Moritz
* Mai 1992
Kurzer Abriß mit den wichtigsten Jahreszahlen:
- 1989 - Bonn: Vater+Mutter lernen sich kennen und ziehen zusammen.
- 1992 - Moritz wird geboren. Wenige Wochen zuvor schließen die
Eltern die Ehe
- 1992-1995 - Die Mutter lehnt Moritz völlig ab - bis zur Mißhandlung
- 1995 - Trennung Juli/August. Auf Mallorca hat sie ihren neuen Freund
getroffen
- 1995 - Bei der Familie wohnt Alex, ein junger Engländer, als Au-Pair.
Über seine Zeit mit Moritz und der Mutter schreibt er einen bis heute
bedrückenden, der niemanden ruhen läßt, der ihn je gelesen
hat.
- 1995-1997 - Moritz bekundet ständig, beim Vater leben zu wollen.
- 1995-1996 - Amtsgericht (AG) Bonn. Das Jugendamt (JA) Bonn bestätigt
das brutale Verhalten der Mutter gegenüber Moritz und empfiehlt:
Sorgerecht an den Vater zum Schutze des Kindes.
- 1996, 19. März - Die ständige Mißhandlung von Moritz
durch die Mutter wird durch Zeugenaussagen unwiderleglich Gegenstand der
Verhandlung. Richterin Kr. hält der Mutter 1 1/2 Stunden vor, wie
grausam sie Moritz Moritz zugesetzt habe - um dann die Empfehlung des JA
Bonn, dem Vater zum Schutze von Moritz das Sorgerecht zu übertragen,
mit der Bemerkung zu übergehen (sie formulierte das indirekt), was
der Vater wohl für ein Schwein sei, wenn er solche Zeugenaussagen
(auf die sie sich ohne jeden Anflug von Zweifel gestützt hatte!) gegen
seine Ehefrau beibringt. Die Mutter lernt daraus: Weiter so!
- 1996 - Sept. - Die Mutter entführt Moritz rechtswidrig nach Dormagen.
Richterin K. vom AG Bonn begeht Rechtsbruch, indem sie den Eilantrag des
Vaters auf Rückführung von Moritz schlicht nicht bearbeitet.
- 1998, November. Die Richter des OLG Köln begehen Rechtsbruch,
indem sie Moritz nicht sofort an seinen rechtmäßigen Wohnsitz
beim Vater in Bonn zurück kehren lassen. Pikanterweise verstoßen
diese Richter des OLG Köln mit ihrer Verfügung vom 28.11.1996,
mit der sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter übertragen,
gegen ein Grundsatz-Urteil des selben OLG Köln vom 04.11.1996, in
dem unmißverständlich geschrieben steht, daß in Fällen
wie diesem das Kind an seinen rechtmäßigen Wohnsitz zurück
gebracht werden muß - zumal bei der tatsächlichen Gefährdung
des Kindes durch die Mutter.
- 1996-1997 - OLG Köln. Die Richter begehen mehrfachen Rechtsbruch,
indem sie Zeugenaussagen unterschlagen, insbesondere die Aussage von Moritz,
beim Vater leben zu wollen; auch leisten die Richter den Falschaussagen
der Mitarbeiter Bi./Sa. vom Jugendamt Dormagen aktiv Vorschub. Die mündlich
vorgetragenen Widerlegungen der Aussagen der JA-Mitarbeiter tauchen hinterher
im Verhandlungs-Protokoll nicht mehr auf.
- 1997, 25. April: 1. Termin vor dem OLG Köln. Zwei Stunden nach
dem Termin wird der Vater im Beisein von Moritz vom neuen Lebensgefährten
zusammengeschlagen - weil der Vater es gewagt hat, vor dem OLG Köln
die kriminelle Vergangenheit dieses Mannes an das Tageslicht zu bringen
(betrügerischer Konkurs mit Schaden vermutlich in Millionenhöhe).
- 1997, 27. Juni - Moritz sagt vor OLG Köln: "Ich will bei
Papa in Bonn wohnen und Mama immer besuchen." - Der Vorsitzende verspricht:
"Wenn du das willst, dann darfst du das auch." - Moritz kommt
jubelnd aus dem Richterzimmer gestürmt und ruft: "Papa, Papa,
ich darf zu dir!", während dessen er seine Mutter links stehen
läßt.
- 1997, 02. Juli - Kurz vor Bekanntwerden des Urteils ruft die Mutter
beim Vater an: Er solle Moritz sofort abholen, sie wolle Moritz nicht mehr
haben, Moritz drehe völlig durch, und er habe ja sowieso gesagt,
daß er bei ihm sein wolle.
