EMMA Nov/Dez 1997, Seite 38-41
DER FALL WORMS
DER RICHTER GLAUBTE KEINEM KIND UND
KEINEM GUTACHTER, ABER ALLEN
GEGENGUTACHTERN. EINE OPFER-HYSTERIE ?
Der "Wormser Kinderschänder-Prozeß". Geführt in Mainz. Seit November 1994. Zwei Jahre, sechs Monate und 24 Tage lang. Aufgeteilt in die drei Verfahren Worms I, II und III, von denen das zweite im Juni 1997 als letztes abgeschlossen wurde. 6.000 Gerichtsakten-Seiten. 18 laut Anklage mißbrauchte Kinder: neun Mädchen und neun Jungen. 25 Angeklagte aus drei Familien: Väter und Mütter, Opas und Omas, Onkel und Tanten, nahe Freunde und entfernte Bekannte. 40 VerteidigerInnen, sieben Glaubwürdigkeitsgutachterlnnen, drei Staatsanwältlnnen, zwei Vorsitzende Richter und eine ,Wildwasser´-Mitarbeiterin - und die soll diesen in der deutschen Justizgeschichte beispiellosen Mammut-Prozeß ganz allein in Gang gesetzt haben. Ein unentwirrbarer Wirrwarr. Wer blickt da noch durch?
Richter Hans Lorenz offenbar. Er durchtrennte am 17. Juni 1997 mit einem Hieb den gordischen Knoten und fällte ein von den Medien jeglicher Couleur als "weise" gepriesenes Urteil. Die elf verbliebenen Angeklagten des Verfahrens Worms II sprach Lorenz frei - und die Justiz sprach er schuldig. Speziell die Mainzer Staatsanwaltschaft, die sich bei ihren Ermittlungen zu sehr auf die "Kinderschutzorganisation Wildwasser" in Worms gestützt und deshalb die Beweislage falsch eingeschätzt habe.
Ein Aufatmen ging durch das Land. Und keiner mochte mehr danach fragen, warum ein anderer Richter ein halbes Jahr zuvor zu einem ganz anderen Urteil gekommen war. Zwar waren kurz vor Weihnachten 1996 auch die Angeklagten im Verfahren Worms I freigesprochen worden. Doch nicht etwa offensiv "wegen erwiesener Unschuld", sondern resigniert "wegen Mangels an Beweisen".
Im Gegensatz zu seinem Kollegen Lorenz war Richter Jens Beutel überzeugt, daß zumindest einige Kinder wirklich sexuell mißbraucht worden waren. Doch er konnte den vielen Tatverdächtigen die zahlreichen Tatvorwürfe nicht einzeln zuordnen, wie es das deutsche Strafrecht verlangt. Die "Kernaussagen" der Kinder hielt Richter Beutel für wahr - doch im Zweifel wird im Rechtsstaat für den Angeklagten entschieden.
Wagen wir einen Blick zurück. Wer also hat den Prozeß in Rollen gebracht? Keineswegs die eine ,Wildwasser'-Mitarbeiterin, die laut ,stern' im Frühjahr 1993 "in der frommen Stadt Worms zu einem Kreuzzug gegen vermeintlich überall lauernde Kinderschänder aufbrach". Lange vor Kinderschützerin Ute Plass war das Jugendamt alarmiert, es hatte bereits 1991 den Verdacht, daß einige Kinder "im familiären Bereich mißhandelt werden".
Und auch die Wormser Kinderärzte Christoph Sievers und Stephan Veit hatten "Auffälligkeiten" festgestellt: am After-Schließmuskel, der nicht mehr richtig funktioniere; im "Scheiden-Bereich" Rötungen und Fissuren; am Po eine Narbe, die vermuten ließ, "daß das Kind mit einem Werkzeug malträtiert wurde"; im Hymen Einrisse als "klarer Beweis für ein Eindringen in die Scheide" und sogar Sperma-Spuren.
Später bei der Staatsanwaltschaft wurde noch zu Protokoll gegeben, daß eines der Mädchen bei Tisch immer stehen mußte. Verweigerte die Kleine das Essen, "hat der Vater es ihr reingeschlagen", beobachtete eine Freundin der Mutter. Daß sie mit "chirurgischen Klammern" an Augenbrauen, Brustwarzen und Schamlippen "gezwickt" worden sind, erzählten einige der Mädchen und Jungen. Und sie weinten dabei.
WAREN IM FALL WORMS ALLE ANGEKLAGTEN UNSCHULDIG ?
ODER SIND EINIGE DER KINDER WIRKLICH OPFER ?
Geht es nach den Aussagepsychologen Max Steller und Burkhard Schade, so stimmt das alles nicht, sondern spielte sich nur in der Phantasie der Kinder ab. "Suggeriert" und "implantiert" von der ,Wildwasser'-Mitarbeiterin Ute Plass, die - statt zu "helfen und zu schützen" - angeblich "ermittelt" hat. Und das mit "feministischem Aufdeckungseifer".
| Bildunterschrift: Nicht zufällig ganz am Rande sitzt die Nebenklägerin der Kinder im Worms-Prozeß, Anwältin Claudia Burgsmüller (links von ihr Schade und Steiler). |
Feministischer Eifer? Die verwitwete Mutter von fünf Kindern und Familien-beraterin Ute Plass war vom Jugendamt eingeschaltet worden. Denn "Wildwasser" Worms firmiert zwar unter dem Namen der im Zuge der Neuen Frauenbewegung - gegen Ende der 70er Jahre aufgebrochenen Selbsthilfe-Bewegung weiblicher Mißbrauchsopfer, ist jedoch ein vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium initiierter "Kinderschutzdienst". Ein "Fachdienst", der dem Jugendamt zuarbeitet und weit entfernt davon ist "feministisch eifernd" zu sein.
