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Nach der Kindschaftsrechtsreform:

  • Willkürlicher Entzug des Sorgerechts
  • Willkürliche Reduzierung des Umganges - nur noch Wochenendpapi

  • An das Bundesministerium der Justiz
    Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
    Heinemannstraße 6

    53175 Bonn

    März 1999

    Väter in Sorgerechtsauseinandersetzungen

    Sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin,

    ich schreibe Ihnen als Betroffener männlicher Elternteil von zwei Kindern im Alter von 3 und 6 Jahren. Ich bin Ihnen einmal flüchtig - als Gast des damaligen Sportreferenten der SPD-Fraktion - vor 7 Jahren auf der Treppe des SPD Fraktionsgebäudes in Bonn begegnet. Damals noch Seite an Seite mit der Mutter meiner Kinder. Sie haben freundlich zu uns herüber geschaut. Dass ich Ihnen einmal Jahre später in Ihrer Funktion als Justizministerin aus den vorliegenden Gründen schreiben werde, hätte ich mir bei dieser Begegnung nicht träumen lassen.

    Mein Anliegen:

    Ich möchte Sie dringend bitten die Situation von Vätern in gerichtlichen Sorgerechtsauseinandersetzungen um ihre Kinder untersuchen zu lassen und dann begründet gesetzgeberische Schritte vorzuschlagen, welche in Zukunft die entwürdigende Behandlung von engagierten Vätern beendet und deren gewachsene Beziehung zu ihren Kindern vor den Angriffen allein sorgeberechtigter Mütter im Trennungsdrama schützen. Es muß endlich eine gesetzliche Basis dafür geschaffen werden, die es Trennungskindern erlaubt, beide Eltern in ihrem Alltagsleben zu behalten notfalls auch gegen den Wunsch eines Elternteils.

    Mit der Kindschaftsrechtsreform des letzten Jahres sind bereits Schritte in die richtige Richtung getan worden. Dennoch bleibt für mich nach meinen bisherigen Erfahrungen vorerst als Feststellung, daß diese Reform Familienrichtern zwar Möglichkeiten an die Hand gibt im Interesse der Kinder deren Zukunft auch nach Trennung auf zwei Elternteile zu setzen, aber offensichtlich nicht verhindern kann, daß Familienrichter Kraft ihres Amtes massiv familiäre Realitäten ignorieren und ihre eigenen Vorstellungen von Einelternfamilien durchsetzen und damit erheblichen Schaden für Kinder und den anderen Elternteil anrichten können.

    Hier ein Ausschnitt meiner Erfahrungen:

    Während der Lebensgemeinschaft mit meiner Frau ist das erste Kind von beiden Eltern gleichrangig betreut worden. Beide Elternteile waren berufstätig. Zur Zeit des Bruchs der Partnerschaft, war ich in vollzeit berufstätig, um der Familie während der Schwangerschaft meiner Frau mit dem zweiten Kind und der Stillzeit finanziellen Halt zu geben. Die Hauptlast der Kinderbetreuung lag vorübergehend bei der Mutter. Diese Konstellation war zu keinem Zeitpunkt ein gemeinsam getragener langfristiger Lebensentwurf. Mir fehlten die Kinder ebenso, wie die Mutter zeitweilig von der umfangreichen Kinderbetreuung überfordert war. Unter unvereinbaren finanziellen Forderungen und Forderungen meiner Frau nach Entlastung von Kinderbetreuung und Haushalt ging die Partnerschaft in dieser Situation in die Brüche.

    In ihrer Verbitterung über die Unerfüllbarkeit ihrer Vorstellungen, ging sie schließlich dazu über die familiengerichtliche Rechtspraxis als Druckmittel zu benutzen. Zunächst wurde trotz gemeinsamen Haushalt auf Unterhalt geklagt und alleiniges Sorgerecht beantragt. Schließlich war ich einen Monat später plötzlich mit einem gerichtlichen Räumungsbeschluß konfrontiert. (Feb. - Juli 97)

    Ich wurde ohne Anhörung von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt. In einem ebenso fragwürdigen Verfahren wurde der Mutter 2 Monate nach Antragstellung das alleinige Sorgerecht zugewiesen. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht anschließend massiv eingesetzt, um mich unter Druck zu setzen, ihre jeweiligen Forderungen zu erfüllen.

