paPPa.com informiert:
Jugendamt-Special April 99:
Was geht so vor in deutschen Jugendämtern?
Inhalt - die Prinzipien des Jugendamtes:
ZDF "heute" Online 9.3.99 - Mit Material von AFP
Immer mehr Jugendliche in Obhut
Die Zahl der Fälle stiegt 1997 um 13 Prozent an
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden stieg die Zahl der Fälle 1997 um 13 Prozent. Fast 31.600 Kinder und Jugendliche wurden in dem Jahr aus ihrer Familie genommen. Bundesweit seien 1997 täglich im Durchschnitt 86 Kinder und Jugendliche betroffen gewesen. Das Statistikamt erläuterte, bei einer Inobhutnahme veranlasse das Jugendamt eine vorläufige Unterbringung in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person. Dies geschehe, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bitte oder wenn eine dringende Gefahr für dessen Wohl bestehe. Auf eigenen Wunsch des Kindes oder Jugendlichen seien im vorvergangenen Jahr 36 Prozent der Inobhutnahmen erfolgt, so die Statistiker. 27 Prozent der Maßnahmen seien durch die Polizei und 21 Prozent durch soziale Dienste oder das Jugendamt angeregt worden. Zwölf Prozent der Inobhutnahmen hätten den Aufenthalt an einem jugendgefährdenden Ort zum unmittelbaren Anlaß gehabt. Laut Statistik lebten vor der Inobhutnahme 71 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei den Eltern oder bei einem Elternteil.
Immer mehr Familien brauchen sozialpädagogische
Hilfe
In den meisten Fällen wegen Erziehungsschwierigkeiten
Wiesbaden (AP) Immer mehr Familien in Deutschland werden sozialpädagogisch betreut. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, wurde allein 1997 mehr als 22.000 Familien bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen geholfen. Die Betreuung und Begleitung der Familien dauert im Schnitt 16 Monate. Die häufigsten Gründe sind Erziehungsschwierigkeiten gefolgt von Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder, Beziehungsproblemen, Schul- und Alltagsproblemen sowie Trennung oder Scheidung der Eltern oder die Vernachlässigung eines Kindes.
In den neuen Ländern und Ost-Berlin wurden 1997 insgesamt 6.700 Familien betreut, im früheren Bundesgebiet erhielten weitere 15.700 Familien professionelle Unterstützung. Die Hilfsangebote nehmen vor allem Familien mit mehreren Kindern in Anspruch. In der Hälfte der Fälle richtete sich die Hilfe laut Bundesamt an alleinerziehende Mütter oder Väter. Der Anstoß zur Betreuung wurde in 62 Prozent der Fälle vom Jugendamt gegeben. Voraussetzung für die langfristig angelegte Betreuung ist die Bereitschaft der Familie, überhaupt daran teilzunehmen.
Eine junge Mutter fragt: "Muß ich meinem Freund
jetzt Ärger machen?"
Ein Brief aus dem Jugendamt erhitzt die Gemüter
(MU). Sind Männer böse? Anders gefragt: Glauben die Mitarbeiterinnen im Zwickauer Jugendamt, daß frischgebackene Väter potentielle Bösewichte sind, weil sie die Mutter ihres Kindes nicht geheiratet haben? Bei Manuela Petzold aus Oberhohndorf ist dieser Eindruck entstanden, als sie ein paar Tage nach der Geburt ihres Sohnes einen Brief aus dem Amt bekommen hat.
"Hier werden Männer zu Personen abgestempelt, die nur zur Zeugung von Kindern gebraucht werden, um dem Jugendamt Arbeit zu verschaffen", empörte sich die junge Mutter.
Manuela Petzold ist nicht die einzige, die so einen Brief erhalten hat. Seit Juli ist er an Hunderte unverheirateter Mütter in Zwickau verschickt worden. Was steht Empörendes drin, daß eine junge Frau sich genötigt fühlte, öffentlich Partei für die Männer zu ergreifen?
