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Eltern sind zu dumm - Kinder weggenommen !
Folgender Artikel ist die Krönung deutscher Jugendamts-, Gutachter- und Familiengerichtspraxis. Was nicht ganz deutlich wird: Das Jugendamt hatte das Verfahren eingeleitet und sich massiv für die Wegnahme der Kinder von ihren Eltern eingesetzt ...
Langsam muss man sich fragen: Werden Jugendamtsmitarbeiter von Heimplatzanbietern geschmiert? Wie hoch sind die Zahlungen?

"Nach dem vom Gericht eingeholten Gutachten und nach dem Ergebnis der Anhörung sind die Kindeseltern intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen."
Jahr für Jahr ergeht es 43.000 Deutschen wie Annette (30) und Ingo K. (32). Sie schaffen nur den Sonderschulabschluß - was nichts über ihre Lebenstüchtigkeit aussagt.
![]() "Schauen Sie mal, unsere Corinna..." Traurig blättert Mutter Annette K. im Familienalbum. Nur einmal im Monat darf sie ihre Kinder sehen - für eine Stunde, unter Aufsicht. |
Die Mutter, der das Amtsgericht Bersenbrück jetzt die Kinder wegnahm, weil sie und ihr Mann "intellektuell" zur Erziehung nicht in der Lage sind - sie hält ein Zertifikat in der Hand, das ihr die Eignung zur Tagesmutter bestätigt. Fremde Kinder darf sie betreuen und erziehen - aber nicht die eigenen.
BILD besuchte die Eltern in ihrem alten Bauernhaus in Badbergen (b. Osnabrück). Sie wohnen mit Großeltern, Onkel und Tanten unter einem Dach - eine richtige Großfamilie. Der Vater ist noch bei der Arbeit. Auf einer Hühnerfarm, 1800 Mark netto. Bauschutt liegt auf dem Grundstück, ein zweites Haus ist im Rohbau: "Unsere Kinder sollen mehr Platz haben."
Aber vor zwei Jahren holten Betreuer des Jugendamtes Landkreis Osnabrück die Töchter Ciorinna (7) und Nicola (5) ab, brachten sie zunächst in ein Heim, dann getrennt zu Pflegeeltern.
Wie kam es dazu? Der Hausarzt bemerkte bei den Kindern "Lernschwäche". Er empfahl "heilpädagogische Hilfe", die Mädchen kamen in einen Sonderkindergarten. Dafür beantragten die Eltern finanzielle Unterstützung beim Jugendamt - schon gerieten sie in die Mühlen der Gutachter.
Urteil des ersten Psychologen über die Mutter: "Kaum Eigenständigkeit und Selbstvertrauen." Sie sagt, daß sie durch die Fragen eingeschüchtert war. Aber bedeutet das schon "zu dumm"?
Über den Vater: "Stellt in den Vordergrund, daß sein Alltag hauptsächlich durch seine Arbeitsverpflichtungen geprägt werde." Ist das nicht bei vielen Familien so?
Zum Test ließ der Psychologe eine Partie "Memory" spielen. Im Gutachten liest sich das so: "Der Kindsvater (...) legt zuerst die Karten durch Offenlegung der bebilderten Oberseite aus - und muß erst von Corinna über die Spielregeln in Kenntnis gesetzt werden." Ist so ein Vater deshalb zu dumm?
Kurz darauf entzog das Amtsgericht Bersenbrück den Eltern Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht: "Die Kindseltern sind intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen." Auf deutsch: zu dumm.
![]() Glückliche Sommertage: Corinna und Nicola, ein Picknick im Garten des elterlichen Bauernhauses. Das Foto entstand vor zwei Jahren. Fotos: Ralf Meier |
Erst nach zehn Monaten durften die Eltern ihre beiden Kinder zum ersten Mal wiedersehen - für eine Stunde, in Gegenwart von sieben Betreuern.
Jetzt wurde ein zweites Gutachten angefertigt. Ergebnis: "Die Eltern sind nicht ausreichend in der Lage, ihren Kindern zu einer eigenständigen Lebensführung zu verhelfen. Die Eltern sind aufgrund mangelnder Kompetenzen überfordert, die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder anzuregen und voranzubringen."