- 1997, 02. Juli - Urteil: Sorgerecht an die Mutter. Moritz erleidet
mehrere Nervenzusammenbrüche. Die Nachbarn in Dormagen bestätigen
später, daß Moritz völlig zusammen brach, und daß
er gegen die Mutter vehement opponierte.
- 1997, Sommer - Moritz erleidet mehrere Nervenzusammenbrüche und
macht sich Vorwürfe: "Was habe ich nur falsch gemacht? Was
habe ich nur falsch gemacht? Ich habe doch gesagt, ich will zu Papa! Hätte
ich nur gesagt, daß ich zu Mama will, dann wäre ich zu Papa
gekommen." - Und: "Richter sind Lügner." - Traurig
und wahr.
- 1997 - Herbst - Moritz berichtet, daß die Mutter nach Spanien
auswandern will, er aber nicht.
- 1997, 13. Dez. - AG Neuss: Neuerlicher Antrag auf Sorgerecht-Zuweisung
durch den Vater. Grund: Die Mutter wolle wieder heimlich den Wort wechseln.
- 1997, 23. Dez. - Die Mutter behauptet trotz überwältigender
Beweise: Nein, sie habe gar nicht vor, den Wohnort zu wechseln. Der Richter
schreibt ins ablehnende Urteil: Die Mutter habe "glaubhaft versichert",
daß sie den Wohnort nicht wechseln wolle."
- 1998, Januar - Die Mutter ist mit Moritz auf Nimmerwiedersehn verschwunden,
das Haus ist leer geräumt. Aber - sie hatte ja "glaubhaft versichert..."
- ein Rechtsbruch mehr eines Richters, die überwältigenden Beweise
schlicht zu ignorieren. Die Mutter hält sich in Spanien auf.
- 1998, Januar - Der Vater schaltet die Kriminal-Polizei ein. Der Dienststellen-Leiter
der Kripo sagt: Der Sohn ist in Gefahr, Sorgerecht der Mutter hin oder
her. Die Kripo wird tätig. Die Mutter erfährt: Sie wird niemals
mehr Deutschland betreten können, wenn Sie nicht einlenkt. Von der
Kripo erfährt der Vater, daß der Lebensgefährte der Mutter
ein "alter Kunde" ist und schon lange von der Polizei gesucht
wird.
- 1998, Januar - Es stellt sich heraus, daß die Mutter weder für
die Privat-Wohnung in Dormagen je Miete bezahlt hat, noch für das
Büro des von ihr betriebenen Geschäfts. Schaden: ca. 200.000
DM. Die ganze "hier-geht's-Moritz-doch-gut"-Komodie war vor vornherein
eine Farce. Weiterhin stellt sich heraus, daß sie auch die Kindergarten-Beiträge
nicht gezahlt hat - was die Jugendamts-Mitarbeiter wohl gewußt haben
dürften, als sie vor Gericht am 25.04.1997 für die Mutter ihre
Falschaussagen ablegten.
- 1998, Februar: Die Mutter ruft an und sagt, daß sie Moritz zurück
bringen will / wird. Der Vater solle einen Termin mit genau dem Jugendamts-Mitarbeiter
machen, der schon für sie vor Gericht (OLG) falsch ausgesagt hatte.
- 1998, März: Moritz wird von seiner Mutter zurück nach
Deutschland gebracht. Das Treffen findet beim Jugendamt statt, allerdings
nicht in Gegenwart des von ihr gewünschten Mitarbeiters, der erst
gar nicht erschien, sondern Kollegen schickte (aus gutem Grunde). Die
Mutter tritt schriftlich das Sorgerecht an den Vater ab. - Moritz ist in
schlechem Zustand. Er wird später berichten, daß Mama
ihn geschlagen geprügelt und gedemütigt habe, desgleichen der
Lebensgefährte seiner Mutter. Er wird auch berichten, daß
bzw. wie er seine Mama über alle Maßen geärgert und genervt
hat, damit sie ihn zurück Papa bringt.
- 1998, Juni: Die Mutter kehrt mit ihrem Lebensgefährten aus Spanien
zurück. Sie besucht ihren Anwalt, der bis dato ihre Adresse in Spanien
nicht kannte (!). Sie bedroht den Anwalt, sodaß er das Mandat niederlegt.
Sie behauptet, sie bleibe weiter in Spanien, und gibt ihm - scheinbar zur
Abwicklung der letzten Angelegenheiten - die Adresse in Spanien, die nun
wertlos geworden ist. - Am Nachmittag des selben Tages unternehmen die
Mutter und ihr Lebensgefährte einen weiteren Entführungsversuch,
der auf offener Straße mit Polizei-Einsatz endet.
