paPPa.com informiert:

Neue Runde im Geschlechterkrieg:
Wohnungszuweisung für Frauen bei Trennung und Scheidung


Der Verein ISUV/VDU machte mit einer Presseerklärung vom 12. April 99 auf eine neue Runde im Geschlechterkrieg aufmerksam:

"Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, daß das Justizministerium eine Gesetzesinitiative vorbereitet, die noch vor der Sommerpause dem Parlament vorgelegt werden soll, wonach der Mutter bei Trennung und Scheidung automatisch die Ehewohnung zugewiesen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorwurf von Gewalt zwischen Eheleuten geäußert wird." (...)

Gleichzeitig wird dieses Vorhaben in der Presseerklärung massiv kritisiert:
"Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow hob hervor, das neue Gesetz werde konfliktverschärfend wirken. Werde ein Partner aus der Wohnung gewiesen, sei eine hochstreitige Scheidung vorprogrammiert. Jeder Streit gehe zu Lasten der Kinder."

Für paPPa.com stellte sich die Frage: Was ist dran an diesem Vorhaben ?
Unser vorläufigen Ergebnisse:

1. Die Erleichterung der Wohnungszuweisung ist eine alte und immer wieder gestellte Forderung der Femanzen.

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist dabei das bekannte Weltbild der Frau als Opfer und des Mannes/Vaters als Täter ("Männer sind Schweine").

Entsprechend wird diese Gesetzesvorhaben vom Verband alleinerziehender Mütter - VAMV - begrüßt, siehe "Informationen für Einelternfamilien - Nr. 6, November/Dezember 1998":
"Es wird ein "Nationaler Aktionsplan 'Gewalt gegen Frauen'" geplant. Besonders benannt wird die Sicherung von Frauenhäusern, die Wohnungszuweisung nach Mißhandlung (...) sowie die Diskriminierung widerstandsunfähiger Opfer bei Vergewaltigung. Besonders darüber, daß die Wohnungszuweisung nach Mißhandlung durch den Partner erleichtert werden soll, freut sich der VAMV."

2. Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und Bundesfrauenministerin Bergmann meinen es ernst mit diesem Vorhaben.

Sie stehen bei den Femanzen-Verbänden (siehe EMMA: "EIN BÜNDNIS FÜR DIE FRAUEN") im Wort und bemühen sich (verstärkt in den letzten Wochen) für eine propagandistische Aufbereitung des Gewaltmythos, nachdem jede 3. Frau Opfer häuslicher Gewalt sei:

AP-Meldung vom 18. April 99:
"Bergmann stellt Aktionsprogramm für besseren Frauenschutz vor. Berlin (AP) Die Bundesregierung will nach Angaben von Familienministerin Christine Bergmann nach der Sommerpause ihr angekündigtes Aktionsprogramm gegen häusliche Gewalt und zum besseren Schutz von Frauen vorlegen. Einer geplanten gesetzlichen Regelung zufolge sollten «die Täter und Schläger sofort aus der Wohnung entfernt werden, wenn Gewalt droht oder angewandt wird», sagte die SPD-Politikerin der Zeitung «Berliner Morgenpost» (Sonntagsausgabe).

Interview mit der Berliner Morgenpost, 18.4.99:
BM: Sie haben ein Gesetz gegen häusliche Gewalt angekündigt. Was sind Ihre Ziele?
Bergmann: Die Bundesregierung wird nach der Sommerpause ein Aktionsprogramm gegen Gewalt vorlegen. Jede dritte bis fünfte Frau ist von häuslicher Gewalt betroffen.

Berliner Kurier 20.12.98:
"Jede dritte Frau ist von häuslicher Gewalt betroffen", erklärte Bergmann gestern in der Berliner Außenstelle des Ministeriums (Mohrenstraße).

