EMMA Nov./Dez. 1997, Seiten 30-45 - [Die Fußnoten und Links wurden nachträglich von paPPa.com eingefügt.]
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[Titelankündigung] |
ÜBERROLLT DIE PSYCHO-WELLE DAS RECHT?
DIE PSYCHO-GUTACHTER
BEI SEXUALVERBRECHEN SIND DIE WAHREN RICHTER: DIE GUTACHTER VOR
GERICHT UND DIE HOBBY-GUTACHTER IN DEN MEDIEN.
Bildunterschrift 1
WAS FLÜSTERT DER ANWALT AUS DEM "MONTESSORI-PROZESS" (DERK
RÖTTGERING) [1] DEM GUTACHTER AUS DEM "WORMS"-PROZESS
(PROF. BURKHARD SCHADE [2]) ZU? WAS WIRD ÜBERHAUPT
SO GEFLÜSTERT ZWISCHEN DIESEN GUTACHTERN, ANWÄLTEN UND JOURNALISTEN,
DIE SICH SO OFT SO SICHER SIND, DASS DIE DES MISSBRAUCHS VON KINDERN ANGEKLAGTEN
UNSCHULDIG UND DIE KINDER NICHT ERNST ZU NEHMEN SIND? ES GEHT UM DIE FRAGWÜRDIGE
ROLLE MANCHER GUTACHTER UND UM DIE NOCH FRAGWÜRDIGERE ZWEIER JOURNALISTINNEN.
LÖSEN DIE "RICHTER IN WEISS" DIE "RICHTER IN SCHWARZ"
AB?
Bildunterschrift 2:
Auf dem Symposium der Gerichtspsychologen treffen sich viele gute alte
Bekannte. Oben: Die "Spiegel"-Reporterlnnen Gisela Friedrichsen
[3] und Gerhard Mauz [4] im Gespräch
mit dem Nordhorner Gutachter Hartmut Böhm. Links: Alle gemeinsam haben
für reichlich Freisprüche gesorgt (von links): Gutachter Böhm,
Verteidiger Röttgering und Gutachter Undeutsch [5].
Fotos: Bettina Flitner/laif
10. Oktober 1997. Ein grauer Freitagnachmittag in Kiel. Doch die Stimmung im Foyer des Audimax ist heiter. Während die (überwiegend weiblichen) Psychologlnnen von der Basis geduldig in der Schlange vorm Kaffeeausschank warten, steht die (überwiegend männliche) Spitze der deutschen Gerichtspsychologie scherzend und plaudernd beisammen. Lauter Diplomierte, Promovierte und Habilitierte, die hauptamtlich für die Wissenschaft arbeiten und nebenamtlich Gutachten für die Justiz verfassen: Prof. Udo Undeutsch, Prof. Max Steller [6], Dr. O. Berndt Scholz, Hartmut Böhm, Heinz und Susanne Offe [7]. In Kiel tagt die "Fachgruppe Rechtspsychologie" der "Deutschen Gesellschaft für Psychologie". Souveräner Gastgeber ist Prof. Günter Köhnken.
Schon gestern sind Fachleute aus der ganzen Republik nach Kiel gekommen, und heute lassen es sich auch zwei Hamburger JournalistInnen nicht nehmen. Ein Küßchen auf die linke, ein Küßchen auf die rechte Wange. So vertraut begrüßt die "Spiegel"-Gerichtsberichterstatterin Gisela Friedrichsen den Gerichtsgutachter Burkhard Schade, Professor an der Dortmunder Uni und sogenannter Aussage-Psychologe im spektakulären Mainzer Mißbrauchsverfahren. Derweil bemüht sich "Montessori"-Verteidiger Derk Röttgering drängelnd um einen Drink für "Spiegel"-Gerichtsreporter Gerhard Mauz. Man kennt sich eben.
Die Strafprozeßordnung verpflichtet Gerichtsgutachterlnnen zur Objektivität und Neutralität, weil sie als "überparteiliche Berater der richterlichen Beweiswürdigung" dienen sollen. Während des Symposiums über "Montessori, Mainz und die Folgen" im Hörsaal H des Kieler Audimax allerdings sitzen fast ausschließlich Vertreter einer sehr einseitigen Linie auf dem Podium: Derk Röttgering, Verteidiger im Montessori-Prozeß mit dem von ihm empfohlenen Montessori Gutachter Köhnken sowie die Mainzer Gutachter Schade und Steller - allesamt maßgeblich an den Freisprüchen der Angeklagten beteiligt. Die so symbolhaft ganz am Rand placierte Anwältin Claudia Burgsmüller, vom Jugendamt beauftragte Nebenklägerin für die kindlichen Opfer in Mainz, wird von dieser Übermacht schier erdrückt. Prof. Monika Frommel, die Direktorin des Kriminologischen Instituts der Uni Kiel, sitzt im Zentrum. Sie kann mitreden, in diesem Fall aber nicht so recht dagegenhalten, weil sie an keinem der Verfahren beteiligt war. Und diejenigen, um die es bei diesem Symposium über Montessori und Mainz eigentlich geht, fehlen ganz auf dem Podium: nämlich die (überwiegend weiblichen) Psychologlnnen von der Basis, die in beiden Verfahren die Aussagen der Kinder für glaubhaft befunden hatten, aber dann durch Gegengutachten der männliche Spitze für unglaubwürdig erklärt wurden - mitsamt den Kindern.
Die "Zartbitter"- und "Wildwasser"-Mitarbeiterinnen aus Coesfeld (Montessori) und Worms (Mainz) sind ebenfalls nicht eingeladen, obwohl sie es waren, die die Prozeß-Lawinen ins Rollen gebracht haben sollen: durch "suggestible Befragungstechniken", hinter denen die "vorgefaßte und unumstößliche Überzeugung" steht, daß der sexuelle Mißbrauch "wirklich stattgefunden hat".
