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Reaktionen auf die VAMV-Strafanzeige
gegen Matthias Matussek
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Vom "Glück" der Alleinerziehenden
An: vamv-bv@netcologne.de, vamv.koblenz@rz-online.de
Datum: 23.10.1998
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es wurde Strafantrag gegen og. Autor gestellt. Herr M. hatte das Wort Mißbrauch geschrieben, wo der Begriff Mißhandlung hätte stehen müssen.
Im Jahresbericht des DKSB Hamburg 1994 heißt es: "Die Mißhandlungen gingen zu 3/5 von Frauen, d.h. den Müttern und zu 2/5 von Männern, d.h. den Vätern aus."
Es ist richtig, denke ich, in der kommenden Auflage an den bezuggenommenen Stellen das Wort Mißbrauch durch das Wort Mißhandlung zu ersetzen. Meines Erachtens scheint mir hier lediglich ein Schreib- bzw. Druckfehler vorzuliegen. Im Übrigen ist der Begriff Mißhandlung der weitergehende Begriff von Mißbrauch. M.E. ist Mißbrauch eine sehr verurteilungswürdige Form der Mißhandlung. Mißhandlung hat viele Facetten. Jede, aber auch jede Form der Mißhandlung ist zutiefst verabscheuungs- und verurteilungswürdig. Leider scheint hier im öffentlichen Bewußtsein eine interessengeleitete und undifferenzierte Hierarichsierung jeweiliger Formen der Mißhandlung vorzuherschen.
Ins Zentrum verabscheuungswürdiger und verfolgungswürdiger Mißhandlung ist der sexuelle Mißbrauch gerückt. Dies birgt allerdings die Gefahr in sich, andere Formen von Mißhandlungen zu bagatellisieren. Wieder ist in der Presse zu lesen, daß Mord und Totschlag eines Kindes zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser aller Augenmerk muß gegen jegliche Form der Mißhandlung gerichtet sein.
Was ich allerdings als eine Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede mir gegenüber und allen anderen alleinerziehenden Väter empfinde ist der in dem Strafantrag zentrale Satz: Zitat: "Nach alledem ist evident, daß die Behauptungen des Beanzeigten nachweisbar unrichtig sind. Sie sind zudem geeignet, das Ansehen der Alleinerziehenden in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und die Alleinerziehenden als Mißbraucher zu stigmatisieren. Wir beantragen daher..."
Hier wird Alleinerziehende mit Frau und Mutter gleichgesetzt und bewußt der Eindruck erweckt, daß es keine alleinerziehenden Väter gibt. Ein öffentlich geförderter Verein, der sich "Verband Alleinerziehender Mütter und Väter" nennt negiert die Tatsache, daß es alleinerziehende Väter gibt (und sie werden immer mehr). Dieser Verein grenzt alleinerziehende Väter bewußt aus. Offensichtlich sitzt die Ausgrenzung von Vätern in den Köpfen der VAMV-Mitgliedern so fest, daß sie gar nicht mehr anders denken können. Hier zeigt es sich sehr deutlich "wes Geistes Kind" der VAMV ist und welche Motivation der Strafanzeige zu Grunde liegt.
Der Strafantrag ist lediglich darauf angelegt, die immer größer werdende Väterbewegung zu verunglimpfen. Dafür soll jetzt ein seriöser Autor, der sich um die Verantwortung von Vätern stark macht, frontal angegriffen und mit Methoden einer lächerlichen Strafverfolgungstaktik ins Visier genommen werden. Ein Verband, der in seinen Schriftsätzen bewußt eine Bevölkerungsgruppe, die er dazu noch im Namen trägt, ausgrenzt, widerspricht sämtlichen Rechtsgrundlagen des Instituts eines Vereins und den Grundsätzen der Steuerbegünstigung und denen der Förderungswürdigkeit.
Ich hoffe, Sie als Gesamtverband haben Courage genug, sich von einem solchen Strafantrag und den darin enthaltenen Formulierungen öffentlich zu distanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Emrich (Dipl. Päd. und alleinerziehender Vater)
G. Hardorf, Hohentorstr. 72, 28199 Bremen
An den Landesverband
alleinerziehender Mütter & Väter Rheinland-Pfalz
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
als emanzipierte Frau stimme ich vollkommen mit Ihnen überein, wenn den einseitig argumentierenden Spiegelautoren Matthias Matussek wegen globaler Verunglimpfung alleinerziehender Mütter endlich das Handwerk gelegt wird.
Ich würde das auch unbebesehen unterschreiben, wenn an Matthias Matussek ein Exempel statuiert wird. Es darf nicht ungestraft jeder, der sich parteilich auf die Seite der Väterrechtler schlägt, das öffentliche Ansehen von alleinerziehenden Müttern & (V.) in den Schmutz ziehen.
Unabhängig davon, trete ich für die Kinder ein und die haben ein Recht auf optimale Entwicklungschancen, die wir ihnen als alleinerziehende Mütter, wollen wir ehrlich gegen uns selbst bleiben, nicht bieten können. Die Probleme, die wir zu recht beklagen, lassen sich, offen gesagt, nicht mehr lösen.
Mein Vorschlag für jede Mutter, die ihr Kind wirklich liebt, ist deshalb, es zur Adoption freizugeben. Das Disaster der Einelternfamilie können wir als Alleinerziehende nicht lösen, da wir nicht gleichzeitig Mutter und Vater in einer Person sein können. Auch ein neuer Partner oder etwa der Großvater können, so die entwicklungspsychologische Forschung, kein Ersatz für einen abwesenden Elternteil sein.
