Die Mutter sagt es selber:
"Ich kann machen was ich will, kein Gericht dieser Welt nimmt
einer Mutter das Kind weg" - Vergeblicher Kampf um Umgang
seit 5 Jahren - Der Fall BK
Frau AK aus Herten schreibt:
An den Bundeskanzler
Herrn Gerhard Schröder
12. März 1999
Überreichung der UN-Kinderrechtskonvention / Fahrradstaffel
Sehr geehrter Herr Schröder,
vor einigen Tagen wurde Ihnen das Schreiben des Herrn Holger Danzebrink überreicht, der zur Durchsetzung der Interessen von Vätern und Kindern eine Protestfahrt nach Bonn plant.
Auch wir werden an dieser Fahrt teilnehmen, obwohl wir ‚nur' die Freunde eines anderen betroffenen Vaters sind. Als solche begleiten wir jedoch seit nunmehr 4 ½ Jahren die vergeblichen Versuche unseres Freundes sein Recht und das Recht seines Kindes auf Umgang mit seinem Vater durchzusetzen. Wir selbst haben uns mit den beiliegenden Briefen wiederholt an den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts in Essen und auch an den Bundesgerichtshof und die frühere Familienministerin, Frau Nolte, gewandt. Als Resonanz erhielten wir völlig aussagelose Antwortschreiben, in denen uns lediglich die juristisch angeblich nicht zu bemängelnde Vorgehensweise der zuständigen Richter bestätigt wurde.
Doch genau da, sehr geehrter Herr Schröder, liegt das Übel. Man kann derartige Entscheidungen, die nachweislich richtungsweisend für die Zukunft eines Kindes sind, nicht nach juristischen Gesichtspunkten treffen. Denn dann führt u.a. ein formal falscher Antrag, juristisch zu berücksichtigende Einspruchfristen, eine eventuell erkrankte Richterin und vieles andere im Zusammengang mit der völligen Überlastung der Gerichte zu einer solch zeitlichen Eskalation wie im Fall unseres Freundes. Und dieser Fall ist leider nur ein Fall unter Tausenden. Die Gerichtsbarkeit in diesem Land ist offensichtlich angesichts der Flut derartiger Verfahren nicht mehr in der Lage, die dem Kindeswohl entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Dabei wäre durch konsequentere Verfahrensführungen gegen umgangsboykottierende Mütter - wie in anderen Länder übrigens praktiziert - die Anzahl der Verfahren erheblich geringer. Die Konsequenzen hieraus haben nachweislich die Kinder ein Leben lang zu tragen. Aber auch wir alle haben zukünftig mit Erwachsenen zu tun, die in einer vaterlosen Gesellschaft aufgewachsen sind und wichtige Werte im Leben niemals kennengelernt haben. Die Auswirkungen auf die verschiedensten Bereiche des sozialen Zusammenlebens sind nicht absehbar.
Hier muß die Politik nach anderen Wegen suchen, wobei es diesmal allerdings einer deutlichen Reform des Kindschaftsrechtes bedarf. Denn das erst kürzlich mit großer Medienwirksamkeit eingeführte neue Kindschaftsrecht hat in der Praxis so gut wie keine Verbesserungen gebracht. Frauen, die aus egoistischen Beweggründen den Vater ausgrenzen wollen, beantragen nach wie vor das alleinige Sorgerecht. Tatsächlich dürfte sich die Anzahl der Sorgerechtsprozesse nicht deutlich ver-ringert haben, haben doch die (durchaus existenten) kooperationsbereiten Mütter auch in der Ver-gangenheit keine gerichtlichen Entscheidungen benötigt.
Wir wissen, daß wir Ihnen mit diesem Brief umfangreiche Lektüre zumuten, die Ihnen jedoch einen Eindruck der Hilflosigkeit von Vätern vermitteln soll, die von ihren ehemaligen Partnerinnen mit Kindesentzug ‚bestraft' werden. Einen weiteren Eindruck erhalten Sie und Ihre zuständigen Minister durch verschiedene Interessengruppen im Internet; einen Artikel hieraus stellen wir Ihnen anbei ebenfalls zur Verfügung. Uns haben die Erfahrungen der letzten Jahre - obwohl wie gesagt gott sei Dank nicht in eigener Sache betroffen - zur Gründung einer Interessengemeinschaft veranlaßt, die die betroffenen Väter unterstützen will.
Sie, Herr Schröder, haben in den ersten Monaten Ihrer Regierung gezeigt, daß Sie bereit sind auch andere Wege zu gehen.