"Die Kinder", klagt Gastgeber Professor Köhnken gleich zu Beginn des Symposiums, seien solange "konsequent und systematisch unter Befragungsdruck gesetzt" worden, bis sie die "erwartungsgemäßen Antworten" gaben und schließlich die "implantierten" Erlebnisse als wahre Erlebnisse "erinnerten". Prof. Köhnken: "Das wird als Aufdeckungsarbeit bezeichnet." Wer es noch nicht begriffen hatte, dem wird es spätestens hier in Kiel klar: In Deutschland ist es immer wieder dieselbe Clique von Sachverständigen, die überraschende Freisprüche in Mißbrauchsverfahren bewirkt. In den wenigen Fällen, die als "Nordhorn", "Montessori" und "Worms 1, II und III" Aufsehen erregten, ebenso wie in den zahlreichen kleinen, die schlicht "Strafsache gegen Meier" heißen oder "Familiensache Schmidt".
SIND 90 % DER MISSBRAUCHS-ANSCHULDIGUNGEN FALSCH? [8]
ODER SIND 90% DER MISSBRAUCHS-ANSCHULDIGUNGEN RICHTIG?
In der Summe verkünden diese Gutachter fast in jedem Fall: Die Angeklagten werden zu Unrecht verdächtigt! Den Kindern wird durch "Suggestion" der Mißbrauch nur eingeredet! Die eigentlich Schuldigen sitzen nicht auf der Anklagebank, sondern in feministischen Projekten, von wo aus sie zur "Hexenjagd" [9] auf Männer blasen!
Und die Justiz? Die folgt den "renommierten Experten" gläubig. Gerade in dem so heiklen Bereich der Sexualgewalt verlassen sich die verunsicherten Juristen mehr und mehr auf die Psychologen. Diese "heimlichen Richter in Weiß" sagen den Richtern in Schwarz, wie sie zu entscheiden haben, und die beugen sich dem psychologischen Diktat.
Diese "professionelle Faulheit" der JuristInnen beklagte auch die Strafrechtlerin Prof. Frommel [10] auf der Tagung in Kiel. "Daß vor allem bei Frauen, Kindern und Geisteskranken Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben werden, stammt aus der Rumpelkammer des 19. Jahrhunderts", wetterte sie und empfahl den Richtern in Schwarz, diese ungute Allianz zu lösen und nur "in Grenzfällen" einen Richter in Weiß zu befragen, sich "im Normalfall" aber auf ihr eigenes Urteilsvermögen zu verlassen. Die Entrechtlichung der Gerichtsbarkeit durch Psychologisierung nimmt in der Tat Ausmaße an. Rund 50.000 psychiatrische und psychologische Gutachten werden alljährlich von deutschen Gerichten in Auftrag gegeben. Tendenz steigend. Und das ausgerechnet in einem Land, das für die mangelnde Qualifikation seiner Psycho-Sachverständigen berüchtigt ist. So fand allein das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht in jedem dritten deutschen Gerichtsgutachten "wissenschaftlich völlig unbegründete, subjektive Wertungen, Unterstellungen, Spekulationen, Pseudo-Theorien oder Vorurteile". Und die Kölner Psychologie-Professorin Irmgard Rohde bringt in ihrer Studie über deutsche Psycho-Sachverständige das "forensische Lotteriespiel" so auf den Punkt: "Gerät der sexuell abnorme Straftäter an Gutachter A, wird er für voll schuldfähig erklärt und landet im Gefängnis. Gerät er an Gutachter B, so gilt er als vermindert schuldfähig und bekommt eine reduzierte Gefängnisstrafe. Hat er das Glück, bei Gutachter C zu landen, so wird ihm Schuldunfähigkeit attestiert. Das Gericht spricht ihn frei."
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Reporter Mauz: "Müssen wir uns nicht endlich darüber unterhalten, ob die Opfer wirklich Opfer sind?" Reporterin Friedrichsen: "Das Gutachten des großen alten Mannes (Undeutsch) illuminierte die verdunkelte Szene." Verteidiger Röttgering: "Ich habe Friedrichsen und Mauz die Berichterstattung im ´Spiegel´ angetragen." |
Mit einem Freispruch endete im März 1994 auch das Verfahren gegen einen Nordhorner Lehrer vorm Landgericht Osnabrück. Insgesamt waren mehr als 180 Kinder in die Ermittlungen involviert. Drei Mädchen blieben übrig, die "in sechs Fällen" sexuell mißbraucht worden sein sollten. Davon jedenfalls war der Staatsanwalt überzeugt. Im Gegensatz zum Richter. Der hielt den Angeklagten für unschuldig - aufgrund eines Gutachtens des Psychologen Böhm. In der Urteilsbegründung folgt Richter Groß fast wörtlich dem Psycho-Gutachten: "Den kindlichen Zeugen wurden Vorgaben gemacht, die diese im Sinne einer erwartungsgerechten Anpassungsleistung in ihren Aussagen als vermeintlich real Erlebtes reproduzierten."
Nicht nur in deutschen Gerichten ist Hartmut Böhm ein gern gesehener Gast. Auch der "Spiegel" zog den Osnabrücker Psychologen jüngst als Sachverständigen hinzu. Als "absurd" und "gefährlich" bezeichnet Böhm den Comic "Laß das - nimm die Finger weg!", mit dem der Kölner Verein "Zartbitter" (in Zusammenarbeit mit Familienministerin Nolte) vor sexuellem Mißbrauch warnen will. Der ,Spiegel´ hämisch über ,Zartbitter' und andere "dubiose Kinderschutz-Organisationen": "Daß damit die Böcke zu Gärtnern gemacht werden, gilt unter Experten als sicher."