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Vortrag bei der Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Tiefenpsychologie am 2. November 1995 in Lindau/Bodensee:
(...) "Viel schwerer fällt mir die Verarbeitung anderer, sachbezogener Ohnmachtserlebnisse, also von solchen Niederlagen, die nicht meine eigene Stellung oder Macht betreffen, sondern häufig ganz unmittelbar das Schicksal anderer Menschen, für die ich mich einsetze, deren Lage durch falsche Entscheidungen schlimmer, ja ausweglos wird. Oder denen geholfen werden könnte, wenn die Regierungsmehrheit in Bonn nur ihre Trägheit oder ideologische Verbohrtheit aufgeben würde. Sie sehen, meine Damen und Herren, ich formuliere jetzt sehr drastisch, aber mir fällt nichts anderes mehr ein, wenn ich an die vielen vergewaltigten und geschlagenen Frauen denke, die häufig genug mit ihren Kindern mühsam und in jeder Hinsicht beengt in Frauenhäusern leben müssen, während wir bei unseren immer neuen Vorstößen im Bundestag immer wieder auf das gleiche dumme Geschwätz stoßen, mit der unglaublich ungerechten Wohnungszuweisung sei das gut, wie es heute sei, obwohl der Schläger in der Familienwohnung bleibt und die Geschlagene ins Frauenhaus muß. - Oder wenn hartnäckig blockiert wird, Vergewaltigung mit und ohne Trauschein strafrechtlich gleich zu sanktionieren!" (...)

Diese Propaganda von der Opferfrau / dem Tätermann und der allgegenwärtigen Gewaltanwendung gegen Frauen ist inzwischen allgemein anerkannt und wird gebetsmühlenartig wiederholt, so zum Beispiel im Schreiben des Frauenministeriums NRW an Dr. Karin Jäckel vom 29. März 1999:
"Leider ist es notwendig, besonders Mädchen und Frauen qualifizierte Beratungsmöglichkeiten und Hilfe nach Gewalttaten anzubieten. Leider ist häusliche Gewalt weit verbreitet. Schätzungen zufolge ist in jeder dritten Partnerschaft schon einmal Gewalt angewendet worden. Ganz überwiegend sind dabei Männer die Täter und Frauen und Kinder die Opfer."

4. Man ist im Bundesjustizministerium derzeit nicht bereit, Auskunft über die beabsichtigten Rahmendaten des neuen Vorhabens zu erteilen.

Es ist zu befürchten, dass frau dort versucht, diese Initiative ohne grosses Aufsehen über die Bühne zu bringen. Siehe hierzu den Briefwechsel mit dem Justizministerium vom April 99 ...

Es war lediglich zu erfahren, dass die Grundlage für die Gesetzesinitiative eine Rechtstatsachenstudie sei. paPPa.com hat angefragt, ob und wann man diese erhalten kann.

5. Details der vorgesehenen Regelung - Modell Österreich

Bergmann: "Unser Vorbild ist ein Anti-Gewalt-Gesetz aus Österreich. Dort werden die Täter und Schläger sofort aus der Wohnung entfernt, wenn Gewalt droht oder angewandt wurde. Sie dürfen sich dann auch sieben bis 14 Tage nicht im Umfeld der Wohnung aufhalten. In dieser Zeit entscheiden die Gerichte im Eilverfahren, was mit der Wohnung endgültig passiert. Das gibt den Frauen mehr Schutz (...)" (Interview mit der Berliner Morgenpost, 18.4.99)

Wir sind diesem Hinweis nachgegangen und haben uns nach den österreichischen Erfahrungen erkundigt - eine Reaktion auf die Nachfrage:

"Das sogenannte Gewaltschutzgesetz - oder auch Polizeibefugnisgesetz - entwickelte sich inzwischen zum wichtigsten Instrumentarium bei sogenannten "schmutzigen Scheidungen". Offizielle Statistiken zu erheben wird von der Regierung peinlichst vermieden. Aber Rechtsanwaltskammertag und Interessensvereinigungen, sprechen davon, daß bei strittigen Scheidungen dieses Gesetz zu 90% in Anwendung komme."

6. Was tun ?

Es muss wohl erneut mit dem schlimmsten gerechnet werden ... Es mehren sich die Stimmen, dass auch der "Missbrauch mit dem Missbrauch" nach Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform eine Wiederbelebung erfährt, nachdem bereits Mitter der 90er Jahre der Zenit mit ca. 40% derartiger Vorwürfe bei streitigen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren erreicht zu sein schien. Der Gewaltvorwurf wird eine sinnvolle Ergänzung sein.

paPPa.com und andere engagierte Kräfte bemühen sich jetzt zunächst um parlamentarische Öffentlichkeit und die weitere Aufklärung des Sachverhalts. Siehe hierzu z.B. das Schreiben an den MdB Nolting (FDP) sowie dessen (postive) Antwort.

Wir werden die Leser von paPPa.com weiter informieren ...

Vergleiche zum Thema aktuell auch: Die Frau als Opfer - der Mann als Täter! (Andreas Scholz) sowie schon die paPPa.com Berichterstattung ab Dez. 1998: "Männer schämt Euch!"


