Ich habe resigniert - mein
Kind ist weg ... und ich bin pleite ...
Dr. Walter Heinz Greiner, März 1999
Ich bin ehelicher (geschiedener) Vater einer 13-jährigen Tochter. Die Trennung erfolgte, als meine Tochter - damals mehr mein Wunschkind als das meiner Frau - erst ein halbes Jahr alt war. Meine Exfrau heiratete wenige Jahre später einen anderen Mann, der voriges Jahr verstorben ist.
Mit der Unterhaltszahlung für sich und das Kind im Rücken - mehr, als damals meine beiden ganztägig arbeitenden Helferinnen in meiner Praxis _zusammen_ netto ausbezahlt bekamen - zog meine Exfrau samt Kind 350 km weit weg nach Bad Hersfeld. Ich konnte eben wegen der Unterhaltsverpflichtung nicht aus dem Allgäu weg und auch nicht ständig die weite Strecke pendeln, um meinem Kind persönlich Vater sein zu können. Zudem überzog mich meine Exfrau jahrelang mit existenzgefährdenden Klagen auf immer noch mehr Geld. Ein zweijähriges Kind versteht von alledem nichts, es nimmt nur die belastete Atmosphäre bei Besuchen wahr; um meinem Kind diese emotionale Belastung zu ersparen, habe ich während dieser Zeit von weiteren Besuchen abgesehen. Später wurde mir das dann vom Familiengericht als "nicht um seine Tochter gekümmert" ausgelegt ...
Als der Geldkrieg endlich beigelegt war - mit finanziellen Folgen, die für mich trotz Abwehr eines Vielfachen (!) an Forderungen den Beginn der Überschuldung und damit den Anfang vom Ende meiner eigenen, zahnärztlichen Praxis bedeuteten - bemühte ich mich erneut um Kontakt, der mir nun rundweg verwehrt wurde. Begründung: es war nun ein Stiefvater da, zu dem meine Tochter "Papa" sagte, und es sei dem sensiblen Kind nicht ohne psychische Schäden zumutbar, nun "plötzlich" einen anderen Vater zu haben. Meiner wiederholten Versicherung, daß ich über das gute Verhältnis meiner Tochter zu ihrem Stiefvater froh war und keineswegs daran dachte, das zu beeinträchtigen, wurde kein Glauben geschenkt.
Das Verfahren vor dem Familiengericht Hersfeld zog
sich fast zweieinhalb Jahre lang (!) hin, in denen mir der Umgang mit meiner
Tochter - zunächst ohne jede Begründung, nur einfach wegen der
Verfahrensdauer - weiter verwehrt wurde. Im Urteil sprach mir der Richter
dann zwar grundsätzlich ein Recht auf Umgang zu, setzte diesen aber
wegen der für meine Tochter angeblich momentan nicht zumutbaren Offenbarung,
wer ihr leiblicher Vater ist (!), ein weiteres Jahr aus - und gab mir keinerlei
weitere Druckmittel in die Hand, wenigstens nach Ablauf dieser Zeit endlich
einen Umgang herbeizuführen. Ich war nach diesem Verfahren exakt genauso
schlau wie vorher: ich wußte, daß ich _theoretisch_ ein Recht
darauf habe, meine Tochter zu sehen ...
(Beschluß F 43/90, Familiengericht Bad Hersfeld)
Durch Vermittlung des Stiefvaters und der Erziehungsberatungsstelle in Bad Hersfeld - die Mutter verweigerte sich weiterhin konsequent jeglichem Engagement in dieser Richtung - konnte ich meine Tochter dann 1993 (inzwischen 8 Jahre alt) wenigstens ein einziges Mal in zehn Jahren sehen. Franziska kam bereits völlig verheult zu dem Treffen, wollte mich nicht ansehen, mir nicht die Hand geben, und war im Verlauf des einstündigen Gesprächs in einem Hersfelder Cafe (nicht einmal einem Treffen bei Franziska zuhause hatte die Mutter zugestimmt) nur mit Mühe zu bewegen, wenigstens das mitgebrachte Geschenk auszupacken.