"Experten" wie Prof. Udo Undeutsch, der als der "Nestor der deutschen Aussagepsychologie" gilt und seit 1948 in Straf- und Sorgerechtsverfahren rund 2.500 Glaubwürdigkeitsgutachten verfaßt hat. Früher hat er oft den Opfern beigestanden. Doch neuerdings grämt sich der freundliche alte Herr, der in Kiel von allen hofiert wird, über "die zunehmende Bereitschaft, Fälle zur Anzeige zu bringen", bei denen es oft um "bloß vermutete" oder "vermeintliche" Taten geht.
Der Kölner Psychologie-Professor spielte auch im sogenannten "Montessori-Prozeß" der mit einem Freispruch endete, eine entscheidende Rolle. Angeklagt war der Erzieher Rainer M., der in zwei Montessori-Kinderhäusern mehr als 50 Kinder mißbraucht haben sollte. Im Mai 1994, als die Beweisaufnahme im Landgericht Münster eigentlich schon abgeschlossen war, beantragten die Verteidiger des Angeklagten überraschend die Hinzuziehung von Prof. Undeutsch. Gleichzeitig mobilisierten sie den "Spiegel". Das Duo Gerhard Mauz & Gisela Friedrichsen saß prompt auf der Pressebank, als Prof. Undeutsch im Zeugenstand sprach. "Das Gutachten des 76 Jahre alten, intellektuell noch immer präsenten, souveränen Psychologen, eines großen alten Mannes der Gerichtspsychologie, illuminierte die verdunkelte Szene der Hauptverhandlung", schwärmten Mauz & Friedrichsen im "Spiegel".
Dabei hatte der "große alte Mann" gar kein "Gutachten" verfaßt. Im Mai 94 wurde er lediglich "freibeweislich angehört". Ohne ein einziges Gespräch mit den Kindern war Prof. Undeutsch sich von Anfang an sicher, daß die "Beweislage durch unsachgemäße Befragung der kindlichen Zeugen" und "die Wucht suggestiver Einflüsse fanatischer Mißbrauchsgegnerinnen verdorben" worden sei. Prompt entließ das Münsteraner Gericht den angeklagten Erzieher aus der Untersuchungshaft.
ERFINDEN "MÄNNERFEINDINNEN" DEN MISSBRAUCH
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ODER HABEN FEMINISTINNEN DAS SCHWEIGEN GEBROCHEN ?
Gleichzeitig allerdings kamen die Richter nicht umhin, dem Drängen der Staatsanwälte nachzugeben und den "Sachverständigen" Undeutsch "wegen Besorgnis der Befangenheit" abzulehnen. Grund: Bereits im Vorfeld hatte der Professor die Verteidiger mit "Fachliteratur" versorgt. Im Gegenzug hatten die ihm die Gerichtsakten geliefert, inklusive 50 Gutachten über die Kinder. Trotzdem hatte der Kölner Professor dreist behauptet, er kenne kein einziges Gutachten aus dem Prozeß.
Freigesprochen wurden auch alle 25 Angeklagten in den Mißbrauchsverfahren "Worms I, II und III" im Mainzer Landgericht (siehe Seite 44). Richter Lorenz, der am 17. Juni 1997 nach zweieinhalb Jahren die Gerichtsakten (vorläufig) schloß, bezog sich bei seinem Urteil maßgeblich auf die Aussagepsychologen Prof. Steller aus Berlin und Prof. Schade aus Dortmund. Für die beiden stand die wahre Schuldige längst fest: die Wormser "Wildwasser"-Mitarbeiterin Ute Plass [11], die das Verfahren (angeblich) ins Rollen gebracht hatte. "Blinden Aufdeckungseifer" warfen ihr die Gutachter vor, "mangelnde Sachkunde" und "suggestive Befragungsmethoden".
Die Sachverständigen sind festangestellte Professoren oder selbständige. Psychologen, für manche sind die Gutachten sogar die Haupt-Einnahmequelle. Und die ist ergiebig. Für so ein "Gutachten" oder ein "Gegengutachten" werden bis zu fünfstellige Summen bezahlt. Vom Gericht (wenn der Gutachter offiziell bestellt ist) oder von den Verteidigern der Angeklagten. Und die lassen sich, weiß ein Insider, daß "Zerpflücken" von Erstgutachten oft "einiges kosten".
Nicht verwunderlich also, daß sich die Professoren Steller und Schade in Kiel so entschieden gegen die von Prof. Monika Frommel vorgeschlagene "Herausnahme der Aussagepsychologen" aus Mißbrauchsverfahren verwehrten. Doch da gilt es nicht nur, Pfründe zu sichern, sondern auch der Erbfeindin die Stirn zu bieten. "Extremer Feminismus, verbunden mit Männerfeindlichkeit, Sexualfeindlichkeit und Prüderie", räsonniert Burkhard Schade im Evangelischen Pressedienst (epd), "haben ein regelrecht feindseliges Klima geschaffen." Die "Schätzungen über das Ausmaß des sexuellen Mißbrauchs" haben laut Schade "geradezu groteske Ausmaße angenommen". Erkenntnis-Quelle? Unbekannt.
Andere Experten sehen es anders. Adolf Gallwitz [12] zum Beispiel, Psychologie-Professor an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, ist überzeugt: "Wir haben ein riesiges Potential an strafrechtlich relevanten Taten." Der Leiter der "Forschungsgruppe Sexuelle Gewalt" ist sicher, daß "die falsche Beschuldigung" bei Sexualdelikten "ein Mythos" ist: "Die Zahl der FaIschanzeigen bewegt sich zwischen null und fünf Prozent wenn's hochkommt."
Die Dortmunder Soziologin Sabine Kirchhoff, die seit Jahren die "Viktimisierung von Opfern" in Mißbrauchsprozessen untersucht, geht von "maximal zwei Prozent" aus. Sie beklagt, daß deutsche Gerichte trotzdem "viel zu häufig" psychologische Gutachten in Auftrag geben - und das meist auf Antrag der Verteidiger des Angeklagten, die "nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" die Glaubwürdigkeit des Kindes in Frage stellen".
