EMMA - Ausgabe März/April vom 27.02.98, Seiten 26-31 [Hervorhebungen im Text durch Fettschrift, Links und Fußnoten wurden nachträglich hinzugefügt.]
MIT ERFOLG GEWEHRT
Ein Exempel sollte wohl statuiert werden mit der Therapeutin Claudia Bommert, die den Pädagogik-Professor und Gutachter Prof. Reinhart Wolff der "Unterstützung und Tolerierung pädophilen Verhaltens"' bezichtigt hat. Wolff klagte und Bommert war zunächst eingeschüchtert. Dann begann sie, sich zu wehren.
[Bilder oben: Links "Prof. Wolff: "65.232 DM Auftragsvolumen verloren." Rechts "Claudia Bommert: ´Wir haben gesiegt!´"]
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DER PROZESS
"Kommt er oder kommt er nicht?" raunt es in der dritten Etage des Berliner Kammergerichts in Schöneberg. "Wie sieht er überhaupt aus?" fragen die Frauen vom Emma-Club, die sich an diesem grauen Tag einen Weg durch das kafkaeske Labyrinth aus Gängen und Treppen gebahnt haben. Wegen der kurzfristigen Verschiebung des Termins vom 19. Dezember auf den 20. Januar warten nur wenige Zuschauerlnnen auf den Beginn der Verhandlung. Sie unterhalten sich flüsternd, weil die steinernen Bodenplatten und klassizistischen Säulen auch den leisesten Ton laut hallen lassen.
Heute, um 12.45 Uhr im Saal 368, soll es in der zweiten Instanz des zivilrechtlichen Streits zwischen dem Sozialpädagogen Reinhart Wolff ("der Kläger") und der Psychologin Claudia Bommert ("die Beklagte") um eine typisch demokratische Frage gehen: nämlich um die, wann eine "freie Meinungsäußerung" zu einer "Schmähkritik" wird.
Vor genau einem Jahr, in der ersten Instanz (Emma 3/97), hatte das Landgericht Berlin Claudia Bommert untersagt, weiter zu behaupten, Wolff, der als Professor an der Berliner Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit lehrt, "unterstützt offen oder toleriert pädophiles Verhalten". Allerdings durfte die Psychologin weiterhin behaupten, daß sich der Sozialpädagoge durch seine Äußerungen "in die Nähe einer pädophilen Haltung" bringt. An einem Schaubild, das die Vernetzung von Wolff mit Katharina Rutschky, dem Kinderschutzbund, dem Väterverein ISUV, der Pädophilenzeitschrift Paidika sowie den Sektengründern Otto Mühl (AAO) und Dieter Duhm (Zegg) darstellt, hatte das Landgericht ebenfalls nichts auszusetzen.
Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Die "Beklagte", weil sie den inkriminierten Satz nicht aus ihrem (auch als Broschüre veröffentlichten) Vortrag über "Die heutige Gegenbewegung 'Mißbrauch mit dem Mißbrauch´" streichen will. Und der Kläger, weil er seine Verflechtung in das Netzwerk auf dem Schaubild für "persönlich diffamierend" hält.
DER KLÄGER
Kommt er oder kommt er nicht? Dabei ist Reinhart Wolff schon längst da. Er hockt auf einer Bank neben der Tür von Saal 368. So unauffällig wirkt der bekannte Professor und Gutachter, daß sogar sein Anwalt Johannes ("Johnny") Eisenberg ihn anfangs übersieht. Wer ist eigentlich dieser kleine Mann in braunem Tweed, von dem es kaum Fotos gibt?
(EMMA, Seite 27)
Bekannt ist, daß Reinhart Wolff Ende der 60er Jahre als Chef des Sozialistischen Studentenbundes (SDS) amtierte und an der Spitze der Demonstrationen marschierte. Mitte der 70er gründete der Sozialpädagoge und Vater eines Kindes in Berlin das erste deutsche Kinderschutz-Zentrum. Anfang der 80er entwickelte er' im Auftrag des Bundesfamilienministeriums "Hilfen für Kinder in Notlagen". Zehn Jahre später lancierte er via "Päd-Extra" das Schlagwort vom "Mißbrauch des Mißbrauchs". Kurz darauf inspirierte er Katharina Rutschky zu ihrer 1992 erschienenen und seither hoch umstrittenen Schrift "Erregte Aufklärung. Kindesmißbrauch: Fakten & Fiktionen".
