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BILD, 5.11.98
![]() Die Verzweiflung Dieses Gesicht, ein Schrei der Verzweiflung: "Bitte laßt mir mein Kind." Zum letzten Mal drückt Claudia Klekamp (20) ihr Baby an sich, Ehemann Sascha (23) tröstet sie. |
Der furchtbarste Augenblick im Leben
einer Mutter: Ein Mann entreißt ihr das Baby.
Gestern geschehen, in Wallenhorst (Niedersachsen). Die Mutter saß auf dem Bett, das Baby im Arm, daneben ihr Mann. Das Jugendamt kam um 9.09 Uhr. Ein Kinderarzt nahm der Mutter 5 Tage nach der Geburt das Baby aus dem Arm, packte es in einen mitgebrachten Kindersitz. Die Mutter schrie verzweifelt: "Mein Baby, mein Baby! Sie nehmen es mir weg." Nach sieben Minuten war der Mann mit dem Baby verschwunden. Zurück blieb die weinende Mutter. Sie hatte das Sorgerecht für ihr Kind verloren. Nicht weil sie es vernachlässigte, sondern weil sie angeblich krank ist. Diese furchtbare Kindes-Entziehung - wie konnte es dazu kommen? Die Mutter, Claudia Klekamp (20) aus Wallenhorst (Niedersachsen). Seit einem Jahr lebt sie mit Sascha (23, Lagerist, 2800 Mark netto) zusammen, vor drei Monaten haben sie geheiratet. Vier-Zimmer-Wohnung zur Miete, großer Garten. Kinderzimmer mit Donald-Duck-Tapete, im Bettchen ein grüner Schmuse-Dino. |
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Ihr erstes Kind hat sie vor zwei Jahren
zur Welt gebracht, Töchterchen Yasmin (von einem anderen Mann).
"Sie litt an Atemnot. Zweimal kam deshalb der Notarzt." Er
bemerkte Hautrötungen am Hals, Vermutung: Die Mutter könnte ihre
Tochter mißhandelt haben - Anzeige, der Fall kam vor Gericht.
Der Richter gab drei Gutachten in Auftrag, umstrittenes Ergebnis: Die Mutter leidet am "stellvertretenden Münchhausen-Syndrom", einer seelischen Krankheit. Dabei verletzen Frauen heimlich ihre Kinder, um anschließend mit aufopfernder Pflege als gute Mütter dazustehen. Das Strafverfahren wurde ausgesetzt, mit acht Monaten kam die kleine Yasmin zu Pflegeeltern. "Die Familie hat mir bestätigt, daß meine Tochter auch dort unter Atemaussetzern litt. Ich schwöre, ich habe ihr nie etwas getan." Die Mutter wurde danach vom Jugendamt betreut - und vertraute einem Sozialarbeiter an: "Ich bin wieder schwanger." Er machte sofort Meldung, das Jugendamt klagte vor Gericht. Urteil des Amtsgerichts Osnabrück: Auch für das zweite Kind wird ihr das Sorgerecht entzogen, "möglichst umgehend nach der Entbindung" (Az. 12 F 346/98). |
Gestern 9.09 Uhr klingelten drei Männer und zwei Frauen bei Claudia Klekamp, zeigten ihre Ausweise: "Wir kommen vom Jugendamt. Wir wollen den Säugling mitnehmen und unterbringen", sagte der Jugendamts-Chef.
Die Mutter schrie verzweifelt: "Mein Baby! Mein Baby! Ich will mein Baby behalten." Dann brach sie weinend zusammen, mußte von einer Ärztin mit Beruhigungsmitteln behandelt werden. Sie schluchzte hemmungslos: "Es hat mir das Herz zerrissen."
Claudia Klekamp hat Widerspruch gegen den Sorgerechts-Entzug beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht.
Psychologie-Professor Udo Undeutsch (80, Lügendetektor-Experte): "Ich sehe das Münchhausen-Syndrom hier gar nicht. Vermutlich war die damals alleinerziehende Mutter schlichtweg überfordert.
