FALL 13: Kind durch Entführung verloren, dann Monate in Haft

OPFER: Günther W. - TATORT: Hessen


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Mir wurde in Spanien das Sorgerecht für meinen Sohn zugesprochen. Die Familienrichterin Z. vom Amtsgericht D. war komplett unfähig, die Kindesmutter auszumachen (obwohl diese Sozialhilfe in der BRD bezog), um das Kind wieder dem Vater und den Geschwistern zurückzugeben, von wo sie es gestohlen hatte. Familienrichterin Z. hat dies vorsätzlich unterlassen oder ist vollkommen unfähig, ihr Amt auszuüben! Der Richter, der später die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitete, fand daran nichts Anstößiges. Tja, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Ein Provinzrichter L. vom Amtsgericht B. ließ mich festnehmen und fünf Monate in Auslieferungshaft schmoren, weil ich mir erlaube, das deutsche UNRECHT anzuprangern. Ich habe den Verdacht, wenn er mich in die Finger bekommen könnte, würde er sicherlich die Todesstrafe gerne wieder einführen wollen. L. ist in bei verschiedenen Frauen als der "Fingerer" bekannt, der bei allen Festen die Frauen antatscht. Wer zeigt schon solch einen Richter an? L. ist bis heute komplett unfähig geblieben, das Verfahren gegen mich zu beenden, weil er eine eindeutige Straftat begangen hat. Freiheitsberaubung!

Ein Bürger würde mit hoher Gefängnisstrafe rechnen müssen, ein Richter bleibt dagegen unbescholten. Beispiel: Es ist bewiesen, daß während des Dritten Reiches deutsche Richter Menschen und Familien zerstört haben. Bis heute ist noch keiner der Herren in den schwarzen Roben je dafür belangt worden. Als die Mauer fiel, hatten die verantwortlichen Herren nicht besseres zu tun, als die Richter der ehemaligen DDR zu bestrafen und aus deren Ämtern zu feuern. Welch doppelte Moral der westdeutschen Rechtsprechung!

Der Direktor dieses ab-in-den-Knast-Richters L. heißt W.. Dieser Mann ist der absolute Lügner unter den Richtern. Schreibt mir zweimal eindeutige Unwahrheiten und lügt auch noch am Telefon. Als ich ihn, diesen Richter W., schriftlich um Erklärung bat, weshalb er so primitiv lügt, hat er beleidigt reagiert, indem er mir mitteilte, er wolle mir nicht mehr antworten. Solche Leute sprechen Recht in B.! Eine pure Gefahr für die rechtsuchende Bevölkerung. Wahrheitsfindung scheint wohl dort bei den Richtern nicht mehr in zu sein.

