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Aktion Menschenrechte für Kinder

* Für das Recht unserer Enkelkinder auf Oma und Opa *

An die Verantwortlichen in Politik und Justiz:

Die Würde, die den anderen gelassen wird, ist eine Verneigung vor dem Kind,
das immer beide Elternteile in sich vereinigt.
(Karl W. Blesken, Diplom-Psychologe, Berlin)

    Was sich auch mit dem neuen Kindschaftsrecht seit dem 1.7.1998 nicht wesentlich geändert hat:

Wir fordern daher als betroffene Großeltern:

  1. Ein generelles, gemeinsames Sorgerecht für getrennt lebende Elternteile, auch bei nichtehelichen Gemeinschaften, und zwar ohne Antrag und ohne "Sorgeerklärung"; denn Menschenrechte sind universell, man muß sie nicht erst beantragen oder erklären oder gar von der Mutter "genehmigen lassen", wie dies das neue Kindschaftsrecht, § 1626a BGB, absurderweise vorsieht ! Siehe vielmehr statt dessen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ! Und damit:
  2. gleiche Pflichten und Rechte als Eltern auch nach der Trennung - wie durch das verpflichtende Menschenrecht des auch hier gültigen UN-Nichtdiskriminierungspaktes ("Frauenrechtskonvention"), Art. 16 Absatz 1 (BGBl. 1985 II S. 648 ff.) bereits heute zu gewährleisten ist! Haben unsere Richter und "Volksvertreter" dies bereits vergessen ??

  3. Nur qualifiziert ausgebildetes und persönlich geeignetes Fachpersonal mit kinderpsychologischen und juristischen Kenntnissen in den Jugendämtern, das die Bedürfnisse unserer Enkelkinder objektiv aus deren Sicht wahrnimmt und vertritt, und das darüber hinaus die weltweit anerkannten familialen Menschenrechte kennt, und so in der Lage ist, diese Menschenrechte auch zu beachten!
  4. Ämter setzen Bürgern Fristen, sie selbst kennen keine Fristen !
  5. Wir fordern max. 6 Wochen Bearbeitungszeit in kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten ! Tage erleben Kleinkinder wie Jahre. Familiale Entfremdung betroffener Kinder wird bei Bearbeitungszeiten von z.T. mehreren Monaten durch die bearbeitenden Behörden (Jugendämter, Familiengerichte) zum Schaden der Kinder systematisch gefördert !

  6. Mehr als ein Drittel aller deutschen Ehen werden geschieden, in den Großstädten liegt die Scheidungsquote bereits über 50 %, Trennung und Scheidung sind damit zu familialen Normalfällen geworden. Dennoch hat es der deutsche Gesetzgeber auch ausgangs des 20. Jahrhunderts nicht zuwege gebracht, die Trennungs- und Scheidungsfolgen in menschenrechtsverträglicher Weise zu regeln.
  7. Daß es auch ganz anders ginge, beweisen unsere europäischen Nachbarländer. Beispiel Dänemark: dort wird eine Ehescheidung erst dann ausgesprochen, wenn sich die Eltern vor einem Ombudsmann (bzw. einer Ombudsfrau) - also ohne justitiellen Eingriff in Menschenrechte - über alle Scheidungsfolgen und insbesondere über ihre gemeinsamen Kinder einvernehmlich verständigt haben. Warum sollte dies nicht auch in Deutschland möglich sein ... !? Wir fordern deshalb die Beseitigung des gerichtlichen Verfahrens bei Trennung und Scheidung ! Denn wir und unsere Kinder und Enkelkinder sind Bürger der Europäischen Union und haben Anspruch auf die welt- und europaweit geltenden und anerkannten Menschenrechte (Artikel F des europäischen Unionsvertrages von Maastricht) !

Auch Trennungskinder besitzen Großeltern, die eine Bereicherung für
die Entwicklung der Kinder darstellen !
Wir unterstützen von Herzen die Aktion: "Väter radeln für Gerechtigkeit !"


Kontaktadressen:
Rita und Jürgen Boegershausen
Abteistr. 1 
45239 Essen

Tel. (0201) 493 320 
 
Gerlinde und Manfred Christ
Paul-Löbe-Str. 23
40595 Düsseldorf
Tel. (0211) 705 839
Fax (0211) 7000 377