Im Januar 1994 schließlich lud der "Kritiker eines unbesonnenen und fachwidrigen Umgangs mit dem Verdacht der sexuellen Kindesmißhandlung" (O-Ton Eisenberg) zu einem "Wissenschafts-Praxis-Forum" über "Sexuellen Mißbrauch" in die Alice-Salomon-Fachhochschule ein. "Dieser Kongreß", behauptet der Wolff-Anwalt Eisenberg, "versammelte international bekannte Kindesmißhandlungsforscher."
Vor allem waren es deutsche Gerichtsgutachter und Aussagepsychologen, die sich auf angeblich falsche Mißbrauchs-Beschuldigungen spezialisiert haben: Heinz und Susanne Offe, Hartmut Böhm und Udo Undeutsch [1] (Emma 12/97). Auch die Publizistin Katharina Rutschky ("Erregte Aufklärung"), die Journalistin Tamara Duve (Spiegel TV) sowie Heinrich Kupfer, der Chefredakteur von "KSA - Kinderschutz aktuell' (der Zeitschrift des Deutschen Kinderschutzbundes), waren dabei. Und last but not least der Sozialpädagogikprofessor Helmut Kentler aus Hannover, der überzeugt ist: "Echte Pädophile sind hochsensibel gegen Schädigungen von Kindern." Reinhart Wolff selbst soll, sagt sein Anwalt, "ein international anerkannter Experte auf dem Gebiet der Kindesmißhandlungsforschung" sein. Doch was hat er eigentlich dazu veröffentlicht? In den letzten zehn Jahren so gut wie nichts - zumindest keine umfangreichen Schriften. Der Fachhochschul-Professor schreibt Aufsätze (z.B. über "Kinderschutz auf dem Prüfstand" in der Broschüren-Reihe "Sternschnuppe" vom Kinderschutzzentrum Mainz), hält Vorträge (z.B. über "Das Problem der Gewalt im Geschlechter- und Generationenkonflikt" in der Deutschen Richterakademie), tritt bei Anhörungen auf (z.B. über die Mainzer Mißbrauchsprozesse im Landtag von Rheinland-Pfalz) und gibt Interviews. So vertraute er im Juli 1994 der Zeitschrift "Psychologie heute" an, daß bei Pädophilie "von Gewalt
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überhaupt keine Rede sein kann": "Über Pädophilie wird hierzulande viel dummes Zeug geredet."
Keine Überraschung, daß einige Kinderschutz-Expertlnnen, die in Berliner Projekten und Ämtern arbeiten, Kritik an dem "Vater der neuen Kinderschutzbewegung" üben - doch das tun sie nicht öffentlich. "Alle haben Angst", gesteht eine: "Sie wollen nicht vor Gericht gezerrt werden." Aber vor was fürchten sie sich?
DIE VÄTER
"90 Prozent der Beschuldigungen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern sind falsch" [2], meldete am 7. Mai 1997 die "Recklinghäuser Zeitung": Von dieser Zahl sei auf einer "internationalen Fachtagung" in Gelsenkirchen gesprochen worden, veranstaltet vom Verein "Dialog zum Wohle des Kindes". Teilnehmer Horst Schmeil aus Berlin: "Häufig würden Frauen, die sich bei einer zerrütteten Ehe an feministische Beratungsstellen wenden, regelrecht zum Mißbrauchsvorwurf gegen den Partner gepeitscht." Horst Schmeil ist zweiter Bundesvorsitzender von SKIFAS (Schutz des Kindes in seiner Familie vor sexuellen Mißbrauchsverdächtigungen), der sich - wie der "Dialog zum Wohle des Kindes" - dem Kampf gegen SAID (Sexual Allegation in Divorce Syndrom) verschrieben hat. Dieses Schlagwort haben deutsche Väter-Vereine aus den USA importiert. Dort wurde es Mitte der 80er Jahre von antifeministischen Backlash-Aktivisten kreiert, die sich "Väterrechts-Bewegung" nennen [5]. In der Übersetzung von SKIFAS bedeutet "SAID": "Falschverdächtigungen", die von Müttern in Trennungs- oder Scheidungssituationen" erhoben werden, von "Mitarbeiter/innen in Jugendämtern, Kitas und Schulen", von "sonstigen Betreunungspersonen", von "Psychologen im Rahmen therapierter Erinnerungen" sowie von "Jugendlichen, die aus ihrer Familie ausbrechen wollen".