- 1998, Juli: Die Adresse in Spanien stellt sich als falsch heraus. Das
Gericht (Sorgerecht) kann das Sorgerecht nicht auf den Vater übertragen,
da die Gerichtspost der Mutter nicht zugestellt werden kann.
- 1998, Oktober: Die Anwältin, welche die Mutter vor einem anderen
Gericht vertritt (Unterhalt), legt ihrerseits eine erneut falsche Adresse
der Mutter in Süddeutschland vor. Die Mutter verheimlicht eigenes
Einkommen, um nicht zahlen zu müssen.
- 1998, November 27: Absolut rechtswidriges und absurdes Urteil des OLG
Köln zu bilden. Man muß sich wirklich fragen, ob OLG-Richter
zu blöde sind zum Lesen-Schreiben-Rechnen bzw. ob sie überhaupt
je über Sonderschul-Niveau heraus gekommen sind (was leider eine Beleidung
vieler unschuldiger Sonderschüler darstellt). Prozeßbetrug,
falsche Zahlen, falsche Zeitrechnungen - da stimmt wirklich nichts, aber
auch gar nichts.
Darstellung mit mehr Einzelheiten
- Mutter+Vater lernten sich 1989 kennen. 1992 wurde wegen der Schwangerschaft
die Ehe geschlossen. Moritz wurde im Mai 1992 geboren. Die Trennung erfolgte
seitens der Mutter im Juli/August 1995. Von 1996 bis 1997 wurde über
Sorgerecht vor Amtsgericht (AG) Bonn und Oberlandesgericht (OLG) Köln
verhandelt, ab Ende 1997 erneut vor AG Neuss und OLG Düsseldorf.
- Die Mutter hatte Moritz von seiner Geburt an abgelehnt und dies vor
aller Welt kundgetan - der Vater hatte sich auf das Kind gefreut und liebte
es vom Tage seiner Geburt an. --- Macht nichts - die Mutter erhielt das
Sorgerecht.
- Die Mutter lehnte die tägliche Betreuung von Moritz rundheraus
ab bzw. fühlte sich dem nicht gewachsen - der Vater freute sich über
jede Minute, die er mit Moritz gemeinsam verbringen konnte. --- Macht nichts
- die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die Mutter war zu Moritz nicht nur abweisend, sondern auch zeitweise
auch brutal, und beizeiten mißhandelte sie Moritz in ihrer Wut auf
ihn - der Vater tat alles, um seiner Ehefrau einen Weg zu Moritz zu
ebnen, er wendete sehr, sehr viel Geld auf, um eine Betreuung von Moritz
auch dann zu gewährleisten, wenn er nicht zu Hause war, und er war
immer fürsorglich zu Moritz, den er liebte. --- Macht nichts - die
Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die psychisch kranke Mutter erpreßte den Vater um über 100.000
DM mit der Drohung: "Entweder du zahlst, oder ich hau ab, und dann
siehst du Moritz nie wieder." Das hätte für Moritz die
fürchterlichsten Mißhandlungen bedeutet, weil er dann nicht
mehr den Schutz des Vaters hätte genießen können. --- Macht
nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die Mutter untermauerte ihre Drohung: "Du hast doch keine Chance,
als Vater kriegst du das Sorgerecht nie." Der Vater fragte einen Freund
und Juristen, der für MdB E. (F.D.P.) als wissenschaftlicher Mitarbeiter
der Enquête-Kommission des Bundestages zur Novellierung des Kinderschutzrechts
zugearbeitet hatte. Dieser Freund sagte: "Du hast in der Tat keine
Chance, und schon gar nicht im Gerichtsbezirk des OLG Köln. Wenn du
Moritz schützen willst, mußt du dich der Erpressung beugen und
zahlen." --- Macht nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die Mutter überwarf sich - und überwirft sich bis heute noch
- mit allen Menschen ihrer sozialen Umgebung, mit der Familie, Freunden,
Bekannten, Arbeitskollegen. Die gesamte Familie der Mutter steht hinter
dem Vater (dem Schwiegersohn!), um ihn im Bemühen um das Sorgerecht
zu unterstützen. Ehemalige engste Freunde der Mutter haben sich im
Laufe der Zeit an den Vater gewendet, weil sie mit der Zeit die Verlogenheit
der Mutter erkannten und weil ihnen die Sorge um Moritz am Ende wichtiger
war als die alte Freundschaft. Der Vater hat nach der Trennung nicht eine
Freundschaft oder Familienbeziehung verloren, im Gegenteil! Die Mutter
dagegen isoliert sich ständig selbst. --- Macht nichts - die Mutter
erhielt das Sorgerecht.