Familienberaterin Plass hat lediglich ihre Notizen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt - als Grundlage für deren Ermittlungen. Vielleicht stimmt es ja sogar, daß sich die AnklägerInnen zu sehr auf diese Notizen verließen, wie Richter Lorenz beklagte. Möglicherweise war das ein Fehler. Einer von vielen, die die Mainzer Staatsanwaltschaft angeblich machte. Das wirft ihr sogar Claudia Burgsmüller vor, engagierte Nebenklägerin auf Seiten der Kinder. Die Wiesbadener Anwältin findet es problematisch, daß die Ermittlungen nicht an das "erfahrene Fachkommissariat der Kripo Mainz delegiert" worden sind: "Eine übereifrige Staatsanwältin wollte alle Vernehmungen selbst durchführen." Aber was ist mit den Fehlern, die andere Seite machte? Die Gutachter Steller und Schade zum Beispiel, die sich statt als "Berater der Richter" als "Entscheidungsträger" begriffen (Burgsmüller)? Diese Richter in Weiß, die die Richter in Schwarz so beunruhigend stark beeinflussen, wurden von den Verteidigern der Angeklagten gerufen. Die beiden Professoren kamen, sprachen nicht mit einem einzigen Kind - und fegten dennoch die Gutachten einfach vom Tisch, die andere Psychologlnnen vor ihnen in monatelangen Befragungen der Kinder minutiös erstellt hatten.
Und was ist mit dem so kritischen Richter Lorenz, der die Angeklagten mit seinem "weisen" Urteil freisprach? Sicher, er praktizierte im Prozeß die "bahnbrechende" Methode der via Video von einem geschützten Nebenraum in den Gerichtssaal übertragenen Befragung der Kinder. Aber die brachte er "mit seiner unsensiblen Art zum Verstummen" statt zum Reden, klagt Anwalt Andreas Groß, auch ein vom Jugendamt beauftragter Nebenkläger für die kindlichen Opfer.
Und was ist mit Jürgen Mötherath, einer der Verteidiger auf Seiten der Angeklagten? Der war von Anfang an entschlossen, um jeden Preis zu seinem Mandanten zu halten. Bereits bei Prozeßbeginn im November 1994 erklärte der Anwalt vor laufenden Kameras: "Da die Belastungen bisher nur durch die Kinder erfolgen, müssen wir ihre Glaubwürdigkeit erschüttern." Diese Strategie ging auf.
Nein, entwirrt ist der Wirrwarr nicht! 25 Männer und Frauen, die 18 Kinder mißbraucht haben sollen, wurden freigesprochen. Waren sie wirklich unschuldig? Oder stimmen manche Vorwürfe doch? Vielleicht waren's ja nicht alle 25 Erwachsenen und alle 18 Kinder, sondern "nur" einige Täter und einige Opfer. Die Wahrheit, die RichterInnen mit Hilfe polizeilichen Ermittlungen und psychologischen GutachterInnen ergründen müssen, kann nur eine annähernde bzw. "prozessuale Wahrheit" sein, gab die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel auf der Kieler Tagung zu bedenken. Und die Realität? Die sieht möglicherweise ganz anders aus.
Nicht alle, aber einige der Kinder, die während der Mainzer Prozesse von ihren Eltern getrennt worden waren und in Wohngruppen lebten, reagierten mit "Schreien", "Einnässen" und "Alpträumen", als sie im Herbst 96 von der Freilassung der Erwachsenen aus der Untersuchungshaft erfuhren. Stefan Schmitt, Projektleiter der Wohngruppe "Spatzennest", warnte damals: "Die Kinder haben Angst, daß sie wieder zurück müssen. Und daß es dann lustig weitergeht."
Zwei Jungen wohnen wieder zuhause, die beiden Söhne des Ehepaars Müller. Für die anderen 16 Kinder, die nach wie vor in Wohngruppen und Heimen leben, sind zur Zeit noch die Jugendämter verantwortlich. Sie werden nun zusammen mit VormundschaftsrichterInnen zu prüfen haben, ob die Freisprüche der Erwachsenen auch wirklich im Interesse der Kinder waren. Bleibt die Hoffnung, daß es bei diesen Entscheidungen nicht in erster Linie um Erwachseneninteressen, sondern wirklich um die Kinder geht.
ÜBER JAHRTAUSENDE WAREN FRAUEN
UND KINDER BESITZ DES MANNES. DER SEXUELLE
ÜBERGRIFF AUF KINDER WAR SEIN RECHT.
EMMA Nov/Dez 1997, Seiten 40/41
Kein Wunder, daß die Männer erstaunt sind, wenn sie plötzlich schuldig sein sollen. Schuldig, wenn sie Kinder mißbrauchen. Und kein Wunder, daß sie sauer sind auf die, die behaupten, es sei Unrecht, wenn sie es tun: auf die engagierten Frauen und alarmierten Kinder. Denn das ist neu.
Jahrtausendelang galt die sogenannte "Kinderschändung" nicht als Straftat. Frauen und Kinder waren Besitz des Mannes, mit dem er machen konnte, was er wollte: ausbeuten, vergewaltigen oder verkaufen. Nicht nur im klassischen Altertum lebte das Kind in einer permanenten Atmosphäre des sexuellen Mißbrauchs. Auch im Judentum und Christentum war die Kinderschändung ein ungeschriebenes Männerrecht - und manchmal sogar ein gesetzlich verbrieftes.