    Aus einer Beziehung zwischen mir und meinen Kindern, im Umfang von etwa 50 Wochenstunden im gemeinsamen Haushalt, wurde so innerhalb von zwei Monaten eine auf 8 Stunden in der Woche reduzierte Beziehung. Diese Situation habe ich verändert in dem ich mich auf eine Arbeitszeitreduzierung eingelassen habe und nach ca. 5 Monaten in der Nähe der Ehewohnung eine eigene 3-Zimmer-Wohnung gefunden und bezogen habe. Die unter meinem Fehlen erheblich leidenden Kinder konnte ich bis dahin mit der Aussicht auf Verbesserung trösten. (Juli - Dez. 97)

    Nach der Aufhebung und Rückverweisung der Sorgerechtsentscheidung des örtlichen Familiengerichts durch das OLG fünf Monate später konnte - zunächst einvernehmlich mit der Kindesmutter - die hälftige Kinderbetreuung eingerichtet werden. Vorübergehend war die Kindesmutter sogar mit der gemeinsamen Sorge einverstanden. (Jan. - Juli 98)

    Nach etwa 4 Monaten, stellte meine Frau erneut einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht, als ich mich weigerte die Beziehung zu Ihren Bedingungen wieder aufzunehmen. Obwohl

    wurde vom Familiengericht erneut auf alleiniges Sorgerecht der Mutter entschieden.

    In der Begründung dieser Entscheidung wurden keine der im Antrag der Mutter genannten, nachweislich haltlosen Gründe aufgeführt. Statt dessen wurde völlig abweichend von den Gründen des Antrags der Mutter und von den familiären Realitäten vom Richter festgestellt, daß die „nicht berufstätige" Mutter gegenüber dem berufstätigen Vater besser geeignet wäre den Kindern Kontinuität in der Erziehung zu vermitteln. Da beide Eltern das alleinige Sorgerecht beantragt hätten, käme das gemeinsame Sorgerecht in Zukunft nicht mehr in Frage. (Jan. 99)

    Zwei Wochen nach der Entscheidung wird von der Mutter die bisherige Regelung der hälftigen Kinderbetreuung vereitelt in dem Sie z.B. den Erzieherinnen im Kindergarten verbietet, daß ich die Kinder wie gewohnt mitnehme. Inzwischen ohne verbindlichen Betreuungs-plan bringt die Mutter die Kinder bei mir vorbei, wenn sie der Meinung ist, daß die Kinder bei mir  sein sollten. Wenn sie dann die Kinder wiederhaben will fordert sie die Kinder mit halbstündiger Fristsetzung zurück und droht mit der Polizei, falls ich mich nicht daran halte. Dieses Verhalten wird durch das alleinige Sorgerecht gedeckt.

    Inzwischen läuft die von mir nicht gewollte Reduzierung der Kinderbetreuung auf ein Wochenende alle 2 Wochen hinaus. Diese Fähigkeit der Mutter dieses gegen den Willen der Kinder und des Vaters durchzusetzen ist alleine durch die fragwürdige Entscheidung des Familiengerichts entstanden. (Feb. - März 99)

    Wegen der Absurdität der Begründung der Entscheidung gibt kaum einen Zweifel daran, daß die Beschwerde am OLG Erfolg haben wird. Dennoch entsteht auf diese Weise bis zu erfolgreichen Beschwerde, die von meiner Anwältin nicht vor Ablauf von 5-6 Monaten erwartet wird, ein kaum zu benennender und kaum wieder gut zumachender Schaden für meine Beziehung zu den Kindern durch
    die grundlose Aufhebung des Betreuungsplans durch die Mutter.

    Für die Kinder entsteht ein erheblicher Vertrauensverlust. Mit der Möglichkeit eine gerichtliche Besuchsregelung festlegen zu lassen, verbindet meine Anwältin die Erwartung, daß allenfalls ein Besuch alle 2 Wochen zugestanden wird. Ich habe keine Möglichkeiten, mich vor dem Bruch der bisherigen Beziehung zu meinen Kindern zu schützen. Im Gegenteil: staatliche Institutionen (Kindergarten, Polizei) hindern mich massiv daran, meine Elternrechte wahrzunehmen. Etliche Artikel des GG scheinen für mich und meine Beziehung zu meinen Kindern nach Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter überhaupt keine Gültigkeit mehr zu haben.

