paPPa.com informiert:
Deutschland am Pranger
(Endlich ...)
USA überlegen Konsequenzen aus permanenten
Rechtsverletzungen an amerikanischen Eltern + Kindern - Clinton redet mit
Schröder Anfang Juni 2000
- Presseberichte, Kommentare und Aktionen deutscher Väter -
Inhalte und Links dieser Seiten:
Leserbrief dazu
von Hartmut Schewe
Väteraufbruch für Kinder e. V. - Vateraufbruch.Stgt@t-online.de
Wer/welche da glaubt, der beschriebene Fall sei ein Einzelfall,
täuscht sich – und das gründlich. Die Legitimierung von Kindesraub,
der Bruch aller internationalen Rechtsnormen und der Menschenrechte durch
deutsche "Jugend"ämter und "Familien"gerichte
hat eine lange Tradition und ist fast alltägliche Praxis. Vor
allem, wenn liebende Mamis die Täterinnen sind. Und das ist die Regel.
Hier in Umrissen einige mir bekannte Fälle, die fast beliebig erweitert
werden können:
Deutsche Frau heiratet Elsässer, zieht zu ihm in ein Dorf nahe Straßburg.
Zwei Söhne kommen zur Welt. Dann Scheidung. Französisches Gericht
spricht Kinder dem Vater zu, Mutter behält das gemeinsame Sorgerecht
– wie in Frankreich inzwischen selbstverständlich. Vater unterstützt
auch nach Scheidung Umgang der Söhne mit der Mutter.
Eines Tages kehrt er von der Arbeit heim – niemand mehr da. Die Mutter
hat heimlich die Flucht nach Deutschland (München) vorbereitet, hat
die Söhne mitgeflüchtet. Alle Bemühungen des Vaters, seine
Kinder (französische Staatsbürger!) zurückzubekommen, scheitern
an den deutschen Behörden und Gerichten. Er darf sie unter entwürdigenden
Umständen erst wiedersehen, nachdem er sich schriftlich mit dem Rechtsbruch
des deutschen Gerichts einverstanden erklärte. Anschließend
fordert die Mutter die Hälfte des Vermögens der früheren
Schwiegereltern im Elsass und droht andernfalls mit Kindesentzug.
Einen ähnlichen Fall kenne ich von einem lothringischen Vater, der
in Köln eine Deutsche geheiratet hatte und dort lange Zeit lebte.
Nach der Scheidung wurde er mit Hilfe der üblichen Institutionen total
ausgegrenzt, durfte sich nicht mehr um seinen Sohn kümmern. Der wurde
in einem Heim vor ihm versteckt. Mittlerweile wurde der Sohn – soweit der
Vater erfahren konnte – vermutlich kriminell und drogenabhängig. Auf
jeden Fall befindet er sich derzeit in einem Erziehungheim, 18-jährig.
Das Schreiben des Vaters vom 20. 05. 2000 liegt vor.
Wer/welche da glaubt, dergleichen passiere nur über die deutschen
Grenzen hinweg, irrt sich schon wieder.
Schwarzwald: Deutsche Familien-Idylle mit zwei kleinen Töchtern.
Dann Scheidung. Vater erhält von einem deutschen Familiengericht –
oh, Wunder – das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Dann
– oh, gar kein Wunder – Entführung der Kinder durch die Mutter (der
bereits zuvor erhebliche psychische Probleme attestiert wurden) in den
norddeutschen Raum. Er wendet sich ans dortige Jugendamt. Das Jugendamt
kennt den Aufenthaltsort der Mutter und der Töchter, hält ihn
– oh, wieder kein Wunder - vor dem allein sorgeberechtigten Vater geheim.
Das zuständige Gericht glänzt durch Untätigkeit und selbsterklärter
Inkompetenz: "Sehen Sie zu, das Sie mit Ihrer geschiedenen Frau klar
kommen."
Inzwischen hat der Vater kapituliert, hält das alles völlig entnervt
nicht mehr aus. Nur weil das so oft geschieht, können gewisse Institutionen
weiterhin Derartiges produzieren. Würden sich mehr entrechtete Eltern
um ihrer Kinder Willen wehren, wäre es mit dem Spuk bald zu Ende.
Noch ein Fall gefällig? Aus dem Altkreis Nürtingen? Erst letztes
Jahr geschehen? Bitteschön:
Schwabe heiratet Sächsin (in einem kleinen Ort, ganz in der Nähe).
Tochter kommt zur Welt. Scheidung. Mutter zieht zurück nach Leipzig,
nimmt knapp zweijährige Tochter aus dem vertrauten Umfeld so selbstverständlich
mit, wie das in solchen Fällen üblich ist. Hier zu Lande haben
Möbelstücke anscheinend mehr Rechte als Kinder. Immerhin dürfen
Möbel erst mal da bleiben, wo sie waren.
Vater fährt jedes Wochenende von hier nach Leipzig, um seine Tochter
wenigstens einige Stunden zu sehen. Selbst das wird von der Mutter ohne
Ankündigung immer wieder erschwert, boykottiert. Die Fahrt- und Hotelkosten
hat der Vater natürlich allein zu tragen (spielt keine Rolle beim
Unterhalt, der ist unabhängig davon zu bezahlen).
Juristische Versuche, das Kind in seine vertraute Umgebung, zu Verwandten
und Freunden zurückzuholen, scheitern. Da hat das zuständige
Gericht viel Zeit – um sich später auf die neugeschaffenen Tatsachen
zu berufen, die es erst geschaffen hat (Kontinuität und so, gerade
wie im Fall Cooke). Eines Tages nimmte er das Kind mit zurück nach
Hause. Noch am selben Abend erscheint die Polizei und drei Tage später
gibt es durch eine Richterin des Amtsgericht Nürtingen eine einstweilige
Verfügung, derzufolge die Mutter das vorläufige Sorgerecht erhält
und der Umgang zwischen Vater und Kind bis auf Weiteres ausgesetzt wird.
So schnell kann das gehen.