Das talmudische Recht zum Beispiel bestimmte, daß ein Mädchen erst ab dem Alter "von drei Jahren und einem Tag" nach dem "Geschlechtsakt" verheiratet werden konnte, wenn der Vergewaltiger nicht der eigene Vater war. Vor der Vollendung des dritten Lebensjahres durfte mann sich ohne jegliche Einschränkung an dem weiblichen Kleinkind vergehen. Moses Maimonides, jüdischer Arzt, Philosoph und Talmud-Experte des 12. Jahrhunderts beruhigt den Vater, der sich an seiner zweijährigen Tochter vergreift: Sobald sie drei sei, "wird sie ihre Jungfräulichkeit wiedererlangen und wie andere Jungfrauen sein."
Wäre der sexuelle Mißbrauch ein gerichtlich geahndetes Unrecht gewesen, hätte es den geschändeten Kindern trotzdem nichts genützt. Vor allem nicht den weiblichen. In der Antike waren nur Jungen ab 14 und erwachsene Männer als Zeugen vor Gericht zugelassen. Auch im Mittelalter und in der Renaissance hatten Aussagen von Frauen und Mädchen keinen Beweiswert (im islamischen Recht, der sogenannten "Scharia"' ist es heute noch so).
Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die Geburtsstunde der Psychologie und damit auch der Kriminologie geschlagen hatte, begannen Kriminalwissenschaftler kindliche Zeugen zu akzeptieren, mit Einschränkungen. So schreibt Hans Groß in seinem 1898 erschienenen Standardwerk ,Kriminalpsychologie', "daß wir Kinder als gute, häufig als vorzügliche Zeugen ansehen können - mit Ausnahme des eben mannbar werdenden Mädchens". Denn das ist eine "unzuverlässige", ja sogar "gefährliche" Zeugin, "nämlich dort, wo es selbst an der Sache beteiligt oder gar der Mittelpunkt derselben ist": "In solchen Fällen ist man vor argen Übertreibungen, ja Erfindungen niemals sicher."
In der Hochzeit der ersten Frauenbewegung, vor und nach der Jahrhundertwende, wetteiferten Psychiater und Kriminologen miteinander in dem Bemühen, die weiblichen Opfer männlicher Gewalt als Belastungszeuginnen ein für allemal mundtot zu machen. Das "Weib" sei "weit subjektiver und interessengebundener" als der Mann (Mittermaier) heißt es da; es sei "moralisch inferior" und habe "die Verlogenheit" als "physiologische Eigentümlichkeit" mit in die Wiege gelegt bekommen (Lombroso, Ferrero, Weininger). "Wichtige Gehirnteile des Weibes" seien "schlechter entwickelt", deshalb sei es "während eines beträchtlichen Teil seines Lebens als abnorm" anzusehen: "Wir überschätzen das Weib als Zeugin und behandeln es zu hart als Angeklagte." (Möbius)
"WIR ÜBERSCHÄTZEN DAS WEIB ALS ZEUGIN
UND BEHANDELN
ES ZU HART ALS ANGEKLAGTE." (PAUL JULIUS MÖBIUS)
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts übernahmen Strafrichter - ganz wie heutzutage - unhinterfragt, was ihnen die psychologischen Sachverständigen in die Feder diktierten. So zum Beispiel in einem Urteil des Reichsgerichts von 1942, in dem es heißt: "Es besteht ein Erfahrungssatz des Inhalts, daß Mädchen in den Entwicklungsjahren dazu neigen, geschlechtliche Erlebnisse zu übertreiben, und daß sich dadurch in ihnen selbst ein falsches Erinnerungsbild festsetzt."
Bereits 1930 hatte der deutsche Rechtsmediziner Müller-Heß Zweifel an dieser ungerechten Rechtspraxis angemeldet und öffentlich beklagt: "Häufig sind Fälle bekannt geworden, in denen gemeingefährliche Sittlichkeitsverbrecher straffrei ausgingen, weil die Gerichte, auf Grund einseitiger und übertriebener Bewertung psychologischer Experimente und Verallgemeinerungen gewisser Bedenken gegen die Wahrheitstreue der Zeugenaussagen, sich nicht entschließen konnten, trotz schwerster Verdachtsmomente ein Urteil zu fällen."
Diese leise Warnung ging im lauten Geschrei der Nazis unter. Zwölf Jahre lang waren nicht nur die Kinder und Frauen rechtlos. Erst ab der Gründung des deutschen Rechtsstaates wurde kindlichen Zeugen Glauben geschenkt - auch den weiblichen. Diese Wende in der deutschen Aussagepsychologie hatte Prof. Udo Undeutsch eingeläutet. Der verkündete 1953 auf einem Psychologen-Kongreß in Köln, "daß Aussagen minderjähriger Zeugen über an ihnen verübte Unzuchtshandlungen in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle der Wahrheit entsprechen".
Und die Gerichtspsychologin Elisabeth Müller-Luckmann räumte Mitte der 50er Jahre durch eine Studie auf der Basis von 500 Fällen mit dem Vorurteil auf, daß Kinder sich durch "Suggestion" zu "Falschaussagen" anstiften ließen: "Daß ein sogenannter ,Racheakt' eine Mitteilung über ein Sexualdelikt motiviert, ist offenbar in weitem Umfange eine Schutzbehauptung" der Täter.