Nun wieder zurück zum AG D.. Die bereits oben erwähnte Familienerichterin Z. fängt nun auch an zu lügen, sogar in Beschlüssen, die im "Namen des Volkes" gesprochen werden, und unterschlägt Beweismittel. Wir, diese verlogene Familienrichterin und ich, arbeiten an der Kindschaft und am Unterhalt ja schon sechs Jahre zusammen; vielleicht meint sie, wir wären schon familiär und da kann schon ohne weiteres so etwas eintreten. Kindeswohl und Rechtschutz gibt es scheinbar nicht in ihrem Vokabular. Ich behaupte, das Holz in dem alten Gemäuer dieses Familiengerichtes arbeitet schneller als diese Richterin. Und überhaupt, es ist verdammt schwierig, gegen meine sachlichen Argumente billige Ausreden zu finden. Sie verzweifelt, so hat sie mir unterstellt, daß ich auch während meiner unberechtigten Haftzeit entsprechend Geld verdient hätte, um den monatlichen Unterhalt (nur für das Kind) von DM 650.- bezahlen zu können. Verdient man schon so viel in den deutschen Haftanstalten, wenn man dort einsitzt? Ein weiteres Beispiel der fremden Denkweise dieser Familienrichterin Z. Als ich mich dann an den Präsidenten des AG D. wandte, doch mal der Frau auf die Finger zu schauen, fängt der dort am Amtsgericht tätige Amtsrichter und Vizepräsident B. an, mich schriftlich zu bedrohen. Diesem Vizepräsident B. scheint in Vergessenheit geraten zu sein, daß in der Bundesrepublik Demokratie herrschen sollte. Da man die damaligen Richter aus dem Dritten Reich unbehelligt ließ, scheint sich deren Mentalität fortgepflanzt zu haben. Als ich die Zeilen las, fühlte ich mich an die Filme von Hitlers Star-Richter Roland Freisler erinnert. Nun kommt ja das Schärfste. Während man mich unschuldig auf Weisung des Provinzrichters L. aus B. eingebunkert hatte, weil ich den deutschen Juristen nicht die Füße geküßt hatte oder mich unterwürfig zeigte, wurde ich mit einer absolut falschen Beschuldigung festgehalten. Die Richter des Oberlandesgerichtes bescheinigten mir bei meiner Haftbeschwerde, ich hätte mit einer langwierigen Haftstrafe zu rechnen. Ist beabsichtigt, in der BRD wieder Konzentrationslager einzuführen, für Personen, die sich nicht den Juristen beugen? Die spanischen Richter haben bei dem Auslieferungsbegehren der deutschen Justiz nur mitleidig den Kopf geschüttelt und mich wieder auf freien Fuß gesetzt; die Auslieferungshaft aufgehoben. Was der spanische Richter über die deutsche Justiz sagte, da er ständig deren Papiere auf den Tisch bekommt, darf ich nicht öffentlich weitergeben, da ich leider keine Zeugen dafür habe. Vielleicht noch zum Abschluß, damit kein schiefes Bild entsteht: Ich bin nicht vorbestraft, habe keine Straftaten begangen und hatte dem Richter L. mitgeteilt, ich will zu der Verhandlung kommen. Sicherlich hatte der mehr Angst vor mir und wollte mich durch die Inhaftierung einschüchtern. Ich kann es nicht anders begründen; denn bis heute hat er, trotz Mahnungen und Untätigkeitsbeschwerden keinen neuen Termin angesetzt.


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Günther W.
13 de Marzo de 1997

Amtsgericht D.
Der Präsident
Postfach 1.....

DE - 6..... D

Aktenzeichen 3......

Amtsgericht D.

Sehr geehrter Herr Präsident,

es ist das erste Mal, daß ich eine konkrete Antwort bekomme, statt der unbegründeten Drohungen Ihres Stellvertreters, dem Vizepräsidenten des AG D. Nicht richtig ist, daß mir alle Schreiben nebst Anlagen zugegangen sind. Bei genauer Durchsicht wäre Ihnen sicherlich aufgefallen, daß ich bei der Richterin Z. zweimal die Anlagen zu Schreiben der Gegenseite angemahnt hatte, die mir ohne Anlage zugegangen waren. Ich kann nun vermuten, daß diese Mahnungen wohl auch von der Familienrichterin Z. unterschlagen wurden, wenn diese in der Akte nicht auftauchen. Es scheint mir sehr vermessen, vielleicht auf die Sachbearbeiter des Schreibbüros als Irrtum abzuwälzen; denn diese führen ja nur Weisungen dieser Richterin aus. Selbst wenn das Schreibbüro einen Lapsus begangen haben sollte, so sind doch zwei Mahnungen ausreichend, noch einmal die Unterlagen nachzusenden. Scheinbar ist bei der Richterin Z. nun Mode geworden, mir die Post über die deutsche Botschaft in Madrid zuzusenden. Seltsam, daß weder der Senat des OLG Frankfurt, noch der Präsident des OLG und Sie persönlich diesen sonderbaren Weg beschreiten und mir die Schreiben per gewöhnlicher Post zusenden. Hat diese Familienrichterin kein Selbstvertrauen mehr? Wie kann ich, so meine weitere Frage, Kenntnis von den beiden Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften haben, wenn nicht durch die Information dieser Richterin Z. Dazu behaupten beide Staatsanwaltschaften, daß diese mit dem Familiengericht Kontakt aufgenommen hatten. Wer lügt nun? Zwei Staatsanwälte oder eine Familienrichterin Z. von Ihrem AG? Von mir wurde niemals behauptet, was Sie mir unterstellen, daß die Sachakte selbst an die Staatsanwaltschaften übersandt wurden. Es könnte ja auch eine Duploakte gewesen sein, oder sonstige Einzelheiten aus dem Verfahren. Auch setze ich voraus, daß die Richterin Z. schon telefonieren kann; dann gibt es auch noch Faxgeräte, mit denen man Schriftstücke übermitteln kann, was heute jede Behörde besitzt.

