SORGERECHT
Die gestohlenen Kinder
Eine Französin klagt, ihr deutscher Ex-Ehemann
enthalte ihr die Söhne vor, Amerikaner erzählen im Internet,
ihre früheren Ehefrauen verwehrten ihnen jeden Kontakt zu den Kindern
in Deutschland. Am Pranger stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße
gegen internationales Recht billigen.
[Leserbriefe an den SPIEGEL: leserbriefe@spiegel.de]
Regungslos sitzt der neunjährige Anton ** im Gerichtssaal, die kleinen Hände vor dem Bauch verschränkt, die Lippen zusammengepresst, den Blick starr auf den Fußboden geheftet. Als sich seine Mutter herunterbeugt, um ihn zu umarmen, stößt der Junge sie weg, das Gesicht wutverzerrt. Auch sein sieben Jahre alter Bruder Conrad ** wendet sich schroff ab, als seine Mutter ihn begrüßen will.
Die Szene im Oberlandesgericht (OLG) Celle ist mehr als fünf Jahre her, aber Catherine Laylle dürfte sie ihr Leben lang nicht vergessen. Mit ihr begann ein schrecklicher Rosenkrieg um die Kinder, ausgetragen vor deutschen Gerichten, die internationale Verträge interpretieren müssen und herausfinden sollen, was für die Jungen am besten ist. Mittlerweile ist die Kunde davon bis ins Weiße Haus in Washington gedrungen.
Im August 1994 waren Anton und Conrad nach einem Besuch bei ihrem deutschen Vater, der in einer niedersächsischen Kleinstadt lebt, nicht nach London zur Mutter zurückgekehrt. Laylle, eine gebürtige Französin, arbeitete seit der Trennung von ihrem Mann 1992 als Brokerin in der Londoner City, die Kinder gingen dort in eine französische Schule.
Eigentlich hatten die Eltern bei ihrer Trennung eine notarielle Vereinbarung getroffen, wonach die Jungen in London leben und in Niedersachsen die Ferien ver bringen sollten. Daran hielten sich Mutter und Vater ziemlich zuverlässig - bis zum Sommer 1994. Diesmal erreichte Catherine Laylle am Ende der Ferien ein 21-Seiten-Brief ihres Mannes, in dem er ihr ultimativ mitteilte, die beiden Buben wollten nicht mehr nach London zurück, er werde sie bei sich in Niedersachsen behalten.
Laylle wandte sich an den High Court in London und die Richter ordneten die "sofortige Rückkehr" der Jungen zur Mutter an. Das Verhalten des Vaters, so urteilte das britische Gericht, verstoße gegen internationales Recht, denn nach dem Haager Abkommen müssten entführte Kinder sofort zu ihrem rechtmäßigen Wohnort zurückgebracht werden.
Anton und Conrad kehrten dennoch nicht nach London zurück. Ihr Vater fand ein deutsches Gericht, das ihm Recht gab, das OLG Celle. "Die Kinder widersetzen sich der Rückgabe mit Entschiedenheit", begründeten die Richter ihren Beschluss.
Catherine Laylle blieb ein mageres Besuchsrecht, die Grundlage für einvernehmliche Regelungen war zerstört. Mal sagte der Vater die Verabredung ab, mal erschienen Laylle die verkrampften Treffen im Haus ihres Ex-Ehemannes unerträglich. Seit jenem Sommer habe sie ihre Kinder gerade mal 24 Stunden gesehen, sagt die Mutter heute.
Die beiden Jungs sind inzwischen 12 und 14. Catherine Laylle heißt jetzt offiziell Lady Meyer, denn sie ist mittlerweile mit dem britischen Botschafter in Washington, Christopher Meyer, verheiratet. Diese Ehe gehört zu den Folgeerscheinungen ihres Kampfes um die Kinder. Meyer war zuvor in Bonn Botschafter gewesen, und die um ihre Söhne gebrachte Mutter hatte sich im April 1997 Hilfe suchend an ihn gewandt. Ein halbes Jahr später heirateten sie in London.
