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April 2000: US-Senat und US-Kongress verabschieden gemeinsame Resolution:

"Alle Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention, insbesondere europäische, zivilrechtliche Länder, die durchgehend die Haager Konvention missachten, wie zum Beispiel Österreich, Deutschland und Schweden, werden dazu angehalten, vollständig dem Buchstaben und dem Geiste nach ihren internationalen gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aufgrund der Konvention ergeben, nachzukommen (...)"

"Deutschland, Österreich und Schweden handeln nicht wie zivilisierte Länder" (US-Senator Steve Chabot)

[Deutsche Übersetzungen durch paPPa.com, Hervorhebungen im Text nachträglich eingefügt.]

Abduction Cases Draw Ire on Hill
Washington Post - Friday, March 24, 2000 http://washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A6338-2000Mar23.html

Gestern haben Kongressmitglieder Deutschland, Österreich und Schweden aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, amerikanische Kinder, die bei Sorgerechtsverfahren in diese Länder entführt wurden, zurückzugeben.

Tausende amerikanische Kinder werden von einem Elternteil in das Ausland entführt; dem anderen Elternteil wird manchmal sogar das Besuchsrecht von den ausländischen Gerichten verweigert. Viele denken, das passiere eher bei Ländern, die den USA feindlich gesinnt sind. Aber anläßlich einer Pressekonferenz am Capitol Hill haben Kongressmitglieder drei der alliierten Staaten als die schlimmsten Gesetzesbrecher angeprangert, denn jeder dieser Staaten hat eine internationale Vereinbarung unterzeichnet, die zum Inhalt hat, dass Sorgerechtsentscheidungen nur in den Heimatländern der jeweiligen Kinder gefällt werden dürfen und dass diese zu diesem Zweck in ihre Heimatländer zurückgebracht werden müssen.

Deutschland, Österreich und Schweden "handeln nicht wie zivilisierte Länder", sagte der Republikaner Steve Chabot (Ohio), "sie handeln nicht wie Alliierte." Chabot und der Republikaner Nick Lampson (Texas) kündigten eine Resolution an, die von ca. 100 Befürwortern getragen würde, die diese drei Staaten anklagt, diese internationale Vereinbarung "durchgehend zu verletzen", die in den meisten Fällen die Rückkehr der Kinder in ihr Heimatland garantieren soll. Diese Vereinbarung geht davon aus, dass jegliche sorgerechtsbedingte Anhörung in dem Land stattzufinden hat, in dem das Kind "gewohnheitsmäßig" gelebt hat, bevor es entführt wurde.

Der Kongress ist nun bereit, nicht nur Druck über die diplomatischen Beziehungen auszuüben, sondern auch auf die eigene Staatsanwaltschaft und die Gerichte (State and Justice Departments) einzuwirken, sagte Lampson. Diesen Institutionen wurde angelastet, nicht intensiv genug darum zu kämpfen, die Kinder mit US-Staatsbürgerschaft zurückzubekommen. "Wir bestrafen Nationen, die Produkte stehlen und Wirtschaftsabkommen verletzen", sagte Senator Mike DeWine (Ohio), "es ist hohe Zeit, dass wir auch den Diebstahl unserer Kinder sanktionieren." Ein Sprecher der australischen Botschaft sagte, er wisse nur von einem einzigen Fall in seinem Land, der von den USA bemängelt wird. Botschaftsangehörige der deutschen und schwedischen Botschaften sagten hingegen, dass sie nicht antworten könnten, bis sie den Fall nicht näher untersucht hätten.

Frau Catherine Meyer, Gattin des britischen Botschafters, war gestern im Kongress, um die Gründung der "Vereinigten Eltern Entführter Kinder" (PACT - Parents of Abducted Children Together) bekannt zu machen. Die Söhne aus erster Ehe von Frau Meyer werden nämlich vom Vater in Deutschland zurückgehalten. Ein deutsches Gericht hatte einfach entschieden, dass ihre Söhne darunter leiden würden, in einem englischsprachigen Land leben zu müssen.

Die Republikanerin Tillie Fowler (Florida) erzählte, sie habe sich mit einem Betroffenen getroffen, dessen Kind nach Deutschland entführt worden war, und dachte anfangs, dass es kein Problem sein würde, diesem zu helfen: "Ich dachte, Deutschland sei ein fortschrittliches, zivilisiertes Land und dass wir das innerhalb eines Monats erledigt haben würden. Das ist allerdings nun drei Jahre her". Die Gerichtsbarkeit muß zu einer aggressiveren Vertretung für amerikanische Eltern werden.


