELTERNSCHAFT!
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