Auch Prof. Udo Undeutsch, der heute in Mißbrauchsverfahren meist den beschuldigten Vätern zur Seite steht, traute früher den beschuldigenden Müttern "ein solches Maß an moralischer Verkommenheit und Gewissenlosigkeit" nicht zu, die "die wissentliche Falschbezichtigung eines Unschuldigen und der Mißbrauch des eigenen Kindes zu einem solchen Zweck voraussetzt". Noch 1967 war der "Nestor der deutschen Aussagepsychologie" überzeugt: "Die Häufigkeit, mit der eine solche Anstiftung von Beschuldigten in Sittlichkeitsverfahren behauptet wird, steht in einem geradezu grotesken Mißverhältnis zu der Seltenheit, mit der etwas Derartiges in Wirklichkeit vorkommt."
In den 50er und 60er Jahren waren Mißbrauchsprozesse in deutschen Gerichten die Ausnahme. Die Opfer schwiegen, und wenn überhaupt, dann war der Angeklagte meist ein familienfremder "Kinderschänder" und kein "netter Onkel" und schon gar nicht der Vater. Als die Rechtsmedizinerin Prof. Elisabeth Trube-Becker Anfang der 70er Jahre den ,Deutschen Kinderschutzbund' auf einer Versammlung darauf hinwies, daß nicht nur der sexuelle Mißbrauch im Gebüsch, sondern auch der in den eigenen vier Wänden "eine schwere Mißhandlung" ist, wurde sie "abgeblockt": "Man ließ mich überhaupt nicht zu Wort kommen."
1977 veröffentlichte Emma ein ganzes Dossier über den sexuellen Mißbrauch. Schweigen. ,Das bestgehütete Geheimnis' lautete der Titel eines feministischen Klassikers von Florence Rush, der in Deutschland Anfang der 80er erschien. Eine Flut von Büchern, Artikeln und Filmen hat seither den Markt überschwemmt - aber in der deutschen Justiz spielt der sexuelle Mißbrauch bis heute eine bescheidene Nebenrolle.
Von den 16.000 Fällen, die 1996 bei der Polizei angezeigt wurden, landeten gerade mal 2.000 vor Gericht, und nur 1.000 Angeklagte wurden zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Und das bei einer Dunkelziffer von bis zu 300.000 Fällen pro Jahr! Ergo: Der sexuelle Mißbrauch ist immer noch ein Kavaliersdelikt. Daran hat sich in den letzten 3.000 Jahren nicht viel geändert.
Die Aussagepsychologen sind da viel veränderungswilliger. Gerade haben sie wieder eine rasante Kehrtwende vollzogen, und das schon zum zweiten Mal in einem einzigen Jahrhundert! Solange es Einzelfälle waren, gaben sich die Herren einfühlsam. Aber jetzt, wo das "bestgehütete Geheimnis" zunehmend ans Tageslicht kommt, beugen sie sich dem Druck der Männerbünde. Neuerdings stellt die Aussagepsychologie erneut die Glaubwürdigkeit der Opfer infrage. Und die meisten Richter glauben's wieder nur allzu bereitwillig. Alles wie gehabt. Aber etwas hat sich doch verändert: Wir Frauen und Kinder sind endgültig nicht mehr bereit zu schweigen.
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Joyce Carol Oates, Wofür ich gelebt habe, DM 56,- "Es ist die
sehr persönliche Geschichte eines Mannes geworden, den ich für
repräsentativ halte. So sind sie nicht alle, wohl aber der Durchschnitt.
Man kann ihn für ein chauvinistisches Schwein halten, wenn
man will. Ich denke, das sind sicher viele von ihnen, ich verurteile
sie deshalb aber nicht. Dazu bin ich auch viel zu sehr verstrickt in sie."
Joyce Carol Oates über Wofür ich gelebt habe.]
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ELISABETH MÜLLER-LUCKMANN
SIE SIEHT FEHLER AUF ALLEN SEITEN: BEI NAIVEN "HELFERINNEN" EBENSO WIE BEI SELBSTGERECHTEN "EXPERTEN".
Ihre Studentinnen nennen sie "Mary Lou", und das trifft. Denn die Frau fährt einen grasgrünen Porsche, war auch schon mal Kummerkasten-Tante und schreibt Bücher mit Titeln wie "Die große Kränkung - wenn Liebe in Leere fällt" oder "Sei (k)ein Frosch - Aufforderung mutig zu sein". Vor allem aber ist die Psychologin Prof. Dr. Elisabeth Müller-Luckmann (77) seit fast 50 Jahren einer der meistgefragten und erfahrensten Gerichtsgutachter. Sie lieferte die Gutachten zu den Serienmördern Jürgen Bartsch und Fritz Honka; sie erforschte die Seelenzustände von Marianne Bachmaier, die den Mörder ihrer Tochter erschoß, und Monika Weimar-Böttcher, die zu Unrecht beschuldigt worden war, ihre Kinder umgebracht zu haben. Sie kennt das Leben. Ihre großen, wissenden Augen haben schon in viele Abgründe geschaut. Müller-Luckmann, seit 45 Jahren Expertin in der Frage von Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen, trat noch nie als "Gegengutachterin" auf. Warum wohl nicht?
Emma: Wir haben gerade einen Kongress erlebt, auf dem die meisten Gutachter auf dem Podium sehr selbstbewußt davon ausgingen, daß in vielen Fällen, wenn nicht in den meisten, die Täter zu Unrecht angeklagt seien. Sie haben Kollegen, die werden von Anwälten bestellt, weil sie ihnen den Freispruch quasi garantieren - was sicherlich auch eine Preisfrage ist ...