- Die Familienrichter argumentieren laufend mit "Kontinuität".
Nun kann Moritz bei der Mutter niemals Kontinuität erleben: Denn die
Mutter zerstreitet sich ständig mit allen Menschen ihrer Umgebung,
keine Bekanntschaft hält länger als 12 Monate. Dann muß
auch Moritz wieder von bekannten Gesichtern Abschied nehmen. Die Mutter
erlaubt Moritz weiterhin keinen freien Umgang mit dem GESAMTEN Rest der
Familie (Vater, Großeltern, Onkel, Tante, Cousin, Cousine, ...),
Moritz muß ständig betteln. Kontinuität? Das ist keine
Kontinuität. Auf der Seite des Vaters sind ohne Ausnahme alle Menschen
versammelt, die Moritz seit seiner Geburt kennen und begleiten. --- Macht
nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die psychisch kranke Mutter hat in ihrer Verschwendungssucht nicht
nur mittels Erpressung den Vater um alle Ersparnisse gebracht (die ihm
als Unternehmer Betriebskapital und Altersrente bedeuteten) und ihn noch
dazu in weit über 150.000 DM Schulden getrieben; die Mutter hat inzwischen
Mehrfach die Wohnung wechseln müssen, weil sie die Miete nicht mehr
zahlte (zahlen konnte); sie hat mehrfach Betrug begangen; sie hat laufend
auch nach der Trennung versucht, den Vater um Geld zu erpressen. --- Macht
nichts --- die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Die Mutter möchte unter allen Bedingungen ebenfalls beruflich
selbständig sein. Sie eröffnete ein Fitness-Studio und arbeitete
sowohl nach Aussagen von Zeugen sowie auch nach eigenem Bekunden 70-80
Stunden in der Woche (!!), Moritz war (und ist) täglich 8 Stunden
im Kindergarten, und die Mutter hat vor Zeugen mehrfach erklärt,
daß ihr Moritz lästig ist, weil er sie nur davon abhalte, sich
voll ihrem Geschäft zu widmen. Der Vater dagegen steht Moritz
fast vollständig zur Verfügung, weil seine Firma weitgehend ohne
ihn läuft, und in der Zeit, als Moritz noch bei ihm lebte, arbeitete
er nur bis mittags, wenn er Moritz aus dem Kindergarten abholte. --- Macht
nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Mehrfach hat die Mutter Moritz entführt und die Entführung
jeweils mit Erpressung verbunden: Einerseits forderte sie vom Vater: "Entweder
verzichtest du freiwillig aufs Sorgerecht, oder du siehst Moritz nicht
wieder." Andererseits forderte sie wieder und wieder Geld. --- Macht
nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- 1996, 19. März - AG Bonn: Die ständige Mißhandlung
von Moritz durch die Mutter wird durch Zeugenaussagen unwiderleglich Gegenstand
der Verhandlung. Richterin K. hält der Mutter 1 1/2 Stunden vor, wie
grausam sie Moritz Moritz zugesetzt habe - um dann die Empfehlung des JA
Bonn, dem Vater zum Schutze von Moritz das Sorgerecht zu übertragen,
mit der Bemerkung zu übergehen (sie formulierte das indirekt), was
der Vater wohl für ein Schwein sei, wenn er solche Zeugenaussagen
(auf die sie sich ohne jeden Anflug von Zweifel gestützt hatte!) gegen
seine Ehefrau beibringt. Die Mutter lernt daraus: Weiter so! Daß
die selben Zeugenaussagen beinhalten, daß der Vater sich immer für
die Familie aufgeopfert hat; daß er immer ein fürsorglicher
Vater UND Ehemann gewesen war; daß er der Mutter keinen einzigen
Anlaß für ihren Haß gegen Moritz gegeben hatte, im Gegenteil
- das alles kann doch eine Richterin Kr. nicht erschüttern! Väter
sind eben Schweine, basta. Die selbe Richterin K. wird ein halbes Jahr
später auf die Entführung von Moritz ... NICHTS tun, indem sie
den Eilantrag des Vaters in rechtswidriger Weise schlicht NICHT bearbeitet
- was den Straftatbestand der Beihilfe zur Kindesentziehung erfüllt.
Und was der Mutter wieder signalisiert: Weiter so! --- Und das Ergebnis
vor dem OLG Köln - die Mutter erhielt das Sorgerecht, wg. "Kontinuität"
!!
- Das Jugendamt Bonn empfahl, das Sorgerecht zum Schutze von Moritz dem
unbescholtenen und unwidersprochen liebevollen Vater zu übertragen.