Da ich seit ihrer Babyzeit keinerlei Kontakt mehr mit ihr gehabt hatte (selbst meine Briefe und Geschenke hatte meine Exfrau ihr _eingestandenermaßen_ vorenthalten!), konnte diese Haltung nur aus negativer Beeinflussung seitens der Mutter resultieren. Auch mein Versuch, nach diesem Treffen brieflich einen Kontakt aufzubauen, scheiterte: Franziska schrieb mir einen Brief, in dem sie (angeblich von sich aus, als 8-Jährige!) mich bat, ihr weder weitere Briefe noch Geschenke zu schicken. Von Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle in Hersfeld, die ich daraufhin nochmal um Vermittlung bat, bekam ich nur schriftliches Schulterzucken. Ein weiteres familiengerichtliches Verfahren erschien mir nach der Erfahrung mit dem ersten sinnlos. Ich habe seitdem resigniert. Diesen Sommer wird meine Tochter 14; würde sie mir heute auf der Straße begegnen, dann würden wir uns gegenseitig noch nicht einmal erkennen.
Nichtsdestotrotz werde ich weiterhin unvermindert zur Kasse gebeten. Die gerichtliche Forderung auf Erhöhung des Kindesunterhalts auf 800 Mark platzte bei mir zufällig gerade in die Phase, als ich (nicht zuletzt durch die Scheidungsfolgen, aber auch durch wiederholte, gesetzliche Honorarabsenkungen bei Zahnärzten, die sämtliche Tilgungspläne meiner Praxis-Modernisierungs-Schulden alle zwei Jahre erneut zur Makulatur werden ließen) mein Elternhaus samt Praxis verkaufen mußte, weil ich de facto zahlungsunfähig war. Trotzdem - und obwohl die neue Familie meiner Exfrau finanziell sehr gut gestellt war - entband mich der Memminger Richter nicht einmal während dieser schwierigen Zeit (es dauerte 3 Jahre, bis ich endlich verkaufen und damit meine Schulden abdecken konnte) von meiner Zahlungsverpflichtung: es wurde mir zugemutet, unvermindert weiter 600 Mark monatlich zu zahlen, auf Pump auf den erhofften, vielleicht doch noch rechtzeitigen Verkauf meines Elternhauses samt Praxis, bei 14% Überziehungszinsen (geduldete Überziehung bereits 50.000 Mark jenseits meines Kreditrahmens ...).
Zum Glück konnte ich schließlich gerade noch rechtzeitig vor dem drohenden, endgültigen Crash verkaufen; übrig blieb _nichts_. Ich stehe jetzt als 50-Jähriger nach über 20 Berufsjahren mit null Vermögensreserve und einer Rentenanwartschaft von ganzen DM 1500.- da. Zum Glück fand ich einen zahnärztlichen Kollegen, bei dem ich ohne Kapital einsteigen konnte, so daß wenigstens mein laufendes Auskommen gesichert ist - solange eine weiterhin ärztefeindliche Politik der derzeitigen Gesundheitsministerin die finanzielle Basis dieser Praxis nicht auch noch zerstört.
Das i-Tüpfelchen bei der ganzen Geschichte: in ihrem jüngsten Antrag begründet meine Exfrau ihre Forderung auf Unterhaltserhöhung u. a. mit den Belastungen zur Abzahlung _ihres_ Eigenheims - kein halbes Jahr, nachdem ich das meine verkaufen mußte, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können ... Und das für eine Tochter, der gegenüber ich de facto schlechter gestellt bin als ein Vater, dem sein Kind zwangsweise wegadoptiert worden wäre: der bräuchte wenigstens nicht mehr zu bezahlen.
Das Verfahren gegen mich läuft immer noch, obwohl ich nach wie vor pünktlich jeden Monat 600 Mark überweise. In den Statistiken des Frauenministeriums werde ich deshalb als "zahlungsunwilliger Vater" gezählt.
Dr. Walter Heinz Greiner - WHGreiner@t-online.de