 Juristische Informationen zur Wohungszuweisung:


DEMO in Stade am 26.6.99 gegen den
Gesetzentwurf "Männer raus bei Ehestreit"

Wie Du vielleicht schon gehört hast, hat die Familienministerin einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach deren Wunsch moeglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet, d.h. rechtsgültig wird. In diesem Entwurf soll der Ehefrau bei Trennung die gemeinsame Wohnung automatisch zugewiesen werden, insbesondere bei Anwendung von Gewalt.

Dabei soll es egal sein, wer schuld ist! Es genügt dabei allein der Vorwurf der Frau, dass der Mann geschlagen habe. Beweispflichtig ist somit der Mann, aber erstmal muss er raus. Wenn die Frau dem Mann den Kerzenständer über den Schädel haut, gilt dies Gesetz allerdings nicht! Das dieses tatsächlich ernst gemeint ist, kannst Du in den Zeitungen lesen.

Jetzt reicht´s !
Wenn keiner etwas unternimmt, dann machen wir es eben selbst! Und jetzt ist es soweit.

Am Samstag den 26.06.1999 treffen wir uns um 10:00 Uhr am Bahnhof zu einem gross angelegten Demonstrationszug bis in die Innenstadt - Ecke Hökerstrasse/Sattelmacherstrasse bis ca. 15:00 Uhr.

Ansprechpartner für diese Aktion: Thomas Schroeder 04143-70 73

Zum Ablauf: Allgemeines Treffen findet direkt am Stader Bahnhof um 10:00 Uhr statt (man kann sich dort nicht verfehlen) Von dort setzt sich der Demonstrationszug Richtung Innenstadt in Bewegung. Am Bahnhof, Bahnhofstrasse, Wallstrasse, An der Wassermühle, Kehdinger Mühren, Kehdinger Strasse (Fischmarkt), Hökerstrasse bis Ecke Hökerstrasse/Sattelmacherstrasse. Bis zum Endpunkt sind es über Umwege ca. 1.000 m.

Für die Aktion werden wir Spruchbänder und Plakate fertigen, es wäre schön, wenn auch Du ähnliches hättest - ist allerdings nicht unbedingt erforderlich, Hauptsache Du bist dabei. Am Endpunkt möchten wir kleine Stände oder Bistrotische aufstellen, um Informationsmaterial zu verteilen. Die ganze Veranstaltung wird bis ca. 15:00 Uhr genehmigt. Die hiesigen Medien nebst Funk und Fernsehen werden Informiert.

Solltest Du gute Kontakte diesbezüglich haben, wäre es schön wenn auch Ihr die Info dieser Veranstaltung weitergebt.

Auch andere Vereine haben sich zu dieser Aktion angemeldet. Damit können wir der Öffentlichkeit endlich mal zeigen, dass die vielen Vereine und Gruppen auch zusammenhalten.

Um der Veranstaltung auch die nötige Aussagekraft zu verleihen, ist es sehr wichtig, viele Menschen auf die Beine zu stellen. Deshalb bringt bitte die ganze Verwandtschaft und Bekanntschaft mit !!!

Um der Veranstaltung auch die nötige Aussagekraft zu verleihen, ist es sehr wichtig, viele Menschen auf die Beine zu stellen. Deshalb bringt bitte die ganze Verwandtschaft - Omas Onkel &Tanten - sowie Eure ganze Bekanntschaft mit !!!

Lasst uns jetzt nicht allein !

Gruss Thomas Schroeder, 04143 - 7073 Am Brackufer 24, 21706 Drochtersen


peter brumann - eMail: Brumann180842@t-online.de

An die
Bundesministerin der Justiz
Frau Herta Däubler-Gmelin
Heinemannstraße 6

53175 Bonn

14.4.1999

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

wie ich heute erfahre, bereiten Sie einen Gesetzentwurf zur Wohnungszuweisung bei Scheidung vor. Nach meinen Informationen soll die Mutter grundsätzlich die Wohnung behalten, während der Vater ausgewiesen wird. Dies insbesondere dann, wenn der Vorwurf von Gewalttätigkeit erhoben wird?

