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Dr. Karin Jäckel
Autorin
Hansjakobstr.5 ** 77704 Oberkirch - eMail karin.jaeckel@t-online.de
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Bundeshaus

53113 BONN

Oberkirch, am 14.4.99

Betreff: Schutz des Gesetzgebers für Väter

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,

hiermit petiere ich für eine umgehende Abänderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 6 über Ehe, Familie und uneheliche Kinder.

Zu verändern ist Artikel 6 Absatz 4 mit dem Wortlaut: >>Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft<<, indem als Ergänzung eingefügt wird >>Jede Mutter UND JEDER VATER haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft<<.

Diese Veränderung ist auf der Basis des Grundgesetzes aus Artikel 3 erforderlich, worin es heißt:
Art.3, Absatz 2 >>Männer und Frauen sind gleichberechtigt.<<
Art.3, Absatz 3 >> Niemand darf wegen seines Geschlechts [...] benachteiligt oder bevorzugt werden.<<

Der bisherige einseitig auf Mütter konzentrierte Schutz nebst gemeinschaftlicher Fürsorge widerspricht dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Gleichberechtigung und diskriminiert Väter in unzulässiger Weise allein aufgrund ihres Geschlechtes.

Darüber hinaus ist die Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 6, Absatz 4 unter Einbeziehung des besonderen gemeinschaftlichen Schutzes der Väter im Interesse des Kindeswohles vorzunehmen.

Laut Artikel 6, Absatz 2, worin es heißt >>Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht<<, sind Mütter UND VÄTER gleichermaßen verpflichtet, dem Kindeswohl zu genügen.

Während der Mutter diese Pflicht aufgrund des gesetzlich garantierten Schutzes und der Fürsorge der Gemeinschaft erleichtert wird, wird dem Vater dieselbe Pflicht durch den Ausschluß von den der Mutter gewährten Rechten erschwert.

Diese Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern wirkt sich nicht nur negativ auf die benachteiligten Väter aus, die sich – anders als Mütter – trotz der Vaterschaft und der damit verbundenen Mehrbelastung durch die Fürsorgepflicht für ihre Kinder ohne den Schutz der Gemeinschaft selbst schützen und versorgen müssen.

Gleichzeitig beschneidet eine solche Ungleichbehandlung das in Artikel 6 Absatz 2 GG gesetzlich verankerte natürliche Recht des Vaters auf die ihm zuförderst obliegende Pflicht zu Pflege und Erziehung der Kinder.

Zusätzlich bewirkt die aktuell praktizierte Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern eine Schädigung der Kinder, welche aufgrund der Mehrbelastung der Väter seltener von diesen gepflegt und erzogen werden können als von den Müttern.

Eine solche Schädigung widerspricht dem Kindeswohl und zugleich dem natürlichen Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.

Da der gesetzliche Schutz von Familie, Kindern und Eltern als Keimzelle des Staates einer ständigen Verbesserung bedarf, weise ich vorsorglich darauf hin, daß ich unabhängig von früher beschiedenen Petitionen ähnlicher Inhalte auf einer Neubehandlung meiner Petition durch den Ausschuß bestehe.

Eine Benachrichtigung über derartige eventuell bereits abgeklärte Petitionen ist daher nicht erforderlich.

Mit der Bitte um möglichst rasche Bearbeitung meiner Petition

und freundlichen Grüßen

Dr. Karin Jäckel

Nachsatz:
Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, daß ich eine Kopie dieser Petition im Internet unter paPPa.com der Öffentlichkeit zugänglich mache.


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