Neue Langzeitstudien von weltberühmten Kapazitäten auf dem Gebiet der Entwicklungspsychologie (Prof. David Fergusson und L John Horwood haben in ihrer Studie: "The adolescent outcomes of adoption: a 16 years longitudinal study", in Child Psycho- logie and Psychiatry 36:4, Cambridge University Press, May 1995 und in der Ztschr. Adoption and Fostering, Vol 22, Number 1, 1998, 24 (30) "Adoption and adjustment in adolescence") belegen in erschreckender Weise, daß Kinder aus Einelternfamilien entwicklungspsychologische und soziale Defizite aufweisen, die in keiner Weise mehr reparabel sind. Auch Prof. Dr. Norbert Schneider vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg berichtet in seinem Forschungsprojekt "Worin unterscheidet sich die Lebenssituation von Alleinerziehenden von der Lebenssituation der Elternfamilie? (Studie vom 1.12.96-30.11.99), "daß der alleinerziehenden Familie bis in jüngster Zeit ein defizitärer Charakter unterstellt wurde. Es wird zugegeben, daß die Einelternfamilie durch physische und psychische Belastungen des Alleinerziehens von kumulativer Deprivation bedroht ist. Warum sollen wir also die Situation "Schönreden" oder "Verherrlichen"? Die Spätfolgen für die Kinder zeigen sich bis in das hohe Erwachsenenalter."
Es kann auch nicht im Sinne einer alleinerziehenden Mutter sein, das Heer der geschädigten Kinder durch das Risiko des Alleinerziehens zu vergrößern.
Wir müssen umdenken und können an diesen erschreckenden Ergebnissen nicht einfach vorbei. Wer sein Kind wirklich liebt und sein Wohl im Auge hat, sollte ihm ein besseres Schicksal bescheren und ihm durch eine Adoption ein Aufwachsen in einer intakten Familie ermöglichen. Ein Kind eignet sich keineswegs zur Selbstverwirklichung im feministischen Sinne oder um das Wohlbefinden seiner Erzeuger zu verbessern. Da hat das Kind schon etwas besseres verdient.
Eine alleinerziehende Mutter, die sich zum Wohl ihres Kindes für eine Adoption entscheidet, tut nicht nur ihrem Kind etwas Gutes an, sondern auch sich selbst. Sie bekommt eine zweite Chance, nicht den Anschluß im Berufsleben zu verlieren, denn mehrere Jahre Ausstieg können für immer das "AUS" bedeuten. Zuguterletzt muß Sie sich dann auch nicht mehr über Autoren wie Matthias Matussek ärgern.
Mit freundlichen Grüßen
G. Hardorf
Karin Würfel
Tel.+Fax 05176-1543
VAMV-Bundesverband
Bonn
Fax: 0228-358350
Sehr geehrte Damen!
Als allererstes Frage ich mich beim Lesen Ihrer Strafanzeige gegen Herrn Matussek, ob die im Kürzel VAM(V) genannten Väter diesen Strafantrag unterstützen bzw. befürworten - oder sind in Ihrem Verein mittlerweile keine Väter mehr vertreten ?!
Da ich das Buch "Die vaterlose Gesellschaft" gelesen und verstanden habe, eine Autorenlesung bei uns in Peine arrangiert und auf diverse Zeitungsberichte meine Meinung in Form von Leserbriefen öffentlich kundgetan habe, besteht auch gegen mich der Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede. Es steht Ihnen frei, auch mir mit einer Strafanzeige zu drohen oder dieselbe zu stellen.
Ich habe vier Kinder, bin voll beruftstätig und ALLEINERZIEHEND !
Mit freundl. Grüßen
Holger Friese
Fax 05373-99 41
VAMV-Bundesverband
Bonn
Fax: 0228-358350
Sehr geehrte Damen!
Hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit, auch gegen mich Strafantrag zu stellen. Öffentlich werfe ich der BRD Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht vor. Zum besseren Verständnis schicke ich Ihnen gerne meine Menschenrechtsbeschwerde gegen die BRD. Nachfolgend auch meine Leserbriefe zu den örtlichen Presseberichten über die Matussek-Lesungen.
Ich verstehe zwar Ihre Empörung, empöre mich selbst aber über Ihre ständigen öffentlichen Hetzattacken, die selbst den Tatbestand der Beleidung, Verleumdung und übler Nachrede erfüllen können.
Es geht Ihnen auch hier nur um Propaganda, da Sie sich offensichtlich ertappt fühlen. Allein der Begriff "Alleinerziehend" in Ihrer Namensgebung beschreibt Ihre absurde Zielsetzung. Mit diesem angestrebten Ziel begehen Sie bewußt Kindesmißhandlung, da das Kind selbst ein angeborenes Naturrecht auf die Erziehung durch beide Eltern hat. Ist die "Alleinerziehung" erreicht, wird das Kind - meistens durch die Mutter - wirtschaftlich ausgebeutet, was gegen Art. 32 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt.
Würde sich der VAMV-Bundesverband einmal mit nationalen und Grund- und internationalen Menschenrechten befassen, müßte sich der Verband auflösen.
Was Sie Herrn Matussek vorwerfen wollen, garantieren ihm die Art. 9 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention als internationales Recht.
Seine Ausführungen sind fundiert. Auch der Falschvorwurf einer strafbaren Handlung ist strafbar.
Ihre Ausrichtung (Kind als Wirtschaftsgeisel) widerspricht aber auch dem Schutz der Familie nach Art. 8 EMRK. Eine Familien besteht nicht nur aus Mutter und Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Text erreichte mich am heutigen Tage (23.10.98):
========== C U T ==========
VAMV erstattet Strafanzeige gegen Matussek Text der VAMV-Mitteilungen 5/98:
"Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede werden dem Verfasser
des Buches "Die vaterlose Gesellschaft" (...)
========== C U T ==========
Die Vaterlose Gesellschaft ist ein Produkt von Frauenwünschen dominierenden Gerichtsurteilen. Einer jammernden Frau wird in diesem Land leider immer noch mehr geglaubt als einen Mann und Vater. Dieser Umstand ist sehr vielen Frauen bekannt und sie nutzten dies bei Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten wie Umgangsregleungen eiskalt aus.
Mir persönlich sind sehr viele Fälle bekannt, in denen "Mütter" ihren eigenen Kinder den Vatern nahmen, nur um ihre niederen Rachegelüste zu befriedigen.
Ich selbst bin auch ein Opfer - nein, meine Tochter ist selbst ein Opfer einer Person, die ihre Rachegelüste an ihrem Kind ausließ, um mich damit zu treffen. Dies liesse sich fast unendlich lang ausführen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung gegen Matussek kommen, werde ich all mein Wissen (Namen, Daten, Personen, Fälle) dem betreffenden Gericht vortragen. Ich bin sicher, dies wird dann für Ihre Vereinigung ein schwarzer Tag werden.