Müller-Luckmann: (Schweigt und lächelt.)
Emma: Und einzelne fragwürdige Prozesse werden jetzt hochgespielt, um so einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit der Opfer zu werfen.
ML: Das ist natürlich schon wieder eine neue Art Vorurteilsbildung. Die einzelnen Fälle sind kein Signal dafür, daß nun die Unglaubwürdigkeit überwiegt. Nur: Wenn vor Ihnen soundsoviele Leute an dem Kind herumgebastelt haben, können Sie hinterher aus diesem Wust nicht mehr herausfiltern, was nun Sache ist. Man muß als Gutachter auch den Mut haben zu sagen: Tut mir leid, es geht nicht. Kürzlich habe ich einen solchen Fall zurückgeschickt, weil ich die Sache für verkorkst hielt. Ich würde absolut nicht sagen, daß da nichts war - aber was war?
Emma: Sie haben schon in den 50er Jahren zu der Problematik der "Glaubwürdigkeit des Kindes" geforscht und sich mit einer Untersuchung darüber habilitiert.
ML: Die Zeiten haben sich seither gewandelt. Kinder haben früher lange gebraucht, bis sie überhaupt etwas gesagt haben. Die verspätete Aussage und die Zufallsaussage überwogen. Gleichzeitig war die Autoritätsgläubigkeit der Eltern größer, sie haben mehr auf die Instanzen vertraut, z.B. auf die Fachleute der Polizei. Heute sind die Möglichkeiten einer Suggestion stärker geworden.
Emma: Weil der sexuelle Mißbrauch ein öffentliches Thema geworden ist?
ML: Ja. Dadurch wird die Phantasie angeregt und eigene Projektionen werden verstärkt in Tatsachenberichte eingeblendet.
Emma: Wie hoch war denn die Glaubwürdigkeit in den 50er Jahren?
ML: Ungefähr 90 Prozent der Aussagen von Kindern waren damals glaubwürdig, also ein sehr hoher Prozentsatz.
Emma: Und heute?
ML: Der Prozentsatz ist gleich geblieben. Wir müssen nach unserer Erfahrung davon ausgehen, daß 80 bis 90 Prozent der Kinder die Wahrheit sagen. Dennoch muß man mit dem gestiegenen Einfluß der Medien und dem familiären Einfluß rechnen - ob bewußt oder unbewußt, ist dabei manchmal schwer zu unterscheiden. Wir müssen also diagnostischer noch sorgfältiger als früher arbeiten. Aber der Anteil der unglaubwürdigen Kinder hat sich nicht verändert. Uns wird nur der Blick verzerrt durch die spektakulären Fälle, die durch die Medien gegangen sind. Es ging dabei immer um sehr große Gruppen von Kindern, bei denen der vorherige Laieneinfluß auf die Aussagen der Kinder vor den Prozessen bemerkenswert groß war. Früher war es nur die erste Bezugsperson, also Mutter oder Vater, und dann vielleicht noch jemand vom Jugendamt. Dann ging es schon an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft, und dann wurde man als Gutachter eingeschaltet.
Emma: Und heute?
ML: Heute gibt es viele Leute, die sich - zum Teil dankenswerterweise, zum Teil gefährlicherweise - des Problems des Kinderschutzes annehmen, oft auch unprofessionell und emotional. Ich will gar nicht verkennen, wie hilfreich Selbsthilfe-Einrichtungen sein können, aber man muß leider auch die Kehrseite sehen: nämlich die unprofessionelle Befragung, bei der die Glaubwürdigkeit schon vorausgesetzt wird.
Emma: Aber die Frauen in den Beratungsstellen stehen in einem Konflikt: Auf der einen Seite wollen sie helfen ...
ML: ... natürlich! Aber man sollte sich immer von dem Grundsatz leiten lassen: Nicht noch mehr Schaden herbeiführen. Schließlich führt nicht jedes Erlebnis dieser Art zwangsläufig in ein verkorkstes Frauenschicksal. Man muß also sehr subtil abwägen: Treibe ich das Kind durch das sich unweigerlich anschließende Verfahren nicht erst recht an die Grenze seiner Belastbarkeit? Auch darf nicht automatisch von der Richtigkeit der Aussage des Kindes ausgegangen werden.
Emma: Wir leben allerdings in einer Welt, in der Kinder lange schweigen mußten. Jetzt reden sie. Eine Beratungsstelle wie "Wildwasser" wird also verständlicherweise zunächst therapeutisch bemüht sein, die Glaubwürdigkeit des möglichen Opfers nicht in Frage zu stellen.
ML: Das ist ja auch richtig. Gleichzeitig muß man aber das Fragezeichen im Hinterkopf behalten und darf nicht aus den Augen verlieren, daß es bis zum Prozeß noch ein sehr langer Weg ist. Auch zeitlich, leider, da unsere juristischen Mühlen bekanntlich ziemlich langsam mahlen. Wenn man die kalt juristische Seite betrachtet, sind Kinder zunächst einmal ein "Beweismittel". Und Beweismittel muß man behandeln wie rohe Eier, denn man möchte ja einen Schuldigen überführen. - wenn er´s denn war. Und sehr oft kann er nur durch den einzigen Zeugen überführt werden.: durch das betroffene Kind. Man darf es also nicht zerreden. Man kann dem Kind übrigens auch Hilfen geben, indem man ganz allgemein sein Selbstbewußtsein stärkt. Ihm sagen: Schau mal, das kommt vor. Du bist auch nicht allein damit. Wenn es passiert ist, müssen wir versuchen, damit zu leben, zu überleben. Ein bißchen Abstand zu gewinnen, kann auch für ein Kind hilfreich sein.