Die Welt 10.04.00 http://www.welt.de/daten/2000/04/10/0410de161509.htx oder http://www.vaeter-online.de/news5.htm#botschaft

"Es sind auch meine Kinder"
von Cornel Faltin und Frauke Beyer

Seit knapp sechs Jahren kämpft die britische Botschaftergattin Lady Catherine Meyer um ihre in Deutschland festgehaltenen Söhne - kein Einzelfall. US-Präsident Clinton will mit Kanzler Schröder über die "skandalösen deutschen Sorgerechtsentscheidungen" sprechen ...


Resolution - Englischer Text hier

Senatsantrag Nr. 94: Ermahnung, die Vereinbarungen der Haager Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung zu beachten (23. März, 2000) Mr. Dewine (es unterstützen ihn: Mr. Helms, Mr. Thurmond, Mr. Warner, Mr. Rockefeller, Mr. Robb, Mr. Thomas, Mr. Dodd, Ms. Landrieu, Mr. Hatch und Mr. Stevens) haben die folgende Resolution vorgeschlagen, die dem Kommitee für Auslandsbeziehungen zur Bearbeitung aufgetragen wurde.

Angesichts der Tatsache, dass

- es stets ca. 1.000 offene Fälle amerikanischer Kinder gibt, die entweder aus den Vereinigten Staaten entführt wurden oder zu Unrecht in einem fremden Land zurückgehalten werden;

- es noch viel mehr Fälle internationaler Kindesentführungen gibt, die den Staatsorganen nicht bekannt werden;

- die Lage sich seit 1993 verschlimmert hat, als der Kongress die Anzahl der entführten oder zu Unrecht zurückgehaltenen amerikanischen Kinder auf mehr als 10.000 schätzte;

- der Kongress die Schwere der internationalen Kindesentführung dadurch anerkannt hat, dass er das Internationale-Elterliche-Kindesentführungs-Strafgesetz (18 U.S.C. 1204), das Internationale-Elterliche-Kindesentführungs-Verhinderungsgesetz (28 U.S.C. 1738a) durchgesetzt und verstärkte Reformierungs- und Berichtserstattungs-Anforderungen an das Außenministerium für die Finanzjahre 1998-1999 und 2000-2001 bezüglich der Auslandsbeziehungen gestellt hat;

- die Vereinigten Staaten Unterzeichner der Haager Konvention von 1988 bezüglich zivilrechtlicher Aspekte der internationalen Kindesentführung (Civil Aspects of International Child Abduction) (abgekürzt: Haager Konvention) sind und eine effektive Implementierung der Gesetzgebung durch das Internationale Kindesentführungs-Behebungs-Gesetz (42 U.S.C. 11601 et seq.) betrieben haben;

- die Haager Konvention von gleichen Rechten und Verpflichtungen zwischen allen unterzeichnenden Staaten die Rückführung der Kinder in ihr gewohntes Heimatland betreffend ausgeht und erwartet, dass Sorgerechts- und Umgangsrechtsentscheidungen, die in einem der Unterzeichnerstaaten gefällt werden, in allen anderen Unterzeichnerstaaten respektiert werden, ohne Wiederauflebung des jeweiligen Sorgerechtsverfahrens im eigenen Land;

- Artikel 13 der Haager Konvention eine ganz geringe Ausnahmeregelung zuläßt gegenüber dem Erfordernis der sofortigen Rückführung von Kindern, die nur dann in Kraft tritt, wenn die Rückführung in das gewohnheitsmäßige Umfeld eine "starke Gefährdung" darstellt, die das Kind "physischer oder psychischer Verletzung aussetzt oder in anderer Weise das Kind in eine unhaltbare Lage bringt" oder, "wenn das Kind sich weigert, zurückgeführt zu werden oder Alter und Reife erlangt hat, die es erfordern, die Kindesmeinung zu beachten";

- einige der Unterzeichnerstaaten, zum Beispiel Deutschland, routinemäßig den Artikel 13 für die Rechtfertigung einer verweigerten Rückführung anführen, anstatt sich auf diesen Artikel selten und nur in wirklichen Ausnahmefällen zu berufen;