Mit dem Schriftstück bietet das Jugendamt seine Dienste an - bei der Vaterschaftsanerkennung etwa oder bei der Feststellung des Unterhalts, den der Vater zahlen muß. Dabei werden Begriffe wie "gerichtliche Klärung" und "Beitreibung des Unterhalts" verwendet. Juristisch korrekte Formulierungen, die sich kriegerisch anhören. Für Manuela Petzold hat sich das so gelesen: "Bloß weil wir nicht verheiratet sind, setzt das Jugendamt voraus, daß ich Zoff mit dem Vater habe. Das darf nicht wahr sein!"
Ist es auch nicht, meint Ursula Lange, die zuständige Abteilungsleiterin im Jugendamt. Sie ist betroffen über den Eindruck, den der Brief bei der jungen Mutter hervorgerufen hat. "Ein Hilfsangebot, mehr nicht", sagt sie. Keine Aufforderung an Zwickauer Mütter also, ihren Ex-Freunden Schwierigkeiten zu machen. Der Brief muß seit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes von Jugendämtern in ganz Deutschland versendet werden. Den martialischen Text freundlicher zu formulieren, wird nicht möglich sein, denn dann würden die Worte zwar nett klingen, aber sie wären juristisch nicht mehr korrekt, und Pfennigfuchser(innen) könnten den Ämtern Ärger machen.
Gerechterweise muß man sagen, daß der Standardbrief den Müttern unter anderem auch eine gemeinsame Sorgeerklärung anbietet - und das ist ja sehr väterfreundlich. [Anmerkung paPPa.com: Unsere Erfahrung zeigt, dass man das zwar zum Thema macht, aber: hat man beim Jugendamt eine Mutter erst mal in den Fängen, dann wird ihr i.d.R. massiv von der gemeinsamen Sorge abgeraten - funktioniert doch eh nicht ...]
Allgemeine Zeitung Mainz, 14.1.99
Gemeinsames Sorgerecht gefragt
Jugendämter erstaunt und skeptisch über neuen Trend bei Geschiedenen
DARMSTADT (Ihe) - Immer mehr getrennt lebende Eltern wollen nach Erfahrungen der hessischen Kreisjugendämter gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind haben. Seit dem Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts am 1. Juli vergangenen Jahres habe deshalb ein regelrechter Run auf die Jugendämter eingesetzt, berichtete der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft hessischer Kreisjugendamtsleiter, Weber, gegenüber dpa. Weber zeigte sich von der großen Nachfrage überrascht. Eltern, die sich für eine Teilung ihres Sorgerechts entschieden, müßten sich klar machen, daß sie damit auf einen Teil ihrer Befugnisse über das Schicksal des Kindes verzichteten. Ein einmal erteiltes Zugeständnis an den früheren Partner sei nur schwer wieder rückgängig zu machen.
Die Erfahrung zeige, daß nicht alle getrennt lebenden Eltern reif für das gemeinsame Sorgerecht seien. "Bei manchen sind die Verletzungen (der Trennung) so tief, daß es kaum möglich ist, zu zweit ein mit Leben erfülltes Sorgerecht auszuüben", weist Weber hin. Auch bestehe die Gefahr, daß Konflikte der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würden.
Relativ verhalten hätten dagegen getrennt lebende Eltern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ausstehende Alimente-Zahlungen von der Jugendbehörde eintreiben zu lassen.
Kein Kontakt zum Baby
Vater hadert mit dem Jugendamt
FR-Leser Oliver E. liegt im Clinch mit dem städtischen Jugendamt Bonames. Dabei hatte er eigentlich allen Grund zur Freude: Seit Dezember 1997 ist er stolzer Vater einer Tochter. Doch noch vor der Geburt hatten sich die Eltern getrennt. Im Streit. Erst acht Tage nach dem Geburtstag hat der Vater von der Geburt erfahren. Die Mutter hat ihm sofort jeden Kontakt zum Kind untersagt.