Herr Präsident, halten Sie mich nicht für dumm. Die Richterin Z. hat meiner Überzeugung nach gemauschelt, Rechtsbeugung begangen und ist nachweislich eine eindeutige Lügnerin. Was sie nun demnächst wohl wieder "verzbockt" macht mich neugierig. Nur dauert das auch eben wieder lange, da das Holz in dem alten Gebäude des AG wahrscheinliche schneller arbeitet als diese Familienrichterin. Nach all den sechs Jahren des Familiengerichtes D. kenne ich die Frau, ohne sie einmal gesehen zu haben - worauf ich auch gerne in Zukunft verzichten möchte. Sie müßten einmal im Internet lesen, was Familienväter über die deutsche Familiengerichtsbarkeit schreiben. Was ich im Moment so in Erinnerung habe:

Tja, Herr Präsident, ein Deutscher sagt "dem eigenen Volke aufs Maul schauen". Das hat aber die hessische Justiz scheinbar nicht nötig; diese beschäftigt sich lieber mit der eigenen Verwaltung und ist bemüht, sich gegen berechtigte Angriffe von außen zu wehren, um den Stand der Richter zu schützen, selbst wenn die Richter lügen (Direktor des AG B. + die Familienrichterin Z. bei Ihrem AG), hilflose Leute sogar von Amts wegen bedrohen (Ihr Stellvertreter, der Vizepräsident vom AG D.) und unschuldige Menschen, weil die gegen die Ungerechtigkeit dieser hessischen Justiz aufmucken, grundlos und absolut unschuldig in den Knast stecken (so die Aktion des Richters L. vom AG B.). Ob der Roland Freisler als Vorbild im Aktenschrank versteckt hängt? Diese Ungerechtigkeiten und Rechtsbeugungen sind von hessischen Amtsgerichten ausgegangen!

Um die Fakten zu nennen: Deutsche Richter aus dem Dritten Reich wurden niemals zur Rechenschaft gezogen. Ich kenne nicht einen einzigen Fall. Als 89 die Mauer fiel, hatten die Herren im Westen nichts schnelleres zu tun, als die Richter aus der ehemaligen DDR zu verurteilen und ihrer Ämter zu entheben. Aber die eigenen hessischen Richter, die Leute belügen, betrügen, bedrohen und unschuldig in das Gefängnis stecken, die bleiben weiterhin ungeschoren. Welch doppelte Moral Ihrer Justiz!

Nicht nur das. In meinem Falle, davon gehe ich aus, verhindern Sie absichtlich eine Rechtsprechung. Bis heute wurde mein Verfahren noch nicht wiederaufgenommen, um nicht festzustellen müssen, daß ich unschuldig ins Gefängnis gesteckt wurde, um den zuständigen Amtsrichter nicht zur Rechenschaft zu ziehen und sich um die mir zustehende Entschädigung und den entsprechenden Schadenersatz zu drücken. Damit Sie, Herr Präsident nicht auf falsche Gedanken kommen, ich bin weder in Spanien noch in Deutschland vorbestraft - wahrscheinlich habe ich eine reinere Weste als Sie. Nur: ich habe gegen die Richter aufgemuckt; dafür mußte ich unschuldig in den Bau. Wenn ein Zivilbürger Freiheitsberaubung begeht, ist er entsprechend dem StGB ein Verbrecher. Was ist, wenn das gleiche ein Richter im Amt macht? Der müßte doch noch ein größerer Verbrecher sein, oder gilt hier noch heute die Pauschalamnestie für Richter aus dem Dritten Reich? Ich kann mich nur des Eindruckes der Person anschließen, die meinte, daß der Star-Richter des Tausendjährigen Reiches von Adolf dem Letzten, Roland Freisler, scheinbar noch immer Vorbild mancher hessischer Juristen sein muß.