Wir möchten daher gerne mit Ihnen und den zuständigen Vertretern des Familien- und Justizministeriums über Verbesserungen diskutieren, denn niemand kann Mißstände besser aufzeigen als die, die davon betroffen sind.
Wir bitten Sie, dieses Thema zur Chefsache zu machen, damit die Kinder in diesem Lande wieder Väter haben.
Mit freundlichen Grüßen
AK
Anlagen: Teil-Dokumentation dieses Falles
An
Herrn Dr. Wygold
Präsident des Landgerichtes Essen
Sehr geehrter Herr Dr. Wygold,
vor dem Familiengericht Essen wird seit nunmehr über drei Jahren das Umgangs- und Sorge-rechtsverfahren für NK, geboren am 11.1993, verhandelt.
Wir, die unterzeichnenden Personen, gehören zum Freundeskreis des Kindesvaters, und verfolgen seit nunmehr 3 ½ Jahren dessen vergebliche Versuche sein Kind zu Gesicht zu bekommen.
Da uns nicht zuletzt angesichts der in letzter Zeit häufig diskutierten Reform des Kindschaftsrechts für die Verfahrensführung der zuständigen Richterin des Familiengerichts Essen jegliches Verständnis fehlt, fühlen wir uns veranlaßt, uns an Sie zu wenden.
Die Eheleute K. haben sich im Mai 94 getrennt, der damals 6 Monate alte N. K. lebt seitdem bei seiner Mutter, der das vorläufige Sorgerecht übertragen wurde. Da die Kindesmutter dem Vater ohne Grund nach der Trennung das Kind völlig vorenthielt, mußte bereits im November 94 ein Umgangsverfahren angeregt werden, in dem dem Vater ein 14 tägiges Umgangsrecht mit seinem Sohn zugesprochen wurde. Die ersten vier Umgangstermine sollten zunächst in den Räumen des Jugendamtes Essen stattfinden, danach sollte der Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind allein ausüben.
Bis heute hat die Kindesmutter mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Umgang zwischen Kind und Vater behindert, zu einem alleinigen Umgang des Vaters mit seinem Sohn ist es noch nie gekommen.
Nach dem o.g. Urteil aus November 94 kam es im Laufe des Jahres 95 zu Umgangskontakten zwischen Vater und Sohn, die allerdings zwischendurch immer wieder für Wochen unter-brochen wurden. Obwohl diese Termine einwandfrei verliefen, war die Kindesmutter nicht bereit, Umgangskontakten ohne Aufsicht des Jugendamtes zuzustimmen. Um einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn zu bekommen, erklärte Herr K. sich zunächst zu weiteren beaufsichtigten Terminen bereit. Als er dann jedoch nach insgesamt 13 Terminen die Räum-lichkeiten des Jugendamtes verlassen wollte, wurde von der Kindesmutter im September 95 der Kontakt völlig abgebrochen, zu den vereinbarten Umgangsterminen erschien sie nicht mehr.
Die dann vorgetragenen völlig absurden Einwendungen der Kindesmutter gingen über Alko-holismus und Gewalttätigkeit des Kindesvaters und gipfelten in dem Vorwurf des früheren sexuellen Mißbrauchs an seinem seinerzeit gerade einmal 6 Monate (!!) alten Sohn.
Ein daraufhin Mitte 96 eingeschalteter Sachverständiger bestätigte jedoch nach nur einmaligem Beobachten eines Umgangstermins zwischen Vater und Sohn, daß es keinerlei Probleme zwischen Beiden gibt und ein regelmäßiger Umgang für das Kindeswohl unbedingt erforderlich ist. In einer Gerichtsverhandlung im August 96 wurde daraufhin das sofortige Wiedereinsetzen der Umgangstermine beschlossen. Da die Partei der Mutter sich weigerte, dieses Urteil vor Vorliegen des schriftlichen Urteils umzusetzen, wurden die Umgangstermine erst nach dessen Vorliegen, im Oktober 96 wieder in Gang gesetzt. Angesichts der nach nunmehr einem Jahr wieder eingetretenen Entfremdung zunächst wieder unter Aufsicht, diesmal des Kinderschutzbundes Essen. Die Umgangstermine endeten jedoch bereits wieder im November 96, nachdem der Vater den Wunsch äußerte, seinen mittlerweile dreijährigen Sohn erstmals zu Weihnachten mit zu seiner Familie nehmen zu dürfen. Auch zu diesem Zeitpunkt gab es keine Probleme beim Umgang zwischen Vater und Sohn, was von dem Kinderschutz-bund in Essen bestätigt wird. Frau K. jedoch erklärte daraufhin dem Kindesvater in Anwesenheit des Betreuers des Kinderschutzbundes, daß er seinen Sohn niemals mit nach Hause nehmen dürfe. Solle er sich dies nicht endgültig aus dem Kopf schlagen, werde er seinen Sohn ab sofort nicht mehr sehen.