SKIFAS wurde laut Südwestfunk 1995 von dem Berliner Volker Bergmann gegründet, als er "in Verdacht geriet, seine Tochter sexuell mißbraucht zu haben". Auch dem SKIFAS-Vize Horst Schmeil, einem Diplom-Pädagogen, werfen zwei seiner drei Ex-Frauen sexuelle Übergriffe an zwei Töchtern aus zwei Ehen vor.
Horst Schmeil ist einer der "entsorgten Väter", in deren Wehklage über "die vaterlose Gesellschaft" jüngst auch der "Spiegel"-Autor Matthias Matussek [Pascha des Monats in EMMA Jan/Feb 98] einstimmte: "Sie lieben ihre Kinder und dürfen sie nicht sehen." Einer dieser liebenden Väter wird im "Spiegel" nicht namentlich genannt, aber als ein "Schrank von Kerl" beschrieben, der sich in einem "Neuköllner Hinterzimmer" um "Gegenöffentlichkeit bemüht" und deshalb einen "Info-Service" namens "paPPa.com" betreibt. Darüber stehe, lamentiert Matussek mitfühlend, "dick und fett" das Wort "NIEDERLAGE".
Wer selbst einen Blick ins Internet wirft, entdeckt, daß hinter "paPPa.com" kein einsamer "Schrank von Kerl" in einem "Neuköllner Hinterzimmer" steckt, sondern ein gut organisiertes Väter-Netzwerk: Anwalt des Kindes (e.V.), Dialog zum Wohle des Kindes (e.V.), Väteraufbruch für Kinder (e.V.), Väter für Kinder (e.V.), Bündnis für Kinder und Menschrechte (e.V.), SKIFAS (e.V.), PAPS (Zeitschrift für Väter) und die "Betroffeneninitiative 'Schuldig auf Verdacht"' (SHG).
Gemeinsam versuchen da 200, 300 "Betroffene" via Internet für ihre Ziele zu werben. Da werden "Aufrufe" an Famillenministerien, Kinderkommissionen, Generalstaatsanwaltschaften, Kriminalämter, Jugendämter, Präsidenten der Oberlandesgerichte und parlamentarische Petitionsausschüsse verbreitet. Da werden "Fallberichte zu Mißbrauchsvorwürfen' dokumentiert. Da werden Erfolgsmeldungen aus der Presse zitiert. Und es wird mit Aktenzeichen über väterfreundliche Gerichtsurteile informiert.
Klingt das nach "Niederlage"? Nein, es klingt nach OFFENSIVE.
DIE MÜTTER
Während ein kleiner Stoßtrupp organisierter Väter sich gegenseitig Rechtsanwälte und Gutachter empfehlen, in Talkshows und auf Pressekonferenzen sitzen, zu Tagungen einladen, auf Marktplätzen demonstrieren, Unterschriften sammeln und Petitionen einreichen, führen die vereinzelten Mütter einen einsamen Kampf gegen ihre geschiedenen Männer und die Justiz.