Hochachtungsvoll
Andreas Post /Berlin
An: vamv-bv@netcologne.de
Datum: Freitag, 23. Oktober 1998 22:15
Betreff: VAMV
Sehr verehrte Damen, sehr geehrter Herr,
mit Freude nehme ich zur Kenntnis, endlich geht es gegen Matussek !
Der ist aber nur "die Spitze des Eisbergs" denn DER SPIEGEL hat ja unter "die kleinen Monster" aufgezeigt wer die Kriminellen in unserem Lande züchtet. Sie sind die Brut sog."Alleinerziehender Mütter" in sog. "Einelternfamilien".
Jedem gilt Dank und Anerkennung der die Mißstände, die von Radialfeministinnen produziert werden, anprangert. Damit gilt Matussek ein ganz besonderer Dank.
Ehe Sie sich über andere mokieren, versuchen Sie erst einmal durch eigener Hände Arbeit Ihr Geld zu verdienen und sich nicht von willfähigen Politikern alimentieren zu lassen. Offenbar müssen die das aber, weil sie sich aus bestimmten Gründen zur Alimente zahlen verpflichtet fühlen. Oder werden sie etwa unter Druck gesetzt ? Vielleicht gibt es viele kleine Präsidenten.
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihrer Klage darauf hinzuweisen, daß sie ausschließlich von öffentlichen Geldern leben, somit mittelos sind. Das macht Eindruck !
Wann werden sie eigentlich beantragen, GOTT die Männlichkeit abzusprechen?
Mit freundlichem Gruß, DGM
MATUSSEK ANGEZEIGT !
Dem "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" in Mainz reicht es endgültig. Er erstattete Strafantrag gegen den Autor Matthias Matussek, 44, wegen: "Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede". In seinem Buch "Die vaterlose Gesellschaft" hatte Matussek, wie zuvor schon im "Spiegel", seinem ans Pathologische grenzenden Haß auf alleinerziehende Mütter und Feministinnen mal wieder ganz freien Lauf gelassen. Der Journalist nimmt sich bei seinen Tiraden nicht nur die Freiheit der Meinung, sondern schon lange auch die des Umgangs mit den Fakten - und "Spiegel" und Rowohlt drucken so was. Matussek behauptet im "Spiegel" allen Ernstes, amerikanische Untersuchungen belegten, daß "eheliche Gewalt durch Frauen genauso häufig ist wie durch Männer" und "weit eher Mütter ihre Kinder sexuell mißbrauchen" als Väter, und daß "ein Großteil der Täterinnnen Alleinerziehende" seien. Im Buch setzte er dann noch eins drauf: Viele Mütter grenzten die Väter nur aus, um "lästige Zeugen für mütterliche Delikte loszuwerden". Und laut Hamburger Kinderschutzbund seien "35% der behandelten Kinderschänder Frauen (70% der Opfer sind Jungen)".- Tatsächlich meldete der Kinderschutzbund, daß 1996 genau 95% der Mißbraucher Männer gewesen sind. - Die Mütter & Väter hatten die Klage in Lübeck, dem Wohnort Matusseks, eingereicht. Dort hat der Staatsanwalt sie aus formaljuristischen Gründen abgelehnt: "Die angegriffenen Äußerungen treffen nicht bestimmte beleidigungsfähige Einzelpersonen". Doch Anwältin Edith Schwab läßt sich nicht entmutigen. Sie geht zur nächsten Instanz. Emma berichtet weiter.
Zur Bewertung dieser Meldung nur kurz:
Emma lügt weiter ...
Vom "Glück"
der Alleinerziehenden
- Kleine Presseschau, 11 Tage im Oktober 98 -
Süddeutsche Zeitung, 5.10.98
Alleinerziehende Mutter tötete ihre elfjährige Tochter / Wegen Totschlages zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Von Silvia Pfahl
Bremen – Der Fall hatte in der Öffentlichkeit große Betroffenheit ausgelöst: Eine 41jährige Frau, Besitzerin eines kleinen Reisebüros in einem Bremer Arbeiterstadtteil, war mit ihrer Geschäftsidee gescheitert. 150 000 Mark Schulden hatten sich angehäuft, die Frau sah für sich keinen anderen Ausweg als Selbstmord. Die alleinerziehende Frau wollte ihre elfjährige Tochter mit in den Tod nehmen. Die Mutter tötete ihr Kind, drosselte das schlafende Mädchen, verletzte es mit zehn Messerstichen und erhängte es mit einem Koffergurt am Treppengeländer. Den Selbstmord schaffte sie später nicht mehr, sie rief die Polizei.
Vergangenen Freitag wurde Frau B. vor dem Bremer Landgericht wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Staatsanwalt und der Anwalt des Nebenklägers – der Ex-Ehemann und Vater des Kindes – hatten auf lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes plädiert.
"Diese Tat hat auch uns betroffen gemacht“, wandte sich die Vorsitzende Strafrichterin Hilka Robrecht bei der Urteilsverkündung an die Angeklagte. „Wir sind jedoch gehalten, von Ihrer Willensrichtung auszugehen.“ Als ein Mensch ohne Selbstwertgefühl hatte sich Frau B., die unmittelbar nach der Tat ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, unter Tränen vor Gericht offenbart.
„Ich hatte das Gefühl, noch nie etwas auf die Beine gestellt zu haben“, so hatte die kleine, kräftige Frau ihren bisherigen Lebensverlauf zusammengefaßt: Architekturstudium, Studium der Wirtschaftswissenschaften, zwei Examen. Die Heirat, die Geburt der Tochter und die Scheidung folgten. Hinzukamen die Schwierigkeiten bei der Stellensuche, die abgebrochene Promotion, der Mißerfolg mit dem Reisebüro, kein neuer Kredit von der Bank; die anspruchsvollen Eltern, der dominante Vater – und die Angst davor, als Versagerin zu gelten. Die Angst vor dem „totalen sozialen Abseits“, wie sie es formulierte. „Ich habe versucht, meiner Tochter und mir eine berufliche Existenz aufzubauen, ich habe verloren.“
„Haben Sie mit jemandem darüber gesprochen?“ hatte die Richterin einmal während der achttägigen Verhandlung gefragt. „Nein, ich habe gelernt, daß man Probleme mit sich selbst abmachen muß“, war die Antwort. In einem Abschiedsbrief schrieb Frau B., sie wolle ihr Kind vor einem Leben in Armut und dem Stigma, Tochter einer Selbstmörderin zu sein, bewahren. Der Gedanke, die Elfjährige zum Vater zu geben, kam ihr nicht, obwohl sie im nachhinein überzeugt davon war, daß ihr Ex-Mann gut für das Kind gesorgt hätte.
