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Tragen Jugendamtsmitarbeiter Verantwortung für ihr Handeln ?
Stuttgarter Nachrichten vom 13.6.98
Betreuer nun doch vor Gericht
Im Fall des 1996 zu Tode mißhandelten Kindes Jennifer müssen sich nun doch zwei Sozialarbeiter vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht hat die Anklage zugelassen, nachdem das Landgericht das Hauptverfahren nicht eröffnen wollte.
Jennifer wurde nur zweieinhalb Jahre alt. Ein Leben, das mit Mißhandlungen durch die überforderte Mutter in Lüneburg begann und im März 1996 endete, als das Mädchen in einem Wohnhaus in Hedelfingen von Bekannten der Mutter so heftig geschüttelt wurde, daß es an Hirnblutungen starb. Die Beteiligten wurden im Februar 1997 zu Haftstrafen zwischen sieben Monaten und acht Jahren verurteilt - und nun soll es ein Nachspiel für zwei Betreuer geben.
Ein langes Nachspiel: Vor gut neun Monaten erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 48jährigen Mitarbeiter des Lüneburger Jugendamts sowie den 39jährigen stellvertretenden Leiter einer Mutter-Kind-Einrichtung im Stuttgarter Norden. Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Vor knapp drei Monaten lehnte das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens aber ab: Es habe ¸¸nicht ausräumbare Zweifel'' gegeben, ob überhaupt ein pflichtwidriges Verhalten vorlag. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Und das gab den Anklägern recht. Ein ¸¸hinreichender Tatverdacht'', Voraussetzung für einen Prozeß, wird bejaht.
Dem Lüneburger Jugendamtsmitarbeiter wird vorgeworfen, nichts getan zu haben, um der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Und der Betreuer im Mutter-Kind-Heim soll das Stuttgarter Jugendamt nicht in ausreichendem Maße über die Probleme informiert haben. Das Landgericht hat dies nun in einem Prozeß zu klären. w d o
Stuttgarter Zeitung vom 13.6.98
OLG stützt Staatsanwaltschaft
Fall Jenny nochmals vor Gericht
Zur Erinnerung: Im März 1996 war das damals zweieinhalb Jahre alte Kind an den Folgen schwerer Mißhandlungen gestorben. Ende Februar 1997 verurteilte das Landgericht seine Peiniger, darunter die Mutter, zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und acht Jahren. Im August 1997 erhob die Staatsanwaltschaft erneut Anklage: zwei Sozialarbeiter werden beschuldigt, für Jennys Qualen mitverantwortlich zu sein. Bei diesen Männern handelt es sich um Mitarbeiter des Jugendamts Lüneburg und des Weraheims in Stuttgart. Das Landgericht hat am 25. März dieses Jahres entschieden, den Fall abzuschließen. Ein Hauptverfahren sollte nicht eröffnet werden. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde - und bekam Recht. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hält eine Anklage für zulässig.
Der 48jährige Sozialarbeiter aus Lüneburg, wo Jenny zur Welt kam, muß sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Angeblich sei ihm bekannt gewesen, daß Jennys Mutter unfähig war, das Kind großzuziehen. Dennoch habe er nichts unternommen, um ihr das Sorgerecht zu entziehen.
Der stellvertretende Leiter des Weraheimes wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er war für die Betreuung des Mädchens und seiner Mutter zuständig, als sie in dieser Einrichtung lebten. Dem 39jährigen Mann wird vorgeworfen, das Jugendamt nicht in ausreichendem Maße über die Misere des Kindes informiert zu haben. Andernfalls ¸¸hätten Mißhandlungen vermieden werden können'', heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts.
Der Fall wird jetzt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts entschieden. k ä