E. wandte sich an das Jugendamt Bonames, um eine Einigung mit der Mutter über das Umgangsrecht zu erreichen. Doch die Mutter lehnte jedes Gespräch ab. Mit der Reform des Kindschaftsrechts zum 1. Juli 1998 erhoffte sich E., seine Tochter relativ bald zum ersten Mal sehen zu können. Er wandte sich an das Familiengericht. Parallel zur Einleitung des Verfahrens ist das Familiengericht angehalten, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen. Mit der Vermittlung wurde wiederum das Jugendamt in Bonames beauftragt.
Doch dort mahlen die Mühlen zu langsam für Oliver E., der die Arbeitsweise dort "schlampig" nennt: "Die beim Jugendamt handeln verantwortungslos, wenden im Interesse der Mutter eine Verzögerungstaktik an, damit ich mein Kind nicht zu sehen bekomme", so der aufgebrachte Vater gegenüber der FR. Mehrfach habe das Jugendamt Termine festgelegt, die dann aber alle von der Mutter abgesagt wurden. Nun fühlt sich E. vom Jugendamt benachteiligt.
"Das Jugendamt hat keine Handhabe, gegen den Willen eines Elternteils einen solchen Termin zustande zu bringen", so Ursule Conen, Sachgebietsleiterin des allgemeinen sozialen Dienstes im Jugend- und Sozialamt: "Wir können ja kein Elternteil zwingen, ein gemeinsames Gespräch zu führen." Natürlich habe man die Mutter darauf aufmerksam gemacht, daß es nur zum Wohlergehen des Kindes ist, wenn sie einen Kontakt zum Vater erlaube. Gesetzlich festgelegt sei aber bei solchen Familiengerichtsverfahren nur die Mitwirkung des Jugendamtes im Form eines Beratungs- und Vermittlungsangebotes. Von einer Vermittlungspflicht könne nicht die Rede sein.
Mittlerweile hat E. mit der Mutter vor Gericht ein Umgangsrecht ausgehandelt. Nach 14 Monaten hat er seine Tochter endlich kennengelernt, darf sie jetzt drei Monate lang alle zwei Wochen sehen. Danach sollen die Eltern persönlich das Umgangsrecht regeln.
Eintrag im paPPa.com-Forum vom 1. April 99 (einer von vielen ...):
(...) Vielleicht ist es inzwischen eine gestörte Wahrnehmung der Dinge, aber in welchem Land leben wir eigentlich?
Es gibt für jeden Mist eine Institution, ein Amt, eine Behörde ... jeder von denen, die in der freien Marktwirtschaft arbeiten, haben das Problem und die Anforderung, ihr tägliches Handeln in Abgleich mit den Bedürfnissen zu bringen. Man muß Leistung bringen und die Leistung wird am Erfolg gemessen. Hängen lassen und ständig falsche Entscheidungen führen zu Verlusten, entweder von Kapital oder des Arbeitsplatzes. Dieses Prinzip scheint nicht für die Ämter und Behörden zu gelten. Stellvertreter-Kriege, ausleben seiner eigenen Frustrationen und Arroganz scheinen Leistungskriterien zu sein.
Ist den Damen und Herren der Jugendtämter eigentlich klar, welche Verantwortung sie haben und wie leichtfertig über das Leben ganzer Familien entschieden wird? Werden die Frauen den gar nicht darauf geschult, dass es auch Männer gibt, die Rechte haben und bessere "Mütter" sein können. Für mich geht es um alles ... es geht um mein Kind, dem ich doch mein Leben gewidmet habe. Warum bekomme ich keine ehrliche Chance, warum bin ich als Mann schon von vornherein der Verlierer. Innerhalb von ein bis zwei Gesprächen werden die inneren Ankreuzbogen ausgefüllt und damit ist man "Schubladisiert".