Traurig, dass solche Fälle meist erst dann das Interesse der Medien
finden, wenn die hohe Politik hineinspielt, wenn US-Außenministerin
und Präsident, wenn der deutsche Außenminister, die Justizministerin
und der Kanzler einbezogen sind. Das alltägliche institutionalisierte
Unrecht an Kindern in Deutschland geht dabei unter – und munter weiter.
Wie erfrischend ist dagegen doch die dummfreche Anmaßung des
im Fall Cooke zuständigen Richters Ambs: "Nach deutschem Recht
ist das allein Entscheidende das Wohl der Kinder." Wie das hier zu
Lande verfolgt wird, wurde angedeutet, spielt das umgekehrt im Ausland
keine Rolle? Lebe stattdessen das durch Inkompetenz, Willkür, Rechtsbrüche
und kriminelle Energie geschaffene Kindeswohl in Deutschland? Ach ja, das
hatten wir doch schon mal: "Am deutschem Wesen soll die Welt genesen!"
Das Ergebnis ist selbst für Richter auf der Landkarte zu erkennen.
Väter für Kinder
e.V.:
Kommentar zur aktuellen
Berichterstattung über Kindesentführung nach Deutschland,
ein Zitat:
"(...) Es handelt sich aber zumindest, unseres Empfindens nach, um zutieftst unmenschliches Verhalten, wenn der Kontakt zwischen Kindern und einem Elternteil oder mit Großeltern im hohem Lebensalter (im Fall Laylle-Meyer ...) und anderen Bezugspersonen, zu denen einst ein enges Verhältnis bestand, oft über viele Jahre vollständig verhindert wird. Das sind verlorene Jahre, mit nachhaltigen Auswirkungen auch auf das Kindeswohl (und den späteren Erwachsenen), selbst wenn später ein Kontakt wieder zustandekommen sollte. (...)"
Landesvorstand VÄTERAUFBRUCH
für KINDER - BERLIN e.V.
c/o: Günter Gempp Falckensteinstr. 46 10997 Berlin
Tel. 030-618 25 64 FAX 030-618 25 64 eMail: G.GPP@T-online.de
Berlin, 30.05.2000
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder - Berlin zum Clintonbesuch
KUNDGEBUNG am Donnerstag 1. JUNI , ab 11.30 UHR, gegenüber dem ROTEN RATHAUS von Berlin, auf dem Alexanderplatz.
Wir begrüßen Präsident Clinton in Berlin und unterstützen mit Nachdruck die durch den amerikanischen Präsidenten im Namen von Kongressabgeordneten und von der deutschen Justiz betroffenen amerikanischen Staatsbürgern vorgebrachte Kritik an der Rechtspraxis im deutschen Familienrecht.
Wie die Fälle von Lady Meyer, Jospehe Cooke und Glenn G. u.a. binationaler Ehen zwischen Deutschen und US-Amerikanern zeigen, ist der deutsche Staat nicht willens und in der Lage, hier lebenden gemeinsamen Kindern den Zugang zu beiden Elternteilen zu gewährleisten. Viele dieser Kinder wurden illegal nach Deutschland entführt und von deutschen Behörden rechtswidrig nicht zurückgeführt. Das geschieht seit Jahren und der Ärger der englischen, französischen und amerikanischen Regierungen nimmt seit Jahren zu. Alle Staaten, auch Deutschland, haben die Haager Konventionen zur Rückführung illegal durch einen Elternteil entführter Kinder unterzeichnet.
Betroffene Eltern aus den USA, Frankreich und der Schweiz machen daher, unterstützt von Politikern und Verbänden, zu Recht Front gegen die haarsträubenden menschenrechts- und kinderrechtswidrigen, familienrechtlichen Verhältnisse in Deutschland.
Der Väteraufbruch für Kinder protestiert daher gemeinsam mit anderen Verbänden und international betroffenen Eltern im Namen der geschädigten Kinder und der jeweils ausgegrenzten Eltern (zu 80% sind es Väter). Wir sind im Einklang mit der immer heftiger auch durch das Ausland und der UN geübten Kritik. Entgegen den voreilig verkündeten Regierungs-Phrasen vom "schon vollzogenen Paradigmenwechsel durch das Neue Kindschaftsrechtreformgesetz" scheint in deutschen Jugendämtern und Gerichten weiterhin konsequent für nationale und internationale Familienrechtsfälle das Motto zu gelten "Trennen, Streiten und Eskalieren wird gefördert - dagegen wird Ausgleichen, Vermitteln und Deeskalieren nicht aktiv betrieben".
Es kann und muß nicht sein, dass
Als Eltern ist Mann/Frau zuerst den Kindern verpflichtet und nicht seiner "Selbstverwirklichung" o.ä.
Oder warum wird ignoriert, daß
Welche Folgen hat eine solche Politik?
Wir fordern daher:
Wir werden alle Kräfte unterstützen, die an diesen Zielen und dem Aufbau einer modernen, aufgeklärten und humanen Gesellschaft arbeiten.
Väteraufbruch für Kinder - Berlin eV und andere Vereine, Eltern und Kinder
http://www.vafk.de/munich/pres14_1a.htm
30.5.00 Presseerklärung der Ortsgruppe München des Bundesvereins
„Väteraufbruch für Kinder e. V."
"Väteraufbruch für Kinder" unterstützt
Clinton-Forderung!!!
Sorgerechtsstreit nicht nur ein internationales Problem - Zum
Clinton-Besuch und den internationalen Streitigkeiten im Sorgerecht.
Peter Szettele: Leserbrief zum Artikel "Die gestohlenen Kinder" im Spiegel
"... Kindesentführungen gibt es nicht nur unter ausländischen und deutschen Elternteilen, sondern auch, wenn beide Eltern deutsch sind. Im Gegenteil: Sie sind sogar viel häufiger, um nicht zu sagen, an der Tagesordnung, wenn Ehen mit Kindern in die Brüche gehen und es zur Trennung und Zerstörung des Elternhauses von Kindern kommt. Nach Schätzungen gibt es jedes Jahr ca. 20.000 inländische Kindesentführungen, bei denen ein Elternteil aus der bis dato gemeinsamen Wohnung auszieht und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten oder sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen eigenmächtig die Kinder mitnimmt. ..."
