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informiert:
Aktion Menschenrechte
für Kinder
*
Für das Recht unserer Enkelkinder auf Oma
und Opa *
An die Verantwortlichen
in Politik und Justiz:
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Die Würde, die
den anderen gelassen wird, ist eine Verneigung vor dem Kind,
das immer beide Elternteile in
sich vereinigt.
(Karl W. Blesken, Diplom-Psychologe, Berlin)
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Was
sich auch mit dem neuen Kindschaftsrecht seit dem 1.7.1998 nicht wesentlich
geändert hat:
- Es gibt in Deutschland faktisch
keine Gleichheit der Geschlechter in Bezug auf die familialen Menschenrechte
und das elterliche Sorgerecht nach Trennung und/oder Ehescheidung: dies
trifft insbesondere nichteheliche Väter unverhältnismäßig
!
- Fehlende Strafgesetze lassen
es zu, daß alleinerziehende Elternteile Umgangskontakte des Kindes
zum anderen Elternteil (zu 90 % Väter) straflos unterbinden können.
- Die Opfer (meist Väter)
werden zusätzlich in der Öffentlichkeit als desinteressierte,
gefühlskalte Egoisten diffamiert, eine Verhöhnung und erniedrigende
Behandlung im Sinne von Art. 16 der auch hier gültigen UN-Folterkonvention
(BGBI. 1990 II S. 247 ff.) !
- Die Folge: die väterliche
Familie wird ganz aus dem Leben der Kinder eliminiert.
- Die Kinder werden zu Streitobjekten
instrumentalisiert ! Loyalitätskonflikte und seelische Störungen
der Kinder - und die möglichen Straftäter von morgen - werden
so vorprogrammiert !
- Die Kinder werden daran gehindert,
natürliche und unbefangene Gefühle und Beziehungen zu den wichtigsten
Personen in ihrem jungen Leben - nämlich Mutter und Vater - zu entwickeln.
Das wirkliche Wohl der Kinder wird so mißachtet !
- Trotz aller Beteuerungen der
politischen Akteure: Geld regiert die Welt ! Wenn ein unterhaltspflichtiger
Vater auch nur einmalig den Unterhalt nicht - oder auch nur verspätet
- zahlt, wird er häufig sogleich als Straftäter verfolgt !
Wenn hingegen eine alleinerziehende Mutter dem Kind über Monate und
Jahre hinweg den anderen Elternteil entzieht (und so die Menschenrechte
des Kindes wie des Vaters gesetzwidrig unterdrückt), braucht sie in
Deutschland faktisch keinerlei Konsequenzen befürchten !
- Die vom Grundgesetz gewährleistete
Unverletzlichkeit der Menschenrechte (Art. 1 Abs. 1) ist in Deutschland
gegenüber Vätern und ihren Kindern faktisch beseitigt !
Wir fordern daher als
betroffene Großeltern:
- Ein generelles, gemeinsames
Sorgerecht für getrennt lebende Elternteile, auch bei nichtehelichen
Gemeinschaften, und zwar ohne Antrag und ohne "Sorgeerklärung";
denn Menschenrechte sind universell, man muß sie nicht erst beantragen
oder erklären oder gar von der Mutter "genehmigen lassen",
wie dies das neue Kindschaftsrecht, § 1626a BGB, absurderweise vorsieht
! Siehe vielmehr statt dessen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ! Und damit:
gleiche Pflichten und Rechte
als Eltern auch nach der Trennung - wie durch das verpflichtende Menschenrecht
des auch hier gültigen UN-Nichtdiskriminierungspaktes ("Frauenrechtskonvention"),
Art. 16 Absatz 1 (BGBl. 1985 II S. 648 ff.) bereits heute zu gewährleisten
ist! Haben unsere Richter und "Volksvertreter" dies bereits vergessen
??
- Nur qualifiziert ausgebildetes
und persönlich geeignetes Fachpersonal mit kinderpsychologischen und
juristischen Kenntnissen in den Jugendämtern, das die Bedürfnisse
unserer Enkelkinder objektiv aus deren Sicht wahrnimmt und vertritt, und
das darüber hinaus die weltweit anerkannten familialen Menschenrechte
kennt, und so in der Lage ist, diese Menschenrechte auch zu beachten!
- Ämter setzen Bürgern
Fristen, sie selbst kennen keine Fristen !
Wir fordern max. 6 Wochen
Bearbeitungszeit in kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten ! Tage erleben
Kleinkinder wie Jahre. Familiale Entfremdung betroffener
Kinder wird bei Bearbeitungszeiten von z.T. mehreren Monaten durch die
bearbeitenden Behörden (Jugendämter, Familiengerichte) zum Schaden
der Kinder systematisch gefördert !
- Mehr als ein Drittel aller
deutschen Ehen werden geschieden, in den Großstädten liegt die
Scheidungsquote bereits über 50 %, Trennung und Scheidung sind damit
zu familialen Normalfällen geworden. Dennoch hat es der deutsche
Gesetzgeber auch ausgangs des 20. Jahrhunderts nicht zuwege gebracht, die
Trennungs- und Scheidungsfolgen in menschenrechtsverträglicher Weise
zu regeln.
Daß es auch ganz anders
ginge, beweisen unsere europäischen Nachbarländer. Beispiel Dänemark:
dort wird eine Ehescheidung erst dann ausgesprochen, wenn sich die Eltern
vor einem Ombudsmann (bzw. einer Ombudsfrau) - also ohne justitiellen
Eingriff in Menschenrechte - über alle Scheidungsfolgen und
insbesondere über ihre gemeinsamen Kinder einvernehmlich verständigt
haben. Warum sollte dies nicht auch in Deutschland möglich sein ...
!? Wir fordern deshalb die Beseitigung des gerichtlichen Verfahrens
bei Trennung und Scheidung ! Denn wir und unsere Kinder und Enkelkinder
sind Bürger der Europäischen Union und haben Anspruch auf die
welt- und europaweit geltenden und anerkannten Menschenrechte (Artikel
F des europäischen Unionsvertrages von Maastricht) !
Auch Trennungskinder
besitzen Großeltern, die eine Bereicherung für
die Entwicklung der Kinder
darstellen !
Wir unterstützen von Herzen
die Aktion: "Väter radeln für
Gerechtigkeit !"
| Kontaktadressen: |
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Rita und Jürgen Boegershausen
Abteistr. 1
45239 Essen
Tel. (0201) 493 320
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Gerlinde und Manfred Christ
Paul-Löbe-Str. 23
40595 Düsseldorf
Tel. (0211) 705 839
Fax (0211) 7000 377 |
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