    Unter Umständen soll ich es mir schließlich gefallen lassen, daß zum Zeitpunkt der  Entscheidungsfindung am OLG in 5 - 6 Monaten zwar festgestellt wird, daß die ursprüngliche Entscheidung des örtlichen Familiengerichts absolut falsch war, aber da inzwischen die Mutter auf der Grundlage dieser Entscheidung meinen Umgang mit den Kindern auf das gesetzlich als normal geltende Maß reduziert hat, sie nun die Hauptbezugsperson der Kinder ist und es den Kindern nicht zumutbar wäre nun erneut einen Wechsel hinnehmen zu müssen und daher die Mutter das alleinige Sorgerecht weiter ausüben soll. Wenigstens ist davon auszugehen, daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen wird, womit fast die gleiche Situation bestehen bleibt.

    Auch in der Unterhaltsstreitigkeit konnte ich mich überwiegend nur wundern:

    Die Mutter lebte ohne zu arbeiten zeitweilig von 2065 DM Sozialhilfe + Kindergeld  im Monat bei hälftiger Entlastung von der Kinderbetreuung durch mich, während ich von ca. 1550 DM netto aus einer 25 Stunden Teilzeitarbeit mich und die Kinder in hälftiger Betreuung in meinem Haushalt versorgen mußte. Im Gegensatz zur günstigen Miete der meiner Frau zugewiesenen Ehewohnung von 740 DM mußte ich 1000 DM Miete im Monat für die neue Wohnung bestreiten. Trotz dieser Situation wurde mir auferlegt den Beweis zu erbringen, daß meine Arbeitszeitreduzierung nicht mutwillig erfolgt ist.

    Hätte dieser Beweis durch Vernehmung meines Arbeitgebers nicht erbracht werden können, der eine betriebsbedingte Reduzierung bestätigte, hätte ich damit rechnen müssen entsprechend des Antrags meiner Frau, auf Unterhalt für Frau und Kinder entsprechend der Höhe eines fiktiven Vollzeiteinkommens verpflichtet zu werden während ich die Kinder hälftig betreue und auch die völlig unangemessenen Sozialhilfezahlungen zu begleichen. Das meine Frau im Erziehungsurlaub in einer Teilzeitstelle war, diese mit von Ihr beantragter Kita Ganztagsbetreuung und meiner hälftigen Betreuung durchaus hätte ausüben können hat den Richter zu keinem Zeitpunkt interessiert. Meine eigene Belastung mit der Kinderbetreuung wird ganz offensichtlich alleine als mein Privatvergnügen gesehen.

    Ich kann Ihnen nur sagen, daß ich es als grauenhaft empfinde, wie dieser Rechtsstaat mit meiner Elternschaft für meine Kinder umgeht und welche Zukunftschancen meinen Kindern dadurch genommen werden, daß  der Staat das Verhalten des anderen Elternteils begünstigt, der meine Beziehung zu den Kindern in einer partnerschaftlichen Konfliktsituation als Druckmittel mißbraucht. Das die Kindesmutter dieses kann, liegt alleine in der gängigen Rechtspraxis begründet. Dieses ist so aus den Gesetzen nicht ablesbar.

    Frauen, die sich mit dem Lebensentwurf als Mütter in Einelternfamilien selbst verwirklichen wollen, können dieses mit Samenspenden tun. Es sollte jedoch verhindert werden, daß die Würde von realen Vätern in partnerschaftlichen Auseinandersetzungen dadurch mit Füßen getreten wird, daß eine Rechtspraxis Müttern gestattet, Väter aus dem Leben der Kinder zu drängen und nachträglich zu Samenspendern zu entwürdigen, wenn diese Vorstellungen der Frau nach dem Scheitern der Partnerschaft - für die ja beide verantwortlich sind - plötzlich in den Sinn kommt.

    Ich finde mich plötzlich in einer Situation wieder, in der ich bei meinen Kindern im Alter von 3 und 6 Jahren zwangsweise einen Prozeß der Abnabelung erlebe, der natürlicherweise erst im Alter von 15 - 18 Jahren stattfindet. Dieses ist für einen engagierten Elternteil, der Verantwortung für seine Kinder empfindet eine absolute Zumutung. Gleichzeitig wird von mir erwartet, daß ich in unbegrenzten Umfang weiter für die finanzielle Versorgung der Familie verantwortlich bleibe.