Da entführte die Mutter Moritz nach Dormagen (heimlich und unter raffinierter
Verschleierung ihres neuen Wohnortes). Die Mitarbeiter des Jugendamtes
Dormagen (Herr Bi. und Herr Sa.) manipulierten den ganzen Vorgang auf unerhörte
Weise und leisteten mehrfach vor dem OLG Köln uneidliche Falschaussage,
um die völlig aberwitzigen "Interessen" der Mutter durchzusetzen.
Daß zur gleichen Zeit die Mutter in jeder nur denkbaren Form den
Umgang zwischen Vater+Sohn sabotierte, wurde durch diese Falschaussagen
(die nachgewiesen sind und inzwischen bei der Staatsanwaltschaft anhängig
sind) praktisch nicht-existent gemacht. --- Macht nichts, die Mutter erhielt
das Sorgerecht.
- Auf die Entführung von Bonn nach Dormagen wurde mit einem Eilantrag
ans AG Bonn geantwortet, daß Moritz gemäß Gesetz und Rechtsprechung
sofort wieder an seinen rechtmäßigen Wohnsitz zurück zu
bringen sei. Der Anwalt riet (wie sich nun heraus stellte, zum Nachteil
von Moritz) dem Vater, Moritz nicht in eigener Handlung nach Bonn zurück
zu holen: Wenn Mütter Kinder entführten, sei das völllig
OK, wenn Väter das täten, sei das strafbar (natürlich nicht
nach Gesetz, aber nach der völlig irren Rechtsauffassung der deutschen
Familiengerichte). Und - was tat die Richterin Kr. vom AG Bonn? Sie machte
sich noch nicht einmal die Mühe, den Antrag mit "Nein" abzulehen
- sie beabeitete den Antrag noch nicht einmal! Obwohl Eilanträge innert
7 Tagen beschieden werden MÜSSEN! Das war und ist Beihilfe zur Kindesentziehung
/ Kindesentführung, denn bei gemeinsamem Sorgerecht, das damals noch
die Eltern gemeinsam inne hatten, darf kein Elternteil das Kind gegen den
Willen des anderen Elternteils mitnehmen - es sei denn, dies sei zum Schutz
des Kindes unmittelbar geboten. Nun aber hatte die Mutter - belegt durch
rund 20 Zeugenaussagen - Moritz alle die Jahre abgelehnt, geschlagen, mißhandelt,
seelisch zerrüttet, und der Vater hatte Moritz beschützt! ---
Macht nichts - Richterin K. "übersah" den Eilantrag ganz
einfach, und die Mutter erhielt dann in der Folge erst das Aufenthaltsbestimmungsrecht
und dann das Sorgerecht --- wegen "Kontinuität in Dormagen"
(nach wenigen Wochen in Dormagen im Verhältnis zu 5 Jahren in Bonn!!)
und wegen der inzwischen nachgewiesenen mehrfachen Falschaussagen und Manipulationen
der Mitarbeiter B. und S. des Jugendamts Dormagen. Es weisen alle Anzeichen
darauf, daß die JA-Mitarbeiter B. und S. an der Entführung und
an der Verschleierung des Wohnortes von Anfang an beteiligt waren. ----
Aber, macht nichts !! --- Auch das AG Neuss hat trotz alledem inzwischen
wieder das Sorgerecht der Mutter bestätigt.
- Moritz bekundet seit der Trennung der Eltern im August 1995 (damals
war er 3 1/2 Jahre alt), beim Vater leben zu wollen (was für Moritz
gleichbedeutend ist mit der gesamten Familie minus der gewalttätigen
und schizoiden Mutter) - niemanden interessiert das. Das Jugendamt Dormagen
hat das ständige Drängen von Moritz durch die mehrfachen mündlichen
und schriftlichen Falschaussagen vor dem OLG Köln unter den Tisch
gekehrt. --- Macht nichts - die Mutter erhielt das Sorgerecht.
- Moritz wurde von den Richtern des OLG Köln geladen und gehört.
Moritz antwortete, darauf befragt: "Ich will bei Papa in Bonn wohnen
und Mama immer besuchen." Die Befragung erfolgte zwar ohne die Eltern
- aber die beste Freundin von Moritz, Anna, durfte ihn ins Richterzimmer
begleiten, um ihm den Gang leichter zu machen. (Anna sieht Moritz ausschließlich
nur über den Vater, die Mutter untergräbt auch diesen Kontakt.)