Gesagt, getan !
Seit dieser Zeit hat es keine Kontakte mehr zwischen Vater und Sohn gegeben
!!!
Da sich zwischenzeitlich weder Jugendamt noch Kinderschutzbund angesichts der Zeitaufwendigkeit und Aussichtslosigkeit des Falls zu Vermittlungen bereit erklärten und die Kin-desmutter für Herrn K. weder telefonisch noch schriftlich erreichbar war (Briefe werden nicht beantwortet/nicht angenommen; Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke für den kleinen N. zurückgeschickt), stellte Herr K. im Februar des Jahres einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltungsbestimungsrechtes auf eine dritte Person. Diese sollte als "Anwalt des Kindes" fungieren und dafür sorgen, daß es zu regelmäßigen Kontakten zwischen Vater und Sohn kommt. Obwohl im Mai 97 nochmals ein Förderungsantrag für dieses Verfahren gestellt wurde, ist hierüber bis heute nicht entschieden. Das gleiche gilt für einen ebenfalls im Mai 97 gestellten Antrag auf einen neuen Verhandlungstermin zum Umgang. Nachdem sich nichts tat, stellte Herr K. einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes, woraufhin der bereits in 96 tätige Sachverständige mit der Erstellung eines psychologischen Gutachtens zum Sorgerecht beauftragt wurde.
Seit seiner Beauftragung im März des Jahres ist es selbst diesem Gutachter nicht gelungen, einen Umgangstermin zwischen Vater und Sohn herbeizuführen, da es ihm monatelang nicht gelang, mit der Kindesmutter in Kontakt zu treten. Auch seine Briefe mit der Bitte um Ter-minvereinbarung wurden nicht beantwortet; bei telefonischer Kontaktaufnahme war Frau K. stets nicht anwesend; den ihrer Mutter hinterlassenen Bitten um Rückruf kam sie nicht nach; bei persönlichem Erscheinen des Gutachters wurde diesem die Tür nicht geöffnet. Dem Gutachter blieb letztlich nichts anderes übrig, als über das Gericht eine sofortige Kontaktaufnahme anordnen zu lassen !!
Wie gesagt, bis heute offensichtlich ergebnislos !
Es ist für uns schon sehr erstaunlich, wie eine Person sich seit mittlerweile 3 ½ Jahren über jedwede richterliche Anordnung hinwegsetzen kann, ohne das dies irgendwelche Konse-quenzen nach sich zieht. Ganz im Gegenteil; der oben geschilderte Zeitablauf zeigt ganz deutlich, daß Frau K. dadurch offensichtlich nur in ihrem Verhalten bestärkt wird und zunehmend dreister agiert.
Im August 97 wendet sich ein mit Frau K. befreundetes Ehepaar, Herr und Frau M., an den ihnen bisher unbekannten Herrn K., da es sich Sorgen um das Wohl und die Entwicklung des Kindes macht. Sie stellen aufgrund des psychischen Zustandes der Mutter deren Erziehungsfähigkeit erheblich in Zweifel und baten um ein Gespräch mit dem eingeschalteten Sachverständigen und der zuständigen Richterin. Sie berichten, daß die Kindesmutter nicht gewillt ist, dem Vater irgendwelchen Umgang zuzugestehen und öffentlich verkündet, daß sie lieber das Kind töte, als es dem Vater "auszuhändigen". Sie bestätigen, daß es sich hierbei um einen regelrechten "Wahn" der Kindesmutter handelt, der zum Erreichen ihrer Ziele jedes Mittel recht ist. So wurde und wird dem Kind bis heute Todesangst vor dem Vater eingeflößt. Die Mutter erzählt dem Kind, daß es den Vater treten und schreien muß, denn dieser will ihn nur mitnehmen und in seinem Teich zu Hause "totmachen". Wenn das Kind mit dem Vater mitgehe, würde die Mutter es "wegschmeißen" und nicht mehr aufnehmen. In der Tat hat sich das Kind bei den jeweils nach langen Pausen wieder eingesetzten Umgangsterminen sehr auffällig verhalten. Es trat den Vater gegen das Schienbein, schrie "hau ab, geh nach Hause" und hatte beim Anblick des Vaters offensichtlich panische Angst. Dieses Verhalten war auch für den Betreuer des Kinderschutzbundes nicht zu erklären, zumal sich das Verhal-ten