Emma: Gehen wir davon aus, daß das Kind vernommen wird, durch die Polizei, durch die Justiz. Was wäre dafür Ihrer Erfahrung nach das beste Verfahren?
ML: Sachliche Distanz, eine geschulte Vernehmungstechnik, die Suggestivfragen völlig vermeidet, und das Herstellen einer Atmosphäre, in der das Kind sich traut, etwas zu sagen. Man muß also Empathie ausstrahlen, ohne sich anzubiedern. Kinder haben ein sehr feines Gespür dafür, wenn man sie sich gefügig machen will.
Emma: Und mit welcher Methode sollte vernommen werden? Was halten Sie von einer einmaligen Vernehmung, die zum Beispiel auf Video dokumentiert wird?
ML: Wenn diese einmalige Befragung sachgerecht durchgeführt wird, halte ich ein solches Band für ein sehr gutes Ersatzverfahren. In Mainz wurde ein Verfahren mit einer solchen Kassette versucht, das fand ich sehr mutig. Aber das war noch nicht gut genug. Die Technik für eine solche einmalige Befragung müßte noch mal von Fachleuten erarbeitet werden.
Emma: Und was gehört noch zu einer guten Vernehmung?
ML: Einiges. Unsere Gerichtssäle sind leider menschenfeindlich. Sie repräsentieren das Gewaltmonopol des Staates, und das merkt man auch. Das ist für alle Prozeßbeteiligten bedrückend, einschließlich der schlechten Akustik in den meisten Gerichtssälen. Mikrophone verbessern auch nicht viel.
Emma: Wenn Sie von der Summe Ihrer eigenen Erfahrung als Gutachterin ausgehen und die Arbeit Ihrer Kollegen anschauen: Was ist der ideale Gutachter, gerade auch, wo es um Sexualgewalt oder Beziehungsverbrechen geht?
ML: Die Aufgabe eines Gutachters sollte es sein, transparent zu machen - soweit das überhaupt geht - was sich zum Zeitpunkt des Tatgeschehens mit hoher Wahrscheinlichkeit im Kopf des Täters abgespielt hat. Das hat es ja in sich! Früher machten das ausschließlich die Psychiater. Ich hatte Glück, weil wir in Braunschweig in den 50er Jahren zwei ganz fortschrittliche Generalstaatsanwälte hatten, die auch über der Auftraggebung ihre Finger im Spiel hatten. Einer davon war der unvergessene Fritz Bauer, der auch die NS-Prozesse gemacht hat. Der wußte was von Kinderpsychologie. Ich konnte schon im Jahr 1952 eine freiwilligen Arbeitskreis für psychologische Fortbildung von Richtern gründen. Da kamen die hin und sagten: "Heute gehen wir zu unserer Psyche!"
Gutachterin Müller-Luckmann: Natürlich haben Gutachter und Journalisten Projektionen. Dabei sollten wir Distanz halten.
Emma: Neun von zehn Gewalttätern sind Männer. Und im Gegensatz zu der Kopf-ab-Mentalität der 50er Jahre gibt es heute die Tendenz, sehr viel Verständnis für den Täter aufzubringen, ihn als schuldloses Opfer der Verhältnisse zu sehen. Diese Psychologisierung scheint fast eine Entrechtlichung der Justiz zur Folge zu haben.
ML: Nach der Strafrechtsreform von 1975 haben viele Juristen einen Dammbruch befürchtet. Es gibt aber Untersuchungen, die klar nachweisen, daß ein signifikanter Anstieg der Anwendung der schuldreduzierenden oder schuldausschließenden Paragraphen nicht stattgefunden hat. Alles zu verstehen heißt ja nicht, alles zu verzeihen - sondern zu verstehen, wie man dahin kommen kann.
Emma: Und wenn man darüber ganz die Opfer vergißt ...
ML: Da gibt es bei uns in der Tat ein deutliches Manko. In Amerika ist es relativ leicht, Schadensersatzansprüche für die Opfer durchzudrücken. Bei uns kommt das fast nie vor.
Emma: In den Medien hat sich aber der Tenor vom "armen Täter" und der "Mutter, die an allem schuld ist", gerade bei Gewaltverbrechen, auf jeden Fall verschärft.
ML: Natürlich schreiben die Journalisten ihre Projektionen in die Berichterstattung mit ein. Diese Gefahr laufen wir Gutachter auch. Aber wir sollten ein Bewußtsein dafür haben und Distanz wahren, um entsprechend gegensteuern zu können. Meinen Studenten pflege ich in der Vorlesung immer zu raten: Hütet euch vor der "PDP", "Projektion der Psychologen". Blendet nicht eure Ideologie in diesen Täter ein.
Emma: Es spielt natürlich eine Rolle, daß Justiz und Medien überwiegend in Männerhand sind - auch wenn es manchmal Frauen sind. Darum werden Täter in der Regel anders gesehen und beurteilt als Täterinnen.
ML: Ja, das spielt eine sehr große Rolle. Ich muß aber sagen, daß sich die Gerichte sehr um Objektivität bemühen. Nicht die Staatsanwaltschaften, da bin ich sehr kritisch. Staatsanwaltschaften vergessen manchmal, daß sie auch Pluspunkte für Angeklagte zu sammeln haben. Da geht es oft noch um die Trophäe, und den Skalp des oder der Angeklagten. Ich habe in Deutschland ungefähr 70 Strafklammern kennengelernt durch Begutachtung von Zeugen und Angeklagten. Da stelle ich ein starkes regionales Gefälle fest. Die Kammern im Süden haben ein viel konventionelleres Frauenbild. Dort ist eine Frau, die einmal ausgeflippt ist, egal weshalb, schlimmer dran als im liberalen Norden.
