Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften:
Die Arbeitsergebnisse betreffen vor allem die Punkte, die von den Betroffenen
- und z.T. auch von den Jugendämtern - als bisher besonders vernachlässigt
erfahren werden. Auch Vertreter von Jugendämtern haben an der Formulierung
der Ergebnisse mitgearbeitet.
AG 1 Kinder als Opfer im Stellungskrieg
1.a) Trennung und Scheidung:
In dieser AG waren diverse Vertreter von Jugendämtern sowie “professionelle
Helfer" mit forensischer Erfahrung beteiligt. In der Diskussion erfolgte
keine Polarisierung der Gruppen (Väter und Mütter als Betroffene
/ Jugendamt).
- Ausgangspunkt jeglichen Handelns müssen die Interessen des Kindes
sein - sie sind aktuell nicht Paradigma des Verwaltungs- und Justizapparates.
- Das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts und der gemeinsamen elterlichen
Verpflichtung als Regelfall gemäß dem Grundgesetz muß
als Leitprinzip jeglichen Handelns gelten und darf grundsätzlich nicht
zur Disposition stehen.
- Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern ist als vorrangiges Ziel zu realisieren
und kommt gleich nach dem Recht auf Leben.
- Die Weigerung zur Kommunikation eines Elternteils darf nicht - wie
heute üblich - automatisch zur Verhinderung der gemeinsamen Sorge
führen.
- Eine Beratungspflicht in Scheidungsverfahren muß gesetzlich vorgeschrieben
werden, die inhaltlich ohne Zwang auszugestalten ist.
- Die Inhalte der Elternverantwortung müssen im Kontext des gesellschaftlichen
Wandels klar umschrieben sein.
- Weiterbildungsqualifikationen und Ausbildungsangebote speziell zu diesem
Thema müssen für die Jugendamtsmitarbeiter - aber nicht nur für
diese - geschaffen werden.
- Die Beratungsangebote müssen wesentlich ausgebaut werden.
- Wenn Beratungsgespräche scheitern, muß dokumentiert werden:
wer verhindert federführend eine gemeinsame Lösung?
- Zeitnahes Handeln des Jugendamtes und der anderen beteiligten staatlichen
Stellen ist dringend im Interesse des Kindes einzufordern.
- Das Handeln des Jugendamtes muß transparenter werden:
- wie werden gemeinsame Lösungen erarbeitet?
- Rollenbewußtsein der getrennten Eltern ist zu fördern.
- Bei allen Beteiligten sollte das Bewußtsein für die Inhalte
eines gemeinsamen Sorgerechts und deren Durchführung bestehen.
- Bei den Betroffenen muß die Beratungsbereitschaft verstärkt
werden, ihre Eigenverant wortung ist zu fördern. Die Bedeutung ihrer
Verantwortung muß ihnen vermittelt werden.
1.b) Eltern und Pflegeeltern
- Die umfassende Betroffenenbeteiligung ist oberstes Ziel.
- In jedem Fall müssen verläßliche, für alle Beteiligten
verbindliche Regelungen getroffen werden.
AG 2 Kurzfristige Maßnahmen mit langfristigen Folgen
2.a) und b) Erziehungs- und Aufsichtsengpässe / Verdacht auf
Vernachläßigung und Mißhandlung
- Die Protokollführung des Jugendamtes muß von den Betroffenen
anerkannt werden.
- Der Dialog zwischen den Beteilgten i.S.v. Konfliktminderung/-entschärfung
muß hergestellt und gepflegt werden.
- Der vom KJHG vorgeschriebene Hilfeplan muß mehr sein als eine
Worthülse.
- Die Kinder müssen gleichen Rechtsanspruch auf kompetente Hilfestellung
der öffentlichen Stellen haben, unabhängig von der Kassenlage
der Kommunen.
- Die Respektierung des europäischen Kindesrechts ist umzusetzen,
sie wird bisher verweigert.
- Das Beziehungsgefüge der Kinder darf nicht zerstört werden
(z.B. Unterbringung von Geschwistern in unterschiedlichen Heimen)
- Gutachterauswahl und -verteilung darf nicht nach Gutdünken des
Richters erfolgen, sondern z.B. per Losentscheidung.
