Fall 21: Verhaftung und Psychiatrie, weil Vater auf Umgangsrecht besteht

OPFER: Michael G. - TATORT:  Gelsenkirchen



Ich lebe seit 1996 in Scheidung. Vorher war es eine intakte Familie mit Zweifamilienhaus, einem kleinen Sohn, und Geld war auch niemals ein Problem. Doch dann wollte meine damalige Ehefrau sich scheiden lassen. Folgen: mehrere Selbstmordversuche, die Firma, die ich nebenbei betrieb, mußte aufgegeben werden. Dann fing meine Ex-Frau an, wegen jedes und über alles Klagen einzureichen. Wie viele Verfahren gelaufen sind, bzw. z.Z. noch laufen, kann selbst ich nicht sagen. Es gab Anschuldigungen wegen Bedrohung, Belästigung, Vergiftung usw. Prozeße wegen Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt usw. wurden geführt. Im Februar 1997 eskalierte die ganze Situation.

Meine Ex-Frau hat mich mehrere Male aufgefordert, die Anträge, die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht gestellt wurden, zurückzuziehen, sonst "platzt eine Bombe". "Verzichte auf deinen Sohn, sonst bist Du fällig", war da zu hören. Als ich eines Montags wie gewohnt zum Fußball ging, rief sie mich an und sagte, daß ich es nochmal genießen solle, es wäre vielleicht das letzte Mal. Ich rief an diesem Abend noch meinen Freund an und habe ihm dies auch mitgeteilt. Und sie sollte recht behalten!

Am 19.02.1997 war dann die Verhandlung wegen des Umgangsrechtes. Da ich auf das Umgangsrecht nicht verzichten wollte, sagte sie mir nach der Verhandlung, daß ich meinen Sohn das letzte Mal gesehen habe. Am 20. Februar 1997 fuhr ich, nachdem ich mit einer Freundin im Kino war, nach Hause. Unterwegs wurde ich von einer Zivilstreife kontrolliert. Zu Hause angekommen, hörte ich meinen Anrufbeantworter ab. Es hatte jemand angerufen und mich aufgefordert, um 01.30 Uhr an einem bestimmten Treffpunkt zu sein.

Daraufhin rief ich die Polizei an und teilte dies mit. Es wurde zugesichert, daß ein paar Beamte vorbeikommen würden. Gegen 00.35 Uhr (21.02.1997) wurde an der Tür geklingelt und ich mit den Worten "Mach schon auf, Du Arsch!" aufgefordert, die Tür zu öffnen. In der Befürchtung, es sei jener, welcher auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte, rief ich erneut die Polizei an. Der Polizist am Telefon riet, die Tür nicht zu öffnen, bis die Beamten da seien.

Ich wurde dann jedenfalls festgenommen, denn die Männer vor der Tür waren auch die Polizei. Einen Haftbefehl gab es nicht. Anschließend wurde die Wohnung durchsucht, mitten in der Nacht. Ich wurde am Freitag dann dem zuständigen Richter vorgeführt. Dieser stellte keinen Haftbefehl aus. Daraufhin wurde ich von den Beamten zu einem anderen Amtsgericht geschafft. Mittlerweile war es 15.45 Uhr. Der Richter wollte wahrscheinlich ins Wochenende. Er stellte jedenfalls einen Haftbefehl aus. Grundlage: die Anzeige meiner Ex-Frau bei der Polizei!!! Es wurde kein Haftbefehl ausgehändigt, keine Vernehmung durchgeführt und auch keine Tat genannt, welcher ich verdächtigt wurde.

Beim Haftprüfungstermin, 12 Tage später, wurde der Haftbefehl wieder außer Vollzug gesetzt. Am 13.03.1997 wurde meine Frau erstmals vom Staatsanwalt vernommen. Am 03.04.1997 sollte eine Befragung durch den Richter stattfinden. Bei diesem Termin brachte sie einen Brief mit, welchen sie 2 Tage vorher erhalten haben soll. Dieser sollte Nacktaufnahmen enthalten haben. Daraufhin setzte der Richter den Haftbefehl wieder in Kraft und ordnete erneut eine Hausdurchsuchung an. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich mich etwa 400 km weit entfernt vom Ort auf, um von der ganzen Sache Abstand zu bekommen.

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft wurde mehrmals beantragt, jedoch bis zum heutigen Tag nicht gewährt! Ich war jedenfalls bis Mitte November 1997 bei meinem Freund, da wir eine gemeinsame Firma aufbauten. Doch dann erschien die Polizei bei uns im Büro. Als ich davon erfuhr, bekam ich panische Angst. Nach einem Termin bei meiner Psychologin ging ich in eine psychiatrische Klinik. Dort wurde ich 6 Wochen behandelt. Nach der Entlassung wurde ich aufgrund des Haftbefehles sofort von der Polizei verhaftet und am nächsten Tag dem Haftrichter bei dem nächsten Amtsgericht vorgeführt. Es war der 23.12.1997. Der Haftprüfungstermin war auf 14.00 Uhr festgelegt. Der Anwalt wollte zu diesem Termin erscheinen. Der Richter entließ mich jedoch bereits gegen 11.00 Uhr, nachdem er mit dem Richter, welcher den Haftbefehl erlassen hatte, Rücksprache geführt hatte. Wieder ging ich 400 km weit weg.

Am 09.01.1998 erschienen wieder 2 Polizeibeamte bei uns im Büro und verhafteten mich erneut. Grund: der Richter hat mich angeblich aus Versehen laufen lassen, der alte Haftbefehl sei noch in Kraft. Daraufhin baute ich körperlich wieder soweit ab, daß ich mich z.Z. erneut in ärztlicher Behandlung befinde. Zwischenzeitlich hat mein Freund Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt eingelegt, denn ich fühle mich außerstande, etwas zu unternehmen.


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