

Kommentar von Väter für Kinder e.V.:
Wir schließen uns ganz dem kurzen Kommentar des UN-Generalsekretärs Kofie Annan an, der laut dpa sagte, er sei stets der Ansicht gewesen, dass der Platz des Kindes an der Seite seines Vaters (als dem allein verbleibenden Elternteil) sei. Auch Präsident Clinton hat immer konsequent diese Haltung vertreten, und hat jetzt seine Genugtung darüber ausgedrückt, dass der Familie durch unabhängige Gerichte zu ihrem Recht verholfen wurde, nicht ohne Hinweis auf die Handhabung von Entführungs- und Sorgerechtsfällen durch Deutschland:
US-Präsident Bill Clinton betonte, es
sei offensichtlich, dass Elians Vater seinen Sohn liebe und das Recht habe,
mit ihm zusammen zu sein. Wichtig sei auch, dass die Gesetze der USA damit
beachtet wurden, da dies auch Auswirkungen auf andere internationale Fälle
habe. Clinton nannte dabei Deutschland. Hier geht es um Sorgerechtsstreitigkeiten
deutsch-amerikanischer Familien, über die er bei seinem Besuch in
Deutschland Anfang des Monats mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD)
gesprochen habe.
Mit Deutschland gilt, anders als mit Kuba, das Haager Übereinkommen
bei Kindesentführung. Bei Pflegefällen wird, z. B. in §
37 Abs. 1 SGB VIII, auch die Wichtigkeit der Erhaltung der Beziehung /
Rückführung zur Herkunftsfamilie betont.
DIE ZEIT vom 6.7.2000, Seite 6 - Leserbriefe senden eMail: DieZeit@zeit.de oder Fax 040 3703 56 57
Elián im Glück
Was heißt Kindeswohl in Deutschland? /
von Christine Brinck
Nun ist Elián bei seinem Vater. Nach sieben Monaten Odyssee zu Wasser und zu Lande ist der kleine Kubaner in Cárdenas angekommen. Es ist eigentlich sonnenklar, dass ein Kind zum Vater gehört, wenn es keine Mutter mehr gibt. Die amerikanische Justizministerin und die meisten Gerichte haben das auch nie anders gesehen. Doch die exil-kubanischen Verwandten des Sechsjährigen haben alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft, um ihn doch noch seinem Vater (und Castro) abzujagen. Der Rechtsstaat - the ruie of law - hat gesiegt über Menschen, die ein Kind seinem Vater entfremden wollten.
Könnte bei uns nie passieren, lautete manch selbstherrlicher Kommentar zu Eliáns juristischer Fortsetzungssaga. Passiert leider andauernd, oft ohne ähnlich guten Ausgang und schon gar nicht mit zügigem Ende. Nehmen wir nur den Fall Joseph Cooke, der während des jüngsten Clinton-Besuches für Aufsehen sorgte. Cooke hat zwei Kinder in Deutschland. Er hat sie seit Jahren nicht sehen dürfen, weil deutsche Gerichte es so wollten. Ist er ein Kinderschänder, Prügler, Alkoholiker? Cooke hat das Pech, mit einer deutschen Frau verheiratet gewesen zu sein. Diese hatte die Kinder nach Deutschland entführt, war psychisch erkrankt und hatte sie dem Jugendamt übergeben. Statt den Vater zu suchen, gab das Amt die Kinder in eine Pflegefamilie. Da sind sie noch heute, obwohl der Vater beharrlich um sie kämpft. Der Oberste Gerichtshof des Staates New York hat ihm das Sorgerecht zugesprochen, selbst seine kranke Exfrau wünscht es so, doch seine Kinder bleiben ihm versagt.
Der Laie fragt zu Recht: Geht das? Es geht. Seit Jahren werden die Kinder ihrem Vater mit Hilfe des Jugendamtes entfremdet. Der schwammige Begriff des Kindeswohls wird bemüht, der Psychoschock beschworen, den der unbekannte Vater und die fremde Sprache angeblich auslösen.
Während die US-Einwanderungsbehörde INS den Vater Eliáns und sein Umfeld in Kuba prüfte, wurde der Vater.der Cooke-Kinder weder gesucht noch gefragt. Das ist kein Einzelfall. Es gibt eine lange Liste von französischen, amerikanischen, Schweizer Vätern (seltener Müttern), die sich nichts zuschulden kommen ließen und ihre Kinder in Deutschland trotzdem nicht zu Gesicht bekommen. Das neue Kindschaftsrecht mag zwar die gemeinsame Sorge zur Regel erklären, es sorgt indes niemand dafür, dass sie auch stattfindet. Umgangsrecht kann hier, anders als in den USA oder Frankreich, beliebig boykottiert werden. Eliáns Vater hat Glück gehabt, dass seine Exfrau das Kind nicht nach Deutschland brachte - er hätte es wohl nie wiedergesehen.
[Anmerkung paPPa.com: Siehe von Brinck schon: "Was ist das Beste für Elián? Der kubanische Junge gehört zu seinem Vater - die Entfremdung von ihm ist manipuliert" - DIE WELT 16.4.2000]
Dr. Karin Jäckel - Autorin u.v.a. "Der gebrauchte Mann" - "Die Frau an seiner Seite" - "Deutschland frisst seine Kinder" - eMail: karin.jaeckel@t-online.de
Leserbrief zu "Elián im Glück", Die Zeit 6.7.2000, Seite 6
Kinder haben in Deutschland nur scheinbar einen eigenen Rechtsstatus. In Wahrheit werden sie juristisch wie sprachlich als Neutrum bzw. im Trennungs- und Scheidungsfall als Besitz vornehmlich ihrer Mütter eingestuft. Addiert man die vergangenen zehn Jahre die Summe der Scheidungswaisen, kommt man auf rund deutlich über eine Millionen. Die Trennungskinder nichtehelicher Eltern ungerechnet. Im Rosenkrieg als Racheinstrument gegen den/die einst geliebte/n "Ex" eingesetzt, wachsen sie zu Erwachsenen heran, die ihre traumatischen Erfahrungen nachweislich in der eigenen Beziehung potenzieren und wieder Kinder hervorbringen, die am Scheidungstrauma leiden.
Ebenso typisch wie tragisch, dass es erst der Protestaktionen im Ausland bedarf, ehe der "Dschungel des deutschen Familienrechts" an den längst schon verdienten Pranger gestellt und offenbar wird, dass der politisch forcierte Zerfall der Familien in unserem Land zu immer folgenschwererem Kindermangel geführt hat und diesem Mangel durch Kinderklau bei anderen Nationen begegnet wird.