Über ihre Ehe mit dem Vater von Anton und Conrad hat Lady Meyer in den USA ein Buch veröffentlicht, in dem sie schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhebt ***. Dass ihre Söhne sich von der Mutter abgewandt hätten, sei vor allem Schuld der deutschen Gerichte. Die hätten das rechtswidrige Verhalten des Vaters sanktioniert und ihr nicht einmal ein großzügiges Besuchsrecht gesichert.
Ihre Richterschelte trug sie im vergangenen Oktober vor Ausschüssen des amerikanischen Kongresses vor, unterlegt mit zahlreichen Beispielen aus gescheiterten deutsch-amerikanischen Ehen. Im Beisein von Cherie Blair, der Frau des britischen Premiers, und First Lady Hillary Clinton hatte sie sechs Monate zuvor das "Internationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder" gegründet, das verlassene Mütter oder Väter dabei unterstützen soll, wieder Kontakt zu ihren Kindern zu finden.
Deutschland verhalte sich "nicht wie ein zivilisiertes Land", kritisiert der Kongress-Abgeordnete Steve Chabot, und Senator Mike DeWine aus Ohio stellte die Forderung auf: "Wir bestrafen Länder, die unsere Waren stehlen und unsere Handelsabkommen verletzen", da werde es Zeit, auch dem "Diebstahl unserer Kinder" nicht länger tatenlos zuzusehen.
Kindesentzug, so findet auch Präsidentengattin Hillary Clinton, dürfe nicht länger als Privatangelegenheit verwaister Väter oder Mütter hingenommen werden: "Wir müssen mehr tun, um das Recht nach dem Haager Abkommen durchzusetzen." Präsident Bill Clinton will angeblich die Klagen über die deutsche Justiz bei seinem nächsten Besuch bei Kanzler Gerhard Schröder im Juni in Berlin zur Sprache bringen.
Foto: Mutter Meyer, Kinderfotos
Absagen vom Ex-Ehemann
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Staatsoberhaupt wegen der gestohlenen Kinder aus binationalen Ehen bei der deutschen Regierung vorstellig wird. Ein "probleme douloureux" nannte es der französische Staatspräsident Jacques Chirac und machte es zweimal zum Gesprächsgegenstand beim deutsch-französischen Gipfel.
Der Anlass für die Interventionen der Pariser Regierung war ein besonders spektakulärer Entführungsfall. Armin Tiemann, Gemeindedirektor im niedersächsischen Kirchdorf, hatte seine dreijährige Tochter Caroline und deren sieben Jahre alten Bruder Matthias im März 1998 kidnappen lassen. Die französische Mutter war ein drei viertel Jahr zuvor gegen den Willen des Vaters mit den Kindern nach Frankreich gezogen. Tiemann beauftragte Privatdetektive, die das Auto der Mutter bei einbrechender Dunkelheit in der Nähe des Loire-Städtchens Blois von der Straße abdrängten und die Frau gewaltsam zwangen, ihre Kinder herauszugeben.
Anders als im Fall von Anton und Conrad entschied das OLG Celle diesmal, dass die Kinder sofort an die Mutter zurückgegeben werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht hob jedoch das Urteil der Vorinstanz auf. Um über das weitere Schicksal der Kinder entscheiden zu können, müsse das Geschwisterpaar erst ausführlich nach seinem Willen befragt werden. Vom "Gesetz des Dschungels" sprach daraufhin Präsident Chirac.
Zwar blieb das OLG Celle auch im zweiten Verfahren im März vergangenen Jahres dabei, dass der Vater die entführten Kinder der Mutter, Cosette Lancelin, überlassen müsse. Aber da war seit dem Überfall schon ein Jahr verstrichen, ohne dass der niedersächsische Gemeindedirektor für seinen gewalttätigen Coup zur Rechenschaft gezogen worden wäre.
Für Denis Supersac von der französischen Organisation "SOS Kindesentführungen durch Deutschland" ist der Fall Tiemann nur die Ausnahme von der Regel. Meistens, sagt er, "haben deutsche Behörden ein Prinzip: Kinder werden grundsätzlich der Mutter zugesprochen, außer wenn der Vater Deutscher ist, dann kriegt sie der Vater".
