paPPa.com informiert und fragt sich:

Hilfe für Entführungsopfer in Sicht ??

Der Druck die Deutschland durch die USA und Frankreich hat selbst für deutsche Politiker und deren allseits bekannte Ignoranz bedenkliche Ausmaße angenommen, siehe die auch hier dokumentierte Berichterstattung ... Unerwartet schnell scheint es jetzt eine durchaus begrüßenswerte neue Initiative zu geben, die allerdings bisher weder vom Bundesjustizministerium noch einer anderen offiziellen Stelle bestätigt wurde ... Sollten diese Initiativen allerdings umgesetzt werden, läßt sich zumindest eines darauf lernen: Nur nachhaltiger Druck bewegt Politik und Justiz zum Handeln !!!

[Nachtrag 7.7.2000: Diese Aussage wird bestätigt durch die Entwicklung Ende Juni/Anfang Juli 2000, siehe: "Deutschland kann nicht - Deutschland will nicht - Deutschland ..."]


http://www.ngz-online.de/news/politik/2000-0617/kindesentfuehrung.html

Neue Sorgerechtsbestimmungen bei binationalen Ehen
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Kürzere Gerichtsverfahren bei Kindesentführung
(AP-Meldung 17.6.2000)

München (AP). Bei so genannten Kindesentführungen durch Väter oder Mütter verschiedener Staatsangehörigkeit sollen deutsche Gerichte künftig schneller über die Rückführung der Opfer entscheiden können. Nach einem am Samstag veröffentlichten "Focus"-Bericht bereitet die Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse für die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Verfahrensbeschleunigung bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen binationalen Partner vor.

Erst Anfang Juni hatten sich deutsche und amerikanischen Behörden auf eine bessere Zusammenarbeit in solchen Fällen geeinigt.

Nach dem SPD-Entwurf solle nicht mehr allein ein Familienrichter über die Rückführung von Kindern nach der Haager Konvention entscheiden, sondern zusätzlich zwei Laienrichter an der Urteilsfindung beteiligt werden, berichtete das Nachrichtenmagazin. Einer solle aus der Konsularabteilung des betroffenen Vertragsstaats stammen, der andere einer internationalen Organisation angehören, die sich mit Kinderschutzrechten beschäftige.

"Wir müssen die Provinzialität in der Rechtsprechung überwinden", sagte Renesse dem Magazin. Von der Jury erwarte sie höhere Objektivität, größeres Verständnis für andere Rechtssysteme und eine schneller Lösung. Bislang flüchteten viele Richter vor der Verantwortung und beauftragten Zeit raubende Gutachten.

Die Berliner Expertin für die Haager Konvention, Kerstin Niethammer-Jürgens, forderte darüber hinaus ein härteres Vorgehen gegen die Väter oder Mütter, die ihre Kinder ohne Sorgerecht zu sich nähmen. "Ohne härtere Gefängnisstrafen bekommen wir das Problem nicht in den Griff."


FOCUS Nr. 25 vom 19. Juni 2000, S. 72/73

Kindesentziehung
Zerren um den Zögling
Mit einem neuen Gesetz will die SPD binationalen Streit ums Sorgerecht entschärfen

Die Gelegenheit war günstig. Als seine Nochehefrau Astrid im Krankenhaus lag, schnappte sich Robert Richardson den sieben Jahre alten Sohn Christian und setzte sich aus dem gemeinsamen Haus im Westerwald in seine amerikanische Heimat Georgia ab.

Nervenkrieg. Noch heute, mehr als ein Jahr nach dem Vorfall, wartet die deutsche Mutter vergeblich auf die Rückkehr des Sohnes. Ihre Berliner Anwältin Kerstin Niethammer-Jürgens ist empört: "Entgegen der Haager Konvention, ins Ausland verschleppte Kinder unverzüglich an ihren letzten Wohnort zurückzuführen", hätten die Gerichte in den USA bislang nicht gehandelt.