An NDR/ARD-aktuell, Hamburg
Tagesthema 29.05.2000 - Sorgerecht: EU schafft Regelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Ihrem Schwerpunktbeitrag in den Tagesthemen am 29.05.2000 deutlich gemacht, daß im nationalen und internationalen Familienrecht in Deutschland dringend Reformen notwendig sind.
Die Kindschaftsrechtsreform vom Juni 1998 hat nur zu geringen Veränderungen und Verbesserungen geführt, immer noch ist der juristische Weg vor deutschen Gerichten langwierig und endet oftmals in nicht nachvollziehbaren Urteilen und Beschlüssen, da es gängige Praxis der Familiengerichte und besonders der Oberlandesgerichte ist, das deutsche Recht fallweise neu zu interpretieren.
In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, daß uns andere Staaten wiederholt auf die Einhaltung der international anerkannten und ratifizierten Abkommen erinnern. Die UN-Konvention und die EMRK werden kaum beachtet und immer wieder verletzt, die Zahl der vor dem EGMR anhängigen Verfahren steigt massiv.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, über das Treffen des US-Präsidenten Bill Clinton mit dem Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin am 01.06.2000 auch unter Berücksichtigung der dort stattfindenden Proteste gegen die Familienpolitik der BRD national und international zu berichten. Der amerikanische Präsident Bill Clinton hat bereits angekündigt, Herrn Schröder auf die Einhaltung der UN-Konvention anzusprechen und einige deutsch-amerikanische Scheidungsfälle vorzutragen.
Die Vielzahl der binationalen Scheidungen, bei denen von deutschen Gerichten die Rechte der im Ausland lebenden Elternteile mißachtet werden, hat dramatisch zugenommen.
Nur über eine angemessene Berichterstattung haben wir überhaupt eine Chance, für unsere Kinder eine Änderung zu erreichen. In Anbetracht der Diskussion über Programme der Bundes-Familienministerin Frau Bergmann ist dringend auch eine angemessene Berichterstattung über die tatsächlichen Probleme auch im Fernsehen notwendig.
Der gestern zur Hauptsendezeit gesendete lange Bericht war ein guter Beginn.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Bernd Kuhlmann
3. Berichte zur Situation französischer Fälle + ein schweizer Fall
Süddeutsche Zeitung 19.5.2000 http://www.szarchiv.de/REGIS_A10499781 http://home.t-online.de/home/Orbation/Tinel.htm
Frankreichs Papas klagen über deutsches Recht
Väter protestieren gegen fehlende Unterstützung der Justiz
bei Kindsentführung durch die deutsche Partnerin - Von Christine Brinck
- Auszüge
Seit dem 9. Mai befindet sich Xavier Tinel vor der Kirche von Sannois im Hungerstreik. Tinel möchte seine leiblichen Töchter in Frankreich sehen, dort, wo sie mit ihm und seiner deutschen Frau aufgewachsen sind. Doch die deutsche Justiz verweigert das. (...) Doch als der Vater im Januar seine Töchter in München abholen wollte, rief die deutsche Großmutter die Polizei, und er landete im Gefängnis.
Die Mutter hat entführt, der Vater wird bestraft. Er darf, wenn überhaupt, seine Töchter nur in Deutschland sehen und nur unter Aufsicht. Die beträchtliche Zahl französischer Väter, seltener Mütter, die unter dieser deutschen Rechtsprechung leiden müssen, spricht vom Affenrecht für ausländische Eltern. Tinel sagt rechtzeitig zum deutsch-französischen Gipfeltreffen am heutigen Freitag: Ich spiele nicht den Affen. Ich bestehe auf dem Recht, meine Kinder in Frankreich zu sehen.
Eine Gruppe betroffener Väter hat sich jetzt an Präsident Jacques Chirac und Justizministerin Elisabeth Guigou mit der Bitte gewandt, an die deutsche Regierung eine Protestnote zu übergeben. Darin heißt es: „Die Entführung nach Deutschland wird von deutschen Justizbehörden unterstützt.“ (...)
Neiderfüllt blicken diese Eltern nach USA, wo die Justizministerin im Falle des cubanischen Flüchtlingskindes Elian von Anfang an die Rechte des Vaters über die der Pflegefamilie gestellt hat. (...)
NÜRNBERGER NACHRICHTEN 20.5.00 - http://www.nn-online.de/nn/p4.htm
Bittere Folgen der "Liebe ohne Grenzen" werden zum deutsch-französischen
Politikum
Im Hungerstreik für die entführten Töchter
(Auszüge)
Proteste in Paris gegen die Justiz der Bundesrepublik, die angeblich Kidnapping
unterstützt
VON EMIL BÖLT
PARIS Xavier Tinel hungert. Er sitzt seit dem 9. Mai vor der Kirche
Saint Pierre-Saint Paul in der Pariser Vorstadt Sannois und riskiert sein
Leben. Vier Wochen will Tinel durchhalten. Ein Foto von dem geschwächten
Vater zweier entführter Töchter soll die Teilnehmer der nächsten
deutsch-französischen Gipfelkonferenz in Mainz am 9. Juni erschüttern.
Gepfefferte Note?
Tinel will seine Töchter in Frankreich sehen. Doch die deutsche Justiz
erlaubt es nicht. Deshalb hungert der Vater nun. Und er macht bei einer
Aktion von Vätern und Müttern mit, die Ähnliches erlebt
haben. So auch Cosette Lancelin aus Montoire, deren Kinder beim deutschen
Vater sind. Richter in der Bundesrepublik bestätigten auch diese Trennung
von der Mutter. Gemeinsam forderten alle Betroffenen Präsident Jacques
Chirac und Justizministerin Elisabeth Guigou auf, in Mainz eine gepfefferte
Protestnote zu überreichen. Darin soll stehen,
dass die nicht endenden Geiselnahmen von Kindern durch die deutsche Justiz
endlich gestoppt werden müssen.