Angesichts der Tatsache, daß bereits heute ein sehr großer Teil der Scheidungsverfahren mittels Prozeßkostenhilfe durchgeführt wird, möchte ich bitte von Ihnen erfahren, welche Vorkehrungen Sie treffen werden, um durch ein solches Gesetz eine zusätzliche hochstreitige Auseinandersetzung und eine zwangsläufige Konflikteskalation zu vermeiden? Weiter würde mich auch sehr interessieren, wie ein Mißbrauch dieses Gesetzes vermieden werden soll? In der Vergangenheit und auch gegenwärtig, wird sehr häufig von umgangsunwilligen Müttern der Vorwurf des sexuellen Kindesmißbrauchs erhoben. So häufig übrigens, daß objektive Fachleute bereits von einem "Mißbrauch des Mißbrauches" sprechen. Ist nicht bei Ihrem Gesetzesvorhaben mit einem ähnlichen Mißbrauch zu rechnen?

Da unsere Verfassung den Schutz von Ehe und Familie bindend vorschreibt, würde mich zusätzlich interessieren, wie dieser Schutz gewährleistet wird, wenn schon beim Vorwurf der Gewalt die Familie auseinandergerissen wird? Bieten unsere bisherigen Gesetze keine ausreichende Handhabe, um vor Gewalt, die ja nicht nur von Männern ausgeht, zuverlässig zu schützen? Selbstverständlich ist Gewalt immer verurteilenswert, Gewalt zeugt aber wieder nur Gewalt. Der Teufelskreis könnte nur durch fachlich qualifizierte Familienberatung durchbrochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

- Peter Brumann -


Bundesministerium der Justiz
53170 Bonn

Geschäftszeichen: l A 1 3464/1 II -110706/99
(bei Antwort bitte angeben)
Telefon: (0228) 58-4888
Telefax: (0228) 58-4525

Bonn, den 29. April 1999

Sehr geehrter Herr Brumann,

für Ihr Schreiben vom 14. April 1999 darf Ich Ihnen im Namen von Frau Bundesministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin, die mich mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt hat, danken.

Nach dem geltenden Recht, § 1361 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten vor Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens nur dann zulässig, wenn sie zur Vermeidung einer "schweren Harte" notwendig ist.

In der Praxis wird z.T. beklagt, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1361b BGB ("schwere Härte") eine Zuweisung der Ehewohnung an ein Opfer häuslicher Gewalt unverhältnismäßig erschweren. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben deshalb zur Klärung der Fragen, ob die Anspruchsvoraussetzungen der "schweren Härte" konkret genug gefaßt sind, Beweiserleichterungen geschaffen und/oder der Begriff des Kindeswohls in den Gesetzeswortlaut des § 1361 b BGB aufgenommen werden sollten, im Dezember 1996 eine rechtstatsächliche Untersuchung über die Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben in Auftrag gegeben.

Die Untersuchungsergebnisse werden derzeit ausgewertet; das Ergebnis wird in die Überlegungen über eine mögliche Gesetzesänderung einfließen. Ein Referenten- oder Regierungsentwurf liegt bislang noch nicht vor.

Frau Bundesministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin bittet von daher um Verständnis, daß sie zu den in Ihrem Schreiben aufgeworfenen Fragen im einzelnen noch nicht Stellung nehmen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Geßl


peter brumann - eMail: Brumann180842@t-online.de

Herrn MdB
Günther Nolting
Bundeshaus

53133 Bonn

23.4.1999

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Nolting,

durch die Printmedien habe ich in der letzten Woche erfahren, daß unser Justizministerium einen Gesetzentwurf vorbereitet, der noch vor der Sommerpause dem Parlament vorgelegt werden soll und vorsieht, daß der Mutter bei Trennung und Scheidung oder bei Gewaltvorwurf die Ehewohnung zugewiesen wird. Angeblich soll es sich dabei um das "Österreichische Modell" handeln. In Österreich hat man seit 1996 das Gewaltschutzgesetz, bzw. Polizeibefugnisgesetz, welches es ermöglicht, gewalttätige Partner ohne Gerichtsurteil zeitweise oder mit Urteil, ganz aus der Wohnung zu verweisen. Auffällig ist aber, daß die Österreichische Regierung es peinlich vermeidet, Statistiken zu diesem Gesetz zu veröffentlichen. Durch den dortigen Anwaltskammertag war jedoch zu erfahren, daß dieses Gesetzt in über 90 % aller sogenannten "schmutzigen Scheidungen" als wichtigstes Instrument benutzt wird. Die weitere Recherche über Anwälte in Österreich ergab auch regelmäßige Versuche, dieses Gesetz zu mißbrauchen um unliebsame Partner abzuwimmeln oder den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern zu verhindern.

