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Mein Kind ist kaputt ...
Niemand hat geholfen !
- Oder: Wie die deutsche Justiz ihrem "Wächteramt"
für Kinder nachkommt ... - Fall 1
Dieter Mark, 16. Dez. 2000: Wenn der Vater ausgegrenzt wird ...
Heute ist nun die Anklageschrift gegen meine Tochter gekommen. Mehrfache gemeinschaftliche schwere Körperverletzung.
Ich habe dazu mit dem folgenden Schreiben reagiert. Ich gebe es bewusst so offen raus. Es soll eine Mahnung, eine Warnung sein. Kinder brauchen beide Eltern.
Amtsgericht Bremen
Ostertorstraße 25-31
28195 Bremen
Geschäft-Nummer: 106 xxx jug.
Mir ist das Schreiben des Amtsgerichts einschließlich der Anklageschrift heute zugegangen. Ich nehme hiermit, als gesetzlicher Vertreter der Angeklagten Tanja, wie folgt im Einzelnen Stellung.
Ich missbillige ausdrücklich die Handlungsweise meiner Tochter Tanja. Sie hat rechtswidrig gehandelt, daher ist eine gerichtliche Klärung zwingend notwendig. Ich bitte hierbei jedoch zu berücksichtigen:
Tanja hat sich ausdrücklich mit Schreiben vom 01.09.2000 zu den Einzelheiten der Taten geäußert. Sie hat ausdrücklich nicht versucht, andere für ihre Taten verantwortlich zu machen.
Ich bitte dieses bei der Entscheidung des Gerichts zu berücksichtigen:
Tanja ist ein Scheidungskind. Bis 1995 war sie in jeder Form verhaltensunauffällig. Danach begannen die Umgangsvereitelungsmaßnahmen der Kindesmutter. Ich habe bis 1999 keinerlei Einfluss auf Tanja nehmen können, sie war meinen Einwirkungsmöglichkeiten entzogen. In dieser Zeit ist sie durch schlechten Umgang, durch erhebliche Defizite in der Erziehung, bedingt durch eine überforderte Kindesmutter, zu einer Kriminellen geworden. Ich konnte es nicht verhindern.
Ursächlich verantwortlich für diese Entwicklung ist der ehemalige Familienrichter Günter B., dem die Situation bekannt war, der aber dennoch über Jahre untätig blieb, d. h. er hat billigend in Kauf genommen das durch seine Untätigkeit Tanja zu einer Kriminellen werden konnte.
Beweis: beizuziehende Akten des Familiengerichts Bremen 63 F 2886/95 und 63 F 2599/95
Zeugnis Herr Familienrichter a. D. Günter B.,
Xstraße xx, 28 Bremen
Zeugnis der Kindesmutter Hannelore M., Xstraße xx, 28 Bremen
Zeugnis Amt für Soziale Dienste, Frau O., Neuenlander Straße
10, 28199 Bremen
Zeugnis Amt für Soziale Dienste, Frau N, Neuenlander Straße
10, 28199 Bremen
Zeugnis Frau Rechtspflegerin Z., Amtsgericht Bremen, 28195 Bremen
Zeugnis Herr C., Präsident des Landgerichts Bremen, Domsheide 10,
28199 Bremen
Um wieder Einwirkungsmöglichkeiten auf Tanja zu haben, habe ich am 09.11.1998 einen Antrag auf Wiederherstellung der gemeinsamen Sorge gestellt. Gestützt auf Art. 8 EMRK.
Beweis: Schriftsatz vom 09.11.1998 in Kopie.
Auch dieses versuchte Herr Familienrichter Günter B. wieder untätig auszusitzen, d. h. er wollte mir auch weiterhin jede Einflussnahme auf meine Tochter Tanja vorenthalten. In klarer Kenntnis es bestand dringender Handlungsbedarf.
Die Kindesmutter, Frau Hannelore M., hatte inzwischen jedoch erkennt, sie war mit der Erziehung des gemeinsamen Kindes Tanja restlos überfordert. D. h. sie war inzwischen zu der Erkenntnis gekommen ich als Kindesvater werde dringend benötigt, um das weitere Abgleiten von Tanja in die Kriminalität zu verhindern.