Tinel und Gleichgesinnte behaupten: Die Methode ist immer die gleiche.
Der deutsche Elternteil entführt die Kinder aus dem gemeinsamen Haus,
kehrt nach Deutschland zurück und beantragt dort die Scheidung. Die
Entführung wird von der deutschen Justiz unterstützt. Solche
Beschwerden haben sich deutsche Minister auch schon in Washington und anderen
Hauptstädten anhören müssen. In Frankreich sind die
Fälle jedoch zahlreicher, weil die Liebe ohne Grenzen , für die
es in Deutschland sogar einen Verein gibt, häufiger zwischen Deutschen
und Franzosen Früchte getragen hat.
Julian Karrer gehört zu den Leidenden.
1998 fuhr seine Frau mit dem Nachwuchs zur Hochzeit eines Vetters nach
Deutschland. Sie blieb dort und erhielt das Sorgerecht für das vierjährige
Kind, ohne dass der Vater von der deutschen Justiz angehört wurde.
Catherine Laylle hat ihre beiden Söhne, die ihr Mann in Deutschland
bei einem Ferienbesuch 1994 zurückgehalten hat, seither nur drei Mal
gesehen. Sie wirft deutschen Richtern Komplizenschaft vor.
Gerichte sind unabhängig
Trotz der Vielzahl der Klagen in Frankreich werden Chirac und Madame Guigou
in Mainz keine Note überreichen. Chirac dürfte das Thema gegenüber
Bundeskanzler Gerhard Schröder - wie schon gestern beim bilateralen
Seminar im Schloss zu Rambouillet - nicht einmal berühren. (...) Doch
Lösungen zu fördern, die beiden Elternteilen gerecht werden,
erweist sich für die zuständigen Minister schon deshalb als schwierig,
weil die Justiz halt unabhängig ist.
Europäische Familienkammer
Die Gerichte des Landes, in dem ein Elternteil lebt, entscheiden sich oft
genug - wie Diplomaten zugeben - zugunsten ihres Mitbürgers oder ihrer
Mitbürgerin. Urteilen sie anders, was auf beiden Seiten des Rheins
schon vorgekommen ist, sind dies Ausnahmen. Ein wirksames europäisches
Familiengericht anzuregen, gehört deshalb auch zum Wunschkatalog,
der Chirac zugestellt worden ist. (...)
http://www.mamo.de/redak/20000520/html/Article/r3d0000001_14000.html
Mannheimer Morgen Online 20.5.2000
Vater hungert für "entführte" Töchter
Der Franzose Xavier Tinel will sein Sorgerecht für die Kinder
mit dieser Aktion durchsetzen
http://www.vev.ch/de/tinel.htm
Bitte unterstützen! Französischer Vater
im Hungerstreik
- Antworten bitte NUR an: sosenlev@club-internet.fr
-
PETITION FÜR DIE RÜCKKEHR DER TINEL-KINDER NACH FRANKREICH:
Seit 11 Monaten konnte Herr Xavier Tinel seine zwei Kinder nicht wiedersehen,
für die er das Sorgerecht hat und die seine Frau von ihrem ehelichen
Wohnsitz in Argenteuil nach München (Deutschland) entführt hat.
Die deutschen Behörden haben sich geweigert, die zwei Kinder an ihren
Wohnsitz in Frankreich zurückzuschicken, und als Xavier Tinel versucht
hat, sie in München wiederzusehen, wurde er ohne viel Federlesen während
27 Stunden ins Gefängnis gesteckt. Heute ist er es, der von der deutschen
Justiz und Polizei wegen versuchter Kindesentführung angeklagt wird.
Soeben wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Herr Tinel hat am Dienstag dem 9. Mai einen Hungerstreik vor der Kirche
von Sannoye (Departement 95) begonnen, um die Nichtbeachtung durch die
deutschen Behörden des französischen Entscheids, der ihm das
Sorgerecht für die Kinder erteilt, und die Unfähigkeit der französischen
Behörden, diesen Entscheid in Deutschland durchsetzen zu lassen, anzuprangern.
Wie hunderte von französischen, amerikanischen, schweizerischen und
anderen Eltern, denen seit Jahren jeglicher Kontakt mit ihren in Deutschland
zurückgehaltenen Kindern verweigert wird, ist Xavier Tinel ungerechterweise
Opfer des nationalistischen deutschen Systems.
DAS EUROPA DES 21. JAHRHUNDERTS WIRD NICHT
MEHR JENES DES 3. REICHS SEIN !
ES REICHT ! SAGEN SIE NEIN ZUM ANTI-EUROPÄISCHEN DEUTSCHLAND !
Wir bitten alle, Xavier Tinel auf
folgende Weise zu unterstützen:
1) Indem Sie sich, wenn Sie in der Gegend von Paris wohnen, am Sonntag
um 9 Uhr zur Kirche von Sannoye begeben.
2) Indem Sie diese Nachricht ÜBER INTERNET allen Personen schicken,
die Sie kennen.
3) Indem Sie die vorliegende Nachricht an unsere unten angegebene Adresse
zurücksenden und Ihren Namen und Ihre Adresse hinzufügen,
dies im Sinne einer Petition, die den französischen und deutschen
Behörden anlässlich des nächsten deutsch-französischen
Gipfeltreffens am kommenden 20. Mai überreicht werden soll.