- das Nationale Zentrum für Verschwundene oder Ausgebeutete Kinder (National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC) als einzige Institution dieser Art, in den Vereinigten Staaten eingerichtet wurde, um Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder wiederzugewinnen;

- Artikel 21 davon ausgeht, dass die zentralen Institutionen aller Unterzeichnerstaaten verpflichtet sind, miteinander zu kooperieren, um eine friedliche Ausübung von Umgangsrechten zu ermöglichen, dafür günstige Ausgangsbedingungen zu schaffen und so weit wie möglich Widerstände gegen die Ausübung von Umgangsrechten zu überwinden;

- einige Unterzeichnerstaaten keine Umgangsrechte für Eltern entführter oder zu Unrecht zurückgehaltener Kinder anordnen oder durchsetzen;

- die ständige Verwendung des Artikels 13, Verweigerung von Umgangsrechten und die unterlassene Rückführung mehrerer Unterzeichnerstaaten, insbesondere Österreich, Deutschland, Honduras, Mexiko und Schweden, die Haager Konvention des gegenseitigen Vertrauens, auf das ihr Erfolg beruht, beraubt,

wird folgendes beantragt:

Der Senat soll entschließen (das Repräsentatenhaus in der Folge auch), dass

(1) alle Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention, insbesondere europäische, zivilrechtliche Länder, die durchgehend die Haager Konvention mißachten, wie zum Beispiel Österreich, Deutschland und Schweden, dazu angehalten werden, vollständig dem Buchstaben und dem Geiste nach ihren internationalen gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aufgrund der Konvention ergeben, nachzukommen;

(2) alle Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention ihre Befolgung der Haager Konvention dadurch sicherstellen, dass sie wirksame Gesetzte erlassen und ihre jeweiligen Gerichtsbarkeiten dazu anhalten, diese zu beachten;

(3) alle Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention ihren Verpflichtungen nachkommen und entführte oder zu Unrecht zurückgehaltene Kinder in ihr gewohnheitsmäßiges Umfeld zurückführen, ohne die Sorgerechtsentscheidung des anderen Staates zu entkräften und das Verfahren wiederaufleben zu lassen sowie Umgangsrechte sicherzustellen, indem die Hindernisse für den Umgang beseitigt werden;

(4) der Staatssekretär an alle Bundes- und Staatsgerichte den jährlichen staatlichen Bericht an den Kongress zukommen läßt bezüglich der Durchführung der Haager Konvention und verwandter Angelegenheiten;

(5) jeder Unterzeichnerstaat der Haager Konvention darauf Einfluß nimmt, dass die zentralen Institutionen und die Durchführungsorgane der Haager Konvention vor Ort die Ernsthaftigkeit des Problems der internationalen Kindesentführung anerkennen und sofort handeln, wenn ein Elternteil sich in einer Kindesentführungsangelegenheit an sie wendet.

Mr. DWINE: Herr Präsident, ich erhebe mich, um eine Resolution vorzuschlagen, die das Ziel hat, der Haager Konvention über Zivilrechtliche Aspekte der Kindesentführung Nachdruck zu verleihen. Es unterstützen mich in diesem Anliegen die Senatoren Helms, Warner, Thurmond, Robb, Rockefeller, Thomas, Dodd, Landrieu und Hatch. Die Kongressmänner Nick Lampson aus Texas und Steve Chabot aus Ohio haben im Parlament eine entsprechende Maßnahme angestrengt.

Die Haager Konvention über Zivilrechtliche Aspekte der Kindesentführung beinhaltet gesetzliche Instrumente zur Rückführung international entführter Kinder in ihr gewöhnliches Aufenthaltsland, wo Sorgerechtsentscheidungen dann gefällt werden können. Vierundfünfzig Staaten einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika sind Unterzeichner dieser Konvention. Nach Angaben des Außenministeriums werden schätzungsweise 90% der gekidnappten Kinder in die fremden Staaten zurückgeschickt. Aber der Anteil Kinder, der von anderen zur Konvention gehörenden Nationen nach Amerika zurückgeschickt wird, ist viel niedriger. Einem Bericht des Außenministeriums zufolge gibt es einige Länder, die durch das Nichtbefolgen der Konvention auffallen: Österreich, Honduras, Mexico und Schweden. Nicht im Bericht aufgeführt war Deutschland, das auch eine störende Nichtbefolgung der Konvention aufzuweisen hat.Dem "Insight Magazine" zufolge weist das Außenministerium auf, dass von den 243 Haager Fällen, die in Deutschland situiert sind, nur vierzig auf gerichtliche Anordnung hin rückgeführt worden sind.

