paPPa.com trauert: Frank ist tot [Juni 2001]

Frank Dachtler, August 1999

Kurzchronik aus der Sicht des Vaters

Andere Schicksale:
http://www.paPPa.com/faelle

Zum Aufruf an die Familiengerichte etc.

Vorbemerkung: Ich erteile hiermit allen Personen, Vereinen, Gruppierungen, Behörden, Gerichten etc. volles Auskunfts- und Einsichtsrechtrecht und entbinde sie der Schweigepflicht,
insbesondere dem Familiengericht Ulm, dem Deutschen Generalkonsulat in Hermannstadt (Rumänien), der Kripo Mannheim und Ulm, der Staatsanwaltschaft, der Stadt Ulm, den Kinderschutzbünden Mannheim und Ulm, dem Polizeipostenführer von Jungingen, allen Jungingern, der Presse und den Rechtsanwälten.

So kann sich jeder selbst ein genaueres Bild machen bzw. selbst die Wahrheit recherchieren.

14.12.1995 standesamtliche Hochzeit von Ursula M. und Frank-Alexander Dachtler
20.01.1996 Kirchliche Hochzeit
1996 Beide Elternteile finden Arbeitsplatz in Bonn:
Frau D.: Mitarbeiterin bei der CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Herr Dachtler: Stv. Verwaltungsleiter der baden-württembergischen Landesvertretung
02.09.1996 Wunschkind Ann-Kathrin Alexandra D. kommt zur Welt
Folgezeit Probleme: die Frau kommt mit ihrem Dasein als Hausfrau nicht zurecht, Wunsch des Mannes nach Teilung des Erziehungsurlaubs wird jedoch von der Frau abgelehnt ("Dann hätte ich ja kein Kind kriegen brauchen").

Probleme in der Beziehung wegen m.E.n. unordentlich geführtem Haushalt und  Geldproblemen, erste Drohungen der Frau: "Dann gehe ich halt zu meiner Mutter, als Frau habe ich eh alle Rechte".

Die Familie (insbesondere die Mutter) der Frau mischt sich immer stärker ein.

Bem.: Die Mutter (Elisabeth M.) der Frau ist mit einem alkoholkranken Mann verheiratet.

Auf einmal sind beide Kinder weg, die Mutter quasi fast allein mit ihrem Mann. (Ursula D. in Bonn, später in Ulm-Jungingen; Monika M. ein Jahr in den USA)

Die Mutter versucht nun insoweit menschlich nachvollziehbar, alles wieder an sich zu ziehen, und ihre Kinder (einschließlich der Enkelkinder) wieder in ihr direktes Umfeld zu bekommen.

Wohnung von Ursula D. sowie Wohnung von Monika M. je nur 100m von der Wohnung der Mutter entfernt ...

Problem auch bei der Erziehung, als sich der Mann als aktiver Vater einbringen will: Zitat der Mutter: "Es war ja wohl schon immer so, daß der Mann nur das Geld heim bringt, und die Frau die Kinder alleine erzieht".

Ende 1996 Einvernehmlicher Beschluß der Eltern bzgl. Rückzug nach Baden-Württemberg, die Kinder sollen nicht in Berlin aufwachsen
Mitte 1997 Einvernehmlicher Beschluß der Eltern für 2. Kind
Ende 1997/Anfang 1998 Einvernehmlicher Beschluß der Eltern für Bürgermeisterwahlkampf in einer kleinen schwäbischen Gemeinde (Problem: Urlaub 97/98 wird komplett geopfert, gemeinsame Zeit für die Familie geht "verloren")
27.03.1998 Wunschkind Sarah-Victoria Elisabeth D. kommt zur Welt.
März 1998 Einvernehmlicher Beschluß der Eltern, daß sich Mann in Ulm-Jungingen  als hauptamtlicher Ortsvorsteher (so etwas wie ein "kleiner" Bürgermeister) bewirbt, trotz der zu erwartenden   Probleme für die Familie: monatelanger gesundheitsbedingter Ausfall des bisherigen Ortsvorstehers, dementsprechend extrem viel Arbeit in den ersten Monaten im Falle einer Wahl.
Folgezeit Bewerbung erfolgreich. - Entsprechend stressig für beide Elternteile (beruflich und privat), insbesondere auch für die Frau mit zwei Wickelkindern. Das Angebot des Mannes, eine Haushaltshilfe einzustellen, wird abgelehnt: "Wenn es nicht meine Mutter ist, will ich niemand".
15.11.1998 Auszug der Frau, nimmt Kinder illegal mit.. Details

Alle Telefonate werden in der Folgezeit von ihrem rein privat! handelnden Freund Roland M. (Beruf: Polizist)  illegal mitgeschnitten, abgetippt und sogar unterschrieben. Man wußte, daß der Vater natürlich emotional reagieren wird und wollte dies entsprechend negativ verwenden.

