paPPa.com u.a. protestieren:

Gemeinsame Erklärung zu den Gesetzesinitiativen „Gewaltschutzgesetz“ und „Erleichterung der Wohnungsüberlassung bei Trennung“ des Bundesjustizministeriums

Die vorgelegten Gesetzesentwürfe schaffen nur weitere Konflikte

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums eines „Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten“ sowie „zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ nehmen der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK), die Väterhilfe Rostock, die Bürgerinitiative Familienpolitik im Rechtsstaat (BIFIR), der Verein paPPa.com, der Arbeitskreis Eltern für Kinder und eine Reihe weiterer Organisationen und nicht organisierter Privatpersonen wie folgt Stellung:

Wir lehnen die geplanten Änderungen zur Erleichterung der Wohnungsüberlassung bei Trennung ab. Gleichzeitig kritisieren wir scharf die derzeitige bundesweite Kampagne des Bundesjustizministeriums und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die unter dem Motto "Nationaler Aktionsplan: Schutz vor Gewalt gegen Frauen" geführt wird, da einseitig nur Männer und Familienväter als Feindbilder angeführt werden.

In verfälschender und diskriminierender Weise wird der Eindruck erweckt, ausschließlich Frauen und Mütter, nicht aber auch Männer und Väter seien potentielle und tatsächliche Opfer häuslicher Gewalt, Gewalt am Arbeitsplatz und Gewalt in der Öffentlichkeit.

Die Unterzeichner begrüßen zwar einhellig, wenn mit wirksamen und geeigneten Maßnahmen Gewalt entgegengetreten und der Schutz von Gewaltopfern verbessert wird. Es ist jedoch nicht einzusehen, weshalb Gewalt nur dann bekämpft werden soll, wenn diese von einem Mann ausgeht. Auch ist es nicht sachgerecht, andere Gewaltformen bei familiären Auseinandersetzungen außer acht zu lassen. So sind zum Beispiel auch die Verletzungen des Elternrechts des anderen Elternteils in Form von Kindesentziehung und Umgangsboykott Formen der Gewalt, die schwerwiegende Auswirkungen auf das Wohl der betroffenen Kinder und Elternteile haben und deshalb ebenso aktiv bekämpft werden müssen.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz fehlen selbst ansatzweise jegliche Konzepte, die Entstehung der familiären Gewaltspirale zu untersuchen bzw. diese präventiv zu vermeiden. Genau hier liegt aber seit langer Zeit der allergrößte Handlungsbedarf.

Den von den Bundesministerien angegebenen Zahlen, dass jede dritte Frau Opfer häuslicher Gewalt durch Männer werde, stellen wir die Ergebnisse internationaler Forschung gegenüber. 117 wissenschaftliche Untersuchungen, Studien und Forschungsberichte (94 empirische Studien und 23 Statistiken und/oder Analysen) (1) deuten darauf hin, dass Frauen in ihren Beziehungen ähnlich gewalttätig wie ihre Ehemänner oder Partner sind. Viele andere wissenschaftlichen Veröffentlichungen kommen zu vergleichbaren Ergebnissen. (2)

Die von den Bundesministerien angegebenen Zahlen, dass jede dritte Frau Opfer häuslicher Gewalt durch Männer werde, ist eine Schätzung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Frau Dr. Edith Niehus, Staatssekretärin im Familien-Ministerium, hat diese Vermutung in einem uns vorliegenden Brief ausdrücklich bestätigt: „Da die Öffentlichkeit, insbesondere die Medien, immer wieder nach Zahlen zu einzelnen Gewaltaspekten fragt, uns diese Zahlen z.T. aber nicht vorliegen, sind wir z.B. im Bereich der häuslichen Gewalt auf Schätzungen angewiesen“. Was sich aber bei kritischer Nachfrage als Schätzung erweist, wird im Umgang mit den Medien als eine wissenschaftlich belegte Tatsache hingestellt, so als gäbe es eine Fülle von Untersuchungen zu dem Thema. Diese Vorgehensweise stellt eine haltlose Diskriminierung von Männern dar, die, würde sie in ähnlicher Weise etwa einer Volksgruppe widerfahren, zu unweigerlich politischen Konsequenzen führen würde.

Wenn das Familienministerium jetzt eine Studie über häusliche Gewalt in Auftrag gibt, ist dies zu begrüßen. In der Ausschreibung des Ministeriums wird aber wiederum nur der Mann als Täter und die Frau als Opfer focusiert, so dass die tatsächliche Struktur häuslicher Gewalt gar nicht zum Vorschein kommen kann. Immerhin dürfte eine seriöse Betrachtung dieses Themas das Ergebnis internationaler Studien nicht außer Acht lassen, die diese Rollenteilung Opfer-Täter widerlegen.