Der Vorsitzende Richter berichtete später den Eltern und Anwälten,
daß sich Moritz für den Vater ausgesprochen habe. Moritz, der
noch mit Zentnerlasten auf seiner Seele ins Richterzimmer gegangen war,
kam heraus und rief dem Vater freudestrahlend zu: "Papa, ich komme
zu dir!" Denn der Vorsitzende Richter hatte Moritz geantwortet: "Wenn
du bei Papa wohnen willst, dann darfst du das auch." Dieser Hergang
der Befragung ist von Anna unabhängig von Moritz bestätigt worden.
--- Macht nichts - die Mutter erhielt trotzdem das Sorgerecht.
- Unmittelbar nach der dieser letzten Verhandlung vor dem OLG Köln,
bei der Moritz klar sagte (damals 5 Jahre alt), daß er "bei
Papa wohnen und Mama immer besuchen" wolle, war Moritz über das
Wochenende beim Vater. Als der Vater Moritz zur Mutter zurück brachte
(sie hatte - übrigens rechtswidrig - das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
während das Sorgerecht noch bei beiden Eltern gemeinsam lag), ...
als der Vater also Moritz zurück brachte, schrie die Mutter in Gegenwart
von Zeugen: "Warum bringst du Moritz denn überhaupt noch zurück?
Moritz hat doch gesagt, daß er bei dir bleiben will. Ich habe versucht,
dich anzurufen, aber du warst mal wieder nicht da. Sonst hätte ich
dir gleich gesagt, daß du ihn da behalten kannst." Moritz erfuhr
also einmal mehr, daß seine Mutter ihn eigentlich nicht will - auf
grausame Weise. Moritz machte Moritz in den folgenden Tagen bis zur Urteilsverkündung
seiner Mutter das Leben wohl durch Ungeduld und durch Freude auf den Vater
zur Hölle, denn noch Stunden vor der Verkündung des Urteils rief
sie den Vater an mit der ultimativen Forderung, er solle Moritz sofort
abholen. --- Macht nichts - in einem neuerlichen Gang zum Familiengericht
erhielt die Mutter wiederum das Sorgerecht zugesprochen.
- Alle Monate seit dem Urteil des OLG Köln vom 02. Juli 1997 ist
Moritz schwer traumatisiert. Ihn beschäftigt nur noch: "Die Richter
haben gelogen", "Was habe ich den falsch gemacht?", "Hätte
ich gesagt, daß ich zu Mama will, dann wäre ich zu Papa gekommen",
"Ich habe doch alles richtig gemacht, warum darf ich denn nicht zu
Papa, der Richter hat doch gesagt, ich darf zu Papa".
- Die Richter des OLG Köln haben ihr schlechtes Gewissen (hatten
sie denn eines?) wenigstens noch ins Urteil geschrieben, daß Moritz
seinen Vater wohl sehr liebe, und daß die Mutter verpflichtet sei,
auf den Umgang zwischen Vater+Sohn bei Moritz aktiv hinzuwirken - die Standardfloskel
eben. Die OLG-Richter legten aber keine Besuchsregelung fest - bloß
nicht die Mutter in ihrer Willkür rechtsverbindlich einschränken!
--- Das war also das Urteil vom 02.07.1997. --- Im den Monaten bis Jahresende
1997 hat die Mutter mehrfach vor Zeugen geäußert und dem Vater
sogar schriftlich gegeben, daß sie nicht gedenke, diese Pflicht zu
erfüllen - im Gegenteil: Mehrfach schickte sie dem Vater Faxe mit
der Ankündigung, daß er Moritz nicht mehr lange zu sehen bekäme.
--- Macht nichts - inzwischen bestätigte das AG Neuss mit Beschluß
vom 23.12.1997 das Sorgerecht der Mutter, ohne auf diese Tatsachen überhaupt
nur mit einem einzigen Wort einzugehen!
- Welches Gesetz der Welt gibt diesen brutalen Richtern, Moritz so zu
zerstören? Sein Vertrauen in Menschen so zu erschüttern? Mit
der Wirkung, daß Moritz nunmehr weiß: Er darf sich nie wieder
für den Vater aussprechen, denn es hat doch keinen Zweck, und hinterher
sind die Haß-Ausbrüche und die Gewalt-Ausbrüche der Mutter
noch um so schlimmer. --- Richter, die so handeln, sind seelenlose Monster,
bar jeder Liebe zu Menschen überhaupt. --- Macht nichts - geben wir
der Mutter doch das Sorgerecht, denn Kinder gehören zur persönlichen
und unveräußerlichen Verfügungsmasse der Mutter! Soll sie
doch den Umgang zum Rest der Familie unterbinden, das Kind mißhandeln,
ihn gegen den Vater aufhetzen, den Vater weiterhin erpressen --- macht
alles nichts - die Mutter erhält das Sorgerecht!
