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Umfrage zur Arbeit des Jugendamtes/der Jugendhilfe
Bitte beteiligen + Fragebogen anfordern !
Folgender Brief ging uns Ende April 1998 zu:
Universität Bremen
Klinische Psychologie
Bereich: Jugendhilfeforschung
Leitung: Prof. Dr. Franz Petermann
Grazer Straße2
28359 Bremen
Tel. 0421 - 218 46 18 - Fax 0421 - 218 46 17 Sekretariat 0421 - 218 46 16
Forschungsstudie zur Unzufriedenheit mit Erziehungshilfen
Sehr geehrter Herr,
als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Jugendhilfeforschung der Universität Bremen habe ich mit regem Interesse über das Internet von der Problematik und dem Anliegen der Initiativgruppe Jugendamtsgeschädigter erfahren. Von Frau Maurer, die diese Initiative im Januar 1995 gründete, erhielt ich eine Adressenliste von Menschen, Gruppen und Vereinen, die sich für "Jugendamtsgeschädigte" einsetzen. Daher nun mein Schreiben an Sie.
Zur Zeit begleiten wir eine Forschungsstudie, die sich mit unterschiedlichen Fomen von Erziehungshilfen befaßt. Die Datenerhebung hierzu findet in mehreren Bundesländern innerhalb verschiedener Jugendämter statt. Dies hat leider den Nachteil, daß die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Ämtern mit der Beantwortung unserer Fragen letztendlich ihre eigene Arbeit beurteilen, so daß es möglich sein kann, daß die Jugendamtsarbeit in einem besseren Licht dargestellt wird, als sie eigentlich ist.
Wir sind der Meinung, daß man nur dann beurteilen kann, ob die Tätigkeit in den Ämtern nach vorgegebenen (gesetzlichen) Regeln abläuft und ob die Anliegen der "Kunden" angemessen berücksichtigt werden, wenn man die Betroffenen selbst zu Wort kommen läßt.
Unsere Studie befaßt sich mit Hilfen zur Erziehung (§§ 28 bis 35a KJHG), also einem ganz bestimmten Bereich der Jugendhilfe. Wenn eine Hilfe zur Erziehung geplant ist, so schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines sogenannten Hilfeplans vor. In diesem Hilfeplan soll schriftlich festgelegt werden, wie lange die Hilfe dauern wird, wie sie auszusehen hat usw. Obwohl die Hilfeplanserstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es bisher keine einheitlichen Vorgaben hierzu.
Wenn die Erstellung eines Hilfeplanes sehr viel weniger ausführlich erfolgt, als dies von den Jugendämtern angegeben wird, wirkt sich dies meist negativ auf die anschfießende Hilfe aus. Deshalb wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie:
Wenn Sie (bzw. Ihr Kind) eine Hilfe zur Erziehung nach
erhalten oder erhalten haben, so wäre uns sehr damit geholfen, wenn Sie den beiliegenden Fragebogen ausfüllen und an uns zurückschicken würden.
Wenn Sie keine der oben angegebenen Hilfen erhalten haben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den unteren Abschnitt dieses Schreibens ausgefülIt an uns zurückschicken würden.
In beiden Fällen benutzen Sie bitte den beigefügten frankierten Rückumschlag.
Wir bedanken uns im voraus für Ihre Mithilfe !
Mit freundlichen Grüßen
Patric N. Becker
(WiMi, Dipl. Psych.)
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bitte ankreuzen:
O Für mich/mein Kind trifft/traf keine der oben aufgelisteten Hilfen zu.
O Für mich/mein Kind trifft/traf die Hilfe nach §.42 KJHG (Inobhutnahme) zu.
O Für mich/mein Kind trifft/traf die Hilfe nach § 43 KJHG (Herausnahme) zu.
O Für mich/mein Kind trifft/traf die Hilfe nach § 52 KJHG (Mitwirk. in gerichtl. Verfahren) zu.
O Für mich/mein Kind trifft eine andere Hilfe zu.
O Ich weiß nicht, welche Hilfe für mich/mein Kind zutrifft.
O Ich kenne jemanden in unserer Initiativgruppe, für die/den eine der Hilfen nach §§ 28 bis 34 KJHG zutrifft. Bitte schicken Sie dieses Schreiben auch an:
Name: ______________________ Straße: ________________ Ort: ___________________
Name: ______________________ Straße: ________________ Ort: ___________________
Name: ______________________ Straße: ________________ Ort: ___________________
Vielen Dank!