Wir fordern daher Frau Bundesfrauenministerin Dr. Christine Bergmann und Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin auf, ihre faktisch nicht haltbaren Darstellungen zurückzunehmen und richtig zu stellen, dass auch Männer und Väter Opfer häuslicher Gewalt durch Frauen werden und daher ebenfalls als solche in das Aktionsprogramm aufgenommen werden müssen.

Des weiteren fordern wir Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Frau Bundesfrauenministerin Dr. Christine Bergmann auf, sich von ihren einseitigen Darstellungen zu distanzieren, dass im Streitfall um die eheliche Wohnung "der Schläger bleibt und die Geschlagene geht". (3)

Dies entspricht in keiner Weise der Wahrheit. Das Gegenteil ist der Fall. Können sich Ehegatten im Falle von Trennung und Scheidung nicht über den Verbleib der Kinder und die Nutzung der gemeinsame Wohnung einigen, teilt das Familiengericht in der Regel der Mutter auf Antrag nicht nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, sondern auch das alleinige Wohnrecht zu.

Es ist zu befürchten, dass sich durch das geplante neue Gesetz der Trend noch weiter verstärkt, dass Familienväter in Trennungsauseinandersetzungen ihre Wohnungen verlieren. Und zwar nicht etwa, weil ihnen irgendetwas vorzuwerfen ist, sondern allein deshalb, weil ihre Frauen - aus welchen Gründen auch immer - einen Trennungswillen haben und die Trennung durchführen wollen.

In unserem Rechtsstaat ist es möglich, einen Vater durch die unbewiesene und erwiesenermaßen meist fälschliche Behauptung des sexuellen Missbrauchs aus dem Leben seiner Kinder auszublenden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den mittlerweile unbestrittenen „Missbrauch mit dem Missbrauch(4) und dessen fatale Folgen für die betroffenen Väter und Kinder. Dies ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wäre es allerdings, wenn für einen solch tiefgreifenden Eingriff in die Eltern-Kind-Beziehung einem Vater nicht einmal mehr etwas Belastendes vorgeworfen werden müsste, sondern dafür allein die Tatsache ausreichen würde, dass sich seine Frau von ihm trennen will. Und nochmals viel schlimmer wäre es, wenn er aufgrund dessen nicht nur seine Kinder, sondern darüber hinaus auch noch seine eigene Wohnung verlieren würde.

Genau dies sieht aber der Gesetzesentwurf vor. Die Befürworter der geplanten Gesetzesänderung machen keinen Hehl daraus, dass nach ihren Gerechtigkeitsvorstellungen ein Wohnungsverweis schon dann gerechtfertigt sein soll, wenn sich ein Familienvater gegen den Willen einer Mutter zu den gemeinsamen Kindern an den Tisch setzt. (5)

Dabei haben Mütter schon nach der aktuell gültigen Gesetzeslage wesentlich bessere Chancen, sich im Streit um die eheliche Wohnung durchzusetzen. Und zwar selbst dann, wenn die Gerichte das Trennungsverschulden eher bei der Mutter als beim Vater sehen. So sprach beispielsweise das OLG Bamberg (6) im Rahmen einer Entscheidung einer Mutter mit den Kindern die alleinige Nutzung der Ehewohnung zu, obwohl es nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage ausdrücklich befand, das außereheliche Verhältnis der Mutter habe zur Zerrüttung der Ehe zumindest mit beigetragen.

Ergänzend verweisen wir hierzu auch auf die Ergebnisse einer Auswertung von über 100 Gerichtsentscheidungen zur Wohnungsüberlassung bei Trennung (7). Im Ergebnis zeigt sich, dass es keinen einzigen Fall gibt, im Rahmen dessen ein gewalttätiger Vater gegen den Willen einer Mutter in der ehelichen Wohnung verbleiben konnte.

Ginge es den Initiatoren der Kampagne tatsächlich maßgeblich um Schutzmassnahmen vor häuslicher Gewalt, müsste den Tatsachen Rechnung getragen werden, dass

  1. diese nicht nur von Männern, sondern auch von Frauen ausgeht
  2. auch Männer fast zu gleichen Teilen Opfer von Gewalt werden (8)
  3. die bestehenden Gesetze schon heute ausreichen, um Gewalt zu ahnden
  4. die bisherige Gerichtspraxis die bestehenden Gesetze bereits jetzt wirksam anwendet
  5. bei der geplanten Gesetzesänderung zur Vereinfachung der Wohnungszuweisung die übliche Beweislast de facto umgekehrt wird
  6. damit die Gefahr des Missbrauchs gegeben ist und die Frage beantwortet werden muss, wie diesem wirkungsvoll entgegengetreten werden kann
  7. die geplante Vereinfachung der Wohnungsüberlassung bei Trennung den Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" abschafft und statt dessen Strafe auf Verdacht praktiziert
  8. Prävention vor Sanktion erfolgen sollte.