Bitte, ihr Frauen vom Jugendamt, nehmt Eure Aufgaben ernster und gebt den Männern eine Chance ! Ein über alle Maßen entäuschter Torsten
Aus einem Brief eines Rechtsanwalts an das Jugendamt der Stadt Voerde, 21.12.98:
"Anläßlich der Beschwerdeverhandlung über den Kindesumgang vor dem Oberlandesgericht haben Sie durch Ihre Mitarbeiterin mir zwar nicht persönlich überzeugend und meines Erachtens auch fachlich inkompetent sinngemäß dargelegt, daß ein Vater, wie mein Mandant, der Ihnen gegenüber wohl einmal die Erziehungsfähigkeit seiner Frau angezweifelt hat, diese Zweifel gemäß Ihrer Lebenserfahrung auf das Kind übertragen muß.
Auf ergänzendes Befragen durch den Vorsitzenden Richter haben Sie hinzugefügt, daß Sie zwar mit dem Kind nicht "gearbeitet" hätten und auch unmittelbar keine Anzeichen am Kind feststellen konnten, daß von Ihrer Seite aus aber erst wieder Umgang empfohlen wird, wenn sich der Vater einer "Therapie" unterzogen hat.
Sie wissen, daß die Mutter jeglichen Kontakt des Kindes mit dem Vater unterbindet. Auch Kurierdienste, die von unserem Mandanten beauftragt waren, persönliche Geburtstagsgeschenke an das Kind zuzustellen, wurden von der Mutter abgewiesen. Alle Zustellungsversuche waren daher ohne Erfolg. Unser Mandant mußte schließlich einen "privater "Zustelldienst" beauftragen.
Eine Entscheidung des OLG zum Umgang liegt leider noch nicht vor, so daß unser Mandant seinen Sohn Weihnachten nicht sehen wird. Außer bei der Verhandlung vor dem OLG hat unser Mandant seinen Sohn seit mehr 8 Monaten nicht mehr gesehen. Wir wollen Sie nach wie vor in die familienrechtliche Problematik einbinden und haben uns deshalb erlaubt, heute an Sie ein Weihnachtsgeschenk des Vaters zu übersenden. Wir gehen davon aus, daß es Ihnen keine große Mühe macht, das Weihnachtsgeschenk an den Jungen weiterzuleiten, zumal Sie doch sicherlich in regem Kontakt mit ihm sind. Bei dem Geschenk handelt es sich um ein Himmelsteleskop. Ob der Mann im Mond ein Ersatz für den Vater ist, bleibt allerdings zweifelhaft.
Hier sind wir gut beraten ! Wie es sein sollte ...
Fränkischer Tag 4.12.98
KREIS HASSBERGE. “Darf ich in den Sommerferien mit Papa nach Frankreich fahren?” — “Oma und Opa haben mir einen Walkman versprochen, wenn ich sie wieder besuche.” Solche Dialogfetzen zwischen Eltern und ihren Sprößlingen geben Hinweise auf Probleme im Umgang mit Kindern. Der Umgang gestaltet sich besonders schwierig, wenn die elterliche Sorge (Sorgerecht) den/die “Ex” ausschließt. Der Streit um Umgangsfragen wird dann oft zum Nebenkriegsschauplatz von entzweiten Familien, ausgetragen auf dem Rücken der Kinder. Daher hat der Gesetzgeber im neuen Kindschaftsrecht die Rechte des Kindes verstärkt und parallel hierzu die Pflicht der Eltern festgeschrieben, im Interesse des Kindes zusammenzuwirken. Über die Grundzüge des neuen Umgangsrechts informieren die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt/Landratsamt.
Am 1. Juli 1998 trat das “Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechtes” in Kraft, das eine Reihe von zum Teil gravierenden Änderungen und Ergänzungen in die bisherige Rechtspraxis einbrachte. Ein wichtiger Teil der Novelle betrifft das Umgangsrecht. Die Juristen verstehen darunter das Recht besonders von Eltern, mit ihren Kindern zusammenzusein.
Wohlgemerkt: Das Umgangsrecht ist etwas anderes als das sogenannte Sorgerecht. Elterliche Sorge oder Sorgerecht bedeutet, daß ein Elternteil — oder beide — die Pflicht und das Recht haben, für das Kind in allen Belangen zu sorgen und somit über wichtige Fragen zu entscheiden, die das Kind betreffen. Das kann eine Operation sein oder die Wahl der weiterführenden Schule.