Die beiden psychologischen Gutachter beschrieben Frau B.s Beziehung zu ihrem Kind als symbiotisch und bescheinigten der Mutter eine schwere narzißtische Persönlichkeitsstörung. Frau B. habe völlig verkannt, daß ihre Tochter bereits ein selbständiges Kind war. Eine Schuldminderung schlossen die Gutachter daher nicht aus. Dem folgte das Gericht nicht. Die Tatsache, daß sie die Tat geplant und dem Kind eine lange Leidenszeit zugemutet hatte, müsse Frau B. zur Last gelegt werden. Hinzu komme, daß sie drei Leben zerstört habe: das ihrer Tochter, das ihres Mannes und ihr eigenes.
Bei dem Entschluß, Frau B.s Tat als Totschlag zu bewerten, hielt sich das Bremer Schwurgericht an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in der für den Straftatbestand des heimtückischen Mordes eine feindliche Gesinnung vorausgesetzt wird. „Diese vermochten wir nicht zu erkennen“, so Richterin Robrecht. „Frau B. saß der verblendeten Einstellung auf, zum Besten ihrer Tochter zu handeln.“ Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidigerin erwägen, gegen das Urteil Revision einzulegen. Die Verteidigerin hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren für angemessen gehalten. (AZ 21 Ks)
Stuttgarter Nachrichten, 13.10.98
Prozeßauftakt gegen 33jährige alleinstehende Frau - Tragödie vom April ist ein Fall für Psychologen
Jennifer. Christian. Daniel. Und dann Julian. Das vierte Kind, das in den letzten zwei Jahren in Stuttgart das Opfer überforderter Eltern wurde. Sein Tod vor sechs Monaten beschäftigt seit Montag das Landgericht. Die 33jährige alleinstehende Mutter will ihr Kind aus Erschöpfung getötet haben.
VON WOLF-DIETER OST
Selbst die Ermittler mochten es anfangs nicht recht glauben: "Ich habe mein Kind getötet'', hatte Ute K. gesagt, als sie mit aufgeschnittenen Pulsadern in ihrer Wohnung an der Lüglensheidestraße in Neugereut angetroffen wurde. Ihr 15 Monate altes Kind lag an jenem 16. April tot im Bett - an Erbrochenem erstickt. Hatte die zurückgezogen lebende und als übervorsichtig eingeschätzte Mutter ihr Kind wirklich umgebracht - oder war das Geständnis nur die Folge heftiger Selbstvorwürfe? Am Montag saß Ute K. wegen Totschlags auf der Anklagebank. Der Fall der 33jährigen ist eine Herausforderung für Psychologen.
Freunde hat sie keine. Die Familie in Oberfranken ist weit weg. "Es ist schwer, in einer Großstadt wie Stuttgart Freunde zu finden'', sagt Ute K., eine blonde, magere Frau mit fränkischem Akzent. Die Medizinisch-Technische Assistentin, von Juni 1995 an in einem Krankenhauslabor beschäftigt, knüpft nur berufliche Bekanntschaften. Mit einer Ausnahme: Bei einem Konzert lernt sie einen Mann aus Gambia kennen. Wenig später wird sie schwanger.
Die Beziehung ist aber eine der fatalen Art. Der Schwarzafrikaner, der in Tübingen studiert, ist schon verheiratet. Er überzeugt Ute K. davon, das Kind abtreiben zu lassen. Damit hätte die Geschichte im Januar 1996 beendet sein können. Doch die beiden kommen noch ein paar Mal zusammen - und Ute K. wird ein zweites Mal schwanger. Diesmal will sie das Kind. Sie zieht vom Schwesternwohnheim in eine teure Dachgeschoßwohnung in Neugereut um, regelt mit dem Jugendamt die Formalitäten. Einen Monat nach dem Umzug, im Januar 1997, kommt Julian auf die Welt.
Doch Ute K. überschätzt sich offenbar. Das dunkelhäutige Baby ist in den ersten Monaten ständig krank. Der Vater muß im Herbst 1997 in einem gerichtlichen Verfahren von seiner Vaterschaft überzeugt werden. Und auch mit den Nachbarn kommt es bald zu Konflikten. Der Kinderwagen, der im Hausflur "stört'', wird im Keller versteckt. "Ich hatte das Gefühl, die akzeptieren mich und mein Kind nicht'', sagt sie vor Gericht. Ute K. zieht sich mehr und mehr zurück, nimmt elf Kilo ab. Im Januar 1998 schreibt sie ein Testament, für alle Fälle. Gleichzeitig schafft sie es nicht, um Hilfe zu bitten. Beim Jugendamt fürchtet sie Konsequenzen, "und andere Mütter'', sagt sie, "haben doch ihre eigenen Probleme''. Als sie Anfang April bei Füssen eine Kur absolvieren soll, reist sie nach drei Tagen wieder ab: "Kinder haben da nicht reingepaßt.''
Eine Woche später, am 15.April, folgt das Drama. Ute K. ist seelisch und körperlich auf dem Tiefpunkt: "Ich habe das Gefühl gehabt, daß es nicht mehr weitergeht.'' Sie erzählt tränenerstickt, wie sie Julian ein Kopfkissen ins Gesicht drückt, bis er sich nicht mehr rührt. Wie sie sich anschließend mit einer Glasscherbe mehrfach die linke Pulsader aufschneidet, "das aber nicht richtig klappt''. Wie sie am nächsten Morgen aufwacht und ihre Hausärztin alarmiert.