Im letzten Herbst hat das Allgemeine Statistikamt (General Accounting Office; GAO) dem parlamentarischen Internationale-Beziehungen-Kommitee die Funktionsweise der Regierung bezüglich internationaler Kindesentführungen bestätigt: Sie bezeichneten die Antwort der Regierung auf das Nichtbefolgen der Haager Konvention durch andere Länder als eines der ernsten Probleme. Zitat des Statistikamts: "Das Außenministerium bekennt, dass systematischere und aggressivere diplomatische Anstrengungen erforderlich sind, um die Probleme mit der Haager Konvention anzugehen."

Das Allgemeine Statistikamt bestätigte, dass einerseits verstärkte diplomatische Anstrengungen erforderlich sind, dass aber andererseits vom Innen- und Justizministerium entwickelte Empfehlungen, die darauf hinzielen, das Nichtbefolgungs-Problem zu lösen, die Haager Implementationsfragen zwar aufwerfen und untersuchen, aber letztendlich nicht dazu führen, dass die Haager Implementationsprobleme tatsächlich gelöst werden.

Was bei jeglicher Kindesentführung bedacht werden muß, ist, dass jeder einzelne Fall die Zerstörung einer ganzen Familie bedeutet. Ein gutes Beispiel ist der Fall von Tom Sylvester aus Cincinnati, Vater eines kleinen Mädchens namens Carina, das er selten gesehen hat, seitdem seine Exfrau sie 1995 aus Michigan nach Österreich entführt hat. Einen Tag nach der Entführung klagte Herr Sylvester und setzte das Verfahren entsprechend der Haager Konvention in Gang. Ein österreichisches Gericht gab ihm Recht und ordnete die Rückkehr von Carina zu ihrem Vater an. Aber diese Gerichtsanordnung wurde niemals befolgt und Carina's Mutter versteckte das Kind. Nach langer Zeit, als Carina's Mutter wieder auftauchte, revidierte das österreichische Gericht seine Entscheidung und befand, dass Carina sich inzwischen in ihrer neuen Umgebung gut eingelebt habe - eine Entscheidung, die die Haager Konventinon vollkommen mißachtet.

Das Außenministerium hat in Einzelfällen mit verstärktem diplomatischen Nachdruck agiert wie zum Beispiel im Fall von Tom Sylvester, aber es muß mehr getan werden, damit die Haager Konvention insgesamt besser befolgt wird. Die heute eingeführte Resolution soll alle Unterzeichnerstaaten, die die Konvention mißachten, insbesondere Österreich, Deutschland und Schweden, ermuntern, ihren Verpflichtungen genauestens nachzukommen. Damit die Konvention in Zukunft verstärkt befolgt wird, besteht die Resolution darauf, dass alle Unterzeichnerstaaten ihren Richtern und Exekutivkräften die Konvention im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen nahebringen. Letztlich sollen die Länder, in die die Kinder entführt wurden, die Kinder rückführen, ohne die unterliegenden Sorgerechtsentscheidungen neu aufzurollen und Hemmnisse beim Umgangsrecht wegräumen.

Herr Präsident, als Vater und Großvater, kann ich den Alptraum vieler amerikanischer Elternteile nachfühlen, wenn ihre Kinder von einem aktuellen oder früheren Ehepartner gekidnappt und ins Ausland verschleppt werden. Aber das ist die tragische Lebenswirklichkeit von hunderten von Elternteilen in diesem Lande. Die von mir eingeführte Resolution soll die sichere Rückkehr von entführten Kindern in die Vereinigten Staaten verstärkt sicherstellen. Damit ist es möglich, das Leben solcher Kinder und ihrer Familien zum Besseren zu wenden. Ich bitte um die Unterstützung meiner Kollegen in dieser Angelegenheit.


