Zum Thema Unterhalt / Kindergeld / Bausparvertrag etc.:
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Der Vater hat (natürlich) seit Januar 1999: Lohnsteuerklasse
I.
Bem.: Im Jahr der Trennung (1998) gilt bisherige Klasse weiter, wenn kein
Antrag auf Änderung gestellt wird. Im Jahr nach der Trennung (1999)
ist nach dem Einkommenssteuerrecht die Lohnsteuer-Klassenänderung
bei "getrennt lebend" zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mutter erhält von der Kindergeldkasse Mannheim das Kindergeld
ab: (inkl.) Dezember 1998.
Nach wie vor (Stand Juni 1999) wird von der Mutter jedoch unwahr behauptet:
sie habe das Kindergeld erst ab Januar 1999 erhalten, der Vater sei in
Lohnsteuerklasse III:
Schreiben 1 (eigentlich zum Thema --> Umgangsrecht)
Schreiben 2, Juni 1999, Teil1
Schreiben 2, Juni 1999, Teil2
Sie wußte, daß sie ihren Bausparvertrag mit rund 14.600,--
DM Anfang April 1999 ausbezahlt bekommt (vgl. --> illegale
Adreßänderung durch sie bei BSK Schwäbisch Hall bereits
im März 1999, --> Antrag vom 19.10.98 bzw.
--> Verrechnung des 2. Bausparvertrags).
Dennoch hat sie mit einer insoweit ---> quasi
unehrlichen eidesstattlichen Versicherung ! und falschen! Angaben (Lohnsteuerklasse
etc.):
1. Sozialhilfe beantragt und erhalten
2. Prozeßkostenvorschuß beantragt und entsprechenden Beschluß
erwirkt.
Nach wie vor behauptet jedoch die "hilflose und leidende" Mutter in der Öffentlichlkeit (vgl. auch Stern-TV vom 02.06.1999), der Vater habe die gemeinsamen (gab es gar nicht!) Konten leergeräumt, er habe das Kindergeld einbehalten, er habe keinen Unterhalt bezahlt, deshalb "trage auch sie das Los der alleinerziehenden Mütter und beziehe Sozialhilfe" ...
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