Rund 150 französische Väter und Mütter haben sich mittlerweile in Supersacs 1996 gegründeter Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen. Sie machen Gerichten und Ämtern im Nachbarland Deutschland die gleichen Vorhaltungen wie Catherine Meyer in ihrem Buch: Sie hielten internationale Rechtsvereinbarungen nicht ein; nichtdeutsche Elternteile seien ganz der Willkür ihres ehemaligen Partners ausgeliefert, weil keine deutsche Behörde ihnen helfe, getroffene Vereinbarungen über Besuchsrechte, gemeinsame Ferien oder Wochenenden auch tatsächlich durchzusetzen.
Einer der Leidtragenden ist Supersac selbst: Aus der Ehe mit einer Deutschen stammen zwei Kinder, der Sohn lebt bei ihm, die Tochter bei der Mutter. Mit dem Mädchen durfte Supersac seit etlichen Jahren nicht einmal telefonieren. Egal, ob er oder sein Sohn anruft, die Mutter legt auf.
Die französische Selbsthilfegruppe fordert deshalb, dass deutsche Ämter die Verweigerung von Besuchsrechten nicht länger ungestraft lassen, sondern mit Bußgeld und notfalls auch mit Haftandrohungen ahnden.
Aus Verzweiflung über ihre Hilflosigkeit präsentieren sich einige amerikanische Väter inzwischen mit Bild und Lebensgeschichte im Internet, in der Hoffnung, so doch noch Zugang zu ihren verlorenen Kindern zu finden. "Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen", beteuert etwa der kalifornische Professor Glenn G. "Ich habe mich durch alle Instanzen geklagt. Ich habe laufend Unterhalt gezahlt." Seine 1992 geborenen Zwillinge Glenn und Shannon, die mit der Mutter in Deutschland leben, habe er dennoch seit sechs Jahren nicht sehen dürfen.
Nicht weniger verbittert resümiert Joseph Cooke im World Wide Web, "die deutschen Gerichte scheinen zu glauben, dass es für jedes Kind mit nur einem Tropfen deutschen Bluts besser ist, in Deutschland zu bleiben".
Wolfgang Weitzel von der für Kindesentführungen aus binationalen Ehen zuständigen "Zentralen Behörde" beim Generalbundesanwalt in Bonn, hält solche Anschuldigungen für ungerecht. In keinem Fall würden deutsche Gerichte nach nationalen Gesichtspunkten entscheiden, beteuert er. Aber, so der langjährige Familienrichter, "auf keinem anderen Gebiet gibt es so viele verschiedene Wahrheiten wie beim Kindsrecht".
Dabei scheinen sich Juristen in Deutschland mit der Anwendung der Haager Konvention zur Kindesentführung erheblich schwerer zu tun als etwa ihre britischen Kollegen. Die 1980 geschlossene internationale Vereinbarung, die seit zehn Jahren in Deutschland Gesetzeskraft besitzt, schreibt die "sofortige Rückgabe" der von einem Elternteil entführten Kinder vor.
Durchschnittlich fünfeinhalb Wochen brauchen britische Richter für ein Verfahren nach der Haager Konvention. In Deutschland dagegen brüten Gerichte, wie Weitzel einräumt, bis zu einem Jahr über Entführungsfällen. Dann können Kinder häufig schon deshalb nicht mehr nach Übersee oder ins europäische Nachbarland zurückgeschickt werden, weil sie sich bei ihrem deutschen Elternteil eingelebt haben.
Deutsche Richter und Jugendämter befragen die Kinder aus kaputten Ehen zuerst ausgiebig nach ihren Wünschen, bevor die Gerichte entscheiden können. "Nach deutschem Recht", begründet Christian Arns vom Bundesjustizministerium die Langsamkeit, "steht immer das Kindeswohl im Vordergrund." Ein hehrer Vorsatz, nur nicht leicht einzuhalten.
Bei ausländischen Experten wie dem britischen Fachmann für internationales Familienrecht, Nigel Lowe, stößt die deutsche Interpretation der Haager Konvention auf Unverständnis. Die Entscheidung, eine Kindesentführung möglichst zügig zu beenden und damit die zerstrittenen Eltern daran zu hindern, sich per Faustrecht Vorteile zu verschaffen, dürfe nicht mit einem Sorgerechtsverfahren verwechselt werden, kritisiert der britische Professor. Und tatsächlich heißt es in der Haager Konvention aus drücklich, ein Beschluss "ist nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen".