des Kindes in den Umgangsterminen jeweils sehr schnell wieder in das genaue Gegenteil verwandelte, und er letztlich immer wieder viel Spaß und Vertrauen beim Umgang mit seinem Vater zeigte. Das Ehepaar M. erklärte hierzu, daß das Kind nach einem positiven Verlauf der Termine stets "gezüchtigt" und erneut gegen den Vater eingestellt wurde. Das Kind erzählte jedoch trotzdem permanent jedem von den Erlebnissen mit seinem Vater und wurde dafür stets bestraft. Nachdem der Kindesmutter trotz dieser Sanktionen der Kontakt zwischen Vater und Sohn zu eng wurde, erklärte sie Freunden und Bekannten, daß sie nun erstmal wieder für eine mindestens monatelange Unterbrechung der Kontakte sorgen müsse. Das Ehepaar M. schildert, daß der kleine N. seit der Unterbrechung der Termine im November 96 bis heute in jeder männlichen Person seinen Vater sucht. Zu diesen und noch vielen weiteren Erlebnissen habe man nicht weiter schweigen können, da hier dringender Hand-lungsbedarf gegeben sei. Darüberhinaus hege man erhebliche Bedenken hinsichtlich der moralischen und sozialen Werte, mit denen das Kind im Haushalt der Großmutter (denn dort leben Mutter und Kind) aufwächst.
Vor diesem Hintergrund ist es höchst fahrlässig, daß die zuständige Richterin am Familiengericht völlig hilflos agiert und der Kindesmutter offensichtlich als Erfüllungsgehilfin dient. Der Richterin ist diese Tatsache bewußt, denn sie hat bereits in einem Urteil dokumentiert, daß sich die Kindesmutter offensichtlich an keinen Beschluß hält. Dies wird im übrigen auch von der Anwältin der Kindesmutter unterstützt, die zunächst grundsätzlich alle eingeschalteten Drittpersonen, von der Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes bis zu dem gerichtlich beauf-tragten Gutachter, ablehnt, um das Verfahren weiter zu verzögern. Es klingt wie Hohn, wenn die Partei der Mutter auf den Antrag zur Übertragung des Sorgerechts antwortet, dies sei völlig indiskutabel, da das Kind seinen Vater ja kaum kennt und ihm völlig entfremdet ist. Hier wird doch wohl deutlich, daß genau dies die Intention von Anwalt und Kindesmutter ist. So rät die Anwältin grundsätzlich stets dazu, mit dem Einsetzen der Umgangstermine bis zum Vorliegen der u.U. erst Wochen später verfaßten schriftlichen Urteile zu warten. Als die zuständige Richterin im August 96 die sofortige Wiederaufnahme der Umgangstermine aus-drücklich mündlich anordnet, damit (Zitat) "nicht erst wieder wie bisher üblich das Vorliegen des schriftlichen Urteils abgewartet wird", fallen die ersten festgelegten Umgangstermine trotzdem aus genau diesem Grund wieder aus; die Richterin reagiert hierauf nicht! Als von der Kindesmutter vorgetragen wird, daß sie jetzt 5 Wochen in Urlaub ist und kein Umgang stattfinden kann, verlangt die Richterin hierüber zwar einen Nachweis, nachgehalten wird dies jedoch nicht ! Als sich nach Monaten nachweislich herausstellt, daß dieser Urlaub weder geplant, noch 5 Wochen lang war, reagiert die Richterin nicht ! Als in Anwesenheit der Rich-terin die Anwältin der Kindesmutter von Herrn K. verlangt, daß dieser den Antrag auf Sorge-recht zurückziehen solle, dann würde man ihm auch einen Umgang mit dem Kind wieder ermöglichen (!?!), reagiert die Richterin nicht ! Als die Anwältin dem Vater auf dessen Zurückweisung des Vorschlags erklärt, daß er dann wohl Pech habe und sein Kind weiter nicht sehe, reagiert die Richterin nicht ! Als der Gutachter erklärt, daß die Kindesmutter sich "overprotecting" verhält und dies durchaus als kritisch einschätzt, läßt die Richterin zunächst zu Protokoll nehmen, daß die Mutter sich "behütend und liebevoll" um das Kind kümmert. Erst nach Richtigstellung durch die Partei des Vaters, wird diese Aussage im Protokoll richtig aufgenommen.