Bei seinem Treffen mit Kanzler Schröder vor gut zwei Wochen hatte US-Präsident Bill Clinton noch die schleppende Praxis der deutschen Gerichte und Behörden bei der Rückführung amerikanisch-deutscher Kinder in die USA beklagt. Der Fall Richardson zeigt, dass aber auch die Amerikaner die Haager Übereinkunft (HKÜ) gern missachten. Dennoch verspricht Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) schnellere Entscheidungen beim grenzüberschreitenden Gezerre um die Sprösslinge.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse hat bereits zusammen mit Anwältin Niethammer-Jürgens eine Gesetzesinitiative vorbereitet. Die beiden Frauen, Mütter von vier beziehungsweise fünf Kindern , schlagen ein neues Verfahren vor, um hierzulande die binationalen Rosenkriege um die Kinder rascher zu beenden.

Nach dem FOCUS vorliegenden Entwurf würde in Deutschland künftig nicht mehr ein Familienrichter allein entscheiden, wem die Kinder zunächst zugesprochen werden. Zwei Laienrichter sollen bei der Urteilsfindung helfen: Einer der beiden, so der Plan, wäre Mitglied der Konsularabteilung des anderen Staats. Da es sich aber um eine hoheitliche Angelegenheit handelt, müsste der Beisitzer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - was bei Konsulatsmitarbeitern nicht selten der Fall ist. Der zweite Laienrichter soll einer internationalen Organisation angehören, die sich mit Kinderschutzrechten befasst.

"Wir müssen die Provinzialität der Rechtsprechung überwinden," mahnt von Renesse zur strikteren Befolgung des Haager Übereinkommens. Deutsche Richter beriefen sich allzu oft auf das "Wohl des Kindes", um die von einem deutschen Elternteil entführten Sprösslinge nicht zurückschicken zu müssen.

Von der neuen Jury mit internationaler Kompetenz erwartet die Politikerin höhere Objektivität, größeres Verständnis für andere Rechtssysteme und vor allem mehr Tempo bei der Lösung der Fälle. Bislang flüchteten viele Richter vor der Verantwortung und beauftragen "mit Vorliebe" einen Gutachter. Von Renesse: "Da geht jedesmal wertvolle Zeit verloren."

Der Streit um Söhne und Töchter nimmt ohnehin an Intensität zu. Christiane Lops von der Organisation für vermisste Kinder schätzt, dass alleine in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Kinder von Vater oder Mutter ins Ausland entführt werden. "Und die Zahl steigt dramatisch."

Anwältin Niethammer-Jürgens fordert deshalb ein härteres Vorgehen der Justiz. Kindesentziehung sei kein Kavaliersdelikt. Sie müsse konsequenter als bisher strafrechtlich verfolgt werden - bis hin zu internationalen Haftbefehlen. Die Staatsanwaltschaften sieht sie als Bremser. "Ohne härtere Gefängnisstrafen", meint die Juristin, "bekommen wir das Problem nicht in den Griff."

Zunächst streben die Frauen jedoch eine Beschleunigung im bürokratischen Hürdenlauf an. Niethammer-Jürgens: "Dauert beispielsweise in England die Entscheidung zur Rückführung fünf Wochen, brauchen unsere Gerichte oft bis zu einem Jahr." Vor allem dies begründe den schlechten Ruf der Deutschen. Denn ist erst einmal viel Zeit vergangen, gilt es auch nach der HKÜ fast als unzumutbar, ein Kind wieder in eine andere Umgebung zu verpflanzen. "Dann hat das Faustrecht gesiegt."

Thomas Zorrn


Kommentar paPPa.com:

Die Initiative ist begrüßenswert. Allerdings: Die geschilderten Probleme gibt es haargenau so auch in nur-deutschen Sorge- und Umgangsstreitigkeiten.

Auch in Deutschland werden tagtäglich Kinder entführt - meist von ihren Müttern - nur eben nicht in die USA sondern z. B. von Berlin nach München. Die Konsequenzen für die Kinder sind ähnlich. Die Zahl dieser Entführungen ist weitaus höher als 1.000 Fälle im Jahr, Schätzungen gehen von 25.000 aus. Hierzu gibt es keinerlei Initiativen oder auch nur Überlegungen ...

Interessant an den oben erwähnten Überlegungen ist auch, dass den Richtern insoweit misstraut wird, als sie die bestehenden Gesetze nicht lesen, nicht verstehen und entsprechend auch nicht anwenden. Zwei Beisitzer sollen dem Familienrichter die Rechtsanwendung erleichtern helfen ... Welch trauriges Bild der deutschen Richter entsteht dabei ??!!


Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsabgeordneten Margot von Renesse, Bochum, und Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Berlin, im Hinblick auf die Verfahren auf Rückführung gem. des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) für die Bundesrepublik Deutschland, in Kraft getreten am 1. Dezember 1990

1. Vorschlag einer Gesetzesänderung:


2. Problemstellung:

3. Lösung:

gez. Dr. Niethammer-Jürgens
Rechtsanwältin


Ursula Kodjoe, Dipl.-Psychologin & Mediatorin

Kindesentführungen bei deutsch-amerikanischen Trennungsfamilien

In der Presse werden aus aktuellem Anlaß "deutsche Interessen versus amerikanische Interessen" heftig diskutiert. Bei näherer Betrachtung der Thematik könnte man auch deutsche Interessen versus argentinische, französische, australische, nigerianische oder indonesische Interessen diskutieren.

Worum geht es hier eigentlich?

Die Problematik ist allenfalls politisch und formaljuristisch eine nationale, die tieferliegende Problematik ist eine universal menschlichrechtliche, eine kulturelle und eine familiendynamische: der Erhalt von Eltern-Kind-Beziehungen in bikulturellen Trennungsfamilien.

Nach dem Haager Abkommen (HKÜ) werden Sorgerecht und Umgang nach nationalem Recht von den zuständigen Gerichten am gewöhnlichen, bisherigen Aufenthaltsort der Trennungsfamilie entschieden. Deutsche Väter und Mütter, wie Eltern anderer Nationalitäten auch, kommen solchen Entscheidungen häufig durch die widerrechtliche Mitnahme der Kinder in ihr eigenes Ursprungsland zuvor oder lassen die Kinder nach einem Ferienaufenthalt nicht mehr zum bereits sorgeberechtigten ausländischen Elternteil zurückreisen. Hier ist nach internationalem Recht (HKÜ) die umgehende Rückführung der Kinder angezeigt, eine Entscheidung, die in England derzeit durchschnittlich nach 5 Wochen getroffen und vollzogen wird. In der BRD dauert die Entscheidung durchschnittlich ein Jahr. Rückführungen nach einer ein Jahr und langer zurückliegenden Entführung kommen jedoch so gut wie nicht vor und werden auch kaum mehr in Betracht gezogen.

Die Kinder haben sich in diesem Zeitraum eingewöhnt, die Sprache erlernt, Freunde gefunden, sind in Kindergarten und Schule integriert. Den Kontakt zu ihrem nicht-deutschen Elternteil haben sie allerdings häufig verloren. Die "Besuchsregelungen" für diesen Elternteil sind - wenn überhaupt - zum großen Teil nur mit der Angst vor Rückentführung zu erklären: eine bis zwei Stunden im Monat (!) sind keine Seltenheit, zumeist in Gegenwart von Jugendamtsmitarbeitern und mit der Auflage versehen, es sei ausschließlich deutsch zu sprechen. Diese derzeit geübte Praxis ist unter keinem Gesichtspunkt vertretbar.

Aufgrund der Aktualität der Thematik in den USA ist mit einem Ansteigen von Anträgen amerikanischer und anderer ausländischer Eltern auf Erweiterung und Abänderung des Umgangs mit ihren in Deutschland lebenden Kindern zu rechnen.

Die Frage drängt sich auf, wie eine andere Abwicklung dieser Verfahren erreicht werden kann. Denkbar wäre eine Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Jugendbehörde des betreffenden Landes, entweder direkt oder über dessen diplomatische Vertretung in der BRD.

Der Jugendhilfe als selbständiger Verwaltungsbehörde fällt die Aufgabe zu, durch speziell geschulte Mitarbeiter oder im Delegationsverfahren diese sogenannten "Altfälle" so kompetent zu bearbeiten, daß die universalen Eltern- und Kindesinteressen ebenso gewahrt werden wie die in der Menschenrechtskonvention formulierten Eltern- und Kinderrechte auf lebenslange Beziehungen.