Hoffentlich werden "Polizisten" wie Hr. M. schnellstmöglichst aus dem Dienst entfernt.

Der Vater reagiert natürlich völlig verzweifelt "wunschgemäß" mit Weinen, Bitten, Drohungen etc.

19.11.1998 Schreiben der Rechtsanwältin der Frau trifft bereits ein: detaillierte Unterhaltsforderung und Ankündigung der Scheidung.
21.11.1998 Vater stellt legale Rechtsposition (die Kinder betreffend) wieder her, indem er mit den Kindern nach Jungingen fährt.
24.11.1998 Herausgabeverlangen der Mutter beim Familiengericht Ulm (Bem.: die Mutter hat sich in der Zwischenzeit nicht um die Kinder gekümmert, obwohl für diese Möglichkeit auch außerhalb der gemeinsamen Wohnung gesorgt war). Das Familiengericht äußert sich schon zu Beginn ! der Verhandlung: Herr Dachtler, ich kann in diesem Fall Hüh oder Hott entscheiden, in diesem Falle werde ich Hüh entscheiden --> die Kinder kommen zur Mutter
Folgezeit bis heute: Angebote des Mannes in jeglicher Hinsicht:
  • die Frau arbeitet, der Vater versorgt die Kinder in Mannheim (Vater wollte ja eh Erziehungsurlaub nehmen), da die Frau ebenfalls Diplom- Verwaltungswirtin (FH) ist, wäre das finanziell und praktisch auch gegangen
  • der Mann arbeitet weiterhin, die Frau versorgt die Kinder (Bedingung wie oben: die Kinder dürfen jederzeit zu beiden Elternteilen und  umgekehrt sowie gleichberechtigte Erziehung)
  • beide Elternteile arbeiten halbtags (Rechtsanspruch im öff. Dienst!)
  • die Elternteile beziehen je eine Doppelhaushälfte
  • Lösungsvorschläge von der Frau, kamen aber keine

Die Frau zeigt tatsächlich nie irgendeine Form der Kompromißbereitschaft (außer nach außen und vor den Ämtern um den Schein zu wahren: vgl. auch den Zeitungsartikel noch vom 31.05.1999 (Südwestpresse): "Zu Gesprächen über das Sorgerecht und die Erziehung der Kinder sei sie jederzeit bereit").

16.12.1998 Verhandlung um das vorläufige Umgangsrecht:
Da der Vater weint (Männer dürfen nicht weinen?) werden dem Vater Selbstmordgedanken vorgeworfen, somit eine Gefährdung der Kinder unterstellt.

("Vielen Dank" auch an Frau D-S. vom Jugendamt Ulm: Hoffentlich werden Sie für Ihre "Ehrlichkeit" und Ihre "Freiheit von Vorurteilen" belohnt!....)

Die Mutter macht falsche Angaben: "Es sei alles geregelt beim Kinderschutzbund Mannheim, der Mann müsse nur dort anrufen, dann können die Kinder den Vater sofort sehen".
Entsprechend der Stellungnahme vom  Jugendamt Ulm und den Aussagen von Frau D. wird vorläufig ein betreutes Umgangsrecht beim KSB Mannheim beschlossen.

Den Kindern wird in der Folgezeit (jetzt "legal") der Vater systematisch entzogen:

Folgezeit: Der Vater bemüht sich sofort beim KSB Mannheim um einen Termin. Erfährt dort aber, daß vom 19.12.1998 bis 10.01.1999 Winterpause ist. Er frägt bei der Mutter wegen dieses Sachverhalts nach, diese gibt zu, daß sie dies gewußt und bewußt verschwiegen hat. Sie bietet daraufhin ein "betreutes" Umgangsrecht bei  Herrn Roland M. (s.a. 15.11.98) am 19.12.1998 an. Es wurde vereinbart, daß der Vater bereits am 18.12.1998 gegen 22.00 Uhr anreist, damit gemeinsam vorher geredet werden und Lösungen zur Rettung der Familie gesucht werden können.
18.12.1998 18.00 Uhr Anruf von Herrn M., man wolle das alles doch nicht, alles sei abgesagt. "Man wolle nicht gegen den Beschluß des Familiengerichts verstoßen".

Folge: Es ist Freitag abend: keine Möglichkeit noch etwas beim Familiengericht vor den Feiertagen zu erreichen.

