Findet Nemo  

Auch in Deutschland suchen Väter ihre Kinder !

Die Kinos sind gut gefüllt und gespannt verfolgen alt und jung die turbulente Suche von Clownfisch-Vater Marlin nach seinem Sohn Nemo. Obwohl er den Aufenthaltsort seines Sohnes Nemo nicht einmal kennt, begibt sich Marlin auf die Suche nach ihm. Widrige Umstände und mache Gefahren sind zu überwinden und durchzustehen, bis Marlin seinen Sohn in Sydney wiederfindet. Emotional getragen wird der Film aber durch die unermüdlichen Helfer und Helferinnen von Marlin und Nemo, den im Film sogar menschliche Züge gegeben wurde, die die Suche begleiten und am Leid der beiden Anteil nehmen. Hier wird komplett auf Schuldzuweisungen verzichtet, wie z.B. vorangegangene Aufsichtspflichtverletzung usw.

Die Geschichte ist ein Paradebeispiel für unbürokratische Hilfe bei der Zusammenführung durch das Schicksal getrennter Wesen. Die Odyssee endet mit einem Happy End, wobei einem jedoch das Gefühl beschleicht, warum es im realen Leben nicht selten für viele Eltern kein Happy End gibt !

Wer hilft den zahllosen Vätern und Müttern in Deutschland, Europa, auf der ganzen Welt, nach der Trennung / Scheidung der Eltern, zu ihren Kinder Kontakt aufnehmen und halten zu können ??? Wäre statt des tollen Zeichntrickfilms ein Film über die Schicksale und Tragödien, die sich jedes Wochenende und an den Feiertagen in Deutschland, Europa, Weltweit vor zahlreichen Häusern und Wohnungen abspielen, wenn ihre Eltern wieder einmal gedemütigt und unverrichteter Dinge vor verschlossenen Türen stehen; und ihre Kinder nicht sehen können, auch ein solcher Kassenschlager wie ?Findet Nemo" ? Wohl kaum !.

Wir sehen uns lieber einen Film mit Happy End an und geben uns der Vision von Menschlichkeit hin, als uns aktiv für Gerechtigkeit einzusetzen.

Wo ist die Öffentlichkeit ? Wo sind die so wichtigen und mächtigen Vertreter von Staat, Kirche, die Richter, das Jugendamt, Anwälte, Gutachter, Verfahrenspfleger ? Sind sie alle im Kino, um sich in Sache Hilfe für getrennt lebende Eltern und Kinder unterrichten zu lassen? Dann besteht Hoffnung für das Neue Jahr 2004 !

Wenn alle diese Eltern auf ihren Weg fachkompetent und hilfreich begleiten würden, wir hätten wesentlich weniger Kinder, wie Timo, Sascha, Sabine, Nora und wie sie alle heißen mögen, die vergeblich auf den abwesenden Elternteil warten müssten.

Manche Menschen, Richter, Anwälte, Mitarbeiter des Jugendamtes können sich das Leid diese Eltern und Kinder nicht vorstellen. Wir können es Ihnen aber versuchen aufzuzeigen. Wenn Menschen dieses Leid aber nicht sehen und verstehen wollen, so haben wir das Recht, empört zu sein.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des sog. Kindschaftsreformgesetzes im Jahre 1998 jedem Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern zuerkannt und zwar trotz möglicher Zerwürfnisse des Eltern. Aber die Realität sieht häufig anders aus.

Was geschieht in diesem unserem Lande, um dieses Recht der Kinder auch durchzusetzen ? Wie gehen die dafür verantwortlichen, die Richter, das Jugendamt damit um ? Viel zitiert wird in diesem Zusammenhang das sog. Kindeswohl, als Richtschnur für das Handeln.

Hier kann als geradezu grandiose Formulierung des OLG München in seinem Urteil vom 15.03.1999 --26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154: zitiert werden:

?Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, daß die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und daß das Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungs-bereitschaft beider Eltern gegen über dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die Chancen vergrößern, daß das Kind trotz der Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält."
 

Ebenfalls hat bereits das Bundesverfassungsgericht, auch den Vätern sog. nichtehelicher Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Familie zuerkannt, wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Achtung des Anspruchs auf ein Familienleben anerkannt hat und festgestellt, dass staatliche Maßnahmen, die ein solches Erleben beeinträchtigen, einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellt.. 

Auch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, auf Klage mehrerer Väter gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Achtung des Familienlebens, bisher insgesamt über € 100.000 Schadenersatz diesen Vätern zugesprochen. Aber, kann Geld das Leid dass diese Väter und ihre betroffenen Kinder ertragen mussten, wiedergutmachen ? Das Fehlen von Gemeinsamkeit zwischen Kind und Eltern, ohne deren Nähe, ohne ihr Lachen und ihre Tränen jahrelang leben zu müssen, ohne gemeinsame Zeit, die leider nur endlich, und nicht unendlich ist, verleben zu dürfen, ausgleichen ? Ohne dass sich Kinder und Eltern kennen und erleben lernen durften ? Dies sind Erfahrungen, die unbezahlbar, aber auch nicht nachholbar sind. 

In diesem Sinne wünsche ich allen Eltern, auch den Richtern/innen die dieses Recht für sich in Anspruch nehmen und anderen Eltern nicht zubilligen wollen oder können, ein fröhliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Angehörigen. 

Und ich wünsche mir, dass alle mit daran arbeiten, dass an dem Weihnachtsfest 2004 mehr Eltern mit ihren Kindern die Festtage zusammenverbringen können, als in diesem Jahr.

Für alle einsamen Väter, Mütter und Kinder

Der Vater von Timo K.

Verfasser, Frau Dr. Czetczok-Klausing und W. Klausing


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Stand dieser Seite: 26.12.2003 - eingestellt am 26.12.2003 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/familie/nemo/Findet_Nemo.htm


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