2c) Verdacht auf Mißbrauch
- Hier gibt es die höchste Quote von Betroffenen, dieses Problem
hat am stärksten das Bild von der “Kinderklaubehörde" geprägt.
- Das betroffene Kind ist so früh wie möglich einem kompetenten
Diagnostiker zuführen. Problem: wer soll das sein? Negativer Ausschluß:
nicht die einseitig-parteilich-feministischen Beratungsstellen (wie immer
noch häufig gängige Praxis).
- Es gibt hierfür noch keine Ausbildung! Eine praktische Lösung
ist nicht einfach, denkbar ist der Nachweis einschlägiger Arbeit auf
diesem Gebiet.
- Von den Untersuchungen sind Aufzeichnungen zu machen.
- Die wissenschaftlichen Stellungnahmen wie u.a. von Steller, Schade,
Undeutsch müssen berücksichtigt werden.
AG 3 Sorgerecht
- Warum nicht die Großeltern oder andere Verwandte und Freunde?
- Gesetzestreue und weniger Engstirnigkeit durch das Jugendamt sind gefragt.
- Alle Betroffenen handeln sehr gefühlsorientiert, weniger Personenfixierung
wird empfohlen.
- Das Familiengericht sollte sich mehr um die Bedürfnisse des Kindes
kümmern, der Richter muß sich selbst ein Bild machen.
- Das Vormundschaftsgericht soll Einzelvormünder bestellen (so das
gesetzliche Leitbild).
- Gutachter muß mehr trennen zwischen Partner- und Elternschaft
- Gutachter erhalten zu wenig gerichtliche Vorgaben für die Fragestellungen
- Beratungsstellen arbeiten zu sehr mit Druck und Zwang, bis hin zur
Erpressung
- Gesetzgebung darf nicht weiter unbestimmte, “wachsweiche" Rechtsbegriffe
vorgeben
- Mehr Menschlichkeit, Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
AG 4 "Ich will weg von zu Hause!"
Die "Selbstmelder", ihre "Hinterbliebenen", ihre
"Aussichten"
- Begriff "Selbstmelder" wird in Frage gestellt. Selbstmelder
sind die geringste Zahl, die Jugendlichen werden dem Jugendamt i.d.R. zugeführt.
- Es gibt charakteristische Konstellationen: meistens handelt es sich
um Mädchen, hier eine bestimmte Gruppe, sehr schnell Annahme durch
Jugendamtsmitarbeiter, vermeintliche Umsetzung des "Kindeswillens",
dann systematische Ausgrenzung der Eltern.
- Jugendamt steht unter einem gewissen Zwang, die Häuser zu füllen.
- "Datenschutz" dient zur Abdeckung der Tätigkeiten des
Jugendamtes.
- Andererseits werden die Akten vom Jugendamt aber an andere Behörden
weitergeleitet, um die Betroffenen im Status des "Mißhandelnden"
zu lassen. Akten werden oft manipuliert.
- Eine Fachaufsicht ist notwendig. Jetzt befindet man sich im Zustand
der Narrenfreiheit.
- Es folgt oft eine Verwahrlosung der Kinder in den Heimen und anderen
Einrichtungen.
Wir brauchen:
- die Schaffung eines flächendeckenden Netzes der Beratung und Begleitung
bei Trennung und Scheidung durch unabhängige freie Träger, die
im Interesse des Kindes und seines natürlichen Menschrechtes auf beide
Eltern handelt;
- die Förderung u. Unterstützung der Verwirklichung gemeinsamer
elterlicher Verantwortung;
- die Stärkung des Selbsthilfepotentials von Familien und des Hilfepotentials
im sozialen Umfeld beider Eltern des Kindes;
- die Beratung als ein Angebot im Vorfeld von Trennung und Scheidung
und ein Angebot der Begleitung nach Trennung und Scheidung;
- breite Information zu Problemen, Fragen und Lösungsansätzen
bei Trennung und Scheidung in Schulen, Hochschulen und in der Weiterbildung
für Jugendamtsmitarbeiter, Richter und Gutachter;
- Fachaufsicht und Pflicht zur Qualifikation für das Jugendamt.