Das Umgangsrecht dagegen regelte schon bisher die Ansprüche derer, die mit einem Kind umgehen — also zusammensein — dürfen. In der Regel spielt das nur eine Rolle, wenn Familien auseinanderbrechen, Eltern sich trennen. Denn dann lebt das Kind zwangsläufig bei einem Elternteil, der andere möchte aber oft ebenfalls Zeit mit dem Kind verbringen. Wann und wie oft das geschehen soll, können die getrennt lebenden Eltern miteinander aushandeln, oder sie setzen darüber eine schriftliche Umgangsregelung auf. Ähnliches trifft bei unverheirateten Eltern zu, wenn die Vaterschaft urkundlich festgestellt ist. Können sich Eltern über Umgangsfragen nicht einigen und schlagen Vermittlungsgespräche bei Beratungsstellen fehl, so entscheidet der Familienrichter am Amtsgericht.
Das neue Recht verleiht den Wünschen des Kindes ein größeres Gewicht. Der Gesetzgeber ist beim neuen Kindschaftsrecht quasi in die Knie gegangen und hat versucht, alle Probleme rund um Elternschaft und Kindsein auch und besonders durch die Brille der betroffenen Kinder zu sehen. Beim Umgangsrecht wird das sehr deutlich: Es wurde in der Vergangenheit von sich trennenden Eltern häufig mißbraucht, um eigene Interessen, etwa finanzieller Art, durchzusetzen. Denn das Umgangsrecht wurde häufig von den Eltern aus ihrer Sicht interpretiert.
Heute sagt das Gesetz, daß das Kind ein verbrieftes Recht auf den Umgang mit beiden Eltern hat. Dieses Recht wird nur in Frage gestellt, wenn ein Elternteil das Wohl des Kindes andauernd und massiv gefährdet. Die Eltern wiederum haben sogar eine Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind.
Ganz folgerichtig sagt das neue Gesetz weiter, daß für ein Kind und seine Entwicklung auch andere Menschen aus seiner nächsten Umgebung sehr wichtig sein können: Geschwister, Großeltern, Stief- und Pflegeeltern (mit denen es länger zusammengewohnt hat). Kinder haben ein Recht auf den Umgang auch mit diesem Personenkreis und umgekehrt. Dieses Umgangsrecht muß allerdings dem Wohl des Kindes dienen und darf das elterliche Sorgerecht nicht beeinträchtigen.
Einem Kind sollten nach dem Gesetz darüberhinaus Kontakte mit allen anderen Menschen ermöglicht werden, zu denen es eine enge Bindung hat und die für seine Entwicklung förderlich sind. Die Eltern (Sorgerechtsinhaber) haben Wünsche ihres Kindes zu respektieren.
Das neue Kindschaftsrecht geht also viel mehr auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder ein. Es ermöglicht den Beteiligten auch, die Umgangsregelung stärker nach dem Wohl des Kindes auszurichten, indem es alle möglichen weiteren Menschen aus seiner nächsten und vertrauten Umgebung einbeziehen hilft. Aber: Warf das Umgangsrecht bisher schon unzählige Probleme auf, so ist es durch die Neuregelung noch viel komplizierter geworden. Es gilt nun, viele Wünsche und Interessen gegeneinander abzuwägen und zum Wohl des Kindes auszurichten. Die Abstimmung kann sehr schwierig werden, besonders wenn die beteiligten Erwachsenen miteinander zerstritten sind.