24.12.1998 Der Vater fährt auf gut Glück nach Mannheim. Er übergibt im Erdgeschoß (die Wohnung liegt im 2. Stock) die Geschenke für die Kinder sowie den Unterhalt für den Januar (Unterhalt Dezember wurde direkt an ihre   Rechtsanwältin überwiesen). Wieder wird auf Vorschlag des Vaters ein Gesprächstermin (für den 7. Januar 1999) vereinbart.

Die Kinder dürfen den Vater ("natürlich") nicht sehen.

06.01.1999 Anruf des Vaters wegen Detailklärung Gesprächstermin am 7.1.99. Die Frau sagt wieder ab, sinngemäß: sie wolle das alles nicht mehr, als Frau habe sie sowieso alle Rechte.
08. 01.1999 Telefonat des Vaters mit der Mutter wegen Umgangsrecht (Hauptverhandlung angesetzt am 19.01.1999: Die Mutter erklärt dem Vater im Vorfeld, weiterhin mit einer Regelung von Samstag morgen bis Sonntag abend einverstanden zu sein (vgl. auch Schreiben für das vorläufige Umgangsrechtsverfahren Anfang Dezember 1998).

Tatsächlich im Verfahren: bitte klicken! Gott sei Dank bestätigt der KSB Mannheim kurzfristig vor dem 19.01.1999 die Wahrheit.

11.01.1999 Ende Winterpause KSB Mannheim, der Vater setzt alle Hebel in Bewegung, schafft es, für den 16.01.99 einen Umgangsrechtstermin zu bekommen.
16.01.1999 Die Kinder dürfen den Vater nach quasi fast 2 Monaten endlich wieder (für 2 Stunden) sehen. Die Kinder sind in einem schlechten Zustand. Beide kränkeln und sind abgemagert.
19.01.1999 Umgangsrechtsverfahren:
Nicht zuletzt auf Druck des Familiengerichts ("Frau D., es liegt ja wohl nur an Ihnen") kommt eine Regelung zustande: jedes 2. Wochenende von Samstags 09.00 Uhr bis Sonntags 18.00 Uhr, beginnend ab dem 30.01.1999 (Zum Zeichen des guten Willens verzichtet der Vater am 23./24. Januar 1999 (Geburtstag der Mutter) schweren Herzens auf das "nächste" Wochenende).

Es werden zwischen den Eltern (auf Vorschlag des Vaters) wieder Gesprächstermine vereinbart. Der Vater vereinbart in der Folgezeit Termine: am 04.02.1999 beim Psychosozialen Dienst Mannheim (Frau A.) und am 06.02.1999 bei der Eheberatung Heidelberg.

30.01.1999 Die Kinder dürfen endlich ihren Vater wieder sehen. Auf Vorschlag des Vaters geht man am Samstag morgen gemeinsam (also mit der Mutter) zum Frühstücken in Mannheim, damit die Kinder beide Elternteile gleichzeitig sehen.
Der Vater übergibt hierbei 2.500 DM (Unterhalt Februar + Rest Januar), die Mutter gibt das Geld zurück, sie brauche es im Moment nicht.

Auf dem Rückweg gehen die Eltern Arm in Arm, zum Abschied küsst Frau D. ihren Ehemann.

31.01.1999 Der Vater schlägt der Mutter erneut etwas gemeinsames für die Kinder bis 18.00 Uhr (Rückgabezeitpunkt) vor. Die Mutter sinngemäß (wieder völlig überraschend nach dem gestrigen Tag und emotional tief verletzend für den Vater): Das will sie alles nicht, sie will die Scheidung, als Frau habe sie eh alle Rechte.
02.02.1999 Auf Rückfrage des Mannes werden auch die Termine vom 04. und 06.02.1999 von der Frau wieder abgesagt.
Folgezeit: Die Kinder werden in der Folgezeit immer wieder als Waffe eingesetzt.
Z.B. Anruf von Frau M., Jugendamt Mannheim beim Vater: die Frau habe sich beschwert, es gebe massive Schwierigkeiten beim Holen und Rückgeben der Kinder. Der Vater schlägt vor, Frau M. solle das nächstemal bei der Abholung und Rückgabe einfach aus der Ferne (z.B. geparktes Auto) zusehen, dann am Montag bei Frau D. nachfragen. Diese wird mit Sicherheit wieder die Unwahrheit sagen, Frau M. kann sich dann selbst ein Bild machen.
Frau M. wollte dies nicht und hat es wohl auch so geglaubt, auf jeden Fall hat der Vater seither nichts mehr gehört.