Diese Frauen wagen es nicht, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, weil sie Angst vor Beleidigungsklagen oder der Entziehung des Sorgerechts haben. Diese Mütter sind nicht miteinander vernetzt, da sie sich um ihre Kinder kümmern müssen und weder die Zeit noch das Geld dafür haben, nächtelang durchs Internet zu surfen oder von der ersten Versammlung zur zweiten und von der einen Aktion zur nächsten zu reisen, sie haben keine "Homepage" [6] und keine Lobby im Bundestag [7]. Diese Frauen sind es seit Jahrtausenden nicht gewohnt, sich zu organisieren. Jede einzelne von ihnen meint, die einzige zu sein, der "so etwas passiert". Doch die Geschichten, die sie erzählen, gleichen sich wie ein Ei dem anderen.
Eine Vierjährige zum Beispiel hatte nach einem sogenannten "Umgangswochenende" mit dem getrennt lebenden Vater "massive Scheidenverletzungen". "Sie war wund, es roch, man konnte in die Scheide reingucken, so geweitet war sie", empört sich die verzweifelte Mutter. Zwei Kinderärzte bescheinigten der Frau, daß "eindeutig ein sexueller Mißbrauch" vorliegt. Doch: Der Vater behielt das Umgangsrecht, weil ein
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Gutachter die Famillenrichter davon überzeugen konnte, daß die Symptome nicht "mißbrauchsspezifisch" sind.
Eine andere Mutter verließ ihren Mann, weil der sie jahrelang mißhandelt und die gemeinsame Tochter vergewaltigt hatte. Nach der Trennung fand die Frau endlich den Mut, Anzeige zu erstatten. Doch: Das Hauptverfahren wurde erst gar nicht eröffnet. Ein Gutachter machte dem Gericht schon im Vorfeld klar, daß die Vorwürfe unbegründet seien. Der "Experte" kehrte den Spieß sogar um und beschuldigte die Mutter: Sie hätte "die Signale" ihrer Tochter "schon vor Jahren" deuten und ihren Mann verlassen müssen, "wenn an der Sache was dran wäre".
Eine dritte Frau ist in einen erbitterten Rechtsstreit gegen ihren Ex-Lebensgefährten verstrickt. Die gemeinsame Tochter, für die der Mann das Umgangsrecht hat, will ihren Vater nicht mehr sehen und wird vor den Besuchsterminen von Asthmaanfällen geschüttelt. Ein Psychotherapeut, "der sich seit längerer Zeit für mißbrauchte Kinder einsetzt", sagte in der zweiten Instanz als Gutachter aus und bestätigte den sexuellen Mißbrauch an dem kleinen Mädchen. Doch das beeindruckte den Richter nicht. Wenig später berichtete die lokale Presse über diesen Richter: "Er schlug seine Frau krankenhausreif."
DER FALL DR. X
Auf der Homepage von "paPPa.com" ist nur von einem geheimnisvollen "Dr. X" [4] die Rede. Der soll ein "Großinquisitor" gewesen sein, der Väter "Demütigungsritualen" unterzog und zudem mit "parteilich-feministischen Organisationen und der Justiz" kooperierte. Gegen "Dr. X" seien zahlreiche Beschwerden eingegangen, verkündet "paPPa.com". Und die Erfolgsmeldung folgt auf dem Fuß: "Dr. X ist nun innerhalb kürzester Zeit in das Ausland übersiedelt."
Emma hat sich diese "Beschwerden" angesehen. "Du schwule Sau, laß die kleinen Kinder in Ruhe, sonst schneiden wir dir die Eier ab! Du wirst genau beobachtet!" stand auf anonymen Postkarten, die eine "Elterninitiative" an "Dr. X" schickte. Chiffrierte Kleinanzeigen wurden in lokalen Anzeigenblättern geschaltet: "Sorgerecht! Umgangsrecht! Sexueller Mißbrauch! Wer kann mir über Beratung und Therapie bei "Dr. X" berichten?" Noch als "Dr. X" schon längst gekündigt hatte, verfolgte ihn eine "Flut von Beschwerden", die "überall dorthin gerichtet wurden, wo ich versuchte, mir eine neue Lebensgrundlage aufzubauen." [Anm.: Wohin sonst, vielleicht an das Wasserwerk?] Opfer des Terrors wurde "Dr. X", weil er öffentlich die Meinung vertrat: "Ich halte es nicht für verantwortbar, mit Mißbrauchstätern unter voller Wahrung der Schweigepflicht zu arbeiten. Denn genau dadurch unterstützt man die Geheimsphäre, in der die Macht des Täters gedeihen kann."
