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Vater beantragt Umgangsrecht nach den Erkenntnissen der Kinderpsychologie - Stellungnahme Jugendamt: "Das ist schädlich !"


Am 26.03.1999 haben wir vor Gericht eine Anhörung, bei der es um den weiteren Umgang unseres Sohnes mit mir geht.

Bisher konnte er mich jeden zweiten Mittwochmittag, jeden Freitagmittag und alle 2 Wochenenden (WE) von Fr. 12:00 bis So. 18:00 besuchen. Nun will seine Mutter den Umgang beschränken auf alle 2 WE, Fr. 18:00 bis So. 18:00, weil sie der Meinung ist, das bisherige schade unserem Sohn, bzw. sei dessen Wohl schädlich.

Nun habe ich mich aber im Internet kundig gemacht, welcher Umgang seiner Entwicklungsstufe (3,5 J.) förderlich ist. Dort wird ein Umgang empfohlen von 1/3 des Jahres. Dies habe ich dann auch so bei Gericht beantragt.

Das Jugendamt schreibt nun in seiner Stellungnahme an das Gericht, auf den Antrag der Mutter : "Ebenso wie der Rechtsanwalt... (Anwalt der Mutter) bin ich der Meinung, dass ... dies dem Kind mehr schaden als nützen würde. Völlig unverständlich für mich ist, dass der Vater noch eine Ausweitung des bisher praktizierten Umgangsrechtes vorgeschlagen haben soll."

Dieser Jugendamtsmitarbeiter hatte, abgesehen von einem 90-minütigem Gespräch mit mir und meiner (noch) Frau, nie mehr mit mir bzw. gar nicht mit unserem Sohn gesprochen, geschweige denn sich darüber kundig gemacht, wie er wo lebt und welche Beziehungen er bisher zu mir und seiner Mutter hatte - nichts - !! Und dann diese Stellungnahme dem Gericht gegenüber, ohne fundierte Begründung.

Das schlimme daran ist, dass diese Stellungnahme praktisch schon die vorweggenommene Entscheidung des Gerichts darstellt, da es sich der Richter, wie schon beim letzten mal, sich vermutlich wieder damit leicht macht, in dem er sagt, dass der JA-Mitarbeiter ja schliesslich der Fachmann sei, wenn es um das Wohl des Kindes geht und auf irgendwas müsse er seine Entscheidung ja stützen ... 

Mitgeteilt von RW