Den Kindern ging es von Umgangswochenende zu Umgangswochenende immer schlechter. Sie magerten ab, waren ständig (quasi seit November 1998 durchgehend) krank (verschnupft etc.) und immer mehr verstört.

14.03.1999 Die Kinder sind völlig verstört. Ann-Kathrin sagt fast 2 Stunden lang am Stück "Papa, Papa, bei Papa bleiben". Der Vater ist völlig verzweifelt, er sieht, wie die Kinder leiden. Er weiß, ein Vater hat vor deutschen Gerichten keinerlei Chance, - eine einvernehmliche und für beide Seiten akzeptable Lösung für die Kinder ist mit der Mutter, wie sich bisher gezeigt hat, auf normalem Weg nicht zu erreichen.
27.03.1999 Der Vater holt die Kinder in Mannheim ab. Er versucht erneut, mit der Mutter zu reden. Sie zeigt keinerlei Gesprächsbereitschaft.

Der Vater setzt für seine Kinder daraufhin alles auf eine Karte und taucht  mit den Kindern nach Rumänien ab. Spuren sind auf Brasilien gelegt, dort gilt das Den Haager Kinderentführungsabkommen nicht. Ziel: die Mutter dazu zwingen, endlich gemeinsam eine Lösung für die Kinder zu suchen. Dahingehend auch das "Abschiedsschreiben".

Entsprechend auch zusätzlich noch weitere Angebote von Rumänien aus.

Folgezeit: Die Mutter beginnt eine Schmutzkampagne in der Presse (von Bild-Zeitung über SternTV, Blitz, explosiv etc.). Obwohl sie selbst öffentlich sagt (vgl. SternTV vom 28.04.1999), sie vermutet die Kinder in Brasilien und sie deshalb davon ausgehen muß, daß sie die Kinder nicht wiedersieht, zeigt sie keinerlei Interesse an einem Kompromiß. 

Den Kindern geht es derweil sehr gut.

Die Kinder (--> Bilder) kommen endlich wieder zur Ruhe, gewinnen Selbstvertrauen, nehmen wieder zu, sind glücklich und entwickeln sich sehr gut: Ann-Kathrin lernt z.B. aufs Töpfchen zu gehen, kann auf dem Computer bereits BABY schreiben, auf rumänisch bis 10 zählen. Vicky hat z.B. laufen gelernt.

Um den Kindern nicht die Mutter zu entfremden, haben die Kinder jederzeit das Bild der Mutter, und der Vater spricht mit ihnen täglich darüber ("Mama hat Euch ganz arg lieb, ist im Moment bloß für ein Weilchen nicht da"). Ann-Kathrin darf Stern-TV ansehen. Sie hat sich sehr gefreut (da ist das Babyle, Mama, Papa, das Ann-Kathrinle). Als der Bericht fertig war, kuschelt sie zu Papa uns sagt:  "bei Papa bleiben". Anschließend schläft sie im Arm des Vaters wieder ein.

Nachdem die Mutter keinerlei Interesse zeigt, muß sich der Vater zwischen einer Lösung ohne die Mutter in einem anderen Land, wo das Den Haager Abkommen nicht gilt oder einer Rückkehr nach Deutschland entscheiden.

27.05.1999 Der Vater beschließt, sich --> freiwillig beim Konsulat in Hermannstadt zu melden und übergibt freiwillig die Kinder. Die Mutter holt erst nach Ermahnung die Kinder im Konsulat ab.

Bei der Übergabe geht die Mutter zuerst an den Kindern vorbei, um jedem der Konsulatsangehörigen die Hand zu schütteln.

Ann-Kathrin will noch (stolz) aufs Töpfchen, die Mutter will dem Kind das verweigern ("Das hat doch eh kein Wert").

Anschließend zerrt sie im Hotel die Kinder (ca. 22.00 Uhr) noch vor die Kamera, vgl. SternTV vom 02.06.1999

28.05.1999 Die rumänischen Behörden verweigern der Mutter die Ausreise zusammen mit den Kindern .

Der Vater unterschreibt beim Konsulat daraufhin freiwillig eine Einverständniserklärung, die Mutter fliegt anschließend mit den Kindern von Bukarest nach Deutschland zurück. Noch am gleichen Tag gibt sie von sich aus wieder mehrere Interviews.
31.05.1999 Der Vater, dessen Aufenthaltsort und Adresse! sowie Telefonnummern seit dem 27.05.1999 den deutschen Behörden bekannt ist (im Gegensatz zu den Lügen der Mutter ggü. Presse, Bekannten, Familiengericht etc.: "nur auf Druck", "sofort nach der Übergabe wieder abgetaucht" usw. (für Beispiel klicken)),

- meldet sich telefonisch bei der Kripo Mannheim, teilt seine Rückkehr am 02.06.1999 nach Deutschland mit.