Herta Däubler-Gmelin, die Rechtsexpertin der SPD, hält den "häufig zu hörenden Vorwurf", der Mißbrauch sei nicht real, sondern nur "extern induziert" für unbegründet: "Das dürfte eher eine von Tätern genutzte Ausflucht sein, um die Schuld von sich abzuwenden."
Expertlnnen wie Gallwitz, Kirchhoff und Däubler-Gmelin kamen am 23. September bei Alfred Biolek nicht zu Wort. Neben dem Ehepaar Müller aus Worms [13], in Mainz vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs freigesprochen, saßen dort mal wieder zwei einschlägige "Sachverständige": die "Spiegel"-Gerichtsberichterstatterin Friedrichsen und der Gerichtsgutachter Schade. Zusammen mit Talkmaster Biolek wußten sie es wie immer genau: Die Angeklagten waren unschuldig.
Das Quintett von "Boulevard Bio" pflegte an diesem Abend das, was in Amerika längst einen Namen hat: Es wird "Doppelsprech-Taktik" genannt. 45 Minuten lang klagten zwei "Unschuldige" ihr Leid, mit ihnen wehklagten eine Journalistin und ein Gutachter, sowie ein bestenfalls naiver Moderator, der zwischendurch immer mal wieder in zwei, drei Halbsätzen daran erinnerte, daß "wir" natürlich "das Delikt nicht verharmlosen wollen" und es in diesem Falle ja "nur um diesen einen Fall" gehe.
Warum aber dann mal wieder dieser eine so untypische Fall? Warum nicht endlich einmal einer der so vielen und so viel typischeren: der eines zu Recht angeklagten Täters und zu Unrecht verhöhnten Opfers?!
| Bildbeschriftungen:
Gutachter Scholz: "Infektionen mit Geschlechtskrankheiten haben keinerlei Beweiskraft." Gutachter Köhnken: "Erwartungsgemäße Antworten - das nennt man dann Aufdeckungsarbeit." Gutachter Undeutsch: "Fanatische Mißbrauchsgegnerinnen verderben durch Suggestion die Beweislage." |
Auf gut "Doppelsprech" heißt es im Vorwort zum "Weißbuch sexueller Mißbrauch" des Vätervereins ISUV (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) [14], in dem auch ein paar Alibi-Mütter organisiert sind: "Die sexuelle Mißhandlung von Kindern ist ein äußerst schmutziges Tun." Doch: "Es gibt eines, was vielleicht genauso verwerflich ist wie die sexuelle Mißhandlung von Kindern." Nämlich: "Die falsche, bewußt erlogene oder vorschnelle Verdächtigung."
In "Doppelsprech" scheint auch Prof. Schade geübt zu sein, der bei Alfred Biolek überraschend "das große Verdienst" von Gruppen wie ,Wildwasser' [15] und ,Zartbitter' lobte, die "vor zehn, zwanzig Jahren" den sexuellen Mißbrauch "aus der Tabuzone des Versteckspiels herausgebracht" hätten. Hört, hört. Im Väter-"Weißbuch" schlägt der Dortmunder Psychologie-Professor ganz andere Töne an. Weil diese Frauen "zum Teil selbst Betroffene" sind, heißt es da, neigen sie "bei erneuter Begegnung mit diesem Thema zu selektiver Wahrnehmung und projektiven Prozessen mit erheblicher Beteiligung von Affekten wie Angst und Wut". Das führe zum "Verlust der professionellen Objektivität".
Prof. Schade geht noch weiter. Er zieht eine unerhörte Parallele. "Manche Aktivitäten dieser Beratungseinrichtungen" muten ihn an "wie die Hexenverfolgungen im ausgehenden 16. und beginnen 17 Jahrhundert", schreibt er im Väter-"Weißbuch". Will der Psychologe etwa damit sagen, jede Mißbrauchsbeschuldigung sei Ausgeburt einer wahnhaften Phantasie und die Helferinnen der Kinder seien die Dunkelfrauen einer modernen Inquisition?
Auch Prof. Udo Undeutsch läßt sich vor den Karren der ISUV-Väter spannen. In deren "Weißbuch" macht sich der "Nestor der deutschen Aussagepsychologie" für die "Untersuchung mit dem Polygraphen" (Lügendetektor) stark. Denn die ist laut Undeutsch eine "wissenschaftliche Methode zum Nachweis der Unschuld". Des Angeklagten, wäre zu ergänzen.
Die deutsche Strafjustiz lehnt diese fragwürdigen Tests mit dem Lügendetektor zu Recht als Beweismittel ab. Nicht so die Familiengerichte, in denen es bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Müttern und Vätern oft auch um sexuellen Mißbrauch geht. Familienrichterlnnen erkennen den Polygraphen inzwischen als "Instrument der Wahrheitsfindung" an. Nicht zuletzt dank des unermüdlichen Engagements von Prof. Undeutsch.
Der Polygraph mißt "unwillkürliche Körperreaktionen", die durch das vegetative Nervensystem gesteuert werden. Solche Reaktionen setzten bei der Testperson allerdings ein "Schuldbewußtsein" voraus. Und genau das ist gerade bei Inzestvätern und Pädophilen selten vorhanden. Der Psychotherapeut und Täter-Experte Günther Deegener über das "Verantwortungs-Abwehr-System": "Zu den eindruckvollsten Erfahrungen mit sexuellen Mißbrauchern gehören deren umfassende Verleugnungen, Verharmlosungen, Rechtfertigungstendenzen, Schuldverschiebungen und Wahrnehmungsverzerrungen", und zwar "von der ersten Diagnostik an bis zum Ende der Therapie".
Polizei-Psychologe Gallwitz drückt es krasser aus: "Der Vater, der seine Tochter mißbraucht, denkt: "Solange ich auf ihr liege, liegt kein anderer auf ihr drauf." Dahinter stecke "weniger kriminelle Energie als bei einem Hausrats- oder Haftpflichtversicherungsbetrug", weiß Gallwitz.
