Vater KHK schreibt an den gerichtlich bestellten psychologischen Sachverständigen
"Ich flehe Sie an: Helfen Sie mit, daß meine Tochter wenigstens einen Teil ihres Vertrauens zurückgewinnt."
Wie man verhindert, dass das Kind tatsächlich zum Vater zieht
Herrn R. N.
8. November 1998
Sehr geehrter Herr N.,
wir hatten seit unserem letzten persönlichen Gespräch am 8. Oktober 1998 auf verschiedenste Arten Kontakt – Fax, Telefonate, E-mail. Da ist es durchaus möglich, daß etwas in Vergessenheit gerät. Um Missverständnisse auszuschließen, werde ich kurz rekapitulieren, was seit dem 8.10.98 geschah.
8.10.: Sie teilten mir mit, daß alle Tests und Befragungen ergeben hätten, K. habe die engere Beziehung zu mir und wolle bei mir wohnen. Dies sei unbedingt ernst zu nehmen. Sie würden dem Familiengericht in einem ‚Zwischenbericht‘ empfehlen, K. solle ab den Herbstferien beim Vater wohnen – ‚mit Sack und Pack‘ zu diesem ziehen. Sie solle aber (voraussichtlich) bis zu den Weihnachtsferien weiter in E. zur Schule gehen – ohne dabei die Mutter zu besuchen. In dieser Zeit würden Sie uns – K. und die Eltern – begleiten, insbesondere K. dürfe jederzeit bei Ihnen anrufen. Die Mutter, die schon vor mir bei Ihnen gewesen wäre, sei mit dieser Regelung einverstanden. Auf meine abschließende Frage sagten Sie, daß ich K. dies am folgenden Tag (Besuchswochenende) mitteilen dürfte.
9.10.: Ich berichte K. von unserem Gespräch am Vortag. Sie freut sich unbändig und erzählt es allen Bekannten, die wir an diesem Wochenende treffen.
10.10. und 11.10.: Vgl. meine beiden Faxe.
15.10.: Um ganz sicher zu gehen, die Schulleitung nicht voreilig wegen der von mir gewünschten Stundenplanänderung zu mobilisieren, telefonierte ich mit Ihnen. Sie erklärten, daß alles bliebe wie am 8.10. besprochen, Herr M. sei informiert – ein Termin vor dem Familiengericht vor den Herbstferien sei aber nicht mehr möglich. Sie gingen davon aus, daß K. Ende der Herbstferien zu mir zieht. – Daraufhin bitte ich die Schulleitung, meinen Stundenplan so gut wie möglich an K.s anzupassen.
23.10.: Per Fax berichte ich Ihnen, daß K. erzählt, die Mama habe einen ‚dicken Brief von Herrn N.‘ bekommen. Sie hätte aber gesagt, daß ihr das alles ‚zu schnell gehe‘, der Umzug könne auch bis Weihnachten warten – vgl. mein Fax vom 23.10.98.
24.-25.10.: Wir verbringen ein schönes Wochenende auf der Berghütte eines Freundes.
27.10.: Ihr schriftliches Gutachten/Zwischenbericht kommt per Post – wegen der falschen Postleitzahl erhalte ich es vier Tage später als Frau B.. Ich lese es sofort durch und bestätige Ihnen telefonisch den Erhalt. (Ihre Frage, ob K. immer noch zu mir will, überraschte mich.) Sie teilen mit, daß Sie von Frau B. noch nichts gehört hätten. Ich erinnere an K.s Erzählung vom 23.10. Sie drücken die Absicht aus, noch einen Tag zu warten und dann Frau B. einen Brief zu schicken.
28.10.: Vormittags gegen 10 Uhr bringe ich K. zur zweiten Hälfte der Herbstferien nach E.. Wir sind beide nach wie vor fest davon überzeugt, daß am Sonntag der Umzug stattfinden wird, da wir von keiner Seite eine gegenteilige Nachricht haben. Auf K.s Frage, wann ich sie holen komme, erkläre ich, daß ich das nicht genau wisse – das müßten die Mama und Herr N. und ich noch ausmachen.
29.10.: Ich melde mich bei Ihrem Anrufbeantworter für eine kurze Reise ab und bitte Sie, mich (bei den Freunden oder auf meinem Anrufbeantworter) von etwaigen Neuigkeiten – Umzugsmodalitäten! – zu unterrichten.
31.10.: Als ich gegen 15.30 h nach Hause komme, finde ich Ihre kurz zuvor eingegangene Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, in der Sie mir mitteilen, daß es nun doch nicht zu dem geplanten Umzug am Sonntag käme. Wir wären in einer „sehr schwierigen – vielleicht der schwierigsten Phase überhaupt“. Sie bitten mich um „noch etwas Geduld, auf ein oder zwei Wochen käme es ja jetzt nicht mehr an“. Frau B. wolle nochmals „mit K. reden“. - Ich könnte Sie am Montagnachmittag telefonisch erreichen.