Die Gestaltung von Eltern-Kind-Kontakt über Landesgrenzen und Kontinente hinweg bedarf einer anderen Regelung als der Umgang zwischen München und Freilassing. In allzu vielen Fällen dürfte bewußt oder unbewußt der Kontaktabbruch auch von den Institutionen als die einfache und sichere Lösung gewertet und unterstützt werden. Glaubenssätze wie: "Kinder mit einem deutschen Elternteil sind auf jeden Fall in Deutschland am besten aufgehoben" sollten kritisch hinterfragt werden. Ein in Houston aufgewachsenes Kind mag durchaus in Texas am besten aufgehoben sein.

Adäquate Lösungen müssen aus psychologischer Sicht den Bedürfnisse von Kindern und Eltern und den Entwicklungsinteressen der Kinder gerecht werden. Diese sind:

• die primären Beziehungen und Bindungen zum nicht-deutschen Elternteil und zu dessen erweiterter Familie leben zu können - auch unter den erschwerenden Bedingungen großer räumlicher Entfernung

• die Kultur des anderen Elternteils (gegebenenfalls neu) entdecken und als Teil der eigenen Identität integrieren zu können.

In der Geschichte dieser Familien erleben die Kinder abrupte Trennungen ohne Abschiede, zermürbende Phasen des Untertauchens, lange Phasen des Kontaktverlustes, Entfremdung nicht nur vom anderen Elternteil sondern häufig auch Diskriminierung von dessen Kultur, vor allem Sprache und Religion. Die entführenden Eltern haben ständige Angst vor dem Verlust der Kinder, wenn sie entdeckt werden oder wenn Kontakt angeordnet wird, die zurückgebliebenen Eltern leiten aufreibende und kostspielige Suchaktionen in die Wege. Alle Beteiligten machen unterschiedliche traumatisierende Erfahrungen, die tiefe, zumeist lebenslange psychische Verletzungen hinterlassen.

Zu den bekannten langfristigen Folgen des Eltern-Kind-Kontaktabbruchs kommen in den Fällen, in denen der verlorene Elternteil einer anderen Nationalität angehört, der nahezu völlige Verlust der positiven Identifikation mit diesem Elternteil und dessen Kultur hinzu. Mehrere Studien weisen auf den hohen Anteil Jugendlicher hin, die einen ausländischen Elternteil haben, zu dem kein Kontakt besteht und die ihren Selbsthaß ("der Fremde in mir") in der rechtsradikalen Szene gewalttätig ausagieren.

Für die Zusammenführung, die Annäherung der Eltern, die Wiedervereinigung von Eltern und Kindern braucht auch und in besonderem Maße die bikulturelle Nachscheidungsfamilie Zeit und professionelle, einfühlsame Unterstützung. Wünschenswert im besten Interesse der Kinder wäre ein sicherer, freundlicher Rahmen, in welchem sich gegenseitiges Wiedererkennen, Wiederfinden und eine langsame Annäherung zwischen den Kindern und ihrem nicht-deutschen Elternteil mit professioneller/ therapeutischer Unterstützung ereignen können.

Ein internationales Eltern-Kind-Zentrum irgendwo mitten in Deutschland wäre eine richtungsweisende Möglichkeit, zwischen Eltern deutscher und ausländischer Herkunft zu vermitteln und ihre Kinder die Bereicherung erleben und leben zu lassen, die die Zugehörigkeit zu den beiden Kulturen von Vater und Mutter bedeutet.

© Ursula Kodjoe, Dipl. Psychologin & Mediatorin
Mitglied des ICMEC (International Center for Missing and Exploited Children, Washington D.C.)
Fichtenstr.29, 79194 Gundelfingen - Tel.: 0761-400 12 77 - email: UKodjoe@aol.com


taz Nr. 6168 vom 16.6.2000 Seite 7 Inland

Entführungsparadies Deutschland?

Seit Jahren klagen ausländische Elternteile, deutsche Gerichte würden bei Sorgerechtsstreitigkeiten die deutschen bevorzugen. Ab 2001 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, nach der nur noch das Gericht im Land, in dem das Ehepaar lebte, entscheidet

von HEIDE ÖSTRECH

Lieber bei Mama wohnen oder lieber bei Papa? Kinder geschiedener Eltern haben ein Problem. Wenn die Eltern in zwei verschiedenen Ländern leben, haben sie ein großes Problem. Denn dann wird es nicht nur juristisch, sondern eventuell auch noch politisch, das Problem.