Der 7. Zivilsenat vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg wußte das offenbar nicht, als er 1995 in der zweiten Instanz ein "bahnbrechendes" Sorgerechtsurteil [16] fällte und die Entscheidung der ersten Instanz für null und nichtig erklärte. Das Familiengericht am Amtsgericht Würzburg hatte im Juli 1994 der Mutter Recht gegeben und dem Vater "jeglichen Kontakt" zu seinen Töchtern untersagt, da sie nach den Besuchen bei ihm "unter Alpträumen litten", "Angst vorm Umziehen zeigten" und "zwanghaft onanierten". Die beiden Mädchen erklärten dem Richter, "ihren Vater auf keinen Fall mehr sehen zu wollen". Der Mann aus Würzburg legte trotzdem Beschwerde beim OLG in Bamberg ein und bekam Recht - unterstützt von zwei "angesehenen Gutachtern": Prof. Schade und Prof. Undeutsch.
WOLLEN DIE "VÄTERVEREINE" DAS WOHL DES
KINDES -
ODER GEHT ES IHNEN UM SCHADEN FÜR DIE MÜTTER ?
Schade attackierte in Bamberg mal wieder eine ,Wildwasser'-Frau. Deren "suggestive" und "unwissenschaftliche" Arbeitsweise sei "bar jeglicher Beweiskraft". Und Undeutsch schloß den Tatverdächtigen an einen Lügendetektor an. Der Bamberger Richter räumte dem Vater aus Würzburg prompt wieder das Besuchsrecht für seine Töchter ein.
Eine amerikanische Studie der Kinderpsychiaterin Dr. Muriel Sugarman vom ,Harvard and Massachusetts General Hospital' erbrachte, daß "75 Prozent der Mädchen und Jungen", die bezeugten, sie seien nach der Trennung ihrer Eltern sexuell mißbraucht worden, "keinen Glauben fanden": "Keiner der Väter wurde jemals angeklagt, und 60 Prozent der Kinder wurden gezwungen, den mutmaßlichen Täter zu besuchen, oft sogar über Nacht." Und das, obwohl sie "sichtbar" unter "Regressionserscheinungen"' "posttraumatischem Streß" und "körperlichen Symptomen" litten. Doch was beweist das schon?
Gar nichts, behauptet der "Montessori"-Gutachter O. Berndt Scholz gemeinsam mit seinem Kollegen Johann Endres im "Weißbuch sexueller Mißbrauch" des Vätervereins ISUV. "Psychische und psychosomatische Auffälligkeiten" wie "Schluckbeschwerden, Kopf- und Bauchschmerzen, Eßstörungen, Bettnässen, Konzentrationsstörungen, Schulversagen, Rückzugsverhalten, sexualisiertes Verhalten, Alpträume, Angst" oder "Depressionen" haben angeblich "keinerlei Beweiswert". Genauso wenig wie physische Beeinträchtigungen: der "anale Dilationsreflex" (Zuckungen des After-Schließmuskels), "Verletzungen des Hymens", "Vergrößerung des Scheidendurchmessers" oder "Infektionen mit Geschlechtskrankheiten".
Daß es weder eine "Mißbrauchssymptomatik" noch ein "Mißbrauchssyndrom" gäbe, behauptet auch der Berliner Aussagepsychologe Prof. Max Steller. Seine Schriften werden gemeinsam mit denen von Undeutsch und Schade - im Internet zur Lektüre empfohlen: von "paPPa.com". Hinter diesem anzüglichen Kürzel verbergen sich etliche Vätervereine: vom "Väteraufbruch für Kinder" über den "Dialog zum Wohle des Kindes" bis hin zu "SKIFAS e. V.".
Diese "bundesweite Vereinigung zum Schutz des Kindes in seiner Familie vor sexuellen Mißbrauchsverdächtigungen" wurde 1995 von dem Berliner Volker Bergmann gegründet, als der "in Verdacht geriet, seine Tochter sexuell mißbraucht zu haben". "Ihre Aussage", so der "Südwestfunk" "bewertete" Prof. Steller "als unglaubwürdig": "Das Gericht war anderer Meinung."
Über die Sexualgewalt in der Familie, die Feministinnen ins Blickfeld gerückt hatten, wird neuerdings wieder der Mantel des Schweigens gedeckt, obwohl ununterbrochen darüber palavert wird: in allen TV-Kanälen und auf wissenschaftlichen Tagungen. Doch da ist nicht von Machtverhältnissen die Rede, sondern von "gestörten Beziehungen"; nicht von Sexualpolitik, sondern von "Therapie". Täter und Opfer werden nicht mehr beim Namen genannt. Auf gut "Doppelsprech" heißt es stattdessen: "Inzestfamilie".
Der einstige Kinderladen-Bewegte Reinhart Wolff, der noch gegen Ende der 60er gegen den "imperialistischen Staat" und die "bürgerliche Familie" opponierte, hat sich Anfang der 80er als führender Vertreter des familienstabilisierenden "systemischen Ansatzes" in Deutschland profiliert. Er ist ein Verfechter der sogenannten "Familientherapie" und überzeugt, "daß man besser helfen kann, wenn man schwere körperliche Mißhandlungen und Vernachlässigungen vertraulich behandelt". - Die Opfer sollen also mal wieder schweigen.
Denn dem Sozialpädagogik-Professor von der Berliner "Fachhochschule für Sozialarbeit", der Anfang der 90er das Schlagwort vom "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" lancierte, geht es vor allem um die Väter: Die "stehen am Rande, von wo aus sie als gebrochene Väter verzweifelte Versuche unternehmen, Anerkennung und Machtposition krampfhaft zu erzwingen. Je weniger dies tatsächlich gelingt, umso mehr wird die eigene Schwäche in ohmächtiger Wut agiert." Für den Berliner Professor ist der sexuelle Mißbrauch eine "komplexe System-Fehlfunktion" die man nicht in "einfache Schemata von Tätern und Opfern" auflösen kann.
