Aktion Menschenrechte für Kinder
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    Anzeigen bei Kindesentzug (§ 235 StGB)

    Immer noch wissen zu wenige Väter, daß das Wegsperren ihrer Kinder durch die Mütter bei bestehendem Umgangsrecht oder der Auszug der Ehefrau unter Mitnahme der Kinder den Straftatbestand des Kindesentzuges erfüllt. Durch § 235 StGB ist nach h.L. auch das Umgangsrecht des nicht-sorgeberechtigten Vaters geschützt.

    Aufgrund meiner Erfahrungen damit, empfehle ich folgendes Vorgehen:

    Entsprechende Ankündigungen der Mutter unbedingt genau aufschreiben, möglichst wörtliche Formulierungen festhalten, fadenscheinige Vorwände etc. Damit kann später eine "eidesstattliche Erklärung" abgegeben werden. Wird angekündigt, daß das Kind zum im Umgangsbeschluß festgelegten Zeitpunkt von der Mutter nicht herausgegeben wird, sofort zur Polizei gehen bzw. auch vorher bereits anrufen, den Sachverhalt erklären und einen Beamten bei der Mutter anrufen lassen; ihn bitten darüber eine Gesprächsnotiz anzufertigen. Wenn das Kind dann nicht herausgegeben wird, ist schon ein Zeuge vorhanden und es kann sofort Anzeige erstattet werden.

    Obwohl dies nicht zu ihren Aufgabe gehört, ergreifen verständige Beamte manchmal selbst die Initiative und statten der wegsperrenden Mutter einen Besuch ab, was meist einen nachhaltigen Eindruck hinterläßt. In jedem Fall den gerichtlichen Umgansgbeschluss beifügen.

    Es folgt der Text einer Anzeigenaktion (anonymisiert), flankiert von Dienstaufsichtsbeschwerde, die bereits recherchiert wird (sind nicht alle sinnlos!). Zu beachten auch hier der "Mafia-Charakter" der Kollaboration der Funktionsträger.

    Verheiratete: unbedingt, nötigenfalls mit Polizeischutz verhindern, daß die Frau die Kinder bei ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mitnimmt. Ist das nämlich erst einmal erfolgt, wird es schwierig ...

    Jetzt folgen einige Briefe zur Illustration:


    Staatsanwaltschaft beim Landgericht
    Foltergasse 5

    767676 Kinderland

    betr. Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StgB) gegen:

    Herrn Mißbraucher, Stadtjugendamt, Kinderquälergasse 2, 76767 Kinderland;
    ersatzweise gegen diejenige Person, welche laut Schreiben vom 3.9.97 erklären ließ ("i.A."), meine Tochter Petra X. mache "von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch".

    Begründung: Im Verlauf der Ermittlungen gegen die Mutter meiner Tochter Isabel wegen des Verdachtes auf Kindesentziehung (Anl.1) wurde das Stadtjugendamt als Ergänzungspfleger bestellt, zwecks Feststellung ob das Kind "von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht" (Anl. 2).

    Ohne den geringsten Anhaltspunkt dafür und ohne das Kind befragt zu haben, ließ der Adressat Herr Missbraucher "i.A." durch "Max" erklären, daß er "vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht".

    Auf diese Weise hat der Beschuldigte "absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer (Fr. Kinderschreck, die Km) dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft...wird" (§258 Abs.1 StGB).

    Die hohe kriminelle Energie, die hierbei durch den Beklagten aufgewendet wurde, ergibt sich schon daraus, daß dem Jugendamtsmitarbeiter nicht nur in besonderer Weise die Schädlichkeit solcher Kindesentziehung klar sein mußte, sondern er darüberhinaus nicht einmal den Versuch unternahm, Petra zu befragen. Daß diese sich nicht äußern würde, dafür gab es keinerlei Anhaltspunkte, sie hat im Gegenteil laut psychol. Gutachten vom Oktober 97 erweiterten Kontakt gewünscht. Außerdem sprach gegen eine solche Vermutung der über Jahre ausgeübte 14-tägige Besuchskontakt. Zum Wohle des Kindes gehört der Umgang mit dem anderen Elternteil; auch der gerichtlich angeordnete Umgang mit dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil ist nach h.L. mit § 235 StGB ausdrücklich geschützt. Petra besitzt zudem mit 7 Jahren unzweifelhaft die "Verstandesreife", Aussagen dazu zu machen, ob sie mich sehen will.