Aus diesen Gründen können wir die angebliche Notwendigkeit einer Vereinfachung der Wohnungsüberlassung bei Trennung nicht nachvollziehen, denn die aktuelle Gesetzeslage reicht bereits jetzt schon zum Schutz von Frauen und Müttern vollkommen aus.

Wir bekräftigen unsere Handlungsfähigkeit und -bereitschaft. Wir werden Betroffenen mit Beratung und anderen geeigneten Maßnahmen zur Seite zu stehen und versuchen, sie vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.

Neben den eingangs genannten Organisationen wird diese Erklärung ausdrücklich unterstützt von:


Anmerkungen

  1. Vgl. Referenzen zu Studien über Gewalt von Frauen gegen ihre Ehemänner oder Partner von Martin S. Fiebert, Fachbereich Psychologie, California State University; den aufgeführten Studien lagen Daten von mehr als 72.000 befragten Personen zugrunde. Vgl. auch: Melanie Phillips in „The Sunday Times“ vom 24.10.99: „Frauen sind ebenso gewalttätig wie Männer, aber Beweise dafür werden überall übergangen oder ignoriert.“ [zurück]
  2. Vgl. u.a. Anne Campbell, Psychologin und Kriminologin in "Zornige Frauen, wütende Männer. Geschlecht und Aggression", Fischer Taschenbuch Verlag, 1993: "1980 wurden dann die schockierenden Ergebnisse der ersten nationalen Umfrage (USA) über häusliche Gewalt veröffentlicht. ... Noch bemerkenswerter war, dass Frauen und Männer ungefähr die gleiche Zahl von Aggressionsakten gegen ihren Partner eingestanden. ... Allein was die Akte schwerwiegender Gewalt angeht, waren 3,8 Prozent der Frauen und 4,6 Prozent der Männer Opfer von Hieben, Tritten, Schlägen mit einem Gegenstand oder Angriffen mit einem Messer oder einer Schusswaffe. ..." [zurück]
  3. Vgl. http://www.bmj.bund.de/inhalt.htm Mitteilungen (Pressemitteilung vom 16.03.2000) [zurück]
  4. Rheinische Post vom 26.4.1994: „Die Zahl der Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich nach Angaben des Familiengerichtstags in den letzten drei Jahren verdoppelt. Besonders in Prozessen um das Sorgerecht würfen sich frühere Ehepartner immer öfter gegenseitig vor, "sich an den gemeinsamen Kindern vergangen zu haben", sagte der Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, gestern im Saarländischen Rundfunk. In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren hat inzwischen das Ausmaß der Fälle, in denen der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird, etwa 40 % erreicht. Das ist eine alarmierend hohe und erschreckende Zahl." Die Gefahr von Fehldeutungen und falschen Vorwürfen sei sehr groß, sagte Willutzki. Noch sei nicht klar abgegrenzt, wo sexueller Missbrauch anfange - vielfach kämen alte Prüderien wieder hoch." [zurück]
  5. Vgl. Margot von Renesse am 25.10.1995 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 13/63, Seite 5394 [zurück]
  6. Vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, Seite 560 [zurück]
  7. Auswertung zur Rechtsprechung zum § 1361b BGB mit Hilfe der CD-ROM Familienrecht des Verlages Recht und Praxis sowie der Juris CD-ROM Familienrecht, Stand: 1998 [zurück]
  8. Kriminalität im Leben alter Menschen", Schriftenreihe Band 105 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1995, Verfasser: Peter Wetzels, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) [zurück]


Wie es in Zukunft laufen wird - ein Beispiel aus Österreich:
Falsch beschuldigtem Vater soll Kind weggenommen werden:
Trotz Freispruchs "gewalttätig"
- Kein Sorgerecht für Polizisten - Kronenzeitung, 30.07.1999


Vergleiche zum Thema auch:

Petition gegen das in Vorbereitung befindliche "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung"

Kommentar: Geschlecht und Gewalt

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Stand: 13. März 2000)

Karin Jäckel, Deutschland frisst seine Kinder, Rowohlt Sept. 2000, Auszug aus Teil 3: Von der Gefährdung der Familien durch politische Realitätsverzerrung - Das Märchen vom unschuldigen Lamm und dem bösen Wolf - und warum Märchen auch durch Wiederholungen nicht wahr werden


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© paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 11.8.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/emma/gemwohnung.htm

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