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DM Online rät (29.10.97):
BAUKINDERGELD RETTEN
Eine Scheidung endet meist mit dem Auszug
eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung. Bei
Eigenheimen muß dann plötzlich ein Partner alleine
Zins- und Tilgungsraten für die Hypothek aufbringen.
Und auf das Baukindergeld (1500 Mark pro Jahr und Kind)
verzichten mußte der alleinige Immobilienbesitzer
bislang ebenfalls, wenn dem Partner das Sorgerecht für
den Nachwuchs zugesprochen wurde.
Doch das Finanzgericht Rheinland Pfalz öffnete jetzt
eine Hintertür. Einigten sich nämlich die Ex-Eheleute,
daß das Kind einige Tage der Woche bei dem anderen
Partner verbringt, hat dieser weiter Anspruch auf
Baukindergeld. Dann gehöre der Nachwuchs auch zum
Haushalt des Immobilienbesitzers, obwohl der Aufenthalt
dort jeweils nur kurz dauere.
Schließlich müsse wegen des regelmäßigen Besuchs
beispielsweise ein Kinderzimmer vorhanden sein (Az. 2 K
2905/93).
DM Online rät:
Denken sie im Fall einer Scheidung auch an die
Konsequenzen für das Baukindergeld. Eine vom
Gesetzgeber erlaubte offizielle Teilung des Sorgerechts
sichert am ehesten den Zuschuß. Leider hat das
unterlegene Finanzamt Revision des Urteils vorm
Bundesfinanzhof beantragt. Bis zur endgültigen Klärung
der Frage sollten Betroffene Einspruch einlegen und Ruhen
des Verfahrens beantragen (FG Rheinland-Pfalz, Az. X R
11/97).