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Am 8.7.2000 stellten wir noch fest: "Deutschland kann nicht ... Deutschland will nicht ..." - Drei Wochen später hat sich - für uns überraschend - die Welt ein wenig geändert. Zumindest in einem Fall soll einem Vater ein Umgangsrecht zügig eingeräumt werden und weitere konkrete Schritte sollen geplant sein - wir sind sehr gespannt ...
Beschleunigte Verfahren in deutsch-amerikanischen Sorgerechtsfällen - dpa-Meldung 27.7.00
Berlin/Washington - Im Sorgerechtsstreit um deutsch- amerikanische Kinder hat es dem Bundesjustizministerium zufolge beim zweiten Treffen einer gemeinsamen Expertengruppe noch keine konkreten Resultate gegeben. Man sei jedoch um eine Beschleunigung der Verfahren in künftigen Fällen bemüht, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Berlin.
Nach Angaben der «Washington Post» ["Germany Allowing U.S. Man, Kids to Reunite"] wurden bei der Tagung der Gruppe am Montag und Dienstag Fortschritte erzielt. So seien die deutschen Behörden in einer «dramatischen Umkehr» ihrer bisherigen Positionen dabei, eine Wiedervereinigung des US-Vaters Joseph Cooke bei seinen in einer deutschen Pflegefamilie lebenden Kindern zu arrangieren, meldete das Blatt am Donnerstag.
Die deutsche Seite habe bei der jüngsten Tagung der Arbeitsgruppe mitgeteilt, örtlichen Stellen sei klar gemacht worden, «dass Herr Cooke das Recht auf Zugang (zu seinen Kindern) hat». Die deutschen Vertreter hätten auch Hilfe für andere um Besuchsrechte kämpfenden amerikanische Eltern versprochen, deren Kinder nach Deutschland entführt worden seien, meldete das Blatt weiter. Ferner sei zugesagt worden, Richter über das geltende internationale Recht in solchen Fragen aufzuklären und Druck auf die Gerichte auszuüben, in künftigen Fällen innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, man sei weiter bemüht, Verfahren rascher abzuwickeln und den Informationsfluss zu verbessern. So werde angestrebt, dass bei Sorgerechtsstreitigkeiten ein Antrag aus den USA innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen deutschen Gericht vorliegen solle.
Im Fall Cooke sei dem Vater zugesichert worden, dass er in Deutschland nicht wegen jahrelang unterlassener Unterhaltszahlungen festgenommen werde, wenn er seine Kinder aufsuchen wolle. Die Kinder würden mit Blick auf ein mögliches Treffen mit dem Vater psychologisch betreut. Die nächste Tagung der Arbeitsgruppe soll dem Ministerium zufolge am 25./26. September in Berlin stattfinden.
Das Verhalten der deutschen Stellen hatte in den vergangenen Monaten für scharfe Töne in den USA gesorgt, nachdem der Fall Cooke bekannt geworden war. Seine unter Depressionen leidende Frau hatte die Kinder 1992 zu vermeintlichen Ferien mit nach Deutschland genommen. Dort begab sich die Mutter in psychiatrische Behandlung und übergab die Kinder den Jugendbehörden, die sie wiederum an eine Pflegefamilie vermittelte. Obwohl ein US-Gericht dem Vater das Sorgerecht zusprach, lehnte ein deutsches Gericht die Übergabe ab.
Dem US-Außenministerium zufolge ist dies in Deutschland kein Einzelfall. Aber auch mit anderen Ländern wie Österreich und Schweden gebe es ähnliche Konflikte.
Deutschland und USA wollen bei Sorgerechtsfällen kooperieren - Reuters-Meldung 27.7.00
Deutschland und die USA haben sich nach offiziellen Angaben darauf geeinigt, bei Sorgerechtskonflikten künftig besser zu kooperieren. Die deutsche Botschaft teilte am Mittwoch in Washington mit, beide Länder hätten sich auf mehrere Maßnahmen geeinigt, um die Verfahren in den Sorgerechtsfällen zu beschleunigen. Dies hätten deutsche und amerikanische Rechtsfachleute bei Beratungen am Montag und Dienstag in der US-Hauptstadt beschlossen. Es sei das zweite Treffen gewesen, seitdem US-Präsident Bill Clinton das Thema bei einem Berlin-Besuch im Juni angesprochen hatte. Hintergrund sind vor allem Sorgerechtsstreitigkeiten von US-Bürgern, denen deutsche Gerichte das Sorgerecht für ihre Kinder aus deutsch-amerikanischen Ehen abgesprochen haben.
In der Erklärung der deutschen Botschaft hieß es, umstrittene Fälle sollten in den nächsten sieben Tagen vor deutsche Gerichte gebracht werden. Hierbei gehe es besonders um solche Sorgerechtsstreitereien, die offenbar gegen die Den Haager Konvention von 1980 verstießen. Nach der Konvention müssen Entscheidungen im Sorgerechtsstreit in dem Land getroffen werden, wo das Kind vor seiner Mitnahme durch ein Elternteil gelebt hat, außer die Rückkehr stellt eine Gefahr für das Kind dar.
Es werde eine enge Zusammenarbeit der deutschen und US-Behörden geben, um verschleppte Kinder so schnell wie möglich in ihr Herkunftsland zu bringen. Hintergrund des Konflikts sind unterschiedliche Rechtsvorstellungen beider Länder: US-Gerichte stellen das Recht der leiblichen Eltern in den Vordergrund. In Deutschland orientieren sich Gerichte stärker am Gut des Kindeswohls und geben daher in bestimmten Fällen einer Pflegefamilie den Vorzug vor dem Leben bei einem Elternteil.
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Gesetzesinitiative zur Verfahrensbeschleunigung bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen binationalen Partnern. Presseerklärung ISUV 27.6.00, siehe Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsabgeordneten Margot von Renesse und Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese erfreuliche Entwicklung weiter fortsetzen wird ... Hier ein paar kritische Stimmen:
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e.V. - Stand dieser Seite: 3.8.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/US-BRD-Initiative3.htm
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