BILD, 6.11.98

Die Mutter, der das Jugendamt ihr Baby wegnahm: Sie darf es nur sechs Stunden in der Woche besuchen - wie im Gefängnis.
Die kleine Chantal (7 Tage) aus Wallenhorst (Niedersachsen) liegt jetzt im St.-Johann-Kinderheim in Osnabrück. Mutter Claudia Klekamp (20) muß sich beim Pförtner melden, wird dann ins Zimmer zu ihrer Tochter geführt. 90 Minuten Besuchszeit (an vier Tagen), höchstens zwei Personen auf einmal - immer unter Aufsicht.
Gestern 9.30 Uhr - noch vor dieser Regelung - der erste Besuch, nur 15 Minuten: Im Zimmer noch ein älteres Kind. Wickeltisch, Spielecke. In einem Gitter-Bettchen aus Kiefer schlummert Chantal, neben sich ein Plüsch-Schaf.
Sanft küßt Claudia Klekamp (immer noch unter Beruhigungsmitteln) ihrem Baby die Wange, flüstert: "Du liebe Kußmaus. Meine Prinzessin. Mein Engelchen. Ich liebe dich über alles. Bald bist du wieder bei mir." Vater Sascha (23) weint.
Zeit abgelaufen, die Eltern müssen das Zimmer verlassen. "Das ist so kurz, die Zeit vergeht so schnell. Aber immerhin ein Strohhalm, an den sich Claudia klammern kann", so die Oma Inge (48).
"Das Jugendamt ist sich sehr wohl bewußt, daß der Entzug der elterlichen Sorge ein schwerwiegender Eingriff ist. Zum Schutz des Kindes war diese Maßnahme aber unumgänglich", so das Jugendamt in einer Mitteilung.
Dieser aufwühlende Fall von Kindesentziehung: Quer durch Deutschland Mitleid mit der Mutter - und riesige Wut auf das Jugendamt:
"Niemals kann es zum ,Wohl' eines Kindes sein, es den Armen der Mutter zu entreißen." Rosemarie Baier, Hamburg
"Man könnte doch die Mutter erst mal beobachten, oder ihre Eltern oder Schwiegereltern könnten sich um das Kind kümmern. Was jetzt passiert, ist ganz furchtbar." Marianne Lorenz, Hausfrau aus Fuldatal (Niedersachsen)
"Haben wir als Eltern denn gar nichts mehr zu sagen? Ich drücke der kleinen Familie beide Daumen, daß sie ihr Kind bald wieder in die Arme schließen kann." Steffen Schömburg, Wadern (Saarland)
Kommentar:
Baby-Schicksal: Wo bleibt die Menschlichkeit?
Von LOUIS HAGEN
Fünf Tage durfte eine Mutter ihr Baby in den Händen halten - dann kam das Jugendamt und nahm es ihr weg.
Ein Fall, der Deutschland erschüttert.
Gestern nun haben sich Mutter und Behörden "geeinigt": Sie darf ihr Kind sechs Stunden in der Woche sehen.
"Geeinigt" - selten hat ein Wort einen so schalen Beigeschmack gehabt: Eine liebende Mutter willigt in eine solche Vereinbarung nur ein, weil sie Angst hat, ihr Baby sonst ganz zu verlieren.
Das Jugendamt von Osnabrück sollte ganz schnell seine Entscheidung überprüfen.
Wenn es noch ein Fünkchen Menschlichkeit besitzt.
BILD, 7.11.98

Von MARKUS BRECKENKAMP und PETRA ERLWIN
![]() Die kleine Chantal, eingekuschelt in ein flauschiges Frottee-Handtuch - vom Vater wenige Minuten nach der Geburt fotografiert. |
"Es ist schwer, mein Baby nur
so selten zu sehen. Ich bekomme auch häufig Heulkrämpfe. Aber
ich reiße mich zusammen. Ich muß jetzt stark sein - für
mein Kind."