    Auch gab es keinerlei Anhaltspunkt dafür, daß eine Aussage von Petra ihrem Wohle geschadet hätte. Das Kind leidet seit langem unter den ständigen, unter fadenscheinigen Vorwänden praktizierten Umgangsbehinderungen durch die Km. Zudem es ist Sinn der Rechtsvorschrift, den Kontakt des Kindes zu schützen, nicht nur den Umgansanspruch des anderen Elternteiles. Meiner Tochter ist durch den mehrmonatigen Kindesentzug schwerster seelischer Schaden zugefügt worden, der sich auch in chronischen psychosomatischen Beschwerden äußert.

    Zudem betrieb die Km eine systematische Gehirnwäsche mit dem Ziel, daß das Kind seinen Vater künftig verleugnen solle.

    Sollten weitere Informationen zum Sachverhalt benötigt werden, verweise ich hierzu auf die Gerichtsakten ( AZ 111 Js 44444/99) -hier z.B. die Aufnahme der Anzeige bei der Polizei.

    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß sich bundesweit Bürgerinitiativen gegen die Kollaboration von Jugendamtsmitarbeitern mit den sog. "alleinerziehenden Müttern" gegen die Väter und gegen das Wohl der betroffenen Kinder gebildet haben, erscheint mir ein Präzidenzurteil längst überfällig. Das aus unzähligen Berichten bekannte subtile und "raffinierte" Vorgehen der Jugendamtes, evidentes Unrecht von "Alleinsorgeberechtigten" an Kindern zu kaschieren, bedarf massiver Korrektur.

    Der ganze Fall wird in den entsprechenden Internet-Foren publiziert werden.

    Mit freundlichen Grüssen


    PARALLEL HIERZU:

    Der Stadtdirektor Kinderland
    Rathaus

    767676 Kinderland

    betr: Dienstaufsichtsbeschwerde betr. Herrn Missbraucher/Jugendamt; Mitteilung betr. Strafanzeige beim Amtsgericht wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erneut muß ich mich wegen des unerhörten Verhaltens von Jugendamtmitarbeitern an Sie wenden. Nachdem meine Tochter unter prozeßbetrügerischen Vorwänden von der Km seit Okt '96 weggesperrt wird, obgleich ein gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht, und ich entsprechende Anzeige wegen Kindesentziehung erstattete, vereitelte Herr Mißbraucher vom JA die ordnungsgemäße Ahndung der Straftat.

    Aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechtes des Kindes wurde das JA als Ersatzpfleger bestellt. Anstatt das Wohl und die Interessen des Kindes auf Umgang mit seinem Vater zu vertreten, erklärte Hr. Mißbraucher ohne jede vorherige Befragung des 7,5 Jahre alten Kindes, Petra "mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch". Dies stellt eine grobe Verletzung des Sorgfalts- und Fürsogerpflichten dar; aufgrund der erheblichen kriminellen Energie mit der dadurch vorsätzlich das Wohl meiner Tochter geschädigt wurde, habe ich Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt. Zynischerweise wurden meiner Tochter dann Monate später genau dieselben Fragen vom JA gestellt, nachdem der Mutter Zeit gegeben worden war, eine Gehirnwäsche vorzunehmen, wie sie in der Fachliteratur zur Umgangsvereitelung (z.B. Klenner in Familienrechtszeitschrift - FamRZ 24/1995) genauestens beschrieben ist.