Natürlich, gibt Weitzel zu, sei es richtig, Kindesentführungen so schnell wie möglich zu beenden. "Aber wenn dann da so ein Kind vor einem sitzt, das sich an die Mama klammert und weint, weil es nicht nach Amerika will", dann falle die Entscheidung eben doch "sehr schwer".
Wie schwer, das zeigt der Fall der beiden Buben Anton und Conrad. Möglicherweise erschien ihnen das niedersächsische Landleben beim Vater tatsächlich attraktiver als das Leben mit der berufstätigen Mutter in der Londoner Innenstadt, zumeist in der Obhut eines Kindermädchens. Vielleicht erteilten die Erwachsenen aber auch Argumentationshilfe für den Auftritt vor Gericht. Die Erklärungen Antons jedenfalls, warum er lieber beim Vater leben wolle, hätten die Celler Richter im Herbst 1994 durchaus stutzig machen können.
Der Knabe begründete seine Entscheidung für den Vater "weniger mit den persönlichen Eigenschaften des einen oder anderen Elternteils", sondern vor allem, heißt es im Gerichtsbeschluss, "mit dem Satz, er sei doch Deutscher".
Die Richter am OLG Celle stimmten in die nationale Begründung des neunjährigen Anton ein: Das "gesamte soziale Umfeld", mäkeln sie am Leben der bis dahin dreisprachig erzogenen Kinder herum, sei für die Jungen "fremdsprachlich geprägt", denn weder in der Schule noch zu Hause werde Deutsch gesprochen. Auf solche Sätze kämen Kinder kaum von selbst, meint die Freiburger Psychologin Ursula Kodjoe, die als Mediatorin in Scheidungsfällen mit Kindern und deren Eltern arbeitet. Sie macht immer wieder die Erfahrung, dass Vater oder Mutter versuchen, die Kinder - bewusst oder unbewusst - zu Verbündeten im Konflikt mit dem anderen Elternteil zu machen. "Ein Kind", sagt Kodjoe, sei deshalb "bei dem Elternteil am besten aufgehoben, der weiß, wie wichtig auch der andere für das Kind ist und der den Kontakt fördert".
Die Liebe zwischen der französischen Brokerin Catherine Laylle und dem deutschen Mediziner begann vor 18 Jahren in einem Cafe in Westfrankreich. Nach der Heirat 1984 in London arbeitete sie bei einer Bank in der City, er hatte in London ein Forschungsstipendium. Das Glück bekam einen Knacks, als die Familie nach Deutschland zog, weil er glaubte, dort beruflich besser voranzukommen. Sie sehnt sich zurück in die Weltstadt London, er fühlt sich zu Hause.
"Engstirnig" und "unzugänglich" erscheinen ihr die Leute im Heimatort ihres Mannes. Die Meinungen der norddeutschen Kleinstädter über sie sind kaum freundlicher. Eine "Partytante" sei sie, raunen Bekannte des Vaters.
Als Catherine Laylle die Kinder an ihren Mann verliert, kämpft sie mit der gleichen Zähigkeit um ihre Söhne, mit der sie sich zuvor als Bankerin in der Männerwelt der Londoner City behauptet hatte. Sie mobilisiert Politiker und Diplomaten, Juristen und Journalisten. Sie gibt sogar den Job für den Kampf um ihre Söhne auf.
Sie taucht mit einem Fernsehteam vor dem Haus ihres Mannes auf, um durch öffentlichen Druck ein Treffen mit ihren Söhnen zu erzwingen - und macht den Kampf nur noch aussichtsloser. "Die Jungen", sagt Peter Bertrang, ein Onkel der Kinder, der den Vater anwaltlich vertritt, "mögen es nicht, wenn die Mutter immer in ihr Leben hineinfuhrwerkt".
Die letzte Begegnung Lady Meyers mit ihren Teenie-Kindern fand vor mehr als einem Jahr statt. Demnächst sollen niedersächsische Richter wieder einmal darüber entscheiden, wie es in dem Rosenkrieg weitergehen soll - der 13. Versuch.