Bei alledem fällt mir noch ein, sollten Sie der Familienrichterin Z. in Ihren Amtsräumen begegnen, könnten Sie diese doch einmal fragen, ob Ihr das Wort Kindeswohl und Rechtsschutz geläufig ist. Wenn nicht; es gibt ja genügend Schulungen und Seminare für Familienrichter. Noch einen Tip, wenn Ihnen die Wahrheit nicht gepaßt haben sollte, Sie können mich ja wegen "Aufmuckens gegen die Richter" wieder ins Gefängnis stecken. Der Amtsrichter L. vom AG B., in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt K., wird Ihnen sicherlich schnell zur Hand gehen, lästige Individuen, die auf ihr Recht pochen, von der hörigen und zur Unterwürfigkeit gedrillten Gesellschaft abzuschirmen, damit diese nicht anfangen, über diese Form der hessischen Gerichtsbarkeit nachzudenken.

Damit dürfte Ihr Brief vom 24.2.1997 beantwortet sein, wenn auch noch immer die von mir angeforderten Anlagen von der Richterin Z. weiterhin unterschlagen bleiben. Vielleicht geht dann dieses Verfahren in das Jahr 2000. Ist ja schon in drei Jahren. Dann können wir auch die neunjährige aktive Zusammenarbeit in dieser Kindschaftssache feiern.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Günther W.


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Noch eine kleine Vorbemerkung. Trotz meines Antrages auf Einleitung eine Verfahrens wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung durch der OLG-Präsident den Schwanz erst einmal eingezogen und nochmals nachgefragt, ob das auch so gemeint war, daß ich einen Präsidenten eines OLG am Schwanz packen will. Das war meine Antwort:

Günther W.
28027 Madrid

22 de Marzo de 1997

An den Präsidenten des OLG Frankfurt
Postfach 10 01 01

DE- 60001 Frankfurt/Main

Aktenzeichen 3...

Sehr geehrter Herr Präsident,

um Erfahrungen zu sammeln, habe ich die bisherige Behandlung durch hessische Richter im Internet publiziert, da es sich um ein Verfahren im öffentlichen Interesse handelt. Neben dem sehr breiten Zuspruch, wobei die einzigen kritischen Stimmen nur von einem nun zu erwartenden "Racheakt der Justiz" (ich wiederhole nur die Aussagen im gleichen Wortlaut) sprachen, erfuhr ich verbindlich und mit großem Erstaunen eines Bürgers, der die Richterin Z. kennt und auch die Frau C. B., daß beide eindeutig bei einem privaten Gespräch außerhalb des Justizgebäudes gesehen wurden. Daß dies richtig ist, schließe ich daraus, daß der Internet-Teilnehmer gar nicht den Namen meiner Ex-Frau aus meiner Schilderung entnehmen konnte, sondern wörtlich mitteilte, "wenn es sich bei der Person, nach der Schilderung, um eine Frau C. B. aus A-H. handeln sollte, hat sich diese mit Frau Z. in privater Atmosphäre unterhalten!" Auf meine Rückfrage bekam ich die Antwort, daß sich diese Person als Zeuge zur Verfügung stellen wird. Nun fällt es mir wie Schuppen von den Augen, weshalb:

