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Das PRO FAMILIA MAGAZIN - Heft 1/98: Schwerpunktthema "Patchwork-Familien" mit folgenden Beiträgen:
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Leseprobe:
Aufklärungsnotstand
Entscheiden professionelle Scheidungsbegleiter ahnungslos
falsch?
Der Scheidungsprozeß wird von Familienrichtern, Jugendamtsmitarbeitern und Psychologen begleitet. Sie entscheiden über den schwierigsten Streitpunkt: die Kinder - oft für einen der Betroffenen falsch. Proteste hageln. Nehmen diese Profis die Entwicklung nicht wahr, sind sie zu wenig über den Forschungsstand informiert? Welche Anforderungen werden an sie gestellt und warum werden sie diesen nicht immer gerecht?
Selbsthilfegruppen von Jugendamts- und Familiengerichtsgeschädigten haben Hochkonjunktur. Väterinitiativen schießen wie Pilze aus dem Boden. Bei der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stapeln sich die Beschwerdeakten von zermürbten und verzweifelten Betroffenen. Einige Medien berichten über Jugendamtswillkür und Machenschaften der FamiIiengerichte. Es ist von Scheidungskrüppeln die Rede, von Vätern, die nur aus purem Egoismus Kontakt zu ihren getrennt lebenden Kindern wollen, von Müttern, die sich mit dem Opferfeminismus identifizieren und den Vater entsorgen wollen, weil sie sich ihm lange genug "geopfert" haben. Der Kampf von Mann und Frau um die Vor-Macht tobt und das unter dem Deckmäntelchen "Kindeswohl". Alle wollen nur das Beste und keiner erreicht es.
Eltern im Katastrophenzustand
Fachbücher und -zeitschriften klären ausführlich über das juristische und psychologische Gebilde "Scheidungsfamilie" auf. Inwieweit die Informationen von den professionellen Scheidungsbegleitern wahrgenommen und umgesetzt werden, ist fraglich. Es gibt Familienrichter, Sozialarbeiter und Psychologen, die gut informiert sind und auch danach handeln, die Mehrheit ist im Bilde, setzt aber ihr Wissen nur unzureichend in die Praxis um. Eine dritte Gruppe verfügt nicht einmal über die notwendigen Informationen.
Die meisten kennen die Erkenntnisse der Familienforschung und wissen, daß Kinder für eine gesunde Entwicklung beide Eltern brauchen. Entweder glauben sie es nicht wirklich oder sie sind mit der Umsetzung überfordert. Wie sonst sollte man sich den Protest vieler Betroffener erklären? Ihnen ist auch bekannt, daß sich Trennungseltern oft in einem "seelischen Katastrophenzustand" (Jopt, 1992) befinden und die Bedürfnisse ihrer Kinder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Sie sind derartig mit ihren eigenen Überlebensstrategien beschäftigt, daß sie ihr Augenmerk anstatt auf ihre Kinder nur auf sich selbst richten.
Kinder als Instrument
Kinder werden häufig instrumentalisiert, d.h. für die Interessen von Erwachsenen benutzt und entsprechend manipuliert. In der Regel bleibt diese Art von Kindesmißbrauch den Eltern unbewußt. Es sind "normale" Eltern, die ihre Kinder lieben, und die von ihren Kindern geliebt werden.
Diese Erfahrungen gehören zum Arbeitsalltag von Sozialarbeitern und Familienrichtern. Auch die oft verheerenden Konsequenzen sind ihnen bekannt.
Fragt man professionelle Scheidungsbegleiter, worin sie ihre wichtigste Aufgabe sehen, antworten sie in der Regel: den Eltern ihr Verhalten bewußt machen, sie auf mögliche Folgeschäden bei ihren Kindern hinweisen - bei allem Verständnis für das emotionale Erleben.
Oft ist es die Vermischung von eigenen Gefühlen mit denen der Kinder, die Eltern glauben läßt, doch alles nur zum Wohle des Kindes zu tun: "Ich will nicht, daß er den Kindern auch das antut, was er mir angetan hat." Oder: "Die Kinder leiden doch genauso wie ich." Oder: "Der Junge ist wütend und will seine Mutter nie wiedersehen, weil sie uns verlassen hat."
Hilflosigkeit, Ohnmachtsgefühle, Sprachlosigkeit und Rachegelüste komplettieren das Drama.