Emma: Kommen wir nochmal zu den über 90 Prozent männlicher Täter bei Sexualverbrechen, also auch bei Kindesmißbrauch.
ML: Von denen sind nicht mehr als fünf Prozent krank oder wirklich gestört. Die anderen 95 Prozent sind ganz normale Männer, die sich einfach bedienen. Das sind alles gewissenlose, normenlose Männer, die nach dem greifen, was der Markt gerade so anbietet. Und das sind auch Kinder. Das hängt natürlich auch mit Entwicklungen wie mehr Mobilität, Neue Medien und Kinderpornographie zusammen. Das sind aber Leute, die sexuell nicht auf Kinder festgelegt sind. Deren Motiv ist Habgier im weitesten Sinne. Ich besorge mir was uns konsumiere es, zum Beispiel Kinder in Thailand. Das ist auch noch so billig. Da wären Therapien absoluter Unsinn. Es sind diese fiesen Mannsbilder, die keine Grenzen und keine Normen kennen und ihre Hände nicht bei sich behalten können. Was sie grabschen können, grabschen sie.
Emma: Und die Gutachter? Etliche Ihrer bekanntesten Kollegen machen oft nur sogenannte Gegengutachten. Das heißt, sie sprechen gar nicht mit den Menschen, zum Beispiel mit den vielleicht mißbrauchten Kindern. Sie zerpflücken nur das Gutachten des Erstpsychologen, der Psychologin, die mit den Zeugen gearbeitet haben. Häufig sind diese Gegengutachter schon im voraus dafür bekannt, daß sie - unabhängig von der Tatsachenlage - eine Freispruch für den Angeklagten erwirken.
ML: Auch ich halte es für ein sehr gewagtes Unterfangen, nur aufgrund eines schriftlich konstruierten Gutachtens Stellung zu beziehen. Wenn man will, kann man jedes Gutachten verreißen. Es ist ein fragwürdiges Unterfangen. Es sei denn, man weist logische Lücken nach. Alles andere kann man ja nicht live überprüfen. Dazu müßte man das Kind mindestens als Prozeßbeobachter mitanhören, mindestens das.
Emma: Bei den spektakulären Prozessen der letzten Jahr, in denen die vielleicht mißbrauchten Kinder plötzlich als Lügner dastanden und die vielleicht zu recht angeklagten Erwachsenen überraschend freigesprochen wurden - also beim "Montessori-Prozeß" in Münster oder "Worms-Prozeß" in Mainz - ist die Wende ja immer von solchen Gegengutachten ausgelöst worden. Diese Gegengutachter haben allesamt nie mit den Kindern gesprochen.
ML: Ein Kind live gegenüber zu haben, das kann man natürlich durch nichts anderes ersetzen. Wenn mit Recht eklatante Fehler vermutet werden, sollte ein zweiter Gutachter mit dem Kind sprechen können. So wird ja auch oft verfahren.
Emma: Diese "Glaubwürdigkeitsgutachter" sagen aber, sie beurteilen nicht die Glaubwürdigkeit des Kindes, sondern die Glaubwürdigkeit der Aussage.
ML: Das ist ja auch korrekt. Und wenn man eine komplette Aufzeichnung der Verbalisierung sowohl der vernehmenden Person wie des Kindes hat, kann man das Ergebnis sehr wohl analysieren und feststellen, daß zum Beispiel bestimmte Fragen eine suggestive Beeinflussung beinhalten, die die Antwort des Kindes wertlos machen können, weil es vielleicht eine Gefälligkeits-Antwort gegeben hat. Aber selbst wenn solche massiven Befragungsfehler passiert sind, wird man hinterher nicht sagen können, das Kind ist unglaubwürdig.
Emma: Es hat ja Tradition, das man Kindern und Frauen, die klagen: Das ist mir passiert! nicht glaubt. Und natürlich sind auch unter den Männern, die da gutachten, richten und berichten, auch Täter oder potentielle Täter. Und Männer, die zumindest gewisse Ambivalenzen haben ...
ML: Ja, mindestens das! Wir bringen ja nicht immer ein Höchstmaß von Objektivität auf. Das wollen wir uns von vornherein abschminken. Ich habe kürzlich eine Anklageschrift in die Hand gekriegt. Ein schwer Vorbestrafter hatte einen massiv schweren Rückfall, der auch sorgfältig diagnostiziert wurde: Er hatte zwei Mädchen vergewaltigt, gequält und halbtot liegenlassen. Und was hatte damals ein Experte gesagt? "Durch seine Hinwendung zu Jesus Christus hat er seine Taten verarbeitet." Und dann hatte sich eine hochproblematische Frau erboten, ihn zu heiraten, und ein anderer Experte hat dazu gesagt: "Im Hinblick auf die stabilisierende Funktion der Ehe ..." - das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! - "... können wir den Mann entlassen." Schon nach kurzer Ehe war der auf schwerste Weise rückfällig geworden. Das sind allein in einem einzigen Fall schwere Fehlprognosen.
Emma: Wie kann das passieren?
ML: Der Mann war sehr wortgewandt, er hat die beiden Gutachter anscheinend eingewickelt. Es gibt ja auch keine Übungsfelder im Knast, neugelerntes Sozialverhalten auszuprobieren. Wir müssen also verhindern, daß jetzt alles in die Hände der "Richter in Weiß" gerät.