In dem von Katharina Rutschky und Reinhart Wolff 1994 herausgegebenen "Handbuch sexueller Mißbrauch" füllt auch die bereits bekannte Experten-Riege diverse Seiten: Heinz und Susanne Offe, Hartmut Böhm und Udo Undeutsch. Der Sozialpädagogik-Professor Helmut Kentler, der früher "Exklusiv-Berichte" für Beate-Uhse Kataloge schrieb und heute einträgliche Gerichtsgutachten verfaßt, fehlt ebenfalls nicht.
| Bildbeschriftungen
Gutachter Steller: "Pseudopsychologische Aufdeckungsarbeit wird in den Gerichtssaal getragen." Gutachter Böhm: "Hier wird Mißtrauen gegen jeden gesät, als liefen überall Kinderschänder herum." Gutachter Schade: " Die Schätzungen des sexuellen Mißbrauchs haben groteske Ausmaße angenommen." |
"Der echte Päderast", versichert der emeritierte Professor, "braucht im allgemeinen keine Gewalt." Und "echte Pädophile sind hochsensibel gegen Schädigungen von Kindern". Unter einem "echten Päderasten" versteht Kentler "einen Mann, der seine Festgelegtheit kennt, akzeptiert und lebt". Und lebt! Mitfühlend schreibt der Pädagoge im ,Handbuch Sexueller Mißbrauch': "Pädophile Männer hatten im allgemeinen eine schwierige und so belastende Kindheit, daß sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung behindert und beschädigt wurden." Eines "der Hauptmotive ihrer Zuwendung zu Kindern" bestehe darin, "daß sie Kinder froh und glücklich machen wollen". Froh und glücklich!
Mitte Mai dieses Jahres sollte Helmut Kentler eigentlich den von der Berliner SPD erstmals verliehenen ,Magnus-Hirschfeld-Emanzipations-Preis' entgegennehmen: "in der Kategorie Mann". 15 Minuten vor Beginn der Zeremonie im Charlottenburger Rathaus wurde dem designierten Preisträger mitgeteilt, daß aus der Ehrung nichts wird. Grund: Ein Emma-Artikel (,Die Schreibtischtäter') über die "offene Propagierung von Pädophilie durch deutsche Hochschulprofessoren".
Das wollte der emeritierte Hochschullehrer nicht auf sich sitzen lassen. Die ebenfalls auf die "Kategorie Mann" spezialisierte ,taz' schlug dem Düpierten am 9. August eine Seite frei, Titel: "Wie die Zeitschrift Emma verhinderte, daß der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler den ,Magnus-Hirschfeld-EmanzipationsPreis' bekam."
Der entehrte "Sexualwissenschaftler" brachte in der ,taz' zu seiner Ehrenrettung ausgerechnet folgendes vor: Er sei in den vergangenen sechs Jahren in "fast 30" Gerichtsprozessen wegen sexuellen Mißbrauchs als Gutachter aufgetreten: "Ich bin sehr stolz darauf, daß bisher alle Fälle, in denen ich tätig geworden bin, mit Einstellungen der Verfahren oder sogar Freisprüchen beendet worden sind." Nicht in zwei oder zwanzig Fällen waren die Beschuldigten laut Gutachter Kentler unschuldig, sondern in allen: in 30 von 30! Für den pädophilenfreundlichen Helmut Kentler scheint es den sexuellen Mißbrauch an Kindern also überhaupt nicht zu geben.
10. Oktober 1997. In Kiel ist es inzwischen Abend geworden. Das Symposium über "Montessori, Mainz und die Folgen" im Hörsaal H neigt sich seinem Ende zu. Die vier Männer und zwei Frauen auf dem Podium haben ihre Reden gehalten. Nur der Vortrag des "Spiegel-Kolumnisten" über "Psychologie, Strafrecht und Medien im Informationszeitalter" steht noch aus.
Da läßt Gerhard Mauz seine "Kollegin Gisela" allein in der letzten Reihe zurück und kommt die Treppe herunter. Ein alter Mann in Schwarz mit weißem Haar und dunkel getönter Brille. Wie ein Wanderprediger sieht der "Nestor" des psychologisierenden Gerichtsjournalismus aus, dessen Einfühlungsvermögen die Opfer vernachlässigt und vor allem den Angeklagten nützt: Aus dem reaktionären Kopf-ab-Tenor von einst machte Mauz den fortschrittlichen Der-arme-Täter-Tenor, wo die Mutter immer schuld ist.
Der 72jährige Mauz geht gebückt, so, als hätte er das ganze Leid der Welt zu tragen. Und wirklich! Als er endlich unten am Rednerpult angekommen ist, beschwört der Journalist die Apokalypse herauf - sprich: "die Entliberalisierung des deutschen Strafrechts". Heutzutage werde nicht mehr "differenziert": "Wer böse ist, ist böse. Wer gut ist, ist gut. Man will nicht mehr wissen, daß jede Tat aus dem gesellschaftlichen Umfeld des Täters heraus entsteht", donnert der ,Spiegel'-Reporter ins Mikrophon.
Doch dann senkt Gerhard Mauz die Stimme. Es scheint, als ob er gleich zu weinen begänne. - "Gisela und ich", flüstert der ,Spiegel'-Mann und sieht die Frau in der letzten Reihe an, "wir haben uns nicht danach gedrängt, über sexuellen Mißbrauch zu berichten." "Hineingezogen" worden seien sie, ja, geradezu "hineingezerrt". Von wem? Von den Opfern? Nein, von den Angeklagten. "Wir kennen das Elend der zu Unrecht Beschuldigten. Gisela und mir ist es schon oft kalt über den Rücken gelaufen." Nun hebt Gerhard Mauz wieder die Stimme. "Die Opfer! Die Opfer!" dröhnt es durch den Hörsaal H im Kieler Audimax: "Müssen wir uns nicht endlich darüber unterhalten, ob die Opfer wirklich Opfer sind - oder eher die Angeklagten, als Opfer eines blinden Verdachts?"