Das widerspricht dem "systemischen Ansatz" [4], den "paPPa.com" favorisiert: nicht der Schutz des Opfers und das Dingfestmachen der Väter-Täter ist ihr Anliegen, sondern die "Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Familie".
KINDERSCHÜTZER
1975 gründete Reinhart Wolff in Berlin das erste von inzwischen 18 Kinderschutz-Zentren bundesweit, um eine "neue, bevölkerungsnahe Kinderschutzbewegung in Gang" zu setzen. In dem Pionierprojekt an der Karl-Marx-Straße im Berliner Arbeiterviertel Neukölln liegt immer noch eine alte Broschüre als aktuelle Selbstdarstellung aus. Der Gründer hat sie persönlich verfaßt. Titel: "Kinder im Familienkonflikt."
In dem schmalen Bändchen moniert der "Vater der neuen Kinderschutzbewegung", daß der "traditionelle Kinderschutz" das "Wohl des Kindes mit Zwang" sichern will: "Das Recht des Kindes wird mit einer Entrechtung der Eltern erkauft." Der Alt-68er Reinhart Wolff setzt auf "Verstehen statt Manipulation", "Freiwilligkeit statt Kontrolle", "Hilfe statt Strafe". Ergo: "Bestrafung der Familie oder des Mißhandelnden, in
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welcher Form auch immer, ist ausgeschlossen. Die Vertraulichkeit wird streng gewahrt."
Der Wolff'sche "Hilfe statt Strafe"-Ansatz, der als "systemischer" bekannt ist - nicht der Mensch ist verantwortlich, sondern das System - wurde 1989 vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) übernommen. Denn, so heißt es in der DKSB-Broschüre "Sexuelle Gewalt gegen Kinder": "Inzest ist Ausdruck eines Konflikts, an dem alle Familienangehörigen beteiligt sind." Die sexuelle Gewalt sei nicht "Ursache, sondern Symptom eines gestörten Familiensystems", das "besondere Anstrengungen der Unterstützung notwendig macht": Die plakative, falsche Eindeutigkeit suggerierende Formel der "Väter als Täter"' sollte "vermieden" werden, empfiehlt der Deutsche Kinderschutzbund.
"Bei Problemen hilft Dir auch der Deutsche Kinderschutzbund." Dieser freundliche Hinweis der "Pädo-Selbsthilfe- und Emanzipationsgruppe München" ("c/o Verein für sexuelle Gleichberechtigung e.V.") findet sich auf einer "lnfo-Seite für Kinder" im Internet. Und welche "Probleme" sind da gemeint? Solche, die ein Kind hat, das "mal mit einem großen Freund oder einer Freundin Zärtlichkeiten austauschen oder Sex haben" möchte: "Wenn ihr beide wollt, dann solltet ihr es auch tun dürfen." Doch: "Leider sehen die meisten Leute und der Gesetzgeber das anders."
Die renommierte Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Trube-Becker, die Anfang der 50er Jahre zu den Gründungsmitgliedern des DKSB-Kreisverbandes Düsseldorf gehörte, fragte sich, wer hier eigentlich geschützt werden soll: "Die Opfer oder die Täter?" Von Slogans wie "Hilfe statt Strafe" und "Heilen statt Zwang" hält Trube-Becker überhaupt nichts, weil "die sexuelle Ausbeutung eines Kindes Ausübung von brutaler Macht ist": "Es gibt keine Therapie für solche Täter. jedenfalls keine mit Erfolgsaussichten." Die Professorin, die schon seit 40 Jahren über Gewalt gegen Frauen und Kinder forscht, versteht nicht, "warum ausgerechnet diejenigen, die das schlimmste Verbrechen begehen, strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden sollen". Ende 1996 trat Trube-Becker unter Protest aus dem Kinderschutzbund aus.