Das war den Parlamentariern durchaus bewußt, als sie das Gesetz kindgerechter und menschlicher gestalteten. Daher legten sie fest, daß Kinder ein Recht auf Beratung durch Fachkräfte des Jugendamtes haben. Diese haben in solchen Fragen viel Erfahrung. Sie informieren auf Wunsch über die Rechtslage, vermitteln zwischen den Beteiligten, erkunden vorsichtig die — besonders bei kleinen Kindern nicht immer leicht erkennbaren — Wünsche der Kinder, schlagen schriftliche Vereinbarungen vor oder dienen dem Familiengericht als pädagogische Ansprechpartner. Die Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten in Umgangsfragen besonders die Wünsche und Interessen der Schwächsten, also der Kinder. In deren Namen können sie bei Streitigkeiten die Wogen glätten oder den Kontakt zu Bezugspersonen anbahnen, die sich dem Kind entfremdet haben.
Zehn bis 15 Prozent aller Umgangsregelungen werden schriftlich fixiert, so schätzen die Mitarbeiter des Jugendamtes Haßberge, aber nur ganz wenige kommen vor Gericht. In ganz verfahrenen Situationen kann die Autorität des Richters allerdings helfen. In den meisten Fällen ist es nach der Erfahrung der Jugendamts-Mitarbeiter aber besser, die Konflikte auf menschlicher Ebene und einvernehmlich zu lösen, bevor der Fall von Juristen geregelt wird, egal wie gut gemeint die Paragraphen des Gesetzes sind.
Kölner Express 5.3.99
Tochter (27): Meine Mutter
hat uns verkauft
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Stuttgarter Nachrichten 15.3.99
Jahrelanger Mißbrauch: Jugendamt greift nicht ein
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| ZVW-Online
16.3.99
Heile Familienwelt
nur auf Video Von unserem Redaktionsmitglied Hans Pöschlo, Weinstadt/Stuttgart Auf eine "konstante Mißachtung ihrer elementaren Grundbedürfnisse" führt der Tübinger Kinder- und Jugendpsychiater den "psychosozialen Minderwuchs" der drei Pflegekinder zurück, die bis zum Hungertod des kleinen Alexander in der Obhut der des Mordes angeklagten Beutelsbacher Pflegeeltern waren. Gerade noch war im Gerichtssaal anhand von Videosequenzen und am Beispiel von Festtagseindrücken die nach außen hin heile Welt der Pflegefamilie vorgespielt worden. Diese Welt, vor der die 33jährige Angeklagte die Augen verschloß, lag nach den Ausführungen des Sachverständigen in Trümmern. Über Jahre hinweg, meinte der Gutachter, hätten die Kinder mit körperlichen Mißhandlungen und emotionalen und sachlichen Deprivationen (was in der Psychologie für den Mangel, Verlust oder auch Entzug von etwas Erwünschtem steht) leben müssen, und diese "extrem deprimierende Gesamtsituation" sei dann noch verschlimmert worden durch "aktiven Nahrungsentzug über einen längeren Zeitraum hinweg". Nur so und nicht anders seien der erst während des Aufenthalts in der Pflegefamilie einsetzende Minderwuchs der drei Kinder und das tragische "Zustandsbild am Ende" zu erklären, sagte der Tübinger Facharzt, für den mögliche Traumatisierungen der Kinder in ihren Herkunftsfamilien "zweitrangig sind gegenüber der Schädigung in der Pflegefamilie". Zumal es keinerlei Hinweise auf Vorschädigungen der Kinder durch Alkoholgenuß der leiblichen Mütter während der Schwangerschaft gebe. "So kann das nicht gewesen sein, daß die Kinder einen Machtkampf bis aufs Messer bzw. bis hin zur eigenen Vernichtung geführt haben", erteilte Dr. Günther der Version der beiden Angeklagten und ihrer Verteidiger, daß die Pflegekinder von sich aus die Nahrung verweigert und sich zurückgezogen hätten, eine klare Absage und bekräftigte noch einmal: "Die Kinder wurden in der Pflegefamilie traumatisiert und haben darauf reagiert." "Hohes Gefährdungspotential für eine ganz problematische Entwicklung" Bei der Untersuchung