Nach all diesen Vorkommnissen ist es schon fast lächerlich, wenn die Richterin in der letzten Verhandlung verkündet, daß es "am besten ist, wenn die Eltern sich untereinander einigen, da die Mutter sich sowieso an keinen Beschluß hält". Wer bitte kann denn hier noch all dem o.g. noch annehmen, daß ein Einvernehmen mit dieser Frau jemals möglich sein wird ?!?
Es entsteht der Eindruck, daß die Richterin offensichtlich nicht gewillt ist, Konsequenzen aus dem Verhalten der Mutter zu ziehen, um nur nicht von dem althergebrachten Schema "ein Kind gehört zur Mutter" abzuweichen. Abgesehen davon, daß dies im krassen Gegensatz zu der erst kürzlich verabschiedeten Reform des Kindschaftsrechts steht, ist dies, wie gesagt, gerade in diesem konkreten Fall grob fahrlässig, da es die Mutter in ihrem willkürlichen und u.U. krankem Verhalten nur bestärkt und dem Kind so nachweislich Schaden zugefügt wird.
Wenn es an unseren Gerichten üblich ist, derart akute Alarmsignale zu überhören, ist es nicht verwunderlich, immer wieder den Medien entnehmen zu müssen, daß Kinder im Scheidungskrieg mißhandelt, entführt und gar getötet werden.
Dies alles, sehr geehrter Herr Dr. Wygold, veranlaßte uns zu diesem Brief, den wir Ihnen zur Kenntnisnahme senden. Primär, weil wir Freunde von Herrn K. sind und uns mit ihm erhebliche Sorgen um seinen Sohn machen.
Darüber hinaus aber gibt uns dieser Fall Anlaß zu ernsthaften Bedenken in unser Rechtssys-tem, welches morgen bei uns allen ähnlich unbeweglich agieren könnte. Wir überlegen be-reits seit einiger Zeit, diesen Fall exemplarisch für alle eventuell ähnlich gelagerten Fälle an die Öffentlichkeit zu bringen, haben bisher jedoch davon abgesehen, um die Angelegenheit K. nicht unnötig zu belasten. Wir sind zwischenzeitlich jedoch derart fassungslos, daß wir dieses Schreiben an den Bundesgerichtshof mit der Bitte um Stellungnahme gesandt haben. In einem Land, welches einerseits jeden Parksünder mit staatsanwaltlicher Gewalt innerhalb kürzester Zeit vor Gericht bringt, und andererseits über 4 Jahre hinweg nicht in der Lage ist, die Rechte eines Kindes auf seinen Vater durchzusetzen und es vor dem willkürlichen Verhalten seiner Mutter zu schützen, kann etwas nicht stimmen!!
Frau K. zumindest geht mit der Aussage "Ich kann machen was ich will, kein Gericht dieser Welt nimmt einer Mutter das Kind weg" mittlerweile öffentlich hausieren. Ihre Wertschätzung der hiesigen Gerichtsbarkeit drückt sich auch in der Häufigkeit der stattgefundenen Umgangstermine nach den jeweiligen Verhandlungen aus. Fanden diese nach der ersten Gerichtsverhandlung im Jahr 95 noch 13 mal statt, minimierten sie sich nach der zweiten Verhandlung bereits auf 8 Termine im Jahr 96, um nach der dritten Verhandlung bei bisher 0 im Jahr 97 zu enden. Wurden anfangs noch, wenn auch an den Haaren herbeigezogene, Gründe für die willkürliche Aussetzung des Umgangs angegeben, wird selbst dies zwischenzeitlich nicht mehr für nötig gehalten.
Selbst wenn es sich bei Frau K. um einen Extremfall handelt, muß vermieden werden, daß dieses Verhalten Schule macht !! Es kann nicht sein, daß ein Kind als Mittel zum Zweck des Privatkriegs seiner Mutter gegen den Vater dient. Dies passiert viel zu häufig und leider stellt niemand mehr zwanzig Jahre später einen kausalen Zusammenhang zu den dann häufig vorhandenen Störungen der Kinder her.
Wir sind der Meinung, daß dem Kind N. das Recht auf Umgang mit seinem Vater und damit die Möglichkeit einer glücklichen und sorgenfreien Zukunft genommen wird !
Wir können von Ihnen wahrscheinlich keine Beantwortung unseres Schreibens verlangen, würden uns jedoch über eine Reaktion Ihrerseits sehr freuen, wozu wir auch gerne persön-lich bereit sind.
Mit freundlichen Grüßen
AK sowie die in der Anlage aufgeführten Personen
(Original der Unterschriftenliste liegt dem Schreiben an den Bundesgerichtshof bei)