26.3.2000: Sunday Telegraph (U.K.): Germans face US campaign over child custody rights

http://www.telegraph.co.uk/et?ac=002575848746865&rtmo=kLZZxbep&atmo=tttttttd&pg=/et/00/3/26/wcus26.html

Eine Kampagne, die darauf abzielt, Deutschland, Österreich und Schweden anzuprangern, weil sie Kinder, die im Zuge von Sorgerechtsverfahren entführt wurden, nicht rückführen oder sogar in einigen Fällen das Umgangsrecht verunmöglichen, wurde von Mitgliedern des US-amerikanischen Kongresses in Gang gesetzt.

Sie versuchen, diejenigen Länder zu beschämen, die zwar US-Alliierte sind, aber ihren aus der Haager Konvention resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen wollen, entführte Kinder in das Land rückzuführen, in dem sie früher gelebt haben. Nick Lampson, der einen Wahlbezirk in Texas vertritt, sagte, Politiker sollten jede sich bietende Gelegenheit nutzen, die betreffenden Staaten anzuprangern.

Diese Maßnahme bezeugt die wachsende Kenntnisnahme des Problems in Amerika, dessen volles Ausmaß erst allmählich sichtbar wird. Ein Dutzend Eltern haben sich letzte Woche in Wachington versammelt, um die neue, parteienübergreifende Kongress-Resolution bekanntzumachen und zu verbreiten, die an den drei Länder Kritik übt, wegen der "anhaltenden Missachtung" des internationalen, doch von ihnen unterschriebenen Abkommens.

Es gab entsetzliche Geschichten, eine davon betrifft einen Lehrer aus New York, der seine zwei Kinder in Deutschland nicht sehen durfte, obwohl diese die meiste Zeit in Pflegefamilien lebten, seitdem ihre Mutter sie vor acht Jahren entführt hatte.

Eine führende Persönlichkeit bei der Zusammenkunft dieser Eltern ist Lady Meyer, die Gattin des britischen Botschafters in Wachington. Ihre Söhne aus erster Ehe wurden vom Vater, einem deutschen Arzt, in Deutschland zurückgehalten, seitdem die Buben einen Urlaub bei ihm vor sechs Jahren machten - und die deutschen Gerichte haben sich seither geweigert, die Haager Konvention bezüglich Sorge- oder Umgangsrecht zu beachten.

Die deutschen Medien haben die Kontroverse vollkommen ignoriert; keiner der deutschen Presse-Vertreter ist der Einladung auf die Pressekonferenz gefolgt. Auch die deutsche Botschaft in Wachington hat auf die Presseberichte im The Telegraph nicht reagiert.

Lady Meyer sagte: "Ich bin bestürzt, dass Deutschland diese Angelegenheit nicht ernst nimmt. Ich hoffe aber sehr, dass Deutschland jetzt einsichtig wird und anfängt, mit uns auf eine Lösung hinzuarbeiten."

James Reinaman, dessen vierjährige Tochter vor drei Jahren von seiner Frau entführt wurde, sagte: "Elterliche Kindesentführung ist bei uns in den USA ein Verbrechen, nicht aber in Deutschland. Es handelt sich um eine internationale Vereinbarung, die von Deutschland mit Füßen getreten wird."

Die Kongress-Resolution hat bereits die Untersützung von 100 Volksvertretern. Senator Mike DeWine aus Ohio sagte: "Wir bestrafen Nationen, die Produkte stehlen und Wirtschaftsabkommen verletzen. Es ist hohe Zeit, dass wir auch den Diebstahl unserer Kinder sanktionieren."

Die Kongressmitglieder haben sich vorgenommen, das Thema immer dann aufzuwerfen, wenn ein internationales Treffen stattfindet, an dem Politiker beider Länder teilnehmen - mit dem Ziel, Deutschland zu beschämen. Lady Meyer fliegt diese Woche nach Europa, um die belgischen Minister und Parlamentarier in dieser Angelegenheit anzusprechen.


Vergleiche aktuell auch: DER SPIEGEL Nr. 18 / 1.5.2000, Seiten 62-66 - SORGERECHT
Die gestohlenen Kinder Eine Französin klagt, ihr deutscher Ex-Ehemann enthalte ihr die Söhne vor, Amerikaner erzählen im Internet, ihre früheren Ehefrauen verwehrten ihnen jeden Kontakt zu den Kindern in Deutschland. Am Pranger stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße gegen internationales Recht billigen.

Siehe schon:


© paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 02.05.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/US-Resolution2000.htm

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