Claudia Klekamp (20) aus Wallenhorst (Niedersachsen) - die Mutter, der das Jugendamt ihr Baby wegnahm. Es liegt jetzt in einem Kinderheim im Bettchen, wird von einer Schwester gepflegt. Die Behörden warten noch damit, es zu einer Pflegefamilie zu geben - bis zu einer endgültigen Entscheidung. |
Millionen fühlen mit ihr, auch gestern meldeten sich wieder Tausende empörter Leser bei BILD. Sie wollen wissen: Wie kann die Mutter ihr Baby zurückbekommen?
BILD fragte beim Jugendamt detailliert nach - keine Antwort, nur vom Vortag die (bereits bekannte) Mitteilung. Die Maßnahme sei unumgänglich gewesen.
Hat diese Mutter wirklich keine Chance, ihr Baby zurückzukriegen?
BILD sprach mit Anwälten, Familien-Experten, Pastoren.
Rechtsanwalt Joachim Weber, er vertritt die verzweifelte Mutter: "Wir haben Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug eingelegt, ein neues psychiatrisches Gutachten beantragt. Jetzt muß das Oberlandesgericht Oldenburg dieses Gutachten anordnen. Kommt es zum Ergebnis, daß Frau Klekamp kein Münchhausen-Syndrom hat oder jemals hatte, müßte ihr das Sorgerecht zurückgegeben werden." Dies kann 4-6 Wochen dauern.
Arne Gerhards, Rechtsanwalt und Familienrechts-Experte aus Kassel: "Am schnellsten geht das, wenn sie selbst sofort ein neues Gutachten erstellen läßt. Das muß sie allerdings selbst bezahlen, 500 bis 1000 Mark.
Je länger das Kind von der Mutter weg ist, desto schwieriger ist es, daß sie es wiederbekommt. Erst recht, wenn es erst mal bei Pflegeeltern ist.
Übrigens: Das Amtsgericht Osnabrück durfte aufgrund der alten Gutachten das Urteil so fällen - durch sie blieb nämlich die Gefahr bestehen, daß für das Kindeswohl etwas Negatives eintritt. Allerdings hätte das Gericht auch weniger hartherzig urteilen können. Es hätte die neuen Lebensumstände der Frau berücksichtigen können. Dazu hätte aber auch das Jugendamt kooperieren müssen."
Peter Keller, evangelischer Pfarrer aus Frankfurt: "Was das Kind für Schäden durch diese Aktion bekommt, wird gar nicht gesehen. Man sollte doch erst mal schauen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt: Es hätten sich erst einmal alle zusammensetzen können."
"Hat denn der Vater gar nichts zu sagen? Als Mutter von drei Kindern hat es mir fast das Herz zerrissen." Claudia Rosenberger, Hanau (Hessen)
"Ein Skandal. Ich bin sprachlos. Daß so etwas in Deutschland möglich ist, hätte ich nie gedacht." Doris Striebe, Erfurt
"Wer kommt für die Spätschäden der Kinderseele auf? Gebt der Mutter das Kind zurück - sofort!" E. Peter, Frankfurt/Main
"Gott kennt Erbarmen, das Jugendamt in diesem Fall aber nicht." Norbert Münstermann, Ingolstadt
"Mutter und Kind darf man niemals auseinanderreißen. Unsere Behörden haben die Pflicht, andere Wege zu finden." Bernd Mittelstädt, Frankfurt/ Main
"Kontrollen müssen sein, aber doch zum Wohle aller." A. Breisch, Wald-Michelbach (Hessen)
"Ich protestiere!" Ingrid Ruchotzki, Goslar
"...und Asylant Metin Kaplan, der zu Terror aufruft, hat Asylrechtsschutz. Schläft die Gerechtigkeit?" Hedy Felder, Leverkusen
Rheinische Post, 3.11.98
Wo ist Julia? Jugendamt nahm minderjähriger Mutter das Kind
Kampf um kleine Tochter
Von Regina Unteberger
Ratingen - Hilflos steht Tina B. den Tatsachen gegenüber. Seit Wochen darf die 17jährige Ratingerin ihre kleine Tochter Julia nur stundenweise im Arm halten. Seit dem Tag, an dem ihr eine Vertreterin des Jugendamtes mitteilte, daß eben diese Behörde die Vormundschaft für Julia übernommen habe. Grund: Sie (die Mutter) könne nicht für Julianas angemessene Versorgung garantieren. Seither versucht Tina gemeinsam mit dem Vater des Kindes, dem 20jährigen Markus M., und dessen Mutter Ulrike das Baby zurückzubekommen.