    Das sind für mich absurde Vorstellungen, mit denen Familienrichter und auch Anwälte hier in Deutschland offensichtlich seit Jahren wie Geistesgestörte auf die Familien losgelassen werden. Dieses sind Vorstellungen die vermutlich auch bei der Zerstörung meiner Familie eine Rolle gespielt haben, bekomme ich doch in regelmäßigen Abständen von meiner Frau leidvolle Briefe oder Anrufe aus denen hervorgeht, daß sie sich doch eigentlich nur gewünscht hat, daß ich ihren - aus meiner Perspektive unzumutbaren - Forderungen nachkomme und ansonsten in der Ehe bleiben sollte und sie sich ja eigentlich gar nicht trennen wollte. Meines Erachtens hat hier die strukturelle Begünstigung der Zerstörung der Familie ein Ausmaß erreicht, welches dem im Grundgesetz geforderte Schutz von Ehe und Familie kaum noch genügen kann.

    Ich schließe daraus, daß sie ihren „gnadenlosen" gerichtlichen Vorgehen allein aufgrund von Versprechungen aus ihrem Umfeld einschließlich Anwalt begonnen hat, im Falle einer Trennung - auch einer vorgeblichen - alle Machtmittel in der Familie in ihre Hand zu bekommen. Das Ergebnis ist das Konzept einer einseitig verpflichtenden Beziehung - sozialer Mißbrauch - welches das Konzept der beiderseitig verpflichtenden partnerschaftlichen Beziehung ersetzt.

    Durch die Förderung dieses Konzepts mit staatlichen Mitteln gibt es für die Betroffenen ohne Kooperation mit dem anderen Elternteil (Regelfall nach Trennung) kaum Möglichkeiten sich diesem zu entziehen.

    Auch wenn ich weiter in der Vorstellung leben will, mit Rechtsmitteln verhindern zu können, was sich in Bezug auf meine Kinder abzeichnet, werde ich von meinen Anwälten darauf vorbereitet, dieses letztlich nicht erreichen zu können.

    Mit der Zerstörung der Beziehung zu meiner Frau werde ich leben. Ich will die Verantwortung für das Verhalten meiner Frau in der gegebenen Konfliktsituation und der Rechtswirklichkeit unsere partnerschaftliche Beziehung und meine Beziehung zu den Kindern als Manövriermasse zu betrachten, um allein für sich jeden Vorteil in Anspruch zu nehmen nicht auf die staatlichen Institutionen abwälzen. Die Institutionen haben es schließlich im Vertrauen auf die Verantwortlichkeit meiner Frau getan und
    sind letztlich von ihr „mißbraucht" worden.

    Auf der anderen Seite sehe ich die Mitverantwortung des Staates an dieser Entwicklung unter Ignoranz gegenüber allen frühzeitig vorgelegten Anzeichen eines Mißbrauchs und lehne es ab, diesen Staat durch meine - bislang abgewendete - Verpflichtung auf Unterhaltszahlung für eine Person, von der ich selber überhaupt nichts mehr zu erwarten habe, von seiner Verpflichtung zu Zahlungen von Sozialhilfe zu entbinden. Wenn der Staat die Mutter darin unterstützt, mich gegen meinen Wunsch derart aus dem Leben meiner Kinder heraus zu drängen, daß mir zeitlich zugemutet werden kann für die gesamte Familie Unterhalt zu verdienen, will ich eine solche Auflage nur als moderne Form der Sklaverei empfinden.

    Sie haben Möglichkeiten an dieser Rechtswirklichkeit etwas zu ändern. Ich bin dabei mir - wie viele andere - die Zähne auszubeißen. Ich möchte sie dringend bitten sich dieser Problematik anzunehmen und daran zu arbeiten mit gesetzgeberischen Maßnahmen Abhilfe, Gleichberechtigung für Väter und bessere Zukunftschancen  für Trennungskinder zu schaffen. Es ist ganz offensichtlich, daß viele Familienrichter alles andere als gute Arbeit leisten und es daher dringend erforderlich ist die Rechtspraxis zu untersuchen und zu überlegen mit welchen Maßnahmen das Trauma von Kindern verhindert werden kann, ohne Not durch unverantwortliches gerichtliches Eingreifen gute und engagierte Eltern zu verlieren.

    Über Ihre Antwort würde ich mich freuen, mit freundlichen Grüßen

    WR

    PS: Sie können sich auch am 29.3.99 im Rahmen der Aktion: "Väter radeln für Gerechtigkeit" über diese Problematik informieren. In Bonn sollen die UN-Kinderrechtekonvention und hunderte von dokumentierten Einzelfällen dem Bundeskanzleramt und dem Familienministerium übergeben werden.


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