Weitere Ermittlungen, ein Telefonat mit dem Bundesjustizministerium, Referat 1A1, Frau Geßl ergab: Als Grundlage des Gesetzentwurfes diene ein Gutachten der sozialwissenschaftlichen Forschungsstelle der Universität Bamberg, welches sich mit der Neubewertung des § 1361 b BGB (Familien- und Erbrecht, Wohnungsverbleib im Trennungsfall) beschäftigt. Laut Frau Geßl soll geprüft werden, ob die alte Gesetzesfassung noch praktikabel sei. Weitere Informationen seien noch nicht möglich. Angeblich ist das vorerwähnte Gutachten vom Bundesjustizministerium noch nicht ausgewertet worden. Dies hinderte unsere Familienministerin Frau Dr. Bergmann jedoch nicht daran, sich am 18 April in Berlin ausführlich vor der Presse zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. (Auszug in der Anlage).

Grundsätzlich bin ich wie jeder vernünftige Bürger gegen Gewalt. Gewalt hat viele Formen und geht durchaus nicht nur von Männern aus. Die bestehenden Gesetze reichen nach meiner Überzeugung vollständig aus, um jeden Bürger vor Gewalt zu schützen. Gewalttätige Ehepartner können auch heute bereits aus der Wohnung entfernt werden. Laut Kriminalstatistik werden zudem Männer weit öfter Opfer von Gewalttaten als Frauen. Demgemäß sehe ich keinerlei Handlungsbedarf. Handlungsbedarf besteht aber im Bereich des Sorgerechtes, da wir keinerlei juristisches Instrument besitzen, um Scheidungskinder davor zu schützen, daß viele Eltern mangels vorhergehender Beratung, bei ihnen massenhaft Parental-Alienation-Syndrome auslösen und so regelmäßig bewirken, daß die mitbetroffenen Kinder eine gleichermaßen benötigte Bezugsperson verlieren. Auch dies ist eine verabscheuungswürdige Form der Gewalt, von der die Damen und Herren im Bundestag leider keine Kenntnis nehmen. Ich kann aber den Wert unseres Rechtsstaates nur daran ermessen, welches Recht die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, haben, eben die stimmlosen Kinder.

Nach nicht nur meiner Überzeugung, wird der Gesetzentwurf, so er denn realisiert würde, zu einer weiteren Konflikteskalation im Scheidungsfalle führen. Die Zahl der hochstreitigen Fälle würde sprunghaft steigen. Dabei wäre zu berücksichtigen, daß unsere Familiengerichtsbarkeit (800 Fälle pro Jahr und Richter keine Seltenheit) weiter überfordert und die Qualität der Urteile zwangsläufig gemindert würde. Hochstreitige Fälle werden zudem überwiegend durch Prozeßkostenhilfe finanziert und führen mit schönster Regelmäßigkeit fast zwangsläufig auf den Weg zur Sozialhilfe. Ist das volkswirtschaftlich noch zu finanzieren?

Bei der Mentalität unserer Bürger müßte zudem damit gerechnet werden, daß der Gesetzentwurf gegen Gewalt in der Familie massenhaft mißbraucht würde. Ähnlicher Mißbrauch ist bereits heute, mit dem Ziel den Kindeskontakt zum anderen Erziehungspartner zu unterbinden, bei den massenhaften Beschuldigungen wegen angeblichen sexuellem Kindesmißbrauch zu beobachten. In Fachpraxen wurde jedoch festgestellt, daß 80-90 % dieser Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen, bzw. diese den Kindern aus zweckdienlichen Gründen suggeriert wurden.

Weil unser Grundgesetz Familie, Wohnung und Eigentum unter besonderen Schutz stellt, sehe ich auch erhebliche verfassungsmäßige Probleme für ein solches Gesetz. Gemäß Artikel 3 GG liegt eine Verletzung der Gleichbehandlung vor, wenn das Gesetz Mütter vor der Gewalt von Vätern schützt, diesen Schutz nicht aber auch auf Gewalt von Müttern gegen Väter und Kinder ausdehnt.

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt ebenfalls Ehe, Familie, Wohnung und Privatleben und würde daher gleichfalls verletzt. Ebenso die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder, da nach dem geplanten Gesetz schon der Vorwurf der Gewalt ausreicht, um Väter von ihren Kindern zu trennen.