Beweis: Zeugnis Frau Hannelore M., Xstraße xx, 28 Bremen
Zeugnis Frau C., Klassenlehrerin von Tanja, 28 Bremen
Zeugnis Frau N., Amt für Soziale Dienste, Neuenlander Straße
10, 28199 Bremen
Beizuziehende Akte des Amtsgerichts Bremen 63 F 2930/98
Erst nachdem Herr Familienrichter Günter B. aus dem Amt entfernt worden war und Herr Prof. B. der nunmehrige Familienrichter wurde, war es möglich die gemeinsame Sorge und Verantwortung der Eltern wieder herzustellen.
Beweis: Beschluss des Familiengerichts Bremen zu 63 F 2930/98 vom 19.05.1999 in Kopie
Elternvereinbarung vom 14.04.1999 in Kopie
Ausweislich der Elternvereinbarung wechselte Tanja im wöchentlichen Wechsel zwischen den Eltern. Wobei es in der Woche, wo sie bei mir lebte, keine Unregelmäßigkeiten gab. Jedoch gab es weiterhin Unregelmäßigkeiten in der Woche wo sie bei der Kindesmutter lebte. Von diesen Unregelmäßigkeiten erfuhr ich jedoch nichts, da es mir von der Kindesmutter verschwiegen wurde.
Erst durch die Vorladung der Polizei, datiert vom 25.08.2000, erfuhr ich das Tanja in den Wochen wo die Betreuung und Erziehung der Kindesmutter oblag zu Unregelmäßigkeiten bis hin zu strafbaren Handlungen neigte.
Ich habe sofort reagiert. Tanja aus dem bisherigen schädigenden Umgangsfeld herausgebrochen. Sie musste von einem auf den anderen Tag sich zu einem anderen Umgang entschließen. Was zumindest auch in den Wochen durchgeführt wurde, wo sie in meiner Obhut war. Befand sie sich allerdings bei der Kindesmutter war sie wieder schädigenden Einflüssen ausgesetzt.
Um dieser Situation Herr zu werden wurde am 31.10.2000 eine neue Elternvereinbarung abgeschlossen. Danach befindet sich nunmehr Tanja auf Dauer bei mir. Bei der Kindesmutter ist sie nur noch zur Ausübung des Umgangs.
Beweis: Elternvereinbarung vom 31.10.2000 in Kopie
Seither befindet sich Tanja bei mir. Sie hat sich einen neuen Freundeskreis aufgebaut. Sie hat keinerlei Kontakte mehr zum kriminellen Umfeld. Sie ist wieder ein normales Kind geworden, dass in der Schule auch nicht mehr die bekannten Verhaltensdefizite aufweist.
Beweis: Zeugnis Frau C., Klassenlehrerin; Schulzentrum Willakedamm, 28259 Bremen
Eine Wiederholungsgefahr, dass Tanja wieder verhaltensauffällig werden könnte, bis hin zu kriminellen Handlungen, besteht nunmehr nicht mehr. Sie ist pünktlich und zuverlässig, hält sich von allen negativen Gegebenheiten fern.
Beweis: Zeugnis Frau C., Klassenlehrerin, Schulzentrum Willakedamm, 28259 Bremen
Zusammenfassung:
Tanja ist ausschließlich durch die Erziehungsdefizite der überforderten Kindesmutter straffällig geworden. Wobei nicht verkannt werden darf, dass die Kindesmutter schon lange eine Entlastung in der Erziehung hätte erfahren können, wenn es nicht den untätigen Familienrichter Günter B. gegeben hätte, dem es offenbar gleichgültig war das Tanja zur Kriminellen wurde. Neben Tanja müsste damit eigentlich auf die Anklagebank der Familienrichter Günter B.. Er ist nicht nur nicht seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen, er hat die kriminellen Handlungen von Tanja durch Passivität aktiv gefördert.
Der Kindesvater
als gesetzlicher Vertreter von Tanja:
(Dieter Georg Mark)
Kopie an den EGMR zur Übernahme in das dort laufende Verfahren.
dieter.mark@ewetel.net + dieter-mark@aefk.de + Arbeitskreis1@kindschaftsrecht.de
Fall 2: "2000 war für mich das allerschlimmste Jahr. Mein Sohn stand von heute auf Morgen vor der Tür (mit 15 1/2 Jahren) und ist geblieben. Das Problem ist nur - er ist völlig kaputt."
Stand dieser Seite: 17.02.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/DM_Tanja.htm
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