DANKE FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG, BESUCHEN SIE UNSERE HOMEPAGE:
http://perso.club-internet.fr/sosenlev/
SOS-Enlèvement d'enfants par l'Allemagne
SENDEN SIE DIESEN TEXT, VERSEHEN MIT IHREM NAMEN, AN UNSERE E-MAIL-ADRESSE:
sosenlev@club-internet.fr
Nachtrag 6.6.2000:
PROTESTMARSCH am 9. Juni
2000 vor die Deutsche Botschaft in PARIS
http://www.vaeterfuerkinder.de/xavier.htm Französischer Vater im Hungerstreik - Handhabung des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, am Beispiel einer Entführung von Frankreich nach Deutschland im Juni 1999.
http://www.gabnet.com/mw/karrer1.htm
DEUTSCHLAND NIMMT KINDER DER WELT ALS GEISELN UND
RÄUMT AUSLÄNDISCHEN ELTERN EIN AFFENRECHT
EIN
Olivier Karrer contact: OKarrer@aol.com
- (Enfant et son Droit, CEED)
Kurz vor Begin des nächtsen deutsch-französischen Gipfeltreffens
in Mainz fordern wir auf
Monsieur le Präsident, Monsieur Jacques Chirac
Mme la Ministre de la Justice Elizabeth Guigou
Ministres, Parlementaires et Sénateurs
eine Protestnote der deutschen Regierung zu übergeben, damit diese
nicht endenden Geiselnahmen von Kindern durch die deutsche Justiz endlich
stoppt. Wenn Deutschland sich mit Familien zufrieden gibt, wo zur Erziehung
unserer Kinder aus binationalen Ehen lediglich der deusche Elternteil genügt,
soll Deutschland dieses Konzept nicht exportieren. Wir wollen es nicht.
Die Methode ist immer die Gleiche: Der deutsche Elternteil entführt
die Kinder vom gemeinsamen Haus, kehrt nach Deutschland zurück und
beantragt dort die Scheidung. Die Entführung nach Deutschland wird
von den deutschen Justizbehörden unterstützt. Der deutsche Elternteil
erhält immer die Komplizenschaft der deutschen Justizbehörden.
NIE stufen die deutschen Justizbehörden die Entührung der Kinder
aus dem gemeinsamen ausländischen Domizil, aus dem gewohnten Umfeld,
als ein straffbares Delikt ein. IMMER stufen die gleichen Justizbehörden
jeden Versuch des ausländischen Elternteils die Kinder zum gemeinsamen
Haus zurückzubringen, als ein strafbarer Delikt ein.
Gleiches Recht für Deutsche und gleiches Unrecht für die übrigen
Europäer ?
Die deutschen Justizbehörden besitzen eine perfekte Stratagie:
Der deutsche Elternteil ersucht um Scheidung in Deutschland. Der deutsche
Richter nimmt sich der Sache an. 6 Monate und 1 Tag später spricht
er die Scheidung aus.
Variante 1
Wenn der ausländische Elternteil versucht hat, seine Kinder in Deutschland
zu sehen oder gar abzuholen, wird ihm das Sorgerecht und sehr häufig
auch das Besuschsrecht aberkannt, da der deutsche Richter eine stets bestehende
potentielle Entführungsgefahr ("Entführung" zurück
zum gemeinsamen Haus !) darin sieht.
Variante 2
Wenn der ausländische Elternteil nicht versucht hat, seine Kinder
in Deutschland abzuholen und sich der Justizbehörden seines Landes
gewandt hat, wird dann der deutsche Richter behaupten, die Kinder können
aus dem Kontinuitätsprinzip nicht mehr ins Ursprungsland der Kinder
zurückgeschickt werden, da sie nun nach sechsmonatigem Aufenthalt
sich an Deutschland gewöhnt haben. Deutschland wird spätere Sorgerechtsentscheidungen
aus dem Ausland völlig missachten und dem ausländischen Elternteil
ein Affenrecht einräumen, das Recht die Kinder unter polizeilischem
Schutz für wenigen Stunden zu sehen.
Das System ist unfehlbar, Kinder und Eltern leiden.
Solche Beispiele sind zahlreich. Und immer wird das gleiche
Leid von der gleichen Familienrechtsjustiz auf die ganze Welt gestreut.
Hier einige unmoralische Beispiele:
Der Fall Cook
Ein amerikanischer Vater mit einer deutschen Frau verheiratet. Die
Mutter enftührt die Kinder nach Deutschland, muss später in stationäre
psychiatrische Behandlung. Die deutsche Justiz übergibt die Kinder
einem Kinderheim, obwohl der Vater das Sorgerecht seitens der amerikanischen
Justiz bekommen hat. Dieses dauert seit 1992 an. Die amerikanische Presse
wirft der amerikanischen Regierung Untätigkeit vor. Madeleine Albright
ist bei den deutschen Minister Joschka Fischer interveniert.
Siehe AP Meldung:
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A30285-2000May8.html
Sieh Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A30272-2000May8.html
S. Washington Post:
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A19509-2000May6.html
Der Fall Catherine Laylle
Eine anglo-französische Mutter, die mit einem deutschen Mediziner
verheiratet war. 1994 hält der deutsche Ehemann die Kinder im Anschluss
an die Ferien die Kinder in Deutschland zurück. Die Mutter, die in
England wohnt, erhält von der Hohen Court of London eine Entscheidung,
die die sorfortige Rückkehr der Kinder nach England befiehlt. In Deutschland,
einige Monate später, entscheidet das Oberlandesgericht von Celle,
die Kinder müssen beim Vater bleiben. Seitem sind die Söhne stets
in Deutschland geblieben. Der Vater konnte mit der Komplizenschaft der
deutschen Justiz fast alle Besuchrechte der Mutter verbieten. Die Mutter
konnte seitdem nur drei Mal vom deutschen Affenrecht Gebrauch machen. Catherine
Laylle lebt in den USA. Siehe Washington Post:
http://washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A6338-2000Mar23.html
Siehe Resolution der amerikanischen Senatoren:
http://www.pappa.com/kinder/ConRes98.htm
Der Fall Julian Karrer
1998: Eine deutsche Mutter, die in Frankreich lebt, fährt mit
dem Kind zur Hochzeit des Cousins nach Deutschland und kehrt nicht mehr
zum gemeinsamen Haus zurück. Sie behält das Kind bei sich. Ein
Jahr später stecken die französischen Behörden auf Ersuchen
der deutschen Justizbehörden das VIERJÃHRIGE Kind (das sich
beim Vater im gemeinsamen Haus aufhielt) für mehr als 16 Stunden ins
Gefängnis, um es anschliessend mit polizeilischer Gewalt der angereisten
Mutter zurückzugeben. 1998 hatten die deutschen Justizbehörden
der entführenden Mutter Sorge- und Erziehungsrecht eingeräumt,
ohne den französischen Vater zu befragen oder gar zu unterrichten.