Bei einer Bundesregierung, die sich angeblich die Stärkung von Kinderrechten auf die Fahne geschrieben hat, die aber nun im konkretem Fall familienpolitisch total versagt, sehe ich es als im höchsten Maße wünschenswert an, wenn Sie persönlich bitte sehr deutlich machen, daß die Opposition nicht schläft. Als innenpolitischer Sprecher Ihrer Partei beschäftigen Sie sich häufig mit dem Thema Gewalt und sind da wirklich nicht schüchtern. Hier geht es um Gewalt, unter der letztendlich unsere Kinder leiden müßten. Diese sind auch Teil unseres Volkes und haben einen Rechtsanspruch auf Schutz ihrer seelischen Unversehrtheit. Als Bürger habe ich den Wunsch, unsere Gesellschaft möge auch in Zukunft blühen und gedeihen. Sie könnten diesem Wunsch als Oppositionspolitiker Flügel verleihen, wenn Sie mal in diesem Sinne tätig würden, denn Zukunft liegt bei den Kindern. Ignorieren wir heute Kindesinteressen, haben wir morgen schon hochgradig staatsverdrossene Wähler. Falls es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie auch, mir den Text des Gesetzentwurfes zu beschaffen. Nach Lage der Dinge sehe ich die Notwendigkeit, möglichst früh, inhaltlichen Einfluß zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

- Peter Brumann -
Träger des Bundesverdienstordens
Präsident des Bundesverbandes
Kind & Krisenfamilie


Günther Nolting
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sicherheitspolitischer Sprecher der F.D.P-Bundestagsfraktion
Bundeshaus T IX • 53113 Bonn

Bonn, 04.05.1999

Sehr geehrter Herr Brumann,

nach Auskunft der Rechtspolitiker der F.D.P.-Bundestagsfraktion liegt auch diesen noch kein Entwurf eines Gesetzes vor, der sich mit der Problematik Gewalt in der Ehe und Veränderung des Rechts der Zuweisung der Ehewohnung befaßt.

In der Analyse kann ich Ihren Überlegungen nur zustimmen. Die bisherige Regelung zu Fragen der Wohnungszuweisung und im Zusammenhang mit Gewalt in der Ehe mag für Außenstehende etwas kompliziert sein, scheint sich jedoch größtenteils bewährt zu haben.

In jedem Falle sieht auch die F.D.P.-Bundestagsfraktion die Problematik einer Zuweisung der Ehewohnung aufgrund eines Gewaltvorwurfs - manchmal sogar noch in Verbindung mit sexuellem Mißbrauch - als eine äußerst sensible Materie an, die nur über die Vernunft und nicht über Dogmen zu lösen ist.

Das von der F.D.P. in der 13. Legislaturperiode mit initiierte und verabschiedete Kindschaftsrechtsreformgesetz hat dagegen gerade den Ansatz gehabt, die Interessen der Kinder, ihre Umgangsrechte und die entsprechenden Verpflichtungen der Eltern und Großeltern zu regeln.

Umso kritischer hat die F.D.P.-Bundestagsfraktion die Äußerungen der Familienministerin aufgenommen, die zudem für die Gesetzesänderung nicht federführend wäre. Allerdings wirbt auch die Justizministerin in ihren Veröffentlichungen regelmäßig für eine Gesetzesnovelle, ohne allerdings näheres zu erläutern.

Sie sprechen in Ihrem Brief die Hauptproblematik des Sorgerechts an, daß nämlich für Fälle, in denen sich ein Elternteil beim Sorge- und Besuchsrecht quer stellt, nur sehr schwer Lösungen gefunden werden können, die den Interessen der Kinder letztlich entsprechen. Eine gewaltsame Durchsetzung des Besuchsrechts würde nämlich den betroffenen Kindern ebenfalls sehr schaden.

Hier hat die Kindschaftsrechtsreform einige Verbesserungen gebracht, wiewohl es - dieses muß ich unumwunden zugeben - heute noch schwierig ist, gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter Besuchsrechte durchzusetzen. Die neuere Rechtsprechung scheint sich jedoch in der Tendenz dahingehend zu entwickeln, daß der falsche Umgang des Sorgeberechtigten mit dem Besuchsrecht des ehemaligen Ehepartners negative Auswirkungen auf das eigene Sorgerecht haben kann.

Seien Sie versichert, daß die F.D.P.-Bundestagsfraktion - sobald ein entsprechender Entwurf vorliegt - hierzu dezidiert entsprechend dem zuvor Ausgeführten Stellung nehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Nolting MdB


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