Verzweifelt wandten sich die Eltern an den Verein "Aktion Rechte für Kinder e. V.". Volker Laubert, Vorsitzender des Präsidiums: "Ich habe in meinen 16 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet noch nicht erlebt, daß Kinder weggenommen werden, weil Eltern angeblich zu dumm sind." Ein anderer Grund, Mißhandlungen oder gar Mißbrauch der Mädchen - es gibt ihn nicht.
Noch ein 3. Gutachten liegt vor - aber mit ganz anderer Schlußfolgerung: "Das Klima in der Familie ist von Verantwortung geprägt. Die aus der Familie herausgenommenen Kinder sollten unverzüglich wieder in ihre Ursprungsfamilie zurückgeführt werden."
Mit diesem positiven Gutachten will der Rechtsanwalt der Eltern jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg um Rückgabe der Kinder kämpfen. Anwalt Andreas Toenjes: "Die Klage ist eingereicht, wir berufen uns auf Artikel 8, der den Schutz der Familie gewährleisten soll."
Und was sagt das Jugendamt? Gar nichts, der zuständige Leiter ließ lediglich ausrichten: "Kein Kommentar."
| Die Mehrgenerationenfamilie um die Kernfamilie Ingo und Annette K. stellt nach meiner abgesicherten Auffassung ein Familiensystem dar, das in allen seinen Bereichen und auf allen Ebenen mehr Vorteile als Nachteile bietet. Zu den für die Kinder entscheidenden Vorzügen des Lebens in diesem Familiensystem gehört ihre nahezu ununterbrochene Betreuung und Versorgung durch einander ergänzende und abwechselnde Bezugspersonen des unmittelbaren sozialen Nahraums ... | ... Es waren für den Gutachter weder
Verweigerungs-, noch Mißachtungs- oder Vernachlässigungstendenzen
spürbar, die das Klima des Familienlebens beeinflußt hätten.
Es ist für ihn kein einleuchtender Grund erkennbar für die Richtigkeit
der mehrfach gutachterlich berichteten Annahme, die Kinder würden
aufgrund des intellektuellen Profils ihrer Eltern geschädigt, belastet,
benachteiligt, gefährdet oder gar "von Behinderung bedroht".
Das Gegen-Gutachten von Prof. Dr. Armin Riedl vom 28. Mai 1998 |

Von MARKUS BRECKENKAMP
Die Eltern hatten so sehr gehofft. Jetzt stehen sie im Flur des Amtsgerichts Bersenbrück und weinen.
Nicht einmal Heiligabend dürfen sie ihre eigenen Kinder umarmen - eine neue, mitleidlose Entscheidung im umstrittenen Verfahren gegen Annette (30) und Ingo K. (32). Das Jugendamt Osnabrück hat ihnen beide Töchter weggenommen, weil sie angeblich zur Erziehung der Kinder "zu dumm" sind (BILD gestern).
So stand es gestern in BILD: Annette (30) und Ingo K. (32) wurden die Töchter weggenommen, Jugendamt und Gericht halten die Eltern für "zu dumm". |
Jetzt wollten die Eltern gerichtlich einklagen, daß sie Corinna (7) und Nicola (5) wenigstens Heiligabend zwei Stunden sehen dürfen.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht - nicht öffentlich. Andreas Tönjes (35), Anwalt der Eltern: "Der Richter befand, daß die Kinder bei ihren Pflegeeltern unabkömmlich sind. Der Vertreter vom Jugendamt hatte erklärt, daß die Mädchen an diesen Tagen schon ausgebucht wären."
Konkret sieht das so aus: Bei Corinna Kirchgang mit den Pflegeeltern, bei Nicola die Teilnahme an einem Krippenspiel.
Der Anwalt weiter: "Der Richter sprach von einem ,tollen Erziehungskonzept', zeigte sich auch angetan von den vielen geplanten Verwandtenbesuchen."
Die Verwandtschaft der Pflegefamilien - wichtiger als die eigenen Eltern?
Nach 46 Minuten diese Entscheidung: Zum "Wohle der Kinder" soll das Weihnachtsprogramm nicht durch einen Eltern-besuch "gestört" werden. Kompromiß: Ein Treffen am 29. Dezember - in einem Kinderheim, unter Aufsicht.
Die Mutter weinend: "Ich wollte meine Mädchen so gern mal wieder in den Arm nehmen. Ihnen unsere Weihnachtsgeschenke geben, die zwei Puppen, zwei Puppenwagen, Lern-Computer." Und der Vater: "Ohne Kinder, das ist doch kein Fest. Warum nur gönnt man uns diese Freude nicht?"