Die französischen Behörden haben zur ihren Lasten erfahren müssen,
dass in Deutschland solche geheime Gerichtsentscheidungen möglich
sind. Das Kind hat sein Vater seitdem nie wieder gesehen.
Siehe
http://www.isonet.fr/julian und
http://www.welt.de/daten/1999/09/03/0903h1127898.htx
Scheidung - Kleinkind landete im Gefängnis
Mutter ließ Vierjährigen mit Polizeigewalt aus Frankreich
nach Hamburg holen
http://www.tagesschau.de/archiv/2000/05/29/sendungen/tt-2230/video/sorge.ram
Video-File: Der Fall Julian Karrer in der Tagesschau vom 29. Mai
2000
Der Fall Xavier Tinel
Im Juni 1999 verläßt die deutsche Ehefrau von Xavier Tinel
das gemeinsame Haus und nimmt die Kinder nach Deutschland mit. Der Vater
verklagt die Mutter auf Entführung und erhält das provisorische
Sorgerecht für seine beiden Töchter vom französischen Familiengericht
in Pontoise. In Januar 2000 erkennt das Münchner Familiengericht die
französische Gerichtskompetenz an, verbietet jedoch Herrn Tinel die
Rücknahme seiner Kinder und steckt ihn ins Gefängnis. Sie räumt
ihm, obwohl die Frau die Kinder entführt hat, lediglich das deutsche
Affenrecht ein. Xavier Tinel will nicht den Affen spielen. Er will nun
seine Kinder in Frankreich, dort wo sie aufgewachsen sind, sehen. Monsieur
Tinel ist in Hungerstreik seit dem 9. Mai 2000 vor der Kirche (95) von
Sannois.
Die Liste der Kinder, die von den deutschen Justizbehörden als
Geisel gehalten werden ist lang.
Wenn deutsche Politiker, sich hinter der Unabhängigkeit deutscher
Richter verstecken, um dieses deutsches Problem zu ignorieren - wie Joschka
Fischer es neulich in den USA tat - ist die an uns Europäer und Amerikaner
gerichtete Botschaft klar:
In Deutschland können nicht demokratisch gewählte Personen nach
deutschem Recht über das Leben unserer binationalen Kinder im Namen
des deutschen Volkes ungehindert entscheiden.
Die Tragweite dessen muss allen bewusst werden: Wenn jede deutsch-französische
Scheidung mit einer Geiselnahme der Kinder durch die deutsche Justiz endet,
ist das Europa der Menschen, das der binationalen Ehen, bereits auf dem
Rückzug.
Eine europäische binationale Ehe mit nationalen Gesetzen, durch nationale
Richter scheiden lassen zu wollen, zahlreiche binationalen Ehen und ihre
Kinder mit der endlosen und teueren doppelten europäischen Scheidung
(zwei Verfahren, je ein Anwalt in jedem Land) bestrafen zu wollen, bedeutet
sich des Aufbaus des großen Europas das unserer binationalen Kindern
offen zu wiedersetzen.
Fordern Sie von der deutschen Regierung, dass solche Rechtspraxis ein
Ende findet. Fordern wir von der französischen Regierung, dass sie
ein europäisches wirksames Familiengericht anregt, damit dieses Unheil
endlich endet.
Christian Gut - gut@inf.ethz.ch
- Homepage: http://www.inf.ethz.ch/~gut/
SOS Kindesentführungen durch Deutschland - Schweizer Gruppe
Postfach 751 CH-8044 Zürich
Pressemitteilung 30. Mai 2000 - Kindesentführungen durch Deutschland
In Zusammenhang mit dem bevorstehenden Besuch des US-Präsidenten in Deutschland und dem beträchtlichen Druck der amerikanischen Öffentlichkeit wurde in den letzten Tagen in verschiedenen deutschen Medien über das Problem der Kindesentführungen durch Deutschland berichtet. So sehr wir mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass dieses Problem endlich stärker in das öffentliche Bewusstsein rückt, so sehr bedauern wir, dass die Diskussion sich nur um die aus den USA und aus Frankreich nach Deutschland entführten (und dort behaltenen) Kinder dreht. Offenbar sind nur diese beiden Länder einflussreich genug, um über Diplomatie und Medien die Interessen ihrer Bürger gegenüber Deutschland zu verteidigen. Wurde das Kind jedoch aus einem Kleinstaat nach Deutschland entführt, so wird dem kaum die gleiche Aufmerksamkeit zuteil. Dies, obwohl unser Land als Nachbarstaat besonders stark betroffen sein dürfte.