Da ich Sie telefonisch nicht mehr erreiche, schicke ich Ihnen eine E-mail, in der ich bedaure, daß Sie seither offensichtlich nicht mit K. sprechen konnten. Auch ich bin der Meinung, daß es jetzt auf ein, zwei Wochen nicht mehr ankommt – aber ich befürchte, daß K.s Vertrauen in die beteiligten Erwachsenen Schaden nehmen könnte. Ich sage zu, am Sonntag, 1.11.98, dann eben nicht nach E. zu fahren.
2.11.: Am frühen Nachmittag telefonieren wir kurz über Frau B.s Äußerungen. Sie versprechen, wegen meiner Besorgnisse mit K. reden zu wollen und mir dann Bescheid zu geben. Ich erwähne, daß ich nur den Ehegattenunterhalt überwiesen hätte, da ich bis zum Zeitpunkt der Überweisung davon ausgegangen war, K. würde ab 1.11. bei mir wohnen. (Im Zwischenbericht äußert Frau B. den Wunsch, bis zu einer gerichtlichen Klärung weiter Unterhalt zu erhalten. Darunter verstand ich in Übereinstimmung mit meinem Anwalt den Ehegattenunterhalt.)
6.11.: Ihr Brief vom 5.11. ist angekommen. Ich bin äußerst irritiert, da ich mir nicht klar darüber bin, ob darin ‚Vorwürfe‘ bzw. ‚(Er-)Mahnungen‘ ausgesprochen werden und – wenn ja – welche davon an mich gerichtet sind.
Mit bangen Gefühlen fahre ich auf 15 Uhr nach E.. Einen Verrechnungsscheck über den Kindesunterhalt habe ich bei mir. Vor der Haustür sehe ich K.s Tasche und Köfferchen bereitstehen. Unmittelbar auf mein Klingeln kommt K. heraus und wir gehen zum Auto. Sie will mir offensichtlich ganz dringend etwas erzählen. Also halte ich nach E. am Straßenrand an.
K. sagt:
Sehr geehrter Herr N., so wie an diesem Wochenende habe ich K. seit Jahren nicht mehr erlebt. Sie zog sich für lange Zeiten in ihr Zimmer zurück, lächelte mich zwar immer an, wenn ich zu ihr hineinging – aber auf eine für mich furchtbar verwirrt wirkende Art. – Da wartet ein Kind einen ganzen Nachmittag darauf, daß der Vater es – wie vereinbart – abholt. Aber der kommt nicht um 15 Uhr. Er kommt auch nicht um 16 Uhr. Er kommt überhaupt nicht an diesem Sonntag ...
Und als es dann gerade aufatmen will, da der Papa es „wohl doch nicht im Stich gelassen“ hat, muß sie erfahren, daß ein anderer Mensch, zu dem sie auch beinahe ‚grenzenloses‘ Vertrauen hatte, plötzlich etwas ganz anderes sagt als vor vier Wochen.
Herr N., Sie sind der Fachmann. Ich flehe Sie an: Helfen Sie mit, daß K. wenigstens einen Teil ihres Vertrauens zurückgewinnt. Bitte, sagen Sie mir, was ich für meinen Teil tun kann oder muß, daß K. sich nicht lange so hintergangen fühlen muß, wie sie es im Augenblick m. E. tut.
Bei einer schriftlichen Hausaufgabe gab sie nach einem ‚Verschreiber‘ mutlos auf. Deshalb bot ich ihr heute nachmittag an, sie früher nach E. zurückzubringen. Es war ihr „egal“. – Ihr schien alles egal zu sein. Als wir uns dann gegen 16 Uhr in Ebhausen voneinander verabschiedeten, wirkte sie sehr verloren.
Können - wollen - Sie mir erklären, was dazu geführt hat, daß die am 8.10.98 zwischen Ihnen, Frau B. und mir getroffene Vereinbarung nicht eingehalten werden konnte? Bitte, verstehen Sie mich richtig – es geht mir nicht um Schuldzuweisung. Aber K. wurde – wenn auch sicher unbeabsichtigt – sehr weh getan. Das hat sie nicht verdient, und das sollte schnellstmöglich wieder gutgemacht werden.
Ich hoffe inständig, daß alle Beteiligten auf den für K. richtigen Weg zurückfinden werden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
KHK
PS: Den Kindesunterhalt für November habe ich an Frau B. überwiesen.