der beiden Pflegekinder Andreas und Alois, die derzeit therapeutisch betreut werden, hat der Gutachter zwei Kindern kennengelernt, die "äußerlich erstaunlich gut angepaßt" sind, bei denen aber unter dieser Oberfläche ganz tief schwere Ängste und Traumatisierungen sitzen, die auch durch eine noch so gute Behandlung bislang nicht erreicht worden und die wohl nie mehr ganz hervorzuholen sind. Und so sieht der Gutachter mehr noch bei Andreas als bei Alois "ein hohes Gefährdungspotential für eine ganz problematische Entwicklung", über die sich Genaueres erst während bzw. nach der Pubertät sagen lasse. Im übrigen, so Dr. Miachel Günther, habe er es noch nie erlebt, daß das Thema Essen bei seinen testpsychologisichen Untersuchungen eine so starke Rolle gespielt habe wie bei den beiden Pflegekindern. Geradezu quälend sei's etwa gewesen, wie Alois bei einem "Szenotest" mit Spielmaterialien immer wieder versucht habe, einen von drei Kindern umrahmten Esstisch aufzustellen, der zig Male umgefallen sei. Oder wie er versucht habe, auf einem Baum, auf dem ein Affe saß, Bananen zu drapieren. Für den Gutachter war das nichts anderes als die "authentische Darstellung der tiefen Deprivation, die er erlitten hat". Und auch daß Andreas spontan das Märchen von "Hänsel und Gretel" erzählt, ist für Günther kein Zufall. Altersundäquate Anpassung ein "Ausdruck der Einschüchterung" Über diesen "eindeutigen Befund" hinaus gibt's für den Kinder- und Jugendpsychiater "eine Vielzahl weiterer Hinweise auf ein schweres Mißhandlungssyndrom, die zusammengenommen sehr aussagekräftig sind und sehr gut ins Bild passen". Als da wären die Persönlichkeitsmerkmale der beiden Angeklagten, die Abschottung der Kinder nach außen, das Essenssuchverhalten etwa von Andreas, die für den Gutachter außer Frage stehenden heftigen körperlichen Mißhandlungen seitens der Pflegeeltern und der Umstand, daß die leiblichen Kinder nicht betroffen waren. Den vom Vater des Angeklagten auf Video festgehaltenen gegenteiligen Eindrücken maß der Sachverständige schon deshalb keine besondere Beudeutung bei, weil solche Aufnahmen immer darauf angelegt seien, "die Familienideologie zu festigen". Und obwohl das so ist und obwohl der Alltag ausgeblendet war, hat Dr. Günther aus den Aufnahmen als zusätzliche, seine Feststellungen stützende Hinweise eine "weitgehende emotionale Beziehungslosigkeit der Pflegemutter zu ihren Pflegekindern" - vor allem im Vergleich zum Umgang mit der leiblichen Tochter - und die altersunadäquate Anpassung der Pflegekinder herausgehört- und -gesehen. Eine Anpassung, die nach Einschätzung des Sachverständigen nichts mit guter Erziehung zu tun hat, sondern die allein "Ausdruck der Einschüchterung" und "ein typisches Verhalten in Bedrohungssituationen" ist - getreu der Devise "nur ja nicht auffallen, da kommt man am ehesten durch". Facharzt kritisiert Jugendamt: "Man steht mit Unverständnis davor" Nicht gelten ließ der auf Betreiben von Manfred Künzel berufene Gutachter die These des Waiblinger Rechtsanwalts, daß es auch dann zu Wachstumsstörungen kommen kann, wenn die von der Herkunftsfamilie herrührenden traumatischen Erfahrungen von Pflegekindern nicht abgebaut werden. "Beim psychosozialen Minderwuchs hat man es mit aktueller Deprivation zu tun", widersprach der Gutachter, für den es auch nicht grundsätzlich falsch oder schlecht ist, wenn in einer vermeintlich guten Pflegefamilie und jeweils ohne die Zwischenstation Heim drei Pflegekinder untergebracht werden. Zumal dann, wenn die jugendamtliche Beratung und Betreuung funktioniere. Daran freilich hat es nach Auffassung von Michael Günther eindeutig gemangelt: "Man steht mit Unverständnis davor, was hier versäumt wurde." |