Warum nur, fragt Richter Teichmann, habe sie nach Julians Geburt nicht das Angebot der Eltern angenommen, nach Hause zurückzukehren? Die Antwort wartet er nicht ab: "Hätten Sie's doch nur getan!''
Braunschweiger Zeitung 13.10.98
Alleinerziehende Mütter
und Väter müssen oft großem Druck standhalten - Beratungsangebot
im Herbst
"Ausgelaugt und von allen Seiten beäugt"
Auf die Frage seiner kleinen Tochter "Papa, warum ist die Mama nicht mehr da?" wußte Thomas S. (Name von der Redaktion geändert) keine Antwort. Er selbst litt ja am meisten unter der Einsamkeit. In die Gruppe für alleinerziehende Mütter und Väter der Erziehungsberatung in der Braunschweiger Straße 12 ist Thomas S. gegangen, "um Kraft zu tanken".
"Ich war völlig ausgelaugt. Von allen Seiten wurde ich beäugt, stand richtig unter Leistungsdruck. Schließlich ist es ja nicht das normale Bild, daß ein Vater seine Tochter alleine erzieht", verdeutlicht er.
Auch Christine M. (Name von der Redaktion geändert) mußte erfahren, was es heißt, von heute auf morgen ohne Partner dazustehen. "In der Partnerschaft hat man immer noch das Gefühl, man kann sich beim Mann Hilfe holen. Jetzt ist man total alleine, völlig auf sich gestellt. An manchen Tagen kann einem dieser Gedanke schon die Luft zum Atmen nehmen", erklärt die Mutter dreier Kinder. Sie hat den Austausch von Gleichgesinnten gesucht und in der Gruppe erfahren, daß es andern noch viel schlechter geht als ihr. Christine M.: "Und die kommen auch zurecht. Das hat mich aufgebaut."
Die Alleinerziehende meistert trotz Job, Haushalt und Kindern mittlerweile auch wieder ihr Leben. Die meisten ihrer Probleme hat sie sich in der Gruppe von der Seele geredet, ist von der Gruppe aufgefangen worden, hat wieder Boden unter die Füße bekommen. "Bis man lernt, sich zu öffnen und sich nicht zu schämen, muß man natürlich erst einmal eine Hemmschwelle überwinden und es dauert ein wenig, bis das Vertrauen da ist. Doch dann heult und lacht man zusammen, begleitet sich gegenseitig zum Sozialamt oder zum Gericht", berichtet sie von ihren Erfahrungen und fügt hinzu, "man verändert sich, bekommt ein neues Blickfeld."
"Trennung stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar: Nicht nur die Kinder leiden und wollen getröstet werden, man selbst ist ja auch verletzt und alleine", wissen die beiden Diplom-Psychologinnen Gudrun aus der Ruthen und Friedel Eismann, die mittlerweile seit drei Jahren Gruppen für Alleinerziehende in der Beratungsstelle anbieten. Im Herbst startet wieder eine Gruppe. 20 Sitzungen werden jeweils dienstags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr stattfinden, und Themen wie Abschied und Neubeginn, Tennungsverarbeitung, Doppelbelastung, Konfliktfähigkeit, Grenzsetzung, Vertrauensaufbau oder Umgang mit den Kindern werden behandelt. "Bei Bedarf wird an einer Sitzung eine Rechtsanwältin oder ein Familienrichter teilnehmen", erläutert Friedel Eismann.
Interessierte Mütter und Väter sollten sich ab sofort in der Erziehungsberatungsstelle unter Telefon 0 53 61/28 24 79 anmelden, da die die Listen schnell voll sind.
Die Presse, Wien, 15.10.98
VON JULIA ORTNER
WIEN. Schwanger, alleinstehend, mittellos und Studentin. Die Mitarbeiter des Sozialzentrums der Universität Wien werden täglich mit diesem für sie "klassischen" Fall konfrontiert. Meist sind es junge, alleinstehende Mütter, die sich hilfesuchend an die Beratungsstelle wenden: "Und diese Frauen befinden sich in einer verzweifelten Situation", erzählt Gerald Krainz vom Sozialreferat.
Das größte Problem von Studierenden mit Kind: kein Geld. Denn der Großteil der Studentinnen war vor dem Studium nicht berufstätig und besitzt laut Krainz daher keinen Anspruch auf Karenzgeld. "Mehr als die Hälfte der Studierenden mit Kind sind davon betroffen, grob geschätzt." In den Beratungsgesprächen im Sozialreferat wird geklärt, welche finanziellen Unterstützungen im individuellen Fall vergeben werden können.
Wer kein Karenzgeld bekommt, kann Studienbeihilfe beziehen - allerdings nur, wenn das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Oft kommt es durch diese Bestimmungen zu sozialen Härtefällen, erzählt Daniela Armano vom Sozialreferat des ÖH-Zentralausschusses: "Häufig kommen alleinstehende Studentinnen zu mir. Sie haben keinen Anspruch auf Karenzgeld. Studienbeihilfe können sie nicht beziehen, da die Eltern zu viel verdienen - von denen bekommen sie aber kein Geld und müßten ihren Anspruch vor Gericht einklagen."
In dieser Situation können die Betroffenen Sozialhilfe - in Wien wären das mit einem Kind etwa 8000 Schilling - beantragen. Die Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens einem Jahr) und eine Inskriptionsbestätigung des laufenden Semesters. Als letzten Ausweg bieten die Hilfsfonds der ÖH einmalige Unterstützungen von höchstens 15.000 Schilling jährlich.
Die Kinderbetreuung ist ein weiteres Problem. Mittlerweile werden österreichweit zwar von Studenten betriebene Krabbelstuben und Uni-Kindergärten angeboten - ein Platz für die Kleinen ist aber schwer zu bekommen. Die Kinderbetreuung ist nicht kostenlos. Dafür gewährt die ÖH sozial bedürftigen Eltern Zuschüsse.