Aus dem letzten Schreiben des OLG Frankfurt entnehme ich eindeutig den Versuch dieses Senates, irgend etwas zu finden, nur um meinen Prozeßkostenhilfeantrag abzuschmettern. Nach alledem, was ich nun erfahren durfte, unterstelle ich mit Nichtwissen, daß dies nur geschieht, um die Kollegin Z. zu schützen. Um so sehr wundert mich Ihr Schreiben, Herr Präsident, was nicht den amtlichen Gepflogenheiten entspricht, daß Sie mich auffordern, die gegen Sie gerichtete Beschwerde wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung zur Einleitung eines Verfahrens zur Dienstaufsicht erst noch einmal genauer zu erörtern, daß Sie dann die entsprechenden Schritte einzuleiten. Hier knistert es nicht nur im hessischen juristischen Gebälk, es steckt wohl ein Skandal der unglaublichsten Art dahinter, der dringende Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten einer Kollegin, der Amtsrichterin beim Familiengericht, Frau Z.. Ich von meinem heutigen Standpunkt kann nicht mehr das Kind zurückfordern bzw. das Sorgerecht erneut beantragen, dafür lebt der Junge viel zu lange bei der Kindesmutter und wurde durch diese - vollkommen unbestritten - gegen den Vater und die Geschwister aufgehetzt. Das Besuchsrecht ist bei einer bewiesenen Lügnerin, der Richterin Z., auch nicht mehr durchzusetzen. Daß eine faire und nach der Prozeßordnung korrekte Behandlung durch die hessische Justiz nicht mehr möglich ist, steht außer Frage. Der Erklärungsbrief des Präsidenten des AG D. ist doch so inhaltslos oder wußte er nicht, was er schreibt? Er argumentiert in einer Weise, so daß sogar noch letztendlich das Schreibzimmer des AG daran schuld haben könnte. Sind Hessische Richter so fehlerfrei bzw. nicht in der Lage, Irrtümer zuzugeben, um diese dann zu korrigieren. Ich fordere daher, nur mir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang meines Schreibens (Datum der Rückscheinkarte der Post bei Vorlage in Ihrer Behörde) die in der Dienstaufsichtsbeschwerde beschriebenen Beweisstücke, die von der Richterin Z. unterschlagen worden sind, als öffentlich beglaubigte Kopien zuzusenden und das bestehende Verfahren ordentlich durchzuführen, was ich nach den Jahren schon vorab bezweifle . Einen Antrag auf Befangenheit der Richterin Z. in einem Verfahren verzichte ich zu stellen bei dieser Art von Justiz, die bei mir hier in Hessen praktiziert wurde. Ich würde doch nur die Richter einem erneuten Streß aussetzen, wie sie das gesetzwidrige Verhalten von Frau Z. erneut schützen könnten. Sollten Sie meinem rechtlich fundierten Wunsche nicht entsprechen (das steht auch in der ZPO), wende ich mich an die Öffentlichkeit und werde bei den Obersten Deutschen Gerichten die Überprüfung des nun seit sechs Jahren andauernden Verfahrens beantragen, wobei ich auch eine Beschwerde beim Staatsminister von Plottnitz vorlegen werde, wenn weiterhin Beweismittel unterschlagen bzw. nicht herausgegeben werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Günther W.


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Man hat mir im Jahre 1991 mein Kind gestohlen, für das ich das Sorgerecht hatte. Seit sechs Jahren streite ich mich mit dieser Richterin Z. herum. Leider habe ich seit diesem Zeitpunkt nie wieder meinen Sohn gesehen, da die Kindesmutter dies mit allen Mitteln verhindert. Ich stand schon hunderte Male vor der Türe in der BRD - ohne Erfolg. Den Rechtsschutz hat mir diese Richterbande immer wieder versagt.

Aber kommen wir zu dem tatsächlich interessanten Teil: Sicherlich wurde ich nicht wegen einer Bombendrohung in den Knast zur Auslieferungshaft gesteckt. Jedoch teilweise wegen meiner Renitenz (schreibt man das nun mit einem oder zwei n?).

Nun, im Jahre 1988 habe ich für einen Deutschen Unternehmer, der in Spanien Häuser verkaufte, die Dolmetscherleistungen übernommen und auch den Leuten die Häuser gezeigt. Die Kunden kauften, bezahlten an den Deutschen auf ein Konto in Spanien, ja und das Haus war dann ihres. In einem Falle lief das gleiche Spiel ab. Die Kunden sahen das Haus, waren einverstanden und bezahlten das Geld. Er schrieb eine Quittung in Mannheim aus, schrieb sogar noch dazu, er würde das Geld bis zur Fälligkeit festlegen und dann die Globalhypothek bezahlen. Er tat das nicht, wurde (ich glaube 1995) vom OLG Karlsruhe zur Zahlung verdonnert und hat dann auch erfüllt.