(Es gibt nur freitags und mittwochs Flüge nach Deutschland aus Hermannstadt, d.h. er kehrt mit dem nächstmöglichen Flugzeug aus Hermannstadt nach Deutschland zurück).
02.06.1999 Rückflug des Vaters nach München.
Von dort nach Mannheim. Dort kommt der Vater (21.00 Uhr) zunächst einmal in Polizeigewahrsam, da kein zuständiger Richter mehr anwesend ist.

Abends Liveauftritt der Mutter in Stern-TV, dort wieder Lügen.

Wo sind eigentlich die ganze Zeit bei den Presseauftritten von der Mutter die Kinder ... ?

03.06.1999 Feiertag in Baden-Württemberg (Fronleichnam).

Da die Frau entgegen aller in der Öffentlichkeit geheuchelten Aussagen die Anzeige nicht zurückzieht (Kindesentziehung ist vom Grundsatz her ein Antragsdelikt und wird insoweit nicht verfolgt, es sei denn es besteht "öffentliches Interesse"), wird der Haftbefehl von einem uninteressierten Bereitschaftsrichter eröffnet. Dieser wußte nicht einmal, daß ein Antrag auf Haftverschonung schon längst vorlag.
Der Vater kommt in Untersuchungshaft in die JVA Mannheim.

11.06.1999 Der Vater kommt beim Haftprüfungstermin wieder auf freien Fuß. Minuten nach der Freilassung ruft die Mutter nachweislich bei sämtlichen Zeitungen an und verbreitet  wieder Unwahrheiten (vgl. auch Schreiben bzgl. illegalem Nachsendeantrag).
Folgezeit Es gibt mehrere Gespräche mit dem für das Sorgerechtsverfahren bestellten Verfahrenspfleger ("Anwalt der Kinder"): Hr. M. vom Kinderschutzbund Ulm. Dieser hat seine Entscheidung wohl schon vorher  getroffen: Kinder gehören in Deutschland nun mal zur Mutter.

Er schaut sich nicht einmal alle Bilder aus Rumänien an, ihn interessieren nicht die nachweislichen Unwahrheiten der Mutter, nicht einmal im Schreiben ans --> Familiengericht bzgl. Sorgerechtsverfahren!

Lösungsmöglichkeiten bzgl. Sorgerecht beim Vater oder geteiltes Sorgerecht interessieren ihn erst gar nicht.

29.07.1999 Herr M. vom KSB Ulm will "noch" sehen, wie der Vater mit den Kindern "umgeht". Ein Termin (vergleichbar betreutes Umgangsrecht) beim KSB Mannheim wird für den 29.07.1999 vereinbart. Zeitrahmen eine Stunde.

Der Vater fragt vor dem Termin, ob er Photos machen darf, damit er neue Bilder von sich und den Kindern hat. Hr. M. lehnt ab mit der Begründung, er weiß nicht, was mit den Photos geschieht.
Der Vater bietet daraufhin an, daß die Photos bis zum Abschluß des Verfahrens bei Hr. M. bleiben. Auch dieses wird ohne Begründung abgelehnt.

Die Kinder werden gebracht:
Dürfen keine Photos gemacht werden, weil sich sonst sofort gezeigt hätte (z.B. auch im Vergleich zu den Bildern aus Rumänien), wo das Wohl der Kinder liegt? Stört ein solcher Beweis die angestrebte Stellungnahme (Kinder gehören zur Mutter)?

Die Kinder sind nach 2 Monaten bei der Mutter bzw. deren Familie in einem sehr schlechten psychischen und physischen Zustand. Die Kinder sind deutlich abgemagert, sie sind völlig verstört und ohne Selbstvertrauen.

Ann-Kathrin lacht zwar, aber völlig verkrampft. Vicky zeigt keinerlei Emotionen (werde lachen noch weinen etc.). Ann-Kathrin nimmt auf einmal (mit fast 3 Jahren) einen Schnuller in den Mund. Vicky rutscht wieder auf dem Boden, statt daß sie läuft, wie sie es in Rumänien gelernt hat.
Von "Töpfchen" gehen bei Ann-Kathrin keine Spur mehr.

Was soll ich noch tun ?

Frank-Alexander Dachtler
Papa von Ann-Kathrin und Vicky


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