DER ANWALT
Kurz vor Beginn der Verhandlung stürmt der angegraute Rechtsbeistand des Fachhochschul-Professors Reinhart Wolff wie ein junger Wilder ins Schöneberger Kammergericht, unterm Talar ein zerknitterter Hemdkragen und Pullover. Schließlich ist "Jonny", der in den 80er Jahren für die "taz" und andere Alternativprojekte tätig war, in Berlin als "linker Anwalt" bekannt. Und dieses Image verpflichtet. 1993 verteidigte Eisenberg den Berliner Soziologen Hans Geißlinger. Der war von seiner Lebensgefährtin nach der Trennung beschuldigt worden, den gemeinsamen Sohn mißbraucht zu haben. Sechs Jahre zuvor, im November 1987, vertrat der linke Anwalt einen geständigen Vergewaltiger vor Gericht. Der Eisenberg-Mandant, der wegen "gemeinschaftlicher sexueller Nötigung" vorbestraft war, hatte kurz nach seiner Haftentlassung zusammen mit einem Freund aus dem Knast "am frühen Morgen des 22. Juli eine 30jährige Frau in ihrer Wohnung überfallen, brutal gefesselt und fast zwei Stunden lang auf kaum vorstellbare Weise gefoltert", berichtete damals die Presse. Als der Staatsanwalt für den "nicht therapierbaren" Wiederholungstäter die Unterbringung in einer unbefristeten "Sicherungsverwahrung" forderte, "plädierte taz-Anwalt Johannes Eisenberg mit Schärfe" dagegen - nicht ohne "Hinweis auf die Ursprünge der Sicherheitsverwahrung in der NS-Zeit."
Auch gegen die beklagte Claudia Bommert geht Eisenberg "mit Schärfe" vor. In seinem Berufungsantrag für die zweite Instanz behauptet der Wolff-Anwalt, daß die Psychologin eine "regelrechte Kampagne gegen den Kläger" führt. Zum Beispiel, indem Claudia Bommert "in der Alice-Salomon-Fachhochschule, an der der Kläger lehrt, mehrere schriftliche Hinweise anbrachte, um unter der Studentenschaft Stimmung gegen den Kläger zu machen".
Mehr noch: Der von Reinhart Wolff veranstaltete Kongreß zum sexuellen Mißbrauch im Januar 1994 sei "massiv von Sympathisantinnen der Beklagten" gestört worden. Die "physische Gewaltbereitschaft selbsternannter Jugendschützer gegen Andersdenkende" und die "wütende Feindschaft wild agierender Feministinnen", so Eisenberg, sei die Folge "bedenkenloser Schmähungen und Verleumdungen von Schreibtischtäterinnen" wie Claudia Bommert.
Die allerdings hat nie Flugblätter in der Alice-Salomon-Fachhochschule verteilt, und ihren Vortrag, um den es bei diesem Rechtsstreit geht, hat sie erst am 11. Oktober 1995 gehalten - also 22 Monate nach dem Kongreß.
DAS URTEIL
"ZEGG ist eine Psycho-Sekte, die umstrittene Sexualpraktiken predigt", wettert der Wolff-Anwalt Johannes Eisenberg bei der mündlichen Verhandlung im Saal 368 des Berliner Kammergerichts. "Paidika" sei eine Zeitschrift, "die sich für verbotenen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern einsetzt". Otto Mühl sei "ein Verrückter", der wegen sexuellen Mißbrauchs im Gefängnis sitzt: "Das sind Straftäter, zum Teil notorische und international bekannte". Anwalt Eisenberg ereifert sich so, weil er erreichen will, daß die beklagte Claudia Bommert den Kläger Reinhart Wolff aus dem sogenannten "Schaubild" streicht, in
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dem es um das Netzwerk der Kinderfreunde geht.
Die drei RichterInnen vom 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts sehen das anders. Daß Reinhart Wolff in dem Schaubild genannt wird, sagt der Kammervorsitzende, "ist Ergebnis einer Wertung": "Und das kann man nicht verbieten." Daß "eine Wertung" in einem "wissenschaftlichen Meinungskampf mal nicht paßt", ergänzt die Beisitzerin, "kommt öfter im Leben vor."