Meine Ex-Frau hat sich mit einem ehemaligen Staatsanwalt zusammengetan, der mir schon seit sechs Jahren das Leben schwer macht. Mit allen möglichen Anzeigen, die dann immer wieder eingestellt werden. Nun zeigte er mich gemeinsam mit diesem N. wegen Unterschlagung an. Da mein letzter Wohnsitz in Hessen war, kam das zu dem AG B., Schöffengericht. Ich erhielt eine Anfrage von der Staatsanwaltschaft, die ich auch artig beantwortete habe. Danach wurde ich in der Anklageschrift (die ich das erste Mal im spanischen Gefängnis in übersetzter Form las) beschuldigt, in gemeinsamer Tateinheit mit diesem N. die Unterschlagung begangen zu haben. Ich wurde eingelocht, obwohl ich nachweisen konnte, daß ich die Ladung im Sommer 95 nicht erhalten haben konnte.Danach habe sogar mit dem Direktor des AG einen Schriftwechsel geführt und auch telefoniert (ist alles in der Akte), daß ich im Januar 96 kommen würde, um mich den Fragen des Gerichtes zu stellen. Dieser Direktor schreibt noch im November 1995, es sein keine Entscheidung bei Gericht ergangen, weil ich nicht gekommen war und mich ja dann noch begründet entschuldigt hatte. Denkste, der Richter hat bereits am 17. September 1995 einen internationalen Haftbefehl ausgestellt, um mich vorführen zu lassen.

Nun mal zur Anklageschrift: Da steht wörtlich drin: Der Angeschuldigte W. hat - soweit dies seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist - die angeklagte Tat bestritten. Auch der angeschuldigte N. hat bestritten, sich - wie angeklagt - zum Nachteil der Zeugen L. (das waren die Käufer) strafbar gemacht zu haben. Er hat sich dahin eingelassen, er sei von W. lediglich als Korrespondenzadressat und Bote benutzt worden. Wenn es Unregelmäßigkeiten gegeben habe, dann gingen die ausschließlich auf das Konto des Angeschuldigten W.. Daß dies aber lediglich unbedeutende Schutzbehauptungen sind, folgt daraus, das alle geflossenen Gelder über die Konten des angeschuldigten N. liefen, er somit Einfluß auf deren Weg nehmen konnte und er hier zum fraglichen Zeitpunkt als selbständiger Mitarbeiter der Firma NE (die Häuser in Spanien baute) auftrat, die sich der Mitarbeit des angeschuldigten W. bediente. Aus der von dem Zeugen K. (dieser Staatsanwalt meiner Ex-Frau) übersandten Korrespondenz mit der Fa. NE ergibt sich auch, daß dieser (eben N.) beabsichtigte, gemäß seiner damaligen Firmierung ´Generalagentur N.´ ein weiteres Agentennetz in der BRD zu etablieren. So die Anklageschrift.

Nun wurde nicht ausdrücklich erwähnt, das die Gelder nicht nur über seine Konten geflossen sind, sondern auch er persönlich gegen Quittung entgegengenommen hatte (diese liegen bei Gericht vor). Es wird weiter nicht erwähnt, daß die Verkaufsprovisionen von Herrn N.in Rechnung gestellt wurden, bzw. von den Verkäufen auf sein Konto in Mannheim geflossen sind. Daß dieser K. in dieser Sache beteiligt war, hatte schon damals meinen Anwalt stutzig gemacht, der die Haftbeschwerde einreichte. Er fragte, warum denn dieser Mann als Zeuge kostenträchtig geladen wurde, wo dieser in Wirklichkeit gar nichts mit der Sache zu tun hat und schon gar kein Zeuge im Sinne des Gesetzes sein kann. Dann habe ich noch zwei Urteile von Spanien aus der Zeit 1990 + 1991 vorgelegt, da ich in der gleichen Sache bereits von K. in Spanien verklagt wurde, aus denen im Zivilverfahren hervorgeht, daß ich eindeutig nichts mit der Sache zu tun habe. Jedesmal wurde ich vom AG und LG freigesprochen bzw. die Klage kostenträchtig abgewiesen.