Seit Jahren klagen ausländische Elternteile, die deutschen Gerichte würden den jeweils deutschen bevorzugen. Habe dieser das Kind entführt oder entzogen, verschleppe das Gericht das Verfahren so lange, bis das Kind sich eingewöhnt habe und schon deshalb schwerlich ins Ausland zurückkehren könne. Der französische Vater Xavier Tinel trat im Mai in den Hungerstreik, weil ein Münchner Gericht die Entführung seiner Töchter nachträglich legitimierte: Die Mutter hatte angegeben, er sei gewalttätig. Daraufhin sprach man ihr das Sorgerecht zu. Ein französisches Gericht aber hatte zuvor dem Vater das Sorgerecht erteilt.

Inzwischen sind ähnliche Fälle auf höchster Ebene angekommen: Bereits 1998 hatte der französische Präsident Jacques Chirac Kanzler Schröder ins Gebet genommen. Der ließ flugs eine deutsch-französische ParlamentarierInnen-Gruppe einrichten, die sich der Fälle annehmen sollte. Nach dem Besuch Clintons entschied die Regierung, diese Gruppe zu erweitern: Jetzt, das kündigte die Vorsitzende der Gruppe, Angelica Schwall-Düren, gestern an, sollen bilaterale "Mediatorengruppen" für alle Länder gebildet werden, mit denen es Krach um die Kinder gibt.

Aber können Parlamentarierinnen an solchen Konflikten tatsächlich etwas ändern? Ihr Bemühen bestand bislang darin, die Streitigkeiten von der politischen und juristischen Ebene herunterzuholen: Sie versuchen, die Eltern zu überzeugen, dass es für die Kinder besser ist, mit beiden Kontakt zu haben. So erklärte sich die Ex-Frau von Tinel dazu bereit, dem Vater Besuche zu gestatten. Allein, das reichte ihm nicht: Es geht um mehr.

Wie komplex auch immer die Einzelfälle sein mögen, ob zum Beispiel Tinel tatsächlich gewalttätig ist und es deshalb gute Gründe gäbe, ihm das Sorgerecht zu verweigern - es gibt auch ein juristisches Problem: Es ist die eigentümliche Auslegung, die deutsche Gerichte dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesentführungen (HKÜ) angedeihen lassen. Das stellt vor allem das Prinzip der prompt return - der sofortigen Rückkehr, auf. Wenn deutsche Gerichte aber erst anfangen zu überprüfen, ob es nicht gute Gründe geben könnte, aus denen ein Elternteil ein Kind entführt haben könnte, dann bleiben die Kinder durch das verlängerte Verfahren so lange in Deutschland, dass man sie kaum zurückschicken kann. Das HKÜ aber wollte genau diesen Fall vermeiden: Es gehe nicht ums Sorgerecht, präzisiert das Abkommen. Das solle in einem separaten Verfahren geklärt werden. Wichtiger ist laut Abkommen, dass Eltern den Aufenthalt ihrer Kinder nicht nach dem Faustrecht bestimmen können.

Die Deutschen tun sich schwer mit dem HKÜ. "Wir legen den entsprechenden Artikel weiter aus als andere Länder", so Rolf Stöckel, der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion. Französische Juristen würden die Rückkehr nur verweigern, wenn es konkrete Gewaltandrohungen gegenüber dem Kind gebe, die Deutschen dagegen prüfen alle möglichen Vorwürfe, die von dem deutschen Elternteil erhoben wird - das dauert.

"Es fehlt eine europäische Instanz, die das Haager Abkommen überwacht und auslegt", analysiert der französische Richter Jean-François Bohnert, der die Zusammenarbeit des französischen und des deutschen Justizministeriums koordiniert: "Denn es gibt einfach zwei verschiedene Rechtsauffassungen." Dem tragen die europäischen JustizministerInnen jetzt Rechnung: Ab 2001 wird eine EU-Verordnung in Kraft treten, nach der nur noch das Gericht in dem Land, in dem die Eltern wohnten, über das Sorgerecht entscheiden kann.


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© paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 7.7.2000 (eingestellt am 19.6.2000)
Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/US-BRD-Initiative.htm

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