- Moritz hatte seinem Vater sowie anderen Familienmitgliedern und Freunden
im November "heimlich" erzählt (es war ihm von der Mutter
unter Drohungen verboten worden, darüber zu sprechen): "Mama
will mit V... (ihrem Lebensgefährten) zum Urlaub nach Spanien, aber
das ist gar kein Urlaub, Mama sagt, wir kommen nie wieder, und du wirst
mich nie wieder sehen. Ich will aber bei dir in Bonn bleiben." Der
Vater stellte Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
und des Sorgerechts auf ihn angesichts des nahenden Umzugs (der ersichtlich
das Lieblings-Argument der Richter "Kontinuität" nicht mehr
zuließ) auf ihn zu übertragen. Zur Verhandlung am 23.12.1997
hatte Richter Kr. vom AG Neuss daher sogar die Anwesenheit von Moritz angeordnet.
Der Richter aber weigerte sich, ein Ausreiseverbot bis zur Verhandlung
am 23.12.1997 zu stellen. Und, siehe da: Es kommt die Verhandlung, und
Moritz ist nicht da, er wurde wenige Tage nach Bekanntwerden des Antrags
des Vaters bereits ins Ausland geschafft. Und Richter K.? Es "übersah"
das wohlwollend, die arme Mutter! Keine Rüge, daß die Mutter
sich der Anordnung bzw. Ladung eigenmächtig widersetzt hatte. Denn,
um Gottes willen: Moritz hätte ja nochmals wiederholen können,
daß er beim Vater wohnen will! (Daß Moritz dies wiederholt
hätte, ist völlig unzweifelhaft.) --- Macht doch alles nichts
- auch Richter Kr. vom AG Neuss bestätigte großzügig das
Sorgerecht.
- Auf die mehrfachen schriftlichen Äußerungen der Mutter,
daß sie den Umgang zwischen Vater und Sohn endgültig unterbinden
werde, sowie auf die Zeugen, denen gegenüber die Mutter das ebenfalls
bestätigt hatte, ging er erst gar nicht mehr ein. --- Macht nichts
- soll sie doch ihr Sorgerecht behalten und mißbrauchen, wie sie
will!
- Auf den Vortrag des Vaters, daß die Mutter - wieder heimlich
- den Wohnort wechseln wolle, um Moritz dem Rest der Familie zu entziehen,
begegnete die Mutter mündlich mit der Behauptung: Nein, sie habe gar
nicht vor, wegzuziehen! Der schriftlichen Bestätigung des Jugendamts
Dormagen, daß die Mutter Wohnung und Geschäft zum 31.12.1997
zwecks Auswanderung nach Spanien gekündigt hätte, begegnete die
Mutter salopp mit der Bemerkung: "Das hat Herr S. vom Jugendamt wohl
falsch verstanden." - Und Richter Kr. vom AG Neuss? Er lehnt den Antrag
des Vaters ab mit dem Satz: Die Mutter habe "glaubhaft versichert",
daß sie nicht wegziehen werden. Und deswegen, um Namen der Heiligen
Kuh namens "Kontinzutät", ... >> Und, siehe da: In
den ersten Tagen des Januar 1998 (also nur runde 8 oder 10 Tage nach der
Verhandlung vom 23.12.1997 vor dem AG Neuss) ist das Haus in Dormagen geräumt,
und niemand weiß, wo Moritz nun ist ... --- Wacker, Richter K.!!
Das ist Beihilfe zur Kindesentziehung. Und Moritz wird nun wieder über
Monate seinen Vater bzw. den gesamten Rest der Familie nicht sehen - wenn
überhaupt je wieder. --- Macht doch alles nichts - geben wir doch
das Sorgerecht der Mutter, damit sie es mißbrauchen und Moritz seelisch
zerrütten kann, wie sie Lust und Laune hat!
- Zwischen Herrn S. vom Jugendamt Dormagen und der Mutter bzw. der Anwältin
der Mutter hatte es ganz offensichtlich eine Absprache gegeben. Sowohl
die Anwältin als auch JA-Mitarbeiter S. gehen in ihren schriftlichen
Stellungnahmen auf ein (angebliches) Gespräch zwischen der Mutter
und JA-Mitarbeiter S. in den Räumen des Jugendamts Dormagen ein. Während
JA-Mitarbeiter S. jedoch das Treffen auf den 17.12.1997 datiert, schreibt
die Anwältin vom "16.12.1997". Und während die Anwältin
schreibt, Gegenstand des Gespräches sei gewesen, daß die Mutter
in Dormagen bleibe und daß Moritz doch dort Kindergarten und Fußballverein
habe, schreibt JA-Mitarbeiter Sa. von der Auswanderung nach Spanien und
vom Abbruch aller Zelte in Dormagen. --- Der Widerspruch ist so eklatant,
daß mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muß,
daß das Gespräch zwischen Mutter und S. niemals stattgefunden
hat und daß eine vermutlich telefonische Absprache über die
neuerliche Manipulation schlichtweg von Herrn Sa. falsch verstanden worden
war - peinliche Panne. --- Und was sagt Richter S. vom AG Neuss? --- Macht
nichts - die Mutter erhielt wieder das Sorgerecht.
