VB, ein betroffener Vater schreibt an den
Bundeskanzler, Herrn Gerhard Schröder
15. März 1999
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
nach 10 Jahre Ehe und dem Scheidungswunsch meiner Frau im Sept. 95 mußte ich erfahren, was es heißt Vater zu sein unter den herrschenden Gesetzen bei Trennung und Scheidung.
Als ich zum erstenmal im Dez. '96 beim Richter war, mußte ich hören, daß ich als Vater zum Entführer werde, wenn ich meine zwei Söhne sehen will und ich Besuchszeiten bekomme, als ob ich im Gefängnis wäre. Weiterhin wurde ich belehrt, daß die Mutter alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und wenn diese will, mir das Sorgerecht entzogen wird.
Als einzige Alternative bot man mir an: Sofort mein Haus zu verlassen, schön brav Unterhalt zu bezahlen, auf meine Kinder zu verzichten und möglichst Konsens mit der Mutter zu zeigen.
Die als Notlösung vom Richter festgelegten Umgangszeiten muß ich bis heute als Regelung akzeptieren trotz gemeinsamen Sorgerechts.
Ich war auf viele Verluste durch Vermögensauseinandersetzungen und auf Belastungen durch Unterhalt, Steuern und getrennte Haushaltsführung gefasst, aber daß ein Gericht Naturgesetze in Frage stellt, einem Elternteil das Sorgerecht (was eine Pflicht ist) entzieht und ihn gegenüber den Kindern entrechtet, das konnte ich und will ich auch nicht verstehen. Zuerst dachte ich, ich bin auf einem anderen Planet oder Opfer eines radikalen Regimes und ich muß mich schuldig fühlen, weil mit Kindesentzug bestraft. Dabei wollte ich nur meine Rolle als Vater wie bisher weiterführen.
Erst nach dem ich Literatur studiert habe und mich mit anderen Betroffenen unterhalten habe, bin ich draufgekommen, daß über 1 Million Väter das Sorgerecht verloren haben und weil sie das Umgangsrechtsverfahren nicht durchhielten, in der Regel wenig bis keinen Kontakt mehr zu Ihren Kindern haben. Dabei haben viele die Motivation zum Arbeiten verloren oder wurden durch die seelische und finanzielle Belastung in den Ruin getrieben. Und diesen Geschlechterkampf zu Lasten der Kinder findet man völlig normal in unserer Gesellschaft!
Mit der Zeit konnte ich erkennen, daß sich etwas bewegt und mit einem neuen Gesetz ab dem 1.07.98 alles besser werden könnte. Mit dieser Hoffnung habe ich meinen Scheidungstermin verschoben. Leider mußte ich mir beim Gerichtstermin vom Richter 10 Minuten erklären lassen, daß sich trotz neuem Gesetz nichts verändern würde. Die Mütter werden mit der Scheidung den Antrag für das alleinige Sorgerecht stellen und somit muß wieder darüber entschieden werden. Damit dann nicht bei jeder Auseinandersetzung die Eltern bei Gericht erscheinen, werden die Richter wie bisher der Mutter alleine das Sorgerecht geben. Weiterhin sagte der Richter, daß eine menschlich gerechte Entscheidung sowieso nicht möglich sei und er im Sinne seiner beruflichen Verpflichtungen entscheiden müsse. Bei einem Fachkongreß fühlte er sich sogar bestätigt, d.h. alle Richter warten ab und entscheiden zunächst wie bisher. Sonst müßten sie ja zugeben, daß bisher in der Regel falsch entschieden wurde!
Ich habe mich gewehrt (d.h. mich mit Sorgerechtsentzug nicht abfertigen lassen) und wollte sofort vor dem Gericht in Hungerstreik treten. Die Konsequenz ist, weil ich nicht auf das Sorgerecht verzichte (also mich nicht freiwillig entsorgen lasse), ich bis heute nicht geschieden wurde und mich mit dem Jugendamt, Familiennotruf und mit Psychologen auseinandersetzen muß. Sobald ich Erfolge habe (d.h. ein wenig Gleichberechtigung in der Beziehung Vater/Mutter zu Kindern sowie Modelle für ein gemeinsames Sorgerecht zu entwickeln), genügt ein "ich will nicht" der Mutter und schon ist alles beim alten.