Lady Meyer möchte, dass Anton und Conrad die Sommerferien bei ihr in Washington verbringen - fernab vom Vater. Die Jungen aber, behauptet Anwalt Bertrang, "wollen nicht in die USA".
Karen Andresen, Roman Leik
[Leserbriefe an den SPIEGEL: leserbriefe@spiegel.de]
Siehe zum Thema auch:
April 2000: US-Senat und US-Kongress verabschieden gemeinsame Resolution: "Alle Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention, insbesondere europäische, zivilrechtliche Länder, die durchgehend die Haager Konvention missachten, wie zum Beispiel Österreich, Deutschland und Schweden, werden dazu angehalten, vollständig dem Buchstaben und dem Geiste nach ihren internationalen gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aufgrund der Konvention ergeben, nachzukommen (...)"
* Foto: Catherine Meyer im April 1999 bei der Eröffnung des "Internationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder" in Washington. ** Namen auf Wunsch des Vaters geändert. *** Catherine Meyer: "They Are My Children Too". Public Affairs, New York 1999; 333 Seiten; 23 Dollar.
Peter Szettele <pszettele@01019freenet.de>
Leserbrief zum Artikel "Die gestohlenen
Kinder" im "Spiegel" Heft 18/2000, S. 62 ff.
So sehr zu begrüßen ist, dass sich der Spiegel
mit dem Thema Kindesentführungen unter Eltern beschäftigt, so
bedauerlich ist die Unsachlichkeit und Einseitigkeit, mit der diese Auseinandersetzung
erfolgt.
Kindesentführungen gibt es nicht nur unter ausländischen und deutschen Elternteilen, sondern auch, wenn beide Eltern deutsch sind. Im Gegenteil: Sie sind sogar viel häufiger, um nicht zu sagen, an der Tagesordnung, wenn Ehen mit Kindern in die Brüche gehen und es zur Trennung und Zerstörung des Elternhauses von Kindern kommt. Nach Schätzungen gibt es jedes Jahr ca. 20.000 inländische Kindesentführungen, bei denen ein Elternteil aus der bis dato gemeinsamen Wohnung auszieht und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten oder sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen eigenmächtig die Kinder mitnimmt.
Warum erwähnen Sie das nicht? Hat es eine grundsätzlich andere Qualität, wenn beispielsweise ein Elternteil seine Kinder von Karlsruhe nach Straßburg entführt als von München nach Hamburg? Von Karlsruhe nach Straßburg ist es doch immerhin viel näher als von München nach Hamburg.
Die im Inland faktische Zulässigkeit von Kindesentführungen des trennungswilligen Elternteils gegenüber dem verlassenen Elternteil ist eines der großen Löcher im deutschen Familienrecht, das nur notdürftig immer wieder mit dünnen Brettern abgedeckt wird. Denn anders als bei Kindesentführungen mit Auslandsbezug wird bei inländischen das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKiEntÜ) oder eine vergleichbare Regelung nicht angewendet. Das heißt: Ein Rückführanspruch des verlassenen Elternteils entsteht gar nicht erst, der entführende Elternteil darf die Kinder in aller Regel behalten.
Die eigenmächtige Mitnahme und Verbringung von Kindern ohne Zustimmung des verlassenen Ehegatten verletzt dessen Elternrecht und ist deshalb eine Form der Gewalt. Bei dieser Form der Gewalt sind die Täter meistens Mütter und die Opfer Väter. Diese Tatsache gefällt aber offenbar den Verfassern ihres Beitrags nicht. Dies zeigt sich besonders krass in der Einseitigkeit, mit der das Drama um die Tiemann-Kinder geschildert wird.