Und wir, die Psychologlnnen und JournalistInnen da unten - müssen wir uns nicht endlich darüber unterhalten, ob die Experten an der Spitze wirklich Experten sind - oder eher Sympathisanten skandalöser Machenschaften?!
Durch paPPa.com nachgetragene Fußnoten:
[1] Abstract des Beitrages von Derk Röttgering
"Unschuldsvermutung und faires Verfahren - Geltung auch in
Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs?", auf der 7.
Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft
für Psychologie:
"Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten besagt, daß bis zum gesetzlichen Nachweis seiner
Schuld vermutet wird, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte
unschuldig ist. Diese Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung
des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie verbietet es,
gegen den Beschuldigten im Vorgriff auf die Strafe Maßregeln zu verhängen,
die in ihrer Wirkung der Freiheitsstrafe gleichkommen.- Das Recht auf ein
faires Verfahren ist dem Rechtsstaatsprinzip immanent. Neben der zu beachtenden
Unschuldsvermutung ist einer Verurteilung vorzubeugen und es sind nicht
nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu ermitteln.
Anhand der Entwicklung des Montessori-Falles vom Stadium des Beginns der
Ermittlungen bis zum Urteil soll versucht werden, aufzuzeigen, welche Mechanismen
dazu geführt haben, daß der ursprüngliche "Verdacht"
für die Justiz von Anfang an Gewißheit war mit der Folge, daß
rechtsstaatliche Garantien leer liefen."
[2] Siehe: "Sexueller Mißbrauch - Auch ein Freispruch stigmatisiert", Mitteilung der Universitätsverwaltung u.a. zu Klagen wegen "Übler Nachrede" und "Verleumdung" gegen Prof. Dr. Burkhard Schade; Schade, Das Kind und der/die Beschuldigte zwischen Beweislast und Unschuldsvermutung - Ein Leidensweg durch die Institutionen: Jugendämter, Polizei, Justiz, Gutachter, Vortrag in Bad Boll, Tagung vom 26.-28. Mai 1995 "Zu den Folgen des Vorwurfs ´Kindesmißbrauch´" - Seiten 27-38, epd-Dokumentation Nr. 40/95 vom 25. Sept. 1995. Zitat: "Nach unserer eigenen Statistik auf der Basis von etwa 250 Sachverständigengutachten wegen sexuellen Mißbrauchs in familiengerichtlichen Verfahren sind es noch keine 10 %, in denen wir den Verdacht bestätigen konnten."; Kindesmißbrauch und die Wahrheitsfindung: Ein Streitgespräch zwischen Prof. Burkhard Schade und Eva-Maria Nicolai, Dorothea Zimmermann von "Wildwasser" Berlin, PSYCHOLOGIE HEUTE, März 1998, Seiten 30-37
[3] Friedrichsen, "Gut gemeint, schlecht gemacht", Der Spiegel vom 23.6.1997, S. 78/79 (In Mainz ist der letzte von drei Prozessen um sexuellen Kindesmißbrauch mit einem jeden Zweifel ausräumenden Urteil beendet worden: "Massenmißbrauch hat es in Worms nie gegeben")
[4] Mauz, Der Preis ist zu hoch, (über Mißbrauchprozesse, inbes. den Montessori-Prozeß) SPIEGEL special 8/1996, 55
[5] Undeutsch, Die Untersuchung mit dem Polygraphen ("Lügendetektor") - eine wissenschaftliche Methode zum Nachweis der Unschuld, Referat, Bad Boll, 26. Mai 1995, in: epd-Dokumentation Nr. 40/95, 25.9.95 - "Zu den Folgen des Vorwurfs ´Kindesmißbrauch´", Seiten 5 bis 8
[6] Abstract des Beitrages von Max
Steller, "Forensische Aussagepsychologie
als angewandte Entwicklungspsychologie - Über pseudopsychologische
Konzepte sogenannter Aufdeckungsarbeit bei Verdacht auf sexuellen Kindesmißbrauch",
auf der 7.
Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft
für Psychologie:
"Grundannahmen und Methoden von sogenannter Aufdeckungsarbeit bei
Verdacht auf sexuellen Kindesmißbrauch wurden in der letzten Zeit
zunehmend kritisiert, nachdem gehäuft falsch-positive Diagnosen nach
Aufdeckungsarbeit offenkundig wurden. In den durch hohe Medienaufmerksamkeit
bekannten bundesdeutschen Massenverfahren wegen angeblichen sexuellen Kindesmißbrauchs
(u.a. dem sogenannten Montessori-Prozeß vor dem Landgericht Münster
und den Wormser Verfahren vor dem Landgericht Mainz) kamen allerdings nur
besonders katastrophale Auswüchse sogenannter Aufdeckungsarbeit zutage.
Es ist aber auch im Beratungs- und Therapiebereich sowie im Rahmen familienrechtlicher
und vormundschaftlicher Verfahren von einer hohen Dunkelziffer falsch-positiver
Mißbrauchsdiagnosen auszugehen. Auf die aus psychologisch-wissenschaftlicher
Sicht grundlegenden Fehler der sogenannten Aufdeckungsarbeit wurde - nicht
nur in den spektakulären Verfahren - durch Psychologen aufmerksam
gemacht, die in der forensisch-aussagepsychologischen Begutachtung Erfahrungen
hatten. Offenbar als Reaktion darauf werden neuerdings Grundannahmen und
Methoden der sogenannten Aufdeckungsarbeit unter expliziter Abgrenzung
von der forensischen Aussagepsychologie inhaltlich unverändert als
"entwicklungspsychologisch fundierte Diagnostik" propagiert.