Vor allem haben alle die gleichen Theorien wie z.B.: Kinder dürfen nur ein Lebensmittelpunkt haben (für mich sind auch zwei Zuhause möglich), bei unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen (diese sehe ich als Ergänzung) der Eltern muß der eine Elternteil entfernt werden und nach dem Kontinuitätsprinzip sollen die Kinder nur bei dem sein, der länger Zuhause war und der andere muß weiter arbeiten.
Einseitige Theorien führen zu ungerechten Gesetze und diese werden konsequent ohne weiteres Nachdenken perfektionistisch ausgeführt. Warum kann man nicht einmal die Ergebnisse analysieren und dabei an die Kinder, die beide Eltern brauchen, denken? Oder ist die Branche aller Beteiligten, die von Scheidungen und Sorgerechtsverfahren lebt, zu mächtig geworden?
So sind Scharen von Anwälten nur damit beschäftigt ständig zu berechnen, was man dem anderen noch wegnehmen kann. So soll ich von 100 DM Überstunden zunächst 55 DM Steuern (vorher 40 DM), dann 10 DM Kinderunterhalt, dann 15 DM Aufstockungsunterhalt zahlen und mit 20 DM zufrieden sein. Damit soll ich noch für eine weitere Partnerin und Kinder sorgen!
Oft genug hat die frühere Wissenschafts- und Gesetzgläubigkeit zu Ergebnissen geführt, die wir heute mit ganz anderen Augen sehen. Es muß doch nicht die Beziehung zu einem leiblichen Elternteil restlos gekappt werden, damit das andere Elternteil völlig ungestört erziehen kann. Durch und durch strukturiert sind die Prof. Dr. Sachverständiger, die aus der "Vogelperspektive" die Symptome systematisch begutachten und sagen "Scheidung tut weh, wir wollen nur das Beste für Ihr Kind".
Warum wird nicht fundierte Ursachenforschung getrieben?
Anstelle der Verwissenschaftlichung des Kindeswohls und dem Schulstreiten über das Eltern-Entfremdungs-Syndrom (PAS) muß doch eine neue Rechtsgrundlage für die Köpfe und ein Umsetzungsverfahren für die Hände aller Beteiligten gestaltet werden. Muß immer der Bundesgerichtshof etwas für verfassungswidrig erklären, damit Gesetze geändert werden, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, daß vorher etwas falsch gemacht wurde?
Sind Sie, Herr Bundeskanzler stolz auf all diese Ergebnisse, die zu einer vaterlosen Kindheit führen, Menschen zu Streitmaschinen machen, Arbeitsleistungen vernichten und dabei noch einen Wirtschaftsfaktor darstellen? - Ich nicht!
Ich kann mich nur all den Aufforderungen von Väterorganisationen anschließen und Sie bitten, Bewegung in die Sache zu bringen. Es muß endlich eine neues Regelwerk bei Scheidungen geschaffen werden, in dem von Elternpflichten und gemeinsame Eltern-Kindzeiten gesprochen wird, in dem auch dafür Verständnis herrscht, daß das unterhaltszahlende Elternteil auch Mittel zur Versorgung seiner Kinder benötigt genauso wie das unterhaltsempfangende Elternteil. Sonst ist gemeinsame Sorge nicht möglich.
Dann sollte Ehegattenunterhalt als Grundversorgung verstanden werden und nicht als ewige Weiterverpflichtung und Konfliktursache von Partnern, die sich trennen wollen. Scheidung soll doch eine ungewollte Beziehung beenden und den Weg für neue Lebenschancen frei machen.
Bitte sorgen Sie dafür, daß sich etwas in den Köpfen der Richter bewegt und die ganze Sorgerechtsproblematik endlich aufhört. Zusätzlich wird uns vom Ausland vorgeworfen, daß wir hier Menschenrechte verletzen.
Uns Väter hat es schlimm getroffen, schauen Sie sich unsere Schicksale an und enttäuschen Sie uns nicht! Ich kann nicht verstehen, warum sie diese Gruppe betroffener Väter nicht empfangen wollen. Sie haben die Gelegenheit etwas Gutes für unsere Zukunft als Menschen zu tun, ohne dabei Milliarden Steuergelder zu benötigen. Ich hoffe, daß Sie sich der geschilderten Problematik verantwortungsvoll widmen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
VB