Das Urteil aus der ersten Instanz, verkündet der Kammervorsitzende, bleibt aufrecht erhalten. Den inkriminierten Satz muß Claudia Bommert aus ihrem Vortrag streichen, aber das sogenannte "Schaubild' nicht. Und: Sie darf weiter behaupten, daß sich Professor Reinhart Wolff durch seine Äußerungen "in die Nähe einer pädophilen Haltung bringt."
Wieder nur ein halber Sieg wie in der ersten Instanz vor einem Jahr? Nein, dieses Mal ist es - fast - ein ganzer! Claudia Bommert und Emma, "der publizistische Hintergrund, der sie unterstützt" (O-Ton Wolff), haben erreicht, daß die Öffentlichkeit inzwischen alarmiert ist - vor allem die fachkundige.
Schon in der ersten Instanz vorm Berliner Landgericht beklagte Reinhart Wolff: Zunehmend gingen ihm Forschungsgelder und Honorare "durch die Lappen". In dem Berufungsantrag zum Beispiel ist von einem "Modellprojekt im Kreis Offenbach" die Rede, das der festangestellte Professor als "Organisations- und Fachberater" betreuen sollte, "wobei es um ein Auftragsvolumen von 65.232 Mark ging": "Der Auftrag kam wegen der inzwischen entstandenen Irritationen durch die verbreiteten Verleumdungen nicht zustande."
Während der Verhandlung in der zweiten Instanz meldet der Professor einen weiteren Verdienstausfall an: Die Bundesregierung habe ihn mit "einer empirischen Untersuchung" über Kinder und Jugendliche betrauen wollen. Doch der Auftrag sei mit der Begründung storniert worden "ich hätte gegen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern nichts einzuwenden."
EPILOG
Claudia Bommert wirkt erleichtert, als sie am Ende des Prozesses vorm Portal des Justizpalastes in Berlin-Schöneberg steht. "Wir haben gesiegt!" freut sie sich. Und die Frauen vom Emma-Club freuen sich mit. "In der ersten Instanz fühlte ich mich so hilflos und allein", sagt Claudia Bommert, Mutter von fünf Kindern. "Ich hatte Angst." Und die Therapeutin aus Sachsen-Anhalt hatte sich von dem allgegenwärtigen Männer-Netzwerk zunächst einschüchtern lassen. Doch dann holte sie sich Hilfe - und wagte den Widerstand.
In den USA haben auch die Frauen längst ein Netzwerk gegründet, das sich erfolgreich gegen die Kinderfreunde und ihre Helfershelfer wehrt. Aus einer Gruppe zorniger Mütter ist eine ganze Bewegung geworden: MARC - "Mothers Against Raping Children" (Mütter gegen die Vergewaltigung von Kindern). Zeit, sich auch hier zusammenzutun.
CORNELIA FILTER [3]
DAS GELD
Es ist nicht zuletzt der Solidarität von Emma-Leserinnen und -Lesern zu verdanken, daß Claudia Bommert gewagt hat, sich zur Wehr zu setzen. Sie wurde jetzt zu zwei Dritteln der Prozeßkosten verurteilt (Wolff: ein Drittel). Auf dem Spendenkonto sind zur Zeit 12.841 DM. Das Geld wird ausschließlich für diesen Prozeß verwandt: Postbank Köln, Konto Nr. 3656-505, BLZ 370 10 50. Claudia Bommert dankt den Spenderlnnen.