In dem Beitrag wird dargestellt, daß zentrale Konzepte der vermeintlich
entwicklungspsychologisch fundierten Diagnostik bei Verdacht auf sexuellen
Kindesmißbrauch mit entwicklungspsychologischen Theorien und Befunden
nicht in Einklang stehen und daß forensisch-aussagepsychologische
Begutachtung entwicklungspsychologische aspekte integriert (Stichworte:
Inadäquatheit einer "spielerischen" Exploration zur Sache;
entwicklungspsychologische Befunde zu Geheimnisfähigkeit, Metapherngebrauch
und -verständnis bei Vorschulkindern; Entwicklung kindlichen Sexualwissens
und -verhaltens) Forensische Aussagepsychologie ist angewandte Entwicklungspsychologie,
während Aufdeckungsarbeit mit entwicklungspsychologischen Erkenntnissen
nicht zu vereinbaren ist."
[7] Heinz Offe, Susanne Offe, Peter Wetzels, Zum Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Kindesmißbrauchsin Marchewka, Weißbuch sexueller Mißbrauch
[8] Siehe hierzu schon Fußnote [2] am Ende sowie Ausführungen des Leverkusener Familienrichters Peter Klein; er berichtete 1993 über 10 anhängige Verfahren - in 9 Fällen habe der Vorwurf sich als unberechtigt erwiesen, in: Bernd Marchewka (Hg.), Weißbuch sexueller Mißbrauch, Holos- Verlag 1996, Seite 84. Familienrichter Klein weiß auch eines zu berichten: Seit man sich im Kreise der Leverkusener Familienrichter zum Bereich Kindesmißbrauch kundig gemacht habe und darauf differenziert von Seiten des Gerichtes eingehe, seien die Vorwürfe um 90 % zurückgegangen, Tendenz Richtung Null.
[9] Siehe zu diesem Thema Tamara Duve, Die Hexenjäger(innen) - Anmerkungen zum Thema Kindesmißbrauch, Spiegel special 8/96
[10] Monika Frommel, Dozentin
an der Universität Kiel, seit Jahren Autorin der Zeitschrift "Streit
- Frauen kämpen um ihr Recht", feministische Rechtszeitschrift;
Abstract des Beitrages "Das Spannungsverhältnis zwischen Beschuldigtenrechten
und Opferschutz" auf der 7.
Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft
für Psychologie:
"Die StPO regelt die Vernehmung kindlicher Zeugen nicht. Da die Zeugenpflicht
allenfalls als staatsbürgerliche Pflicht konstruiert werden kann,
ist davon auszugehen, daß Kinder zwar zeugnisfähig sein können,
aber nicht zeugnispflichtig sind. Diese Einsicht ist folgenreich und zeigt,
daß die noch herrschende Dogmatik zu unkritisch von Erwachsenen auf
kindliche Zeugen schließt, eine Analogie, die durch nichts als durch
eine nicht hinterfragte Konvention gestützt wird, also juristisch
nicht begründet ist. - Die Gesetzgebung ist daher angesichts der Probleme
der Praxis aufgerufen, die Beweissicherung im Vorverfahren zu regeln und
die Verwertbarkeit von Video-Aufzeichnungen in der Hauptverhandlung zu
regeln. - Opferschutz und Wahrheitsfindung schließen sich nicht grundsätzlich
aus, sondern konvergieren. Unangemessenes Mißtrauen gegen einen oder
eine Zeugin und erst recht gegen kindliche Zeugen verfälscht die Qualität
der so gewonnenen Aussagen, und zwar negativ. Hält man Strafverfahren
mit kindlichen Zeugen für prinzipiell fragwürdig, produziert
man ein Mißtrauen, das sich selbst bestätigt. Nicht nur die
Kinder werden einem unverantwortlichem Streß ausgesetzt, auch die
Wahrheitsfindung leidet darunter."
[11] Ute Plass, Kronzeugin der Anklage in den Wormser Prozessen; siehe Berliner Zeitung vom 25.6.1997: Zurück in Pfeddersheim - Angeklagte aus einem pfälzischen Dorf wurden vom Verdacht des Kindesmißbrauchs freigesprochen ihre Söhne und Töchter leben weiter im Heim; Leserbrief von Ute Plass, Wormser Wochenblatt vom 23.1.1997; siehe auch Fußnote [13]
[12] Adolf Gallwitz, Mitglied im Kuratorium von "Hänsel & Gretel"; Autor von "Grünkram - Die Kinder-Sex-Mafia in Deutschland", 1. Auflage 1997; "Die Autoren von "Grünkram" Gallwitz und Paulus und die Gewerkschaft der Polizei schätzen, daß die Dunkelziffer der jährlich etwa 16 000 Fälle sexuellen Mißbrauchs um das zehn- bis 20fache höher liegt." Zitiert nach Veröffentlichung der Gewerkschaft der Polizei; Auszüge aus "Grünkram" beim ORF.
[13] Die verlorene Ehre der Familien Müller - Eine Familie aus Worms wurde Opfer von feministischen Kinderschützern und übereifrigen Staatsanwälten. Der furchtbare Vorwurf: KINDESMISSBRAUCH. Jürgen Petschull über einen Alptraum, der nicht enden will - STERN-Bericht vom 7.8.1997
[14] ISUV/VDU e.V. als "Pädophilenbewegung" diskriminiert, ISUV-Report Dez. 1996, Seite 3
[15] "Nachts sind alle Eulen grau" - ein "Explorationsbericht " der "Wildwasser-Beratungsstelle" Gießen
[16] OLG Bamberg, Beschluß v. 14.3.1995 - 7 WF 122/94 - Beweiswert therapeutischer Sitzungen mit Kindern unter Verwendung von sexualbezogenen Puppen