Das Problem liegt aus unserer Sicht darin, dass bei binationalen Paaren alle deutschen Behörden vom Jugendamt bis zum Familiengericht die Rechtsgleichheit kurzerhand ausser Kraft setzen und offen für den in Deutschland lebenden deutschen Elternteil und gegen den im Ausland lebenden ausländischen Elternteil Partei ergreifen, und zwar auch dann, wenn der letzte gemeinsame Wohnort im Ausland war und das Kind vom deutschen Elternteil illegal nach Deutschland gebracht wurde. Andere Länder tun dies nicht oder jedenfalls nicht im gleichen Ausmass. Das unmittelbare Resultat dieser als nationalistisch zu bezeichnenden deutschen Familienrechtspraxis ist, dass - wenn der deutsche Elternteil es schafft, das Kind nach Deutschland zu bringen - der ausländische Elternteil nicht mehr in seinem Land mit seinem Kind zusammensein kann. Dadurch wird das Kind von der Zweitkultur abgeschnitten, für die sich beide Eltern beim Eingehen der binationalen Partnerschaft bewusst entschieden haben. Das wesentlich schlimmere Resultat ist, dass der ausländische Elternteil aufgrund der Diskriminierung durch die deutschen Behörden kaum eine Chance hat, den Kontakt zu seinem Kind auf Dauer aufrechtzuerhalten. Die von den deutschen Behörden verursachte dauerhafte Trennung vom ausländischen Elternteil ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Gut
SOS Kindesentführungen durch Deutschland - Schweizer Gruppe
PERSÖNLICHER BERICHT
Vor unserer Heirat 1987 haben meine deutsche Frau U. und ich verbindlich vereinbart, als Ehepaar in der Schweiz zu leben. Im März 1989 entführte sie unseren Sohn Christoph René Gut, geboren 1988 von unserem letzten gemeinsamen Wohnort in Zürich nach Berlin, gegen meinen Willen, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt beide das Sorgerecht hatten.
Als ich unseren Sohn an seinen rechtmässigen Wohnort zurückholen wollte, wurde ich von der deutschen Polizei verhaftet, obwohl ich auch zu diesem Zeitpunkt noch das Sorgerecht hatte. Dann wurde mir während der Haft das Sorgerecht entzogen, ohne dass ich dazu Stellung nehmen konnte. Nun wurde mir mein Sohn von vier deutschen Polizisten mit Gewalt und trotz heftiger Gegenwehr aus den Armen gerissen. Schliesslich wurde ich von der deutschen Polizei misshandelt, wobei meine Jacke zerissen wurde. Bei meiner Entlassung wurde mir ein Termin zwei Monate (!) später bei einem Gericht in Berlin mitgeteilt. Diese Verhandlung war jedoch eine reine Formsache, ich hätte mir die Anreise von Zürich ersparen können: Die Richterin ignorierte die Entführung nach Deutschland und argumentierte sofort mit dem Kontinuitätsprinzip: Das Kind sei ja nun schon eine Weile bei der Mutter, also sollte es auch bei ihr in Deutschland bleiben. Nun folgte ein mehrere Ordner füllender Papierkrieg. Im Ergebnis habe ich meinen Sohn noch etwa 6 mal während 1-3 Stunden unter Aufsicht getroffen, wobei ich jeweils eine strapaziöse Wochenend-Nachtzugfahrt auf mich nehmen musste. Seit Januar 1991 konnte ich ihn nicht mehr sehen. Am schlimmsten ist jedoch, dass meinem Sohn von den deutschen Behörden erzählt wird, ich interessiere mich nicht für ihn. In Wahrheit will ich, dass er bei mir lebt oder wenigstens so oft wie möglich bei mir ist. Die deutschen Behörden verheimlichen mir jegliche Information über ihn: Welche Schule er besucht, seinen Gesundheitszustand, ob er getauft wurde oder nicht, welche Fremdsprache er lernt. Sie teilen mir auch seine Adresse nicht mit. Ich vermute jedoch, dass mein Sohn sich noch in Berlin aufhält.
Christian Gut, Dipl. Mathematiker - Dipl. Informatik Ing. ETH
E-Mail: gut@inf.ethz.ch Homepage:
http://www.inf.ethz.ch/~gut/
4. Aktionen deutscher Eltern-/Väterorganisationen
http://www.vafk.de/demclint.htm
VÄTER-DEMO BEI CLINTON-BESUCH Donnerstag
1. Juni 2000 (Himmelfahrt) um 11.30 Uhr Berlin, Alexander Platz - Weitersagen
und beteiligen !!! -
Nicht nur ein internationales Problem: Elternschaft
in gemeinsamer gleichberechtigter Verantwortung für Kinder auch nach
Trennung und Scheidung!
Die Demonstration wurde unter Beteiligung von ca. 120 Elternteilen in Berlin durchgeführt. Die Presse (u.a. DER SPIEGEL) war anwesend ...
Mehr als 20 Fotos vom
1. Juni 2000 gibt es HIER
und auch bei unseren
US-amerikanischen Kollegen von PACT:
http://www.rheashope.com/pact/berlin.shtml
"HELP ! 200.000 ELIANS EVERY YEAR IN GERMANY"
Eine Folgeveranstaltung in Berlin ist für den Herbst 2000 geplant - dann unter Beteiligung von betroffenen Eltern aus den USA, Frankreich, Belgien, Großbrittanien, der Schweiz und weiteren Ländern - die Organisation wird voraussichtlich federführend bei PACT liegen (Parents of Abducted Children Together). paPPa.com wird rechtzeitig darauf aufmerksam machen
Schreiben Sie an die amerikanische Botschaft !!!
Bekanntlich kommt US-Präsident Clinton nach Deutschland. Hier wird Clinton den Bundeskanzler Schröder zu den dramatischen Fällen in binationalen Ehen und Partnerschaften ansprechen, die ja im Prinzip nichts anderes sind als die deutschen internen Fälle.
Wir haben die Chance, der US-Botschaft in kurzen sachlichen Worten unseren Protest gegen die Behandlung von Vätern in Deutschland auszusprechen mit der Bitte, diese an den Präsident Clinton weiterzugeben.
Hier ein Auszug aus der Information der Botschaft:
"Die politische Abteilung verfolgt, analysiert und berichtet über die politischen Entwicklungen in Deutschland und unterstützt die politischen Ziele der Vereinigten Staaten in Zusammenarbeit mit führenden deutschen Politikern. Politische Beamte bewerten die Ergebnisse amerikanischer Maßnahmen und Programme in Zusammenhang mit den Beziehungen zu Deutschland und sind dem Botschafter bei der Erarbeitung von Vorschlägen behilflich."