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Fußnoten:
[1] Undeutsch, Die Untersuchung mit dem Polygraphen ("Lügendetektor") - eine wissenschaftliche Methode zum Nachweis der Unschuld, Referat, Bad Boll, 26. Mai 1995, in: epd-Dokumentation Nr. 40/95, 25.9.95 - "Zu den Folgen des Vorwurfs ´Kindesmißbrauch´", Seiten 5 bis 8
[2] Siehe: Burkhard Schade, Das Kind und der/die Beschuldigte zwischen Beweislast und Unschuldsvermutung - Ein Leidensweg durch die Institutionen: Jugendämter, Polizei, Justiz, Gutachter, Vortrag in Bad Boll, Tagung vom 26.-28. Mai 1995 "Zu den Folgen des Vorwurfs ´Kindesmißbrauch´" - Seiten 27-38, epd-Dokumentation Nr. 40/95 vom 25. Sept. 1995. Zitat: "Nach unserer eigenen Statistik auf der Basis von etwa 250 Sachverständigengutachten wegen sexuellen Mißbrauchs in familiengerichtlichen Verfahren sind es noch keine 10 %, in denen wir den Verdacht bestätigen konnten."; Ausführungen des Leverkusener Familienrichters Peter Klein; er berichtete 1993 über 10 anhängige Verfahren - in 9 Fällen habe der Vorwurf sich als unberechtigt erwiesen, in: Bernd Marchewka (Hg.), Weißbuch sexueller Mißbrauch, Holos- Verlag 1996, Seite 84. Familienrichter Klein weiß auch eines zu berichten: Seit man sich im Kreise der Leverkusener Familienrichter zum Bereich Kindesmißbrauch kundig gemacht habe und darauf differenziert von Seiten des Gerichtes eingehe, seien die Vorwürfe um 90 % zurückgegangen, Tendenz Richtung Null.
[3] Mann beachte auch den Beitrag der Autorin Corneia Filter: "porNOweb"
[4] Briefkopf von "Dr. X.", als er noch ruhmreich in Deutschland wirken konnte: "Systemische Praxisgemeinschaft, Paar- und Familientherapie, Systemische Einzeltherapie, Systemorientierte Heilpädagogik und Supervision", s.a. Fortbildungsangebote von "Dr. X" und Rosemarie Steinhage zum parteilich-feministischen Ansatz bei der Beratung und Therapie
[5] Es heißt nicht SAID sondern SAIDS und der Ausdruck wurde nicht von Vätervereinen in den USA eingeführt sondern in einer wissenschaftlichen psychologischen Veröffentlichung: Dr. Karol Ross and Dr. Gordon Blush, The SAID Syndrome: Sexual Allegations in Divorce, Juni 1987. Der Hauptautor ist eine Frau. Im Februar 1988 publizierte die American Bar Association (Anwaltskammer) "SEXUAL ABUSE ALLEGATIONS IN CUSTODY AND VISITATION CASES: A Resource Book for Judges and Court Personnel, - von wegen Vätervereine!
[6] Keine Homepage? Nur mal ein kleiner unvollständiger Auszug:
[7] Keine Lobby im Bundestag? Siehe nur ein Beispiel: Kindschaftsrechts"reform": Protest gegen die feministische Besetzung der parlamentarischen Anhörung am 24. Februar 1997
paPPa.com wird in EMMA noch ein weiteres Mal mit "Täterschützern" bzw. Pädophilen in Verbindung gebracht: EMMA Nov./Dez. 1997, Seiten 30-45 MISSBRAUCH - Gutachter schützen die Täter - PSYCHO STATT RECHT
Vergleiche desweiteren: Augsburger Allgemeine, 28.8.97 "Die Angst der kleinen Karin vor jedem Samstag" - Auszug: "... Und er mobilisiert das Netzwerk jener Väter, die sich ungerechtfertigt dem Vorwurf des Mißbrauchs ausgesetzt glauben. Erst durch die Recherchen unserer Zeitung erfährt Ingrid Huber, daß auch ihr Fall, obwohl noch nicht einmal vor Gericht entschieden, bereits im Intemet als Beispiel dafür breitgetreten wird, wie Mütter mit angeblich falschen Mißbrauchsvorwürfen ihre ehemaligen Lebenspartner austricksen wollen. Daß dieses Netzwerk Querverbindungen zu pädophilen Organisationen hat, interessiert weder bei, den zuständigen Behörden noch bei Gericht irgend jemanden."
Zur Arbeit von Prof. Wolff siehe z.B. "Kinderschutz in der Krise? Eine erste Problemeinschätzung"