    Ich darf Sie auffordern, derartige Beamte künftig aus dem Dienst zu supendieren. Die Komplizenrolle der JA beim Mißbrauch von Kindern durch sog. "sorgeberechtigte" Mütter zieht ja mittlerweile bundesweit immer weitere Kreise.

    Ich werde das Verhalten der Mitarbeiter des JA Kinderland im Internet veröffentlichen, um analoge Untaten aufdecken zu helfen.

    Mit freundlichen Grüssen


    Auf dieses Schreiben erfolgte bereits folgende REAKTION:

    "Der Oberbürgermeister hat die sorgfältige Prüfung der Angelegenheit veranlaßt und deswegen eine Stellungnahme des Stadtjugendamtes angefordert."

    So merken die Herrschaften wenigstens, daß Reaktionen erfolgen und Öffentlichkeit hergestellet wird, was das allerwichtigste ist.


    Herrn Missbraucher
    Jugendamt
    Kinderquälergasse 2

    767676 Kinderland

    betr:

    1. Ihr Schreiben v. 4.4.99;
    2. Feststellung des Zeugnisverweigerungsrechtes v. Petra betr. Kindesentziehung durch die Km

    Sehr geehrter Herr Missbraucher,

    1. nach Ihrer Mitteilung, Sie hätten meine Stellungnahme an den Allg. Sozialdienst weitergeleitet, habe ich bisher keine Erwiderung erhalten. Dies spiegelt die in meinem Schreiben bereits aufgezeigte Arbeitsauffassung des Jugendamtes wieder. Ich habe den "Bericht" der Sozialarbeiterin Fr. Schleimi mittlerweile auch anderweitig prüfen lassen, wobei sich herausstellte, daß er in keiner Hinsicht den Anforderungen nach KJHG entspricht, z.B. keine Hilfen angeboten und Vorschläge zur Konfliktlösung unterbreitet wurden. Schlimmer noch, es wurden meine eigenen Anregungen diesbezüglich unterschlagen.

    2. Erst jetzt ich habe die Gerichtsakten zu meiner Strafanzeige wegen Kindesentziehung erhalten. Hieraus geht hervor, dass Sie mit Schreiben vom 31.1.99 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kinderland aufgefordert wurden zur Stellungnahme "ob das Kind Petra durch die Polizei zur Aufklärung des Sachverhaltes (Kindesentziehung) vernommen werden kann oder ob vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrach gemacht wird".

    Mit Schreiben vom 7.2.97 erklärt "i.A. Maxi" ohne jede Begründung, daß das JA vom "Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, um das Kindeswohl nicht zu gefährden".

    Sie haben Ihre Sorgfalts- und Fürsorgepflichen aufs Gröbste mißachtet und eine erhebliche kriminelle Energie aufgebracht, um die Aufklärung der Straftat der Km zu vereiteln und das Wohl von Isabel aufs Extremste geschädigt. Zum Wohle des Kindes gehört der Umgang mit dem anderen Elternteil; auch der gerichtlich angeordnete Umgang mit dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil ist nach h.L. mit § 235 StGB ausdrücklich geschützt. Petra besitzt zudem mit 7 Jahren unzweifelhaft die "Verstandesreife", Aussagen dazu zu machen, ob sie mich sehen will. Dies ist ohnehin im Gutachten vom April 96 bereits ausführlich dokumentiert worden, ein objektivierbarer Grund für die Erklärung des Zeugnisverweigerungsrechtes bestand daher nicht einmal ansatzweise.

    Ich werde aus diesem Grunde gegen Sie bei der Staatsanwaltschaft Kinderland Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) erstatten.

    cc: Der Stadtdirektor


    Anmerkung paPPa.com: Vergleiche zu diesem Thema auch "§ 235 Ein betroffener Vater zeigt an" mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung.

    I.A. werden Strafanzeigen zunächst eingestellt - mit fadenscheinigen Begründungen. Hier muß dann aber weiter nachgehakt werden. Ein Informationsaustausch auch zu diesem Bereich soll in paPPa.com ermöglicht werden.


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