Nur wenige Studierende mit Kind finden einen Weg, um ihre schwierige Situation positiv zu meistern. Die 22jährige Jus-Studentin Carmen ist eine solche Ausnahme: Gemeinsam mit Martin, dem Vater ihrer 4jährigen Tochter Angelika, teilt sie sich den Alltag zwischen Kinderbetreuung, Studium und Familienleben. Obwohl Martin ebenfalls studiert, ist Carmen mit der Situation zufrieden. Doch eines ist ihr klar: "Ohne den Rückhalt und die finanzielle Hilfe unserer Eltern hätten wir es nicht geschafft." Carmens Familie überweist regelmäßig einen Betrag auf das Konto der jungen Frau. Martin bezieht Studienbeihilfe.
Die Geldsorgen vieler Studierenden mit Kind kennen sie nicht, andere Probleme sind ihnen durchaus vertraut: "Angelika ist seit diesem Herbst im Kindergarten. Die letzten Jahre haben wir uns die Betreuung aufgeteilt. Wir mußten unseren Tag streng durchorganisieren, um Studium und Kind zu vereinbaren."
Carmen schätzt, daß sie ohne Kind um die Hälfte schneller studieren würde. Außerdem sei man mit Kind sicher nicht so flexibel wie andere Studenten: "Das berühmte ,Studentenleben' - jeden Abend unterwegs sein - spielt es bei uns nicht. Unsere Freunde besuchen uns eben zu Hause." Trotzdem möchte sie ihre kleine Tochter nicht missen: "Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, bereichert ein Kind das Leben total."
Kölner Stadtanzeiger - 15.10.98
"Dann ist es einfach passiert"
Berater bieten jungen Eltern Hilfen an - Vor allem
die Mütter kommen
Von Kirsten Bodt
"Das Kind schreit und schreit. Ich weiß nicht warum. Erst habe ich zurückgebrüllt, und dann ist es einfach passiert", so berichten manche Eltern. Was passiert, sind im schlimmsten Fall Mißhandlungen, über die der Richter urteilt: Da steckt ein Vater sein Kleinkind in einen angeschalteten Trockner, da wird ein Knirps mit kochendheißem Wasser übergossen, Babys hungern und verdrecken in ihren Betten. Gewalt in Familien - damit werden Beratungsstellen, Polizisten und Ärzte in Köln immer häufiger konfrontiert. Wie die Jugendforschung erfahren hat, schaffen schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit und die Situation des Alleinerziehens Lebensbedingungen, die Familien am stärksten belasten. Ein forderndes Kind - und normalerweise fordern Kinder ständig - kann seine Eltern schneller an ihre Grenzen bringen.
Das Kölner Kinderschutz-Zentrum will nicht mehr warten, bis das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist. Die Mitarbeiter erproben zur Zeit neue Wege. Sie bieten Eltern Hilfe zum frühestmöglichen Zeitpunkt an, dann, wenn sie gerade Mutter und Vater geworden sind und sich in ihre neue Rolle hineinfinden müssen. "In dieser Zeit des Umbruchs sind Eltern sehr offen und bereit zum Lernen", sagt Renate Blum-Maurice, Fachleiterin des Kinderschutz-Zentrums.
Um die zu erreichen, die den guten Rat am nötigsten haben, sind die Berater dorthin gegangen, wo sich in Köln die Zahl stark belasteter Familien häuft. Im Kalker Treff an der Bertramstraße haben sie einen Raum, der seit Januar jeden Montag von 9.30 bis 12 Uhr als Elterncafé geöffnet ist. Das Gesprächsthema ist jedem Besucher klar; auf orangefarbenen Handzetteln wird in den umliegenden Kinderarztpraxen dafür geworben: "Wie geht es Ihnen und Ihrem Baby? Wenn Sie Sorgen und Freude mit anderen teilen wollen, dann schauen Sie mal vorbei!" Es gibt Kaffee, ein zweites Frühstück und offene Ohren.
"Auf diese Weise haben wir tatsächlich erreicht, daß die Hemmschwelle für die jungen Eltern ganz niedrig wird und wir die erreichen, die wir erreichen wollen", berichtet Korinna Bächer. Sie ist Kinderärztin und betreut zusammen mit einer türkischen Sozialberaterin und einer deutschen Sozialpädagogin die Gesprächsrunde.
Es sind überwiegend Mütter, die kommen. Bis zu einem Dutzend Frauen versammeln sich allwöchentlich mit ihrem Nachwuchs um den runden Tisch. Ein Drittel sind deutsche Frauen, ein Drittel türkische, und ein Drittel stammt aus der ehemaligen Sowjetunion. "Die meisten Mütter kommen mehrfach. Sie benutzen die Treffen wie eine Begleitung durch schwierige Zeiten."
Wenn Mütter es wünschen, bietet Korinna Bächer ihnen Verabredungen zu Einzelgesprächen an. Oft zeigt sich dann erst, was die Frauen bedrückt. "Drei Arten von Familien sind besonders gefährdet: Familien mit mehr als drei Kindern, ausländische Familien und alleinerziehende Eltern, die wenig oder gar keine Entlastung haben", hat die Ärztin erfahren. "Die Frauen haben enorme Schuldgefühle. Sie wollen die Erziehung richtig machen, aber wissen oft nicht wie. Das löst Aggressionen gegenüber den Kindern aus und die Angst, die Kinder dann zu mißhandeln. Wir haben es aber nicht nur mit handgreiflicher Gewalt zu tun, sondern häufig auch mit Vernachlässigung."
Als schwierigste Zeit erleben Eltern die Phase, wenn ihr Kind zwischen sechs und 15 Monate alt ist. "Die meisten Mütter klagen dann darüber, daß ihr Kind häufig schreit, sie aber die Ursache nicht erkennen können, das Kind schlecht schläft und schlecht ißt. Die Frauen sind wirklich verzweifelt. In Gesprächen klären wir zunächst die Familiensituation. Die Mütter erkennen dann auch die Zusammenhänge, daß es ihren Kindern schlecht geht, weil es den Eltern schlecht geht. Daß ihre hochsensiblen Babys genau ihre eigene Befindlichkeit spiegeln."