Nicht einmal wo das Mädchen derzeit lebt, wissen die drei genau. Nur, daß Julia in Heiligenhaus bei einer Pflegemutter untergebracht ist. Sehen darf Tina ihr Kind, aber nur stundenweise.
"Bis heute hat Tina kein Schreiben bekommen, in dem steht, warum man ihr Julia genommen hat", sagt Ulrike M. verzweifelt. Julia kam am 28. August auf die Welt: Die ersten Wochen lebten Mutter und Kind auf der Talstraße, in einer Mutter-Kind-Einrichtung des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF). "Vor ein paar Wochen kam das Baby mit Erbrechen und Durchfall in ein Düsseldorfer Krankenhaus. Danach gab man Tina das Kind nicht mehr zurück", erzählt Ulrike M.
"Abkartetes Spiel"
Rechtlich gesehen ist sie noch nicht die Oma des Kindes, denn ihr Sohn Markus (20) hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt. "Seit Tagen versucht Markus, beim Jugend-, dann beim Standesamt, die Vaterschaft anzuerkennen", sagt seine Mutter. Jedesmal sei er aber mit fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt worden. "Da läuft ein abgekartetes Spiel", ist sie überzeugt.
Tinas B.s Anwalt, Frank Wagner aus Neuss, erläutert die Rechtslage: "Das Jugendamt gründet sein Handeln auf zwei Tatsachen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist das Jugendamt Amtsvormund eines Kindes, wenn dessen Eltern nicht verheiratet, und die Mutter minderjährig ist. (§1791 c, BGB und §55 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Dem entgegen hält Wagner "acht entscheidende Worte", ebenfalls aus dem BGB: "Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge", steht da im § 1626 a geschrieben. "Meiner Meinung nach hat das Jugendamt seine Kompetenz deutlich überschritten", kommentiert der Anwalt den Fall. Die Kernfrage laute: "Ist Tina B. in der Lage, für Julia zu sorgen oder nicht?" "Meines Wissens liegen aber bis heute keine Beweise dafür vor, daß Tina ihr Kind schlecht behandelt hat", fügt der Anwalt hinzu.
Der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes, Herbert B., gab der RP zu dem Vorfall keine Auskunft: "Dazu sage ich nichts."
Probleme mit der Wohnung
Tina steht der Situation hilflos gegenüber. Nach der achten Klasse verließ sie die Schule, aus dem Elternhaus erwartet sie keine Unterstützung. Statt dessen kommt ein weiteres Problem auf die junge Mutter zu: "Das SKF hat mir mitgeteilt, daß ich ab November nicht mehr in der Talstraße wohnen darf", sagt sie. Der Grund: Es handele sich um eine Mutter und Kind-Einrichtung.
Ein Anruf bei der Leiterin des SKF, Edith B.: "Wenn Tina bleiben möchte, kann sie sich an mich wenden. Solange das Sozialamt bezahlt, gebe ich meine Zustimmung", antwortet sie. Darüber hinaus habe der SKF Tina einige ALternativen angeboten, die sie aber alle abgelehnt habe. "Die Alternativen sind inakzeptabel. Tina möchte nicht in einem geschlossenen Mutter-Kind-Heim in Düsseldorf eingesperrt sein". wehrt Ulrike M. ab.
Eine komplizierte und etwas undurchsichtige Sachlage. In diese Woche wird der Fall vor dem Ratingen Amtsgericht verhandelt. Dann wird das Jugendamt gezwungen sein, Argumente für sein Handeln vorzubringen.