- Niemals in den Jahren 1995-1998 hat eine einzige Behauptung der Mutter
vor Gericht den Widerlegungen des Vaters standhalten können - weil
ständig alle Zeugen das Gegenteil bewiesen. Die Mutter darf - und
muß - inzwischen eine pathologische Lügnerin genannt werden,
die in einer Schattenwelt lebt, die mit der normalen Wirklichkeit nichts
mehr zu tun hat. So hat die Mutter behauptet, der Vater habe vor dem Kindergarten
in Dormagen Flublätter verteilt, um das Volk gegen sie aufzuhetzen,
und die Leiterin des Kindergartens, Frau K., sei Zeugin dessen geworden.
Und? Sofort bestätigt die Kindergartenleiterin dem Vater schriftlich
und später mündlich vor dem OLG Köln: Weder hat der Vater
Flugblätter verteilt, noch ist sie Zeugin eines solchen oder anderen
Vorfalles geworden. So hat die Mutter weiter behauptet, der Vater hätte
Moritz in Gegenwart einer gemeinsamen Bekannten gegen die Mutter aufgehetzt,
der Vater hätte die Bekannte zu einer falschen schriftlichen Aussage
genötigt, der Vater hätte den Computer der Bekannten manipuliert
... und? Die Bekannte widerruft sofort schriftlich: Nichts davon ist wahr,
im Gegenteil: Sie bestätigt, daß der Vater alles unternimmt,
um Moritz aus dem Kampf der Eltern heraus zu halten (während die Mutter
nachweislich Moritz ständig gegen den Vater aufhetzt). --- Macht nichts
- die Mutter erhielt das Sorgerecht, und die Herren Richter brachten es
sogar fertig, sich in ihren Urteilen auf Behauptungen der Mutter zu berufen,
die unanfechtbar und beweiskräftig - teils mehrfach! - vom Vater widerlegt
worden waren! --- Macht nichts - um der Mutter das Sorgerecht zu geben,
dürfen Richter eben auch Rechtsbruch begehen!
- Um das Sorgerecht bei der Mutter belassen zu können, haben die
Richter des OLG Köln die Befragung von Moritz (wo er den wohnen wolle,
sowie seine Anwort: bei Papa in Bonn) mit keinem Wort im Protokoll der
Verhandlung erwähnt! Das erfüllt den Tatbestand der Beweismittelunterdrückung
und der Rechtsbeugung. --- Aber, macht nichts! Um einer Mutter das Sorgerecht
zuschanzen zu können, dürfen Richter eben auch Rechtsbruch begehen!
- Die selben Richter des OLG Köln bringen es sogar fertig, im Urteil
zu schreiben: Jawohl, die Entführung von Moritz durch die Mutter war
rechtswidrig und stafbar. Aber die Entführung ist dann doch in Ordnung,
weil sie - die OLG-Richter - das eben nachträglich so beschließen.
--- Das ist so, als würde ein Strafrichter einem Mörder sagen:
Daß du deine Oma totgeschlagen hast für die 20 Mark in ihrem
Portemonnaie, war selbstverständlich stafbar, aber ich will mal nicht
so sein, und deswegen gebe ich dir zur Bewährung noch den nächsten
Totschlag als Rabatt dazu. --- Macht eben alles nichts --- Kinder sind
eben das Eigentum der Mütter, über das diese völlig frei
verfügen dürfen.
- Macht doch alles nichts, ihre Herren Richter --- Moritz wird das in
seiner kleinen Seele sicherlich verstehen! Und wenn Moritz einmal älter
wird und Autos anzündet und Nachbarn zusammen schägt und ein
asoziales Mitglied der Gesellschaft geworden ist und wieder vor Euch steht,
dann werdet Ihr entrüstet sein und Moritz die erste Jugendstrafe aufbrummen!
So selbstgerecht, und so ungerecht, Ihr Herren Richter!
- Und wenn Moritz das alles nicht tut, heißt es: War doch
alles gar nicht so schlimm. Dafür war der Vater dann gut, die Spätfolgen
zu "reparieren". Hauptsache, die Mutter hatte ihren Spaß
- und das Geld.
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