Bitte macht was, hier findet ihr die Anlaufadressen. Schreibt
was das Zeug hält.
http://www.usembassy.de/mission/index.htm
Dr. Karl Poser, 2. Juni 2000
An die
US-Amerikanische Botschaft
Neustädtische Kirchstrasse 4-5
10117 Berlin
Ref.: Denial of custody and visiting rights for US-fathers in Germany
(Betr.: Verweigerung von Sorge- und Umgangsrecht für amerikanische
Väter in Deutschland)
Sehr geehrte Excelence, sehr geehrte Embassy members,
vielen Dank für die Aktivitäten ihrer Regierung auf diesem in Deutschland für die betroffenen Väter aussichtslos erscheinenden Problemfeld der Umsetzung der bei Ihnen offenbar selbstverständlichen Natur- und Menschenrechte von Kindern und Vätern.
Vielleicht wird auf diesem Wege der deutschen Öffentlichkeit endlich bewußt, dass derartige Praktiken in Deutschland an der Tagesordnung sind und hunderttausende von Kindern und Vätern darunter leiden. Jeder Vater in Deutschland muß sich bei der hier üblichen Rechtspraxis bewusst sein, dass er im Trennungsfalle der Willkür der Kindesmutter mit ihren Helfern und obendrein dem finanziellen Ruin schutzlos preisgegeben ist.
Von diesen von Ihrer Regierung angeprangerten Menschenrechtsverletzungen sind seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland viele Millionen von Kindern und Vätern betroffen. Die Tendenz ist sogar steigend. Eine Abhilfe bei der deutschen Justiz mit rechtsstaatlichen Mitteln erscheint nach so langem Kampf aussichtslos.
Auf dem Sektor von Familien- und Kindschaftsrecht ist mit Gründung der Bundesrepublik aus unserer Sicht leider bis heute keine Rechtsstaatlichkeit eingeführt. Die meisten Richter in Deutschland machen sich in diesem Punkt, wie früher, zu willfährigen Vollstreckern des Zeitgeistes.
Offenbar bedarf es auch heute noch des Eingreifens von Außen, damit in Deutschland die Grundrechte geachtet und eingehalten werden.
Wir wünschen Ihnen den Erfolg bei Ihre Bemühungen, der uns bisher versagt blieb und hoffen, dass dies dann ein Anstoß für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte für alle Kinder und Väter in Deutschland ist.
Northeim den 02 Juni 2000.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Karl Poser - Werner Korte
cc : DPA Washington, CA/OCS, NCMFC, Washington Post, TIMES London, ec.
TRANSLATION
Dear Excelence, dear Embessy members,
many thanks for the governement activities in the seemingly, in Germany, hopless problem in translating human and paternal rights to the law. This way we can, perhaps, make the german public aware of the daily suffering coused to hundereds of thousends of children and fathers.
Every father in Germany should be aware of the fact that, should his wife seperate from him, she and the administration of justice will lead him to emotional and finantial ruin.
Since the begining of FRG this disregard of human and paternal rights, millions of children and fathers have bin hurt, tendency rising. After a long duration of fighting against this the situation seems hopeless.
As we see it, since the foundation of the German Republic, in the family and childrens law we have no rules according to basic and human rights established in Germany. In this point most of german judges seem to execut ther verdict in compliance with the "spirit of the age", as they did many times in history.
It is obviously necessary that action from outside is needed to ensure that rights in Germany are respected or kept!
We wish you every success in your endeavour to ensure that these basic and human rights are kept. As well for all the children and fathers in Germany.
Helfen Sie dem französischen Vater Xavier Tinel, der sich momentan (1.6.2000) seit 2 Wochen im Hungerstreik befindet -> PETITION, die den französischen und deutschen Behörden anlässlich des nächsten deutsch-französischen Gipfeltreffens überreicht werden soll.
http://www.kinder-nach-hause.de/
- http://www.kinder-nach-hause.de/deutsch/dziele.htm
Zielsetzung: Das "Committee for Missing Children"
ist eine Organisation die seit mehr als 9 Jahren in Georgia, USA besteht.
Sie wurde zum zweitgrößten Fotopartner des „National Center
for Missing and Exploited Children" und führend im Bereich von
Familienentführungen.
http://www.freiepresse.de/TEXTE/NEWS1/afp/newsticker/ticker/000509170957.5wrhooqn.html
Internet-Datenbank über Entführung von Kindern durch Elternteil
Den Haag, 9. Mai (AFP) - Eine Datenbank informiert seit Dienstag im Internet über die weltweiten Urteile nach Entführungen von Kindern durch einen Elternteil. Jährlich enden tausende Sorgerechts-Streitfälle zwischen Elternteilen aus verschiedenen Ländern in einer Entführung, sagte ein Mitglied der Den Haager Konferenz für internationales Zivilrecht bei der Vorstellung der Informationssammlung. Adressaten sind sowohl Betroffene als auch Experten. Die Datenbank ist unter der Adresse http://www.incadat.com zu finden.
http://home.t-online.de/home/Orbation/gonzales3.htm = http://www.pas-deutschland.de/germany/gonzales4.htm
PSYCHOLOGISCHES KIDNAPPING:
Der Fall Elian Gonzales setzt neue Maßstäbe für alle Kinder, die Gefahr laufen, Opfer von Erwachsenenmanipulation zu werden; Ein Plädoyer der Parental-Alienation-Syndrome-Research Foundation, Washington DC; Die seelischen Veränderungen an entfremdeten Kindern, werden inzwischen mit der "Stockholm-Syndrom-Pathologie" verglichen. -deutsche sinngemäße Übersetzung-
Und das hier zum Schluss ... Die folgende Pressemeldung verdeutlicht, wie engagiert sogar deutsche Minister sind, wenn es darum geht, verzweifelten Eltern die Kinder wegzunehmen. Sie riskieren gar Leib und Leben !
http://www.gabnet.com/mw/bouffier.htm
Geballte Staatsgewalt:
Minister Bouffier (CDU Hessen) stoppt Kindes-Entführer
© paPPa.com
e.V. - Stand dieser Seite: 7.6.2000 - eingestellt am 1.6.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/US-Clinton2000_2.htm
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