Emma: Die Justiz scheint überfordert.
ML: So ist es.
Emma: Nun geht es hier speziell um den Bereich Sexualgewalt und Kindesmißbrauch. Und da ist kaum ein Mann wirklich objektiv.
ML: Ja, sie stecken alle mit drin. Es ist ihr Thema.
Emma: Muß man da nicht auch diese Vorherrschaft dieser männlichen Gutachterriege mit einem Fragezeichen versehen?
ML: Ich glaube es kommt sehr auf den persönlichen intrapsychischen Umgang mit Rollen- und Konfliktproblemen an. Wir können nicht verlangen, daß jeder eine Lehranalyse macht, um sich selber intim kennenzulernen. Aber jeder ist dazu angehalten, das eigene Verhalten zu reflektieren. Jeder Mensch, der professionell mit anderen Menschen umgehen muß und dadurch eine gewisse Macht über sie ausübt, hat die Pflicht, sich seine eigenen Einseitigkeiten zumindest deutlich zu machen - und er muß die Fähigkeit haben, sich in alternative Sichtweisen einzudenken. Bloß weil wir Wissenschaftler sind, sind wir doch nicht wertfrei.
Emma: Was halten Sie von der letzten Reform des Sexualstrafrechts?
ML: Ich finde es sinnvoll, daß schon der zweite Rückfall des Täters alarmiert und die Frage der Sicherungsverwahrung auf den Tisch bringt. Im Sinne einer Abschreckung finde ich es auch wichtig, daß solche Verfahren möglichst schnell über die Bühne gebracht werden. Aber für eine glatte Überforderung der Therapiemöglichkeiten halte ich, jetzt alles Heil der Welt auf Therapie zu setzen. Ich bin überhaupt sehr skeptisch, was Therapie anlangt. Im Augenblick herrscht die Gefahr, daß die Verantwortung auf die Sachverständigen abgedrängt wird. Damit sind die aber komplett überfordert: Sie haben gar nicht die Methoden, um eine sichere Prognose zu stellen, weil sich ein Rest der Beurteilung immer entzieht. Trotzdem wird von ihnen gefordert, sie sollen beurteilen, ob die Gefahr eines Rückfalls ausgeschlossen werden kann. Ein risikoschwacher Gutachter wird dazu neigen, einen rückfälligen Täter wegzusperren. Ein risikofreudiger Gutachter wird auf seinen "Erfolg" vertrauen und den Mann freilassen.
Emma: Und der Opferschutz?
ML: Der Opferschutz des kindlichen Zeugen kann zum Beispiel durch die von Ihnen vorhin angesprochene Video-Vernehmungstechnik verbessert werden. Und durch den Auftritt von Gewährspersonen als Ersatz für das Kind, so wie das in anderen Ländern schon gemacht wird. Dann muß man den Opern auch professionelle Hilfe geben, zum Beispiel durch einen "Anwalt des Kindes". Darüber wurde mal viel geredet, und nun ist er schon wieder vom Tisch. Und bei der Ahndung wäre nicht nur die Strafmaßänderung, sondern die Beschleunigung des Ahndungsverfahrens ganz wichtig.
Emma: Halten Sie zwanghaft Pädophile für therapierbar?
ML: Eigentlich nicht. Manchen bekommen sich aber unter Kontrolle. Ich habe einen Sexualmörder beurteilt, der kleine Jungen umbrachte. Der hat von seinem letzten Jungen Abstand genommen und sich praktisch selber denunziert. Das war einer der wenigen Sexualmörder, den ich für therapiefähig gehalten hatte.
Emma: Was verstehen Sie unter "therapiefähig"? Heilung oder Selbstkontrolle?
ML: Das letztere. Wenn die Versuchung kommt, mit ihr umgehen zu können. Zu wissen, wann die Zeit gekommen ist zu sagen: Halt Dich raus.
Emma: Und was halten Sie davon, daß in Amerika freigelassene Täter einen Pieper bei sich tragen müssen?
ML: Das Schlimme ist ja, daß man diesen Männern erst eine Grundfähigkeit beibringen muß, die sie alle nicht besitzen: Nämlich in der Vorstellung vorwegzunehmen, was folgt jetzt, wenn du das und das jetzt tust - die Einsicht in mögliche Handlungsketten zu gewinnen, um schon vorher erkennen zu können, wie eine einmal begonnene Handlung weitergehen wird. Und noch etwas können diese Männer alle nicht: Mit einem Schwächeren mitfühlen.
Emma: Das ist doch der entscheidende Punkt: Die nicht vorhandene Mitleidensfähigkeit.
ML: Ja, die schieben das Opfer auf eine ganz primitive Abstraktionsebene, auf der es ein bloßes Objekt wird.
Emma: Geht das nicht jeder Tat voraus? Ein Mensch macht das ja nie mit Menschen. Er muß das Opfer vor nur entmenschlichen - was ja auch eine Geschlechterfrage ist. Natürlich sind nicht alle Männer gefühllos und alle Frauen gefühlvoll. Aber Frauen werden doch eher zum Mitgefühl erzogen.
ML: Ja. Dieser Rückfall in die totale Egozentrizität ist natürlich eher Männersache, wenn auch nicht nur. Es gibt dann nur noch das omnipotente Subjekt, das das natürlich hilflose Objekt für seine Zwecke ausbeutet, bis zum Tode hin. Das ist der Grundvorgang. Und das ist in der Therapie so schwer reparabel, weil man Empathie und Mitgefühl früh lernen muß.