In den Einzelgesprächen können Mütter neue Arten der Konfliktlösung lernen. "Wir betrachten uns genau die Situation, wann das Kind schreit, und versuchen dann gemeinsam, die Ursache zu ergründen und etwas zu verändern. Die Mutter kann wieder handeln, und das macht sie sicherer." Häufig gehen die Bedürfnisse der Frauen über diese Art der Beratung hinaus. "Oft müssen Mütter auch erst einmal Kochen lernen", berichtet Korinna Bächer. Einige Frauen wurden von ihr bei der Arbeitssuche unterstützt, für andere organisierte sie Mutter-Kind-Kuren. "In Köln gibt es sehr viele Angebote, aber wir müssen den Frauen helfen, sie zu finden und zu nutzen."
Wie dringend nötig die Unterstützung von solchen Familien ist, das weiß die Stadt. Eine Studie des Gesundheitsamtes, in der 1995 insgesamt 850 Kinder von Höhenberger und Vingster Tagesstätten untersucht wurden, deckte die Folgen von Arbeitslosigkeit und schlechter Wohnsituation bei den Kindern auf. 58,5 Prozent der Vierjährigen und 56,6 Prozent der Fünfjährigen zeigten Sprachstörungen, feinmotorische und grobmotorische Defizite sowie Verhaltensauffälligkeiten beim Spielen. Entwicklungsverzögerungen waren deutlich erkennbar. Doch nur etwa zehn Prozent der Kinder wurden damals therapeutisch gefördert.
Korinna Bächer und die beiden Mitarbeiterinnen arbeiten bislang ehrenamtlich. Das Kinderschutz-Zentrum hofft, daß sein Projekt künftig mit Forschungsgeldern unterstützt wird. In einem Gebäude an der Rolshover Straße, das neu errichtet wird, kann das Kinderschutz-Zentrum Räume anmieten. Renate Blum-Maurice freut sich: "Dann können wir unser Angebot erweitern."
Das Kölner Kinderschutz-Zentrum ist auf Spenden angewiesen. Wer die Arbeit unterstützen möchte, kann die folgenden Kontonummern nutzen: Konto 19 342 955 bei der Stadtsparkasse Köln (BLZ 370 501 98).
xl - Die Polizei registriert für 1998 eine drastische Zunahme der Mißhandlungen von Schutzbefohlenen und Kindern. Im ersten Halbjahr verzeichnete die Kriminalstatistik bereits 38 Fälle. Damit ist die Quote der vergangenen zwei Jahre nahezu erreicht. Die Bevölkerung sei zunehmend für das Thema sensibilsiert, erläuterte Polizeisprecher Wolfgang Beus den Hauptgrund für den großen Anzeigenzuwachs. "Das Dunkelfeld liegt aber ungleich höher."
Mit Blick auf die letzten 20 Jahre hat Dr. Uwe Knoop, Oberarzt des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße, jedoch kaum Änderungen registriert. "Wir haben jedes Jahr etwa 20 Fälle, bei denen Kinder mißhandelt wurden oder ein gravierender Verdacht besteht, große Schwankungen habe ich nicht feststellen können", sagt der Mediziner. Das Problem betrifft nach seiner Ansicht jede Schicht: "Nur werden bei den gut gestellten Gesellschaftsgruppen solche Übergriffe besser kaschiert", meint Knoop. Oft spiele Alkohol eine Rolle oder das Kind schreie zu laut und störe beim Fernsehen: "Es gibt alle möglichen Gründe."
Meist tischen die Eltern den Ärzten ein Märchen auf. "Da heißt es dann, das Kind sei gefallen oder habe sich aus Versehen die Hand gequetscht, und erst durch die Untersuchung wird klar, daß es womöglich anders war", berichtet der leitende Kinderarzt. In solchen Fällen werde das Kind zunächst in einem geschützten Raum untergebracht. Die Klinik informiert das Jugendamt, und gemeinsam suche man dann das Gespräch mit den Eltern. "Wenn alles nicht hilft, wird die Polizei eingeschaltet", sagt Knoop.
Nürnberger Nachrichten, 15.10.98
Prozeß um Kindsmißhandlung
Brutale Mutter
32jährige verprügelte ihre Tochter
mehrfach – Bald im Gefängnis?
Sie schlug auf ihre achtjährige Tochter mit allem ein, was ihr in die Hände kam: Mal mit einem Stock, mal mit dem Nudelholz, mal mit dem Kochlöffel. Als das Jugendamt davon erfuhr, wie schlimm die 32 Jahre alte Frau ihr Kind mißhandelt hatte, erstattete es Anzeige. Die Folge: Das Amtsgericht Fürth verurteilte die Mutter zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe.
Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein. Gestern sollte sie vor einer Jugendkammer des Landgerichts zu den Vorfällen aus dem Jahr 1996 Stellung nehmen.
Doch der Platz neben ihrem Anwalt blieb auch eine knappe halbe Stunde nach dem offiziellen Sitzungstermin leer. Nach einiger Wartezeit verwarf das Gericht die Berufung.
Also wird nun das Urteil des Fürther Gerichts rechtskräftig, die Mutter von drei Kindern muß die Haftstrafe höchstwahrscheinlich absitzen. Nur wenn sie nachweist, daß sie unverschuldet nicht zu der Berufungsverhandlung erschienen ist, kann sie erwirken, daß ein neuer Verhandlungstermin anberaumt wird.
Jüngere Kinder blieben verschont
Die Angeklagte und ihr Kind stammen aus Uganda. Schon dort soll die Telefonistin ihre älteste Tochter brutal verprügelt haben. „Sie war oft grün und blau“, sagten Zeugen. Ihre beiden jüngeren Kinder blieben offenbar von ihren Ausbrüchen verschont.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte die 32jährige nur eingeräumt, ihre Tochter gelegentlich geschlagen, nicht aber regelrecht mißhandelt zu haben. al
Tochter von Balkon geworfen: Bewährung
Nur mit Glück hat
die kleine Vivian überlebt, daß ihre Mutter sie aus sechs Meter
Höhe von Balkon geworfen hat. "Sie wollten Ihre Tochter beiseite
schaffen. Sie müssen damit leben, daß Sie so etwas Schreckliches
getan haben", sagte gestern der Kammervorsitzende mit Blick auf die
34 Jahre alte Birgit N., die sich für die Tat vom 27. September
1994 wegen versuchten Totschlags verantworten mußte. Zu zwei
Jahren Haft mit Bewährung verurteilte das Gericht die Mutter der damals
zwei Jahre alten Vivian und folgte damit dem Antrag von Verteidiger Philipp
Napp.