Das Jugendamt muß wachsam darauf achten, was mit den Kindern geschieht und den Eltern helfen, ihre Elternkompetenz zu stabilisieren, damit sie weiterhin ihre Pflichten und Rechte wahrnehmen können.
Auch dem Familiengericht ist Wachsamkeit für die Belange von Kindern geboten. Jeder Familienrichter weiß das und trotzdem ist es leichter geschrieben als getan: Zu oft wird nach dem Gewinner-Verlierer-Prinzip entschieden, die Bedürfnisse von Kindern werden vernachlässigt. Wenn das Grundbedürfnis nach einer tragfähigen Beziehung zu beiden Eltern mißachtet wird, kann das für Kinder bedeuten:
Überfordert und hilflos
Bei einigen Fachkräften gibt es einen "Aufklärungsnotstand", bei anderen einen "Umsetzungsnotstand" und in der dritten Kategorie beides. Sie sind überfordert und hilflos.
Es fehlt den Professionellen zuweilen an Gewißheit, daß Kinder beide Eltern brauchen. Wer von ihnen weiß mit Sicherheit, welche Bedeutung Mutter und Vater für die Kinder haben? Deshalb reden Sozialarbeiter mal so, entscheiden Familienrichter mal so. Überforderung im Umgang mit eskalierenden Konflikten und unzureichende Auseinandersetzung mit der eigenen Sozialisationsgeschichte führen bei Sozialarbeitern, Familienrichtern und Psychologen zu Haltungen wie: Ich weiß nicht. Oder: Ich bin unsicher, habe Angst vor dem Konflikt und vermeide ihn. Oder: Ich weiß schon, was für euch gut ist, und wenn ihr euch nicht helfen laßt, dann werde ich euch helfen.
Unterschiedliche Sichtweisen
Ein weiterer Grund für den Umsetzungsnotstand sind die unterschiedlichen Sichtweisen von Familiengerichten und Jugendämtern. Die Gerichte müssen eine Entscheidung treffen. Sie arbeiten vergangenheitsorientiert und beurteilen Momentaufnahmen. Die Jugendämter schauen in die Zukunft (Wie soll es werden?), sind eher handlungsorientiert und müssen dem Gericht das prozeßhafte Geschehen verständlich machen.
Soll der Umsetzungsnotstand, der auf den gegensätzlichen beruht, ein Ende finden, müssen die Begleiter systemisch denken, ihre Perspektive erweitern auf das gesamte Netzwerk der Beziehungen aller Familienmitglieder und deren Lebenswelten (zum Beispiel auf die Großeltern). Ebenso wichtig sind entwicklungspsychologische Kenntnisse, methodische Fähigkeiten und vor allem ein entsprechendes (Selbst-)Verständnis im Umgang mit anderen Menschen. Der Familienrichter muß im Gegensatz zum Sozialarbeiter nicht alles können, aber er muß es wissen, damit er kompetent delegieren kann. Die dem Kind dienende Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren verlangt darüber hinaus von Jugendamtsmitarbeitern Familienrichtern ein hohes Maß an Zivilcourage, Achtsamkeit und Klarblick. Die vornehme Beraterzurückhaltung, wie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oft einseitig interpretiert wird, ist bei hochstrittigen Trennungen fragwürdig.
Eigenes Denken verändern
Um Informationen und Erkenntnisse der begleitenden Professionen kreativ und konstruktiv in handelnde Unterstützung für Familien umzusetzen, ist es notwendig, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln. Weil das zu selten gut funktioniert, brauchen alle scheidungsbegleitenden Professionen Fort- und Weiterbildungen, die nicht nur Wissen und methodische Techniken vermitteln, sondern auch antrainierte Glaubens- und Verarbeitungssysteme bewußt machen, denn: "Wer etwas weiß und nicht danach handelt, weiß es nur unvollkommen." (J.M. Guyau, ein französischer Denker). Die Veränderung des eigenen Denkens, Fühlens und Wahrnehmens bietet eine große Chance, anders als bisher zu reagieren und damit die Grundlage für kompetentes Handeln zu schaffen, wenn es denn wirklich gewollt ist.
Christine Knappert, 46 Jahre, Dipl.-Sozialarbeiterin, Mediatorin, langjährige Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst, Dozentin/Referentin für Mediation
Vergleiche von Christine Knappert auch: