UN-Kinderrechtskonvention:
Deutschlands Vorbehaltserklärung soll fallen!
"Kinder haben Rechte - Bundesregierung soll familienrechtlichen Vorbehalt über das Sorge- und Umgangsrecht zurücknehmen"
Die Position der grün-roten Regierung vom November 1999:
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
VORBEHALT GEGEN UN-KINDERRECHTSKONVENTION BLEIBT BESTEHEN
Berlin: (hib/KER-mr) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ihren Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückzunehmen. Das betonte die Vertreterin des Innenministeriums (BMI) am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, dem sie zu menschenrechtsrelevanten Aspekten der deutschen Innenpolitik Bericht erstattete. Das BMI stimme mit diesem Beschluss und mit der Bewertung, dass eine Rücknahme des Vorbehalts nicht absehbare Folgen haben werde, mit dem Bundesjustizministerium überein. Im Übrigen beziehe sich der Vorbehalt lediglich auf alleinreisende asylsuchende Kinder und Jugendliche, die ohne diesen Vorbehalt nur aufgrund ihres Alters das Recht auf Einreise in die Bundesrepublik hätten. Dies würde aber der innerdeutschen Rechtslage widersprechen.
Auf Nachfrage des Ausschusses erklärte die Regierung, seit 1995 seien fünf Kinder an deutschen Grenzen zurückgeschickt worden. Die Bundesregierung hob hervor, trotz des Vorbehalts stehe sie voll hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die sie ja auch ratifiziert habe. Der Vorbehalt verstoße nicht gegen den "Geist" der Konvention, sondern verhindere lediglich "Fehlauslegungen" des Vertragswerkes.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man bekenne sich zum Asylkompromiss und zu der Begrenzung des Zugangs minderjähriger Asylsuchender. Dennoch stelle sich die Frage, ob der Vorbehalt die Rechtslage in der Bundesrepublik real verändere. Es diene internationalen Konventionen, wenn Vorbehalte gegen solche auf ein Minimum reduziert würden. Ansonsten liefere man anderen Staaten Argumente, ebenfalls Vorbehalte anzubringen.
Die Sozialdemokraten legten dar, wenn es eine Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der UN-Kinderrechtskonvention gäbe, könne der Vorbehalt auch zurückgenommen werden. Ansonsten bedeute dies einen Widerspruch.
Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf den Besuch des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) bei der Kinderkommission des Bundestages, bei dem UNICEF auf die Bedeutung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Menschenrechtsschutz hingewiesen habe. Der Vorbehalt stehe dem entgegen.
Auch der Vertreter des Auswärtigen Amtes vertrat die Auffassung, der Vorbehalt schwäche die Position der Bundesrepublik in der Frage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sein Amt sei für eine vorbehaltlose Ratifikation und habe dies auch dem BMI mitgeteilt. Es sei "nicht gut", wenn es gerade in diesem Bereich Einschränkungen gebe. Auf die Frage der F.D.P., ob zumindest geprüft werde, den Vorbehalt teilweise zurückzunehmen, erklärte das BMI, an eine aufgesplittete Rücknahme sei nicht gedacht. Im Übrigen stehe die Bundesrepublik nicht alleine da, auch Großbritannien habe in der Frage von minderjährigen Asylsuchenden einen Vorbehalt geltend gemacht.
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Und die taz meldete Ende 1999 (taz Nr. 6026 vom 27.12.1999):
Schily weiter gegen UN-Kinderrechtskonvention
Freiburg (taz) - Innenminister Otto Schily (SPD) isoliert sich immer
mehr. Nur noch sein Ministerium lehnt die Rücknahme der von der Kohl-Regierung
eingelegten "Vorbehalte" gegen die UN-Kinderrechtskonvention ab.
Diese Vorbehalte sollten unter anderen verhindern, dass Flüchtlingskinder
Aufenthaltsrechte erhalten, die ihnen nach deutschem Recht nicht zustehen.
Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die noch im Herbst an
Schilys Seite stand, hat inzwischen ihre Haltung geändert. Gegenüber
der taz sprach sich das Ministerium nun für eine Rücknahme der
"überflüssigen" Vorbehalte aus. Ursprünglich hatte das Justizministerium
Vorbehalte verteidigt, die die Stellung von Kindern im Strafverfahren betreffen.
"Jetzt muss sich endlich auch Schily bewegen", forderte Ekin Deligöz,
die kinderpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.
Kommentar:
Was die Bundesrepublik unter anderem auch nicht sicherstellen kann (und will?) steht in den Artikeln 9 und 18 der UN-Kinderrechtskonvention.
Denn: Nach in Deutschland haben 50 % der Kinder bereits ein Jahr nach der Trennung der Eltern keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil - oft gerichtlich sanktioniert oder geduldet ... und das ist mit der Konvention schlicht nicht vereinbar ...
Artikel 9
(1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den
Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen
Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach
den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese
Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann
im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern
mißhandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden
Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen
ist.
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu
geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem
oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßig persönliche
Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen,
soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
Artikel 18
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften,
die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile
gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich
sind.
(2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen
festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und
den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe,
das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen,
Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
Mehr Infos hierzu u.a. bei Väter für Kinder: Kinderrechte unter Vorbehalt
Stand dieser Seite: 23.11.2000 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/UN-krk-vorbehalt.htm
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