Die Spanier sind ja da etwas langsam. Nachdem ich aufgrund des internationalen Haftbefehls an Weihnachten 1995 festgenommen wurde, obwohl lt. Aktenlage nachgewiesen werden kann, daß ich im Januar 1996 erneut anrufen sollte, um einen Termin zu vereinbaren, da das fernmündlich besser geht, um auch das Risiko der schriftlichen Zustellung zu umgehen, ging ich erst einmal in den Bau. Dann wurde ich von meinem Urlaubsort verschoben nach Madrid, besuchte dort zwei Gefängnisse, es kam Ostern und ich wurde - weil ich mich gegen den Stunk der Deutschen wehrte - vor ein Tribunal, etwa OLG in der BRD. Dort wurde ich sofort auf freien Fuß gesetzt und das den deutschen Behörden mit Begründung mitgeteilt. (Schenger Abkommen über das Europäische Auslieferungsabkommen). Die Woche darauf wurde, nachdem die Deutschen das erfuhren, auch von ihrer Seite das Auslieferungsbegehren zurückgezogen.

Nun wollte ich den Termin bei dem AG in B. haben. Das klappt nicht, weil meine Akte verschwunden ist. Eigenartig. Selbst die Duploakte, die meine Anwältin zur Haftbeschwerde bekam und wieder zurückgab - sie ist verschwunden. Dann habe ich, da ohne die Beendigung dieses Verfahrens keine Haftbeschwerde und kein Schadensersatz möglich ist, bei dem Herrn Minister von Plottwitz Hilfe angefordert. Man sagte mir, der Generalstaatsanwalt in Frankfurt wird auf den LOStA in D. einwirken, das Verfahren zu beenden. Das war im November 1997.

Um noch einmal auf die Richterin Z. zurückzukommen. Durch den Zwangsaufenthalt im Knast wurde meine Existenz komplett zerstört, wie auch mein Unternehmen. Deshalb habe ich mit allen Papieren, die meine Armut bestätigen, einen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt, damit ich die Abänderung des Unterhaltsbeschlußes durchsetzen kann, in dem ich zu DM 650.- Kindesunterhalt verurteilt wurde. Richtig ist, daß ich mich in einem Vergleich damit einverstanden erklärte, wobei gleich das Besuchsrecht geregelt wurde. Die Mama hielt sich nicht daran und der Papa zahlte. Als ich mich darauf beschwerte über den Verstoß gegen das BGB (siehe Vergleiche), wurde mein Begehren abgewimmelt. Nun, da ich einen berechtigten Grund habe, die Abänderung des Vergleichs zu verlangen, da ich arm im Sinne des Gesetzes bin, lügt die Richterin in dem abweisenden Beschluß, in dem sie sagt, es hätten sich zu dem damaligen Vergleich keine Änderungen ergeben.

Als ich dann wegen Rechtsbeugung eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte, bedrohte mir der AG-Präsident in D. mit einer Anzeige. Ich bat ihn, dies doch schleunigst zu tun, ich bestehe sogar darauf. Dann zog der den Schwanz ein und schickte die Akte zum Präsidenten des OLG Frankfurt. Ungefragt beschied auch er, dies sei keine Rechtsbeugung, ebensowenig der Umstand, daß die Richterin nicht die Beweismittel (Schriftstücke der Gegenseite) an mich weiterleitete. Natürlich schrieb ich sofort an den Präsidenten des OLG Frankfurt und bat, die nun gegen ihn gerichtete Beschwerde wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung an seinen zuständigen Vorgesetzten weiterzugeben. Er schrieb mir zurück, er müsse erst den Sachverhalt prüfen und eine erneute Erklärung von mir, damit er diese Sache nachvollziehen könnte. Ich habe ihm geantwortet, er möge doch noch einmal diese Akten anfordern, aus denen er erkannt hatte, daß meine Beschwerde keine Beschwerde sei. Dieser Brief ging gestern ab. Ich erwarte nun Antwort von ihm.


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