Weil sie sich insgesamt überfordert gefühlt
und zudem an jenem Tag nach starkem Alkoholkonsum ihren "Moralischen"
gehabt habe, hatte Birgit N. ihre Tochter aus dem zweiten Stock geworfen.
Unmittelbar danach hatte sie jedoch panisch um Hilfe geschrien und war
zu dem Kind geeilt. "Die Tat wiegt sehr schwer", betonte der
Richter. An die Bewährung knüpfte das Gericht strenge Auflagen:
Die Hamburgerin muß eine Langzeittherapie machen, um ihre Persönlichkeitsstörung
zu überwinden, an der sie wegen schlimmer Erfahrungen in ihrer Kindheit,
wie Vergewaltigungen durch den Vater, leidet. Zudem werde kontrolliert,
ob Birgit N. wirklich mit dem Trinken aufgehört hat. Und das Jugendamt
hat jederzeit die Möglichkeit, der 34jährigen ihre Tochter, die
heute wieder bei ihr lebt, wieder wegzunehmen. "Ich möchte
nicht ins Gefängnis", hatte Birgit N. unter Tränen gesagt.
"Ich möchte mit meiner Tochter weiterleben." (bem)
Von Karim Mahmud
BERLIN/HENNIGSDORF - Darf diese Frau ein Kind großziehen? Maiga S. (32), im Juni vorigen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil sie mit drei Komplizen ihre Oma Erna K. (80) in der Backröhre vergast hatte, kann ab sofort wieder über das Schicksal ihren Sohnes Dennis (5) bestimmen.
Das Familiengericht in Pankow/Weißensee sprach der Räuberin und ehemaligen Drogenabhängigen am 1. Oktober das alleinige Sorgerecht zu, obwohl die Frau wegen ihrer Sucht sozialtherapeutisch betreut werden muß und noch mindestens bis zum Jahr 2001 im Gefängnis sitzt.
Leer geht Dietmar S. (35), der Vater des Jungen und Noch-Ehemann von Maiga S., aus. Begründung des Familienrichters: "Für das seelische Wohlbefinden des Kindes ist es am günstigsten, in einem Umfeld zu leben, das mit der Mutter in harmonischem Einklang besteht."
"Ein Hohn", spottet der Vater, der Dennis 18 Monate lang allein betreute, "weil die Mutter trotz ihrer Ausgänge zuerst keinen Finger rührte". Erst als sich der gelernte Gerüstbauer aus Hennigsdorf frisch verliebte, versuchte ihm Maiga S. das Sorgerecht zu entziehen. Seine neue Lebensgefährtin Sandra H. (18) zum KURIER: "Sie probierte es mit allen Tricks, wollte Dennis auf Freigängen an sich reißen. Am 18. September entführte sie ihn dann, versteckte den Jungen bei ihrem Freund Andreas B."
Rückendeckung bekam sie von ihrer Anwältin Ulrike Zecher. Die Juristin über das Motiv ihrer Klientin: "Das Kind ist völlig verwahrlost, der Vater ständig alkoholisiert." Dem widersprach eine Mitarbeiterin des Jugendamtes in Wedding: "Der Junge hängt an seinem Vater und ist bei ihm gut aufgehoben."
Nun wollen Dietmar S. und seine Freundin Sandra H. den Gerichtsbeschluß anfechten. "Wir kämpfen bis zur letzten Instanz", sagte der Vater. "Mein Sohn wächst nicht bei einer Kriminellen und Kneipenstreuner auf - dafür sorge ich."
PROZESS: Anzeige unterlassen, obwohl spätestens seit 1992 ein Verdacht bestand
Mitarbeiter des Jugendamtes und eines Kinderheims haben
trotz dringenden Verdachts, daß ein neunjähriges, durch Intelligenzschwäche
behindertes Mädchen von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden ist,
jahrelang geschwiegen und keine Anzeige erstattet.
VON JÖRG HUDASKA-MEIER
Das wurde gestern am zweiten Tag im Mißbrauchsprozeß gegen
einen Landschaftsgärtner aus Waltrop bekannt. Der 44jährigen
soll 1988 und 1989 die Tochter seiner Lebensgefährtin und jetzigen
Ehefrau in mindestens acht Fällen mißbraucht und vergewaltigt
haben. Der Angeklagte bestreitet die Taten.
Er soll indes nicht der einzige gewesen sein, der sich an dem Kind vergangen
hat. Ein Verfahren gegen den Großvater mütterlicherseits, der
die Neunjährige ebenfalls mißbraucht haben soll, ist allerdings
eingestellt worden.
Spätestens 1992 hatte das Waltroper Jugendamt durch Hinweise aus dem
Kinderheim in Werne, in dem das heute 19jährige Opfer untergebracht
war, Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen seitens des Kindes.
"Wir sind mit dem Jugendamt übereingekommen, keine Anzeige
zu erstatten, sondern die Mutter des Mädchens zu stärken,
damit diese Anzeige erstattet", erklärte gestern eine Sozialpädagogin
vor der 2. Jugendschutzkammer. Vorsitzender Richter Peter Löffler
nannte ein solches Verhalten "abenteuerlich". Bei der Mutter
handelt es sich um eine Frau, die selbst betreut wird.
Anfang des Jahres hatte die Kammer in einem ähnlichen Fall aus Datteln
einen dringend Tatverdächtigen aus Mangel an Beweisen freisprechen
müssen. Auch hier hatte das Jugendamt konkrete Hinweise auf Kindesmißbrauch
zurückgehalten.
Eine Psychologin, bei der sich die 19jährige in Therapie befand, hegt am Wahrheitsgehalt der Aussage keinen Zweifel. "Dafür sprechen auch die Brandwunden an ihren Armen." Das Mädchen hatte erklärt, der Angeklagte habe als Drohung brennende Zigaretten auf den Armen ausgedrückt. Fortsetzung morgen.