Die 1990 und 1994 geborenen Kinder wurden nach der Trennung der Eltern zunächst im Juli 1997 durch die Mutter von Deutschland nach Frankreich entführt und neun Monate später durch den Vater gewaltsam zurückgebracht. Am 31. März 1999 sind die Kinder wiederum gewaltsam und überfallartig von der Mutter und deren Helfern aus der Wohnung des Vaters in Kirchdorf geholt und wiederum nach Frankreich verbracht worden. Nach einem Bericht des Diepholzer Jugendamts wurden die Kinder dabei "unter menschenunwürdigen Umständen aus dem Haus gezerrt. Sie schrieen und wehrten sich." (Vgl. http://rhein-zeitung.de/on/99/04/01/topnews/tiemann.html)
Warum erwähnen Sie das nicht? Warum sprechen sie im Falle der Entführung der Kinder durch die Mutter schlicht davon, diese sei "mit den Kindern nach Frankreich gezogen", dagegen aber bei der Rückentführung durch den Vater vom "gewalttätigen Coup"? Warum bemängeln sie lediglich, dass der Vater nicht "zur Rechenschaft" gezogen worden sei? Warum verlangen sie das gleiche für die Mutter nicht?
Unzutreffend ist auch die Schilderung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Bekanntlich hatte das BVerfG am 16. Juli 1998 die Entscheidung des Oberlandesgericht Celle (OLG) vom 9. Juli 1998 aufgehoben. Das OLG hatte verfügt, dass der Vater nach der Rückentführung seine Kinder sofort wieder an die Mutter herauszugeben habe.
Ihre Behauptung, dass der die Entscheidung des OLG aufhebende Bundesverfassungsgerichtsentscheid damit begründet wurde, dass die Tiemann-Kinder lediglich "erst ausführlich nach (ihrem) Willen befragt" (Umstellung vom Verf.) werden müssten, ist falsch. Vielmehr hat das BVerfG ausführlich problematisiert, dass zwei gegenläufige Entführungen vorlagen und festgestellt, dass die Entscheidung des OLG Celle die Kinder in ihrem Recht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG und in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) verletze und den Vater in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Elternrecht) (vgl. BVerfG, 2 BvR 1206/98 vom 29. Oktober 1998.)
Warum erwähnen Sie dies nicht und warum werden auch die familiengerichtlichen Bemühungen des Vaters verschwiegen, die Rückführung der Kinder von Frankreich nach Deutschland nach dem HKiEntÜ zu erreichen? Die Kritik, die Sie anhand dieses Beispiels an der Deutschen Justiz üben, diese würde Rückführungsanträge ausländischer Elternteile nur schleppend bearbeiten, ist nicht nachvollziehbar. Sie müssten, um wenigstens halbwegs sachgerecht zu bleiben, diese Kritik im Fall Tiemann vielmehr zumindest auch bei den französischen Gerichten erster und zweiter Instanz anbringen, die dem zuerst gestellten Rückführungsantrag des Vaters aus dem Jahr 1997 nicht zügig stattgegeben hatten.
Abgesehen davon: Wir wissen nicht, welche Beweggründe dazu geführt haben, die Kinder letztlich doch der französischen Mutter zu überlassen. Wir wissen auch nicht, wie die Gerichtsentscheidung des OLG Celle vom 12. März 1999 begründet wurde, geschweige denn, ob sie überzeugend ist. Sie ist nämlich bis heute nicht veröffentlicht.
Sicher ist aber auf jeden Fall Folgendes: Die Kinder sind in Deutschland aufgewachsen. Von daher hätte der Grundsatz der Kontinuität der Lebensverhältnisse erst einmal mit Nachdruck dafür gesprochen, die Kinder beim Vater im niedersächsischen Kirchdorf zu lassen.
Sind die Bestimmungen des HKiEntÜ nur dann etwas wert, wenn die Rückführung von einer Mutter beantragt wird? Spielt eine Rechtsverletzung dann keine Rolle, wenn der Betroffene (nur) ein Vater ist? Ist die Welt in Ordnung und ist es immer im Sinne des Kindeswohls, wenn im Falle von Trennung und Scheidung die Kinder im Konfliktfall grundsätzlich bei der Mutter untergebracht werden? Ist es notwendig, angebracht und fair, in solchen Fällen Väter wie selbstverständlich auf ein bloßes Umgangsrecht zu reduzieren? - Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Ich werde mir erlauben, meinen Leserbrief auch im Internet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Forum "Schutz vor Gewalt gegen Frauen" zu veröffentlichen. (http://www.bmfsfj.de/dialg/inhalt06.asp)
Mit freundlichen